Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert mit Androhung von Sanktionen

Begonnen von Ophelea, 22. Oktober 2021, 22:24:17

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Ophelea

Ersteinmal ein Hallo in die Runde.
Zu meinem Problem. Ich hatte zum 11.10.21 eine Einladung zum Jobcenter, war jedoch zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben. Dazu muss ich sagen, dass ich gesundheitlich erheblich eingeschränkt bin. Eine AU, gültig bis 22.10.21, lag der Sachbearbeiterin vor. Ich bin der Einladung also nicht gefolgt.

Am 15.10.2021 habe ich eine Einladung für den 18.10.21 bekommen trotz meiner Erkrankung.
In dieser Einladung forderte meine Sachbearbeiterin eine, Zitat: "Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (vor), aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen."

Als Antwort auf dieses Schreiben forderte ich meine SB auf mir die Rechtsgrundlage zu nennen. Desweiteren wies ich sie darauf hin, dass mein Hausarzt eine WUB nicht austellt, da ihm diese einerseits nicht bekannt ist und andererseits eine AU völlig ausreichend ist.

Heute am 22.10.2021 kam die Antwort der SB. Das Schreiben enthielt eine Folgeeinladung für den 26.0ktober. In diesem Brief nannte sie mir die "Rechtsgrundlage" zur Vorlage einer WUB, die meiner Meinung nach ziemlich widersinnig ist. Daher meine Frage; ist dieser Wunsch nach solch einer Bescheinigung wie ihn meine SB fordert rechtens und muss ich dem Folge leisten? Wie gesagt, mein Arzt kennt eine WUB nicht und stellt sie auch nicht aus.

Mir wurden in diesem Schreiben Sanktionen angedroht und ein Anhörungsbogen war beigefügt. Diesen soll ich bis zum 26.10.21 ausfüllen und mitbringen. Mir bleibt also eine Frist von 3 Tagen. Ist das rechtmäßig?

Ich habe eine Folge AU bis zum 19.11.21 vorgelegt. Meine SB droht mir allerdings im letzten Schreiben eine weitere Sanktion an. Ich habe bisher keine Sanktion erhalten und meiner Kenntnis nach ist eine solche auch ohne Anhörung nicht erlaubt.

Die entsprechenden Schreiben habe ich als PDF angehängt.

PS: Das in der PDF geschwärzte Teil ist nicht von mir geschwärzt sondern wurde mir so zugeschickt.

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blaumeise

Zitat von: Ophelea am 22. Oktober 2021, 22:24:17Heute am 22.10.2021 kam die Antwort der SB. Das Schreiben enthielt eine Folgeeinladung für den 26.0ktober. In diesem Brief nannte sie mir die "Rechtsgrundlage" zur Vorlage einer WUB, die meiner Meinung nach ziemlich widersinnig ist. Daher meine Frage; ist dieser Wunsch nach solch einer Bescheinigung wie ihn meine SB fordert rechtens und muss ich dem Folge leisten?
Ja, das Bundessozialgericht hat tatsächlich so entschieden und die JC können in Einzelfällen eine WUB verlangen. Wenn dein Hausarzt keine ausstellt, solltest du zu einem Facharzt gehen oder eben doch den Termin wahrnehmen. Das Attest wird dem Arzt mit einer Pauschale von 5 Euro irgendwas vergütet. Den Betrag erstattet dir das JC.

Damit ist gemeint, dass man mit einem gebrochenen Arm durchaus zum JC hingehen kann, aber nicht, wenn man mit Magen-Darm-Grippe im Bett liegt.

Ophelea

Vielen Dank für Deine schnelle Beantwortung  :smile:

ZitatWenn dein Hausarzt keine ausstellt, solltest du zu einem Facharzt gehen oder eben doch den Termin wahrnehmen.

Das würde die Angelegenheit verzögern, denn einen Termin beim Facharzt bekomme ich nicht vor dem 04.11. Er ist leider im Urlaub. Am 04. habe ich dort den nächsten Termin. Zudem hat mich ja mein Hausarzt krank geschrieben, sodass nur er eine WUB ausstellen könnte, was er ja nicht tut. :smile:


ZitatDamit ist gemeint, dass man mit einem gebrochenen Arm durchaus zum JC hingehen kann, aber nicht, wenn man mit Magen-Darm-Grippe im Bett liegt.

Ein gebrochener Arm ist es nicht, aber ich leide unter erheblichen Depressionen, die momentan wieder heftig zuschlagen. Ich kann kaum das Haus verlassen und schließe mich ein.
Nun hat der Lungenfacharzt noch eine COPD Stadium II festgestellt, was meine Bewegungsfähigkeit noch weiter einschränkt. Das allerdings schon seit Monaten. Ein Besuch des JC würde die Depression nur weiter verstärken. Davor habe ich ziemliche Angst. Ich weiß noch nicht, wie ich mich verhalten soll, zumal die Frist bis zum nächsten Termin sehr sehr kurz ist und ich nicht einmal richtig Gelegenheit habe, den Anhörungsbogen auszufüllen. Ich hätte dafür zwar gern Hilfe vom Anwalt, aber das ist in der Zeit nicht zu schaffen.
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jeschik

@ Ophelea, waren das nur Einladungen des Jc Sachbearbeiters zum Gespräch über die berufliche Situation oder gab es auch eine Einladung zum Amtsarzt, die du aufgrund deiner gesundheitlichen Lage nicht wahrgenommen hast ?
Für einen standard Einladungstermin mehr als eine AU zu fordern würde ich schon heftig finden.

Ophelea

Hallo jeschik,

das waren ganz normale Einladungen zur beruflichen Situation. Ich würde mich freuen, wenn ich tatsächlich mal eine Einladung zum Amtsarzt bekäme.
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jeschik

Zitat von: Ophelea am 23. Oktober 2021, 13:46:58Ich würde mich freuen, wenn ich tatsächlich mal eine Einladung zum Amtsarzt bekäme.
Wurde schon ein Amtsarzt von Jc seite beauftragt oder hast du selbst einen Antrag auf Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit gestellt ?

Ophelea

Ja, vor ungefähr 2 Jahren. Ich habe den Amtsarzt nie gesehen und es wurde nach Aktenlage entschieden, das ich noch 6 Stunden täglich erwerbsfähig bin.
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jeschik

Und du hattest medizinische unterlagen deines psych. Facharztes damals dazu eingereicht, wonach das Jc bzw. deren Amtsarzt diese entscheidung getroffen hat ?
Ich kenn es nur so das man einen Termin beim Amtsarzt bekommt. 

Ophelea

Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 14:54:47Ich kenn es nur so das man einen Termin beim Amtsarzt bekommt.

2019 musste ich eine Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt unterschreiben, der dann meine Situation nach Aktenlage entschied. Gesehen habe ich ihn nie. Er meinte nur, dass ich noch 6 Stunden täglich arbeiten könne.
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jeschik

Zitat von: Ophelea am 23. Oktober 2021, 15:18:342019 musste ich eine Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt unterschreiben, der dann meine Situation nach Aktenlage entschied. Gesehen habe ich ihn nie.
Der Amtsarzt hatte dann sicher bei deinem arzt befunde von dir angefordert und dann danach entschieden. Keiner kennt hier deine gesundheitliche situation, aber wenn es nicht den tatsaschen entspricht als erwerbsfähig eingestuft zu werden, würde ich mal deinen arzt fragen, was er in der sache damals für infos an den amtsarzt des jc weitergeleitet hat.
Ich würde mir auch solch eine geforderte WUB bei deinem psych. facharzt besorgen oder generell erstmal mit diesem das gespräch dazu suchen, sobald der wieder aus dem urlaub da ist, bis dahin sollte eigentlich dem jc deine normale krankschreibung reichen, kannste denen ja so mitteilen.

Ophelea

Danke für Deine Antwort und ich werde das mal in Angriff nehmen.
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Fettnäpfchen

Ophelea

Zitat von: Ophelea am 23. Oktober 2021, 15:18:34Er meinte nur, dass ich noch 6 Stunden täglich arbeiten könne.
Meinte... ist uninteressant !
Was steht in der sozialpsychologischen Beurteilung auch Teil B genannt. Nur sechs Std steht da sicherlich nicht als einziges.

Desweiterem hat sich deine Situation durch COPD verschlechtert da solltest du einen erneuten Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit stellen.

Zitat von: Ophelea am 22. Oktober 2021, 22:24:17PS: Das in der PDF geschwärzte Teil ist nicht von mir geschwärzt sondern wurde mir so zugeschickt.
Das geht ja mal gar nicht wer weiß was im Original hinterlegt ist und was das JC/SB behauptet.

An
JC
..
...
z.Hd

Ihre Einladungen vom... und vom...

S. g. D.u H.

Ihr Schreiben vom ....... kann in keiner Art und Weise akzeptiert werden diese enthält VON IHNEN geschwärzte Sätze welches mir es unmöglich machen dies als korrekten Verwaltungsakt anzuerkennen. Außer meiner Ihnen vorliegenden AU Meldung ist dies ein Grund einer nichtigen weil nicht korrekten Einladung nachzukommen. Eine Sanktion wird daher gerichtlich geklärt werden müssen falls diese verhängt und ein Widerspruch nicht berücksichtigt wird.
Jetzt wäre gut zu wissen ob die Einladung zum 11. auch schon eine WUB verlangt hat da s könnte man verwerten.> s. weiter unten zum WUB Thema/BSG
Wer weiß schon was da steht und was in meiner Akte hinterlegt ist.
Desweiteren ist Ihnen bekannt das ich aufgrund Erkrankung (dauerhaft ??) krankgeschrieben bin.
.......... Hier wäre gut zu wissen was im Teil B vom AÄD steht!
Desweiteren verlangen sie eine WUB von mir ohne Angabe zu Gründen warum die AU Meldung meines Arztes von Ihnen angezweifelt wird.

Mit Schreiben vom 19.10.21 teilten sie mir in zwei Blocksätzen mit dass das BSG entschieden hat.......
nach "vorheriger Auffoderung"
ist aber kein Freibrief, ohne bestimmten Grund der von Ihnen in der Forderung nach einer WUB dargelegt werden muss, zu verlangen.
(und/oder oder so ähnlich )
allerdings enthält das Urteil auch das eine pauschale Forderung, wie hier, nicht gemeint ist sondern lediglich gefordert werden darf wenn vermutet wird ....s. Anhang evtl. solltest du da so vorgehen wie von Ottokar geschildert .... den Datenschutzbeauftragten deines Landes würde ich trotzdem um Mithilfe anschreiben, das wirkt meistens Wunder!

Mal so im groben vllt. hilft dir das ein bißerl weiter. Feinschliff musste selber machen und Rechtsschreibprüfung auch ;-)

MfG FN

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Ophelea

Erst einmal vielen lieben Dank Fettnäpfchen, dass Du Dir diese Mühe gemacht hast. Das erleichtert mich doch ein wenig und hilft mir auf jeden Fall ein Stück weiter.

ZitatMeinte... ist uninteressant !
Was steht in der sozialpsychologischen Beurteilung auch Teil B genannt. Nur sechs Std steht da sicherlich nicht als einziges


Nein, da steht ein wenig mehr drin. Ich setze es hier mal rein.

ZitatJetzt wäre gut zu wissen ob die Einladung zum 11. auch schon eine WUB verlangt hat da s könnte man verwerten

Nein, bei der  Einladung vom 11.Oktober wurde keine WUB verlangt.

Auch die Frist zum Anhörungsbogen kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich habe diesen Anhörungsbogen gestern den 22. Oktober bekommen und es liegt ein WE dazwischen und soll ihn am 26.10.21 mit zum Termin bringen. Somit habe ich ja nicht einmal die Chance mich anwaltlich beraten zu lassen.

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BigMama

Das Gutachten bedeutet, dass du vollschichtig leistungsfähig bist und nicht nur sechs Stunden täglich. Allerdings sind die dort aufgeführten Einschränkungen zu berücksichtigen.

Hat das JC sich hinsichtlich der empfohlenen Maßnahme bei dir gemeldet?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ophelea

Hallo BigMama,

nein, die haben sich damals nicht mehr bei mir gemeldet.
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