Weiterbewilligung Grundsicherung im Alter

Begonnen von RADO, 23. Oktober 2021, 18:48:17

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RADO

Hallo Leute im Forum,
Wir haben mal wieder einige Fragen. Vorgestern haben wir die Formulare für unseren Weiterbewilligungsantrag zugestellt bekommen . Es war unter anderem ein Formular dabei ,mit den üblichen Belehrungen. Es stand auch darunter, dass wir das kontoführende Geldinstitut mit der Wirkung auch meiner Erben gegenüber, überzahlte Beträge der hilfegewährenden Stelle zurück zu überweisen ,soweit das Guthaben dafür ausreicht. Dieser Auftrag kann nur von mir_ jedoch nicht von meinen Erben-bis zum 5.eines jeden Monats für die darauffolgende Zahlung widerrufen werden . Meine Frage: Sind wir dazu verpflichtet, das zu unterschreiben? Wir möchten das nicht unterschreiben.

Das Girokonto geht auf dem Namen meiner Frau ,ich bin verfügungsberechtigt, ich habe eine Sparkassenkarte. Sie  wollen wissen, wie viel Geld ich besitze. Soll ich reinschreiben, das ich mit verfügungsberechtigt bin? Meine Frage :Wenn wir das nicht unterschreiben ,können sie uns die ergänzende Grundsicherung in Alter verweigern? Wir hoffen ,das uns Jemand helfen kann.

Liebe Grüße Rado und Frau

blaumeise

Zitat von: RADO am 23. Oktober 2021, 18:48:17Es stand auch darunter, dass wir das kontoführende Geldinstitut mit der Wirkung auch meiner Erben gegenüber, überzahlte Beträge der hilfegewährenden Stelle zurück zu überweisen ,soweit das Guthaben dafür ausreicht. Dieser Auftrag kann nur von mir_ jedoch nicht von meinen Erben-bis zum 5.eines jeden Monats für die darauffolgende Zahlung widerrufen werden . Meine Frage: Sind wir dazu verpflichtet, das zu unterschreiben?
Nein. Ihr seid nicht dazu verpflichtet, das zu unterschreiben. Das Sozialamt hätte gerne einen Freibrief, über euer Konto zu verfügen, um nach Gutdünken angebliche Guthaben, bevor ihr den Sachverhalt geprüft habt, einfach einkassieren zu können. Wenn es das Geld erst einmal hat, wäre es schwer für euch, es wiederzuholen, falls ihr später feststellt, die dazugehörige Berechnung stimmt nicht.

Wenn das Sozialamt schon derartig frech vorgeht, ist eine Prüfung der Bescheide allemal angesagt.

Zitat von: RADO am 23. Oktober 2021, 18:48:17Meine Frage :Wenn wir das nicht unterschreiben ,können sie uns die ergänzende Grundsicherung in Alter verweigern?
Nein, das können sie definitiv nicht. So einen Freibrief für das Sozialamt zu unterschreiben gehört definitiv nicht zu euren Mitwirkungspflichten.

Zitat von: RADO am 23. Oktober 2021, 18:48:17Soll ich reinschreiben, das ich mit verfügungsberechtigt bin?
Wurde ausdrücklich danach gefragt? Wenn nicht, würde ich es nicht dazuschreiben. Normalerweise fragt das Sozialamt bei der Antragstellung alles ab, was es benötigt.

Gast50147

Zitat von: RADO am 23. Oktober 2021, 18:48:17Dieser Auftrag kann nur von mir_ jedoch nicht von meinen Erben-bis zum 5.eines jeden Monats für die darauffolgende Zahlung widerrufen werden .
Vorsicht! Das bedeutet, dass du ab dem 6. des Monats praktisch eine Blanco-Vollmacht dem Amts gibst.
Nach deinem Ableben könnte das Amt das Konto auch erstmal dicht machen, bis deine Akte von A-Z geprüft ist. Das kann sich wochenlang hinziehen ohne dass deine Erben dagegen vorgehen können.

Ein solcher Schrieb ist schon deshalb unsinnig weil deine Erben nicht nur dein Geld sondern auch deine Schulden (z.B. dem Amt gegenüber) miterben und zur Zahlung lt. Gesetz verpflichtet sind.

RADO

blaumeise vielen Dank ,für die ausführliche Antwort. Wir sind jetzt erleichtert ,konnten uns auch nicht vorstellen, das wir dazu verpflichtet sind.
harry wir bedanken uns für die genaue Information. Eine letzte Frage habe ich noch: Sollen wir das Formular ohne Unterschrift natürlich, zu den ausgefüllten Papieren legen und mit in den Briefkasten werfen ?Oder ist es besser, das Formular einfach hier zu  lassen? Die ausgefüllten Bögen werfen wir in den Briefkasten beim Sozialamt .Termine  vergeben  sie nicht ,wir haben Kopien gemacht ,vom letzten Rentenbescheid und von den Kontoauszügen.

Liebe Grüße Rado

Gast50147

Als erstes rate ich dir deine Unterlagen per Einschreiben zu schicken - auch wenn es Geld kostet.
Über DHL-Tracking kannst du genau verfolgen (und runter laden) dass der Brief übergeben wurde. Damit hast du den Beweis denn du bist für den Zugang beweispflichtig wenn er bestritten wird.
Die Ehefrau als Zeuge ist nicht das gelber vom Ei.

Den Schrieb wegen Konto würde ich persönlich quer durch streichen und drauf schreiben: "Unnötig-Meine Erben sind immer zahlungspflichtig für evtl. Überzahlungen". Kannst ihn aber auch unbeschriftet zurück geben.
Behalten bedeutet bloß wieder Rückfragen.

Das Amt will so einen Schrieb weil Grusi-Empfänger in der Regel kaum Geld zum vererben haben. Aber wenn du am 1. d.M. das Konto leer machst gibt es auch nichts bei der Bank zu holen :lol:

Von einer Konto-Verfügungsberechtigung würde ich nichts schreiben denn die kann ja auch widerrufen werden.

RADO

harry nochmal ganz herzlichen Dank .Wir werden Deinen Rat befolgen, den Brief mit Einschreiben versenden. Das Formular legen wir in dem Brief mit dazu.
Wir wünschen noch einen schönen Sonntag.

Liebe Grüße Rado

Gast50147

Ich drück Euch die Daumen dass die WB schnell und problemlos erfolgt.
Sollte das Amt auf den Vollmachtsschrieb bestehen schreibe ihnen einfach dies:
Zitat von: blaumeise am 24. Oktober 2021, 13:54:33So einen Freibrief für das Sozialamt zu unterschreiben gehört definitiv nicht zu euren Mitwirkungspflichten.

Dass das Amt wissen will wieviel Geld du besitzt ist aber legal, sie müssen ja die Hilfsbedürftigkeit prüfen können.
Hinweis: HartzIV.org prüft deine Bescheide kostenlos auf Richtigkeit.

RADO

harry noch mal ganz herzlichen Dank ,wir hoffen auch ,das der Weiterbewilligungsantrag zügig bearbeitet wird. Natürlich können und müssen sie wissen ,wie viel Geld wir besitzen .Das können sie auch gerne. Wir haben nichts zu verbergen .Sie wollen wissen wie viel Bargeld wir haben. Wir tragen das ein ,was wir haben und gut ist es .Es ist nicht der erste Weiterbewilligungsantrag, allerdings sind es andere Bögen .Ich musste mit 63 Jahren in vorgezogener Rente gehen .Jetzt bin ich 71 Jahre alt, allerdings nicht mehr sehr lange. Meine Frau ist 2018 in Rente gegangen, mit 65Jahren und 7 Monate. Wir sind froh, das Du uns mit Deinen Ratschlägen so gut geholfen hast .Wir wünschen Dir alles Gute.

Liebe Grüße Rado


Gast50147

 :danke: Euch auch das Beste und weiterhin eine gute Zeit.

blaumeise

Zitat von: RADO am 24. Oktober 2021, 16:07:39Sollen wir das Formular ohne Unterschrift natürlich, zu den ausgefüllten Papieren legen und mit in den Briefkasten werfen ?
Ich würde es einmal quer durchstreichen und wieder mit zurückschicken. Ohne weiteren Kommentar.

RADO

blaumeise herzlichen Dank für die Antworten .Gut ,das es das Forum gibt .Alles Gute.

Liebe Grüße Rado

RADO

Hallo Leute im Forum,
Ich habe noch mal eine Frage .Meine Frau hat vorgestern den 27.10.den Brief zur Post gebracht .Sie hat ihn mit Einschreiben und Unterschrift an die Behörde geschickt. Gestern am 28.10.haben wir die Sendenummer eingegeben ,da wurde folgendes angezeigt: Die Sendung wurde am 27.10.2021 in unserem Logistikzentrum in Dortmund bearbeitet .Darunter 27.Oktober 2021 19:45 Ortszeit.

Weiter darunter ,diese Sendung wird abgewickelt von: Deutsche Post
Sendenummer
Kundenservice: Heute eine Tag später am 29.10 .steht immer noch dasselbe im Internet. Ich habe beim Kundenservice angerufen und ebenfalls die gleiche Aussage erhalten. Persönlich war keiner zu erreichen ,nur eine elektronische Stimme. Das Sozialamt hatte heute auch geschossen ,steht im Internet .Meine Frau hat angerufen, da ging keiner ans Telefon. Da habe ich im Internet nachgesehen. Wir haben die Sendeverfolgung von DHL ausgedruckt ,das müsste doch als Beweis reichen ,das wir den Brief  losgeschickt haben? Den Einlieferungsbeleg und den Kassenbon haben wir .Kann es sein ,dass der Brief längst zugestellt wurde? Vielleicht weiß Jemand eine Antwort .Letztes haben wir von harry  und blaumeise  eine so große Hilfe bekommen und waren dankbar dafür.

Liebe Grüße Rado und Frau


Gast50147

Zitat von: RADO am 29. Oktober 2021, 17:16:06Weiter darunter ,diese Sendung wird abgewickelt von: Deutsche Post
Sendenummer
Also ist dein Brief in der Bearbeitung sprich Zustellung.

Oft unterhalten Ämter ein Postfach.
Dass dein Brief im Logistikzentrum der Post bearbeitet wird ist erstmal beweisführend
Warte mal ab und gibt die Nr. morgen nochmal ein. Dann müsste das Ganze aktualisiert sein.

RADO

harry ganz lieben Dank ,wir werden Morgen noch mal nachsehen. Die Sendenummer war von Gestern noch gespeichert im Internet. Ja das Amt hat ein Postfach, das haben wir schon gehört. Die Formulare die für die Weiterbewilligung erforderlich sind ,Kontoauszüge und Rentenbescheide sollten wir  bis zum 29.10 zugesendet haben. Wenn der Sendestatus so bleibt ,können wir nichts machen .Dienstag wollte meine Frau bei der Behörde anrufen und nachfragen ,ob der Brief angekommen ist. In der Post ,wurde meiner Frau gesagt ,in 1 bis spätestens 2 Tagen wird der Brief zugestellt.

Liebe Grüße Rado

Gast50147

Sobald der Brief im Postfach des JC ist, ist er auch in dessen Machtbereich.
Bei einem Postfach wird er überhaupt nicht zugestellt sondern liegt morgen früh drin. So ist der normale Gang.
Keine Panik, die Post aktualisiert den Sendebericht schon noch.
Kannst ja heute Abend nochmal rein gucken. Die Aktualisierungen werden automatisch vorgenommen denn dass Verteilzentrum arbeitet ja.