Brauche Hilfe wegen Verwaltungsakt des Jobcenter

Begonnen von GaBi, 24. Oktober 2021, 10:40:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

GaBi

Ich bin nicht hingegangen, weil ich nicht immer frei habe und er hat auch geglaubt, er kommt alleine, wie bis jetzt, zurecht oder  sie ruft einen Dolmescher, wenn sie schon so etwas schreibt und weißt, dass er nicht soo gut deutsch kann. Die Vermittlerin hat mich schon mal  angerufen und mit mir gesprochen, sie weißt, dass ich ihm das, was notwendig wäre, übersetzten würde.Er würde  auch , wie sonst, die EVG  unterschreiben, aber das wollte sie anscheinend nicht. Ich habe sie auch gleich am Mittwoch per Email angeschrieben, geantwortet hat sie nicht.

Zur Tina2405:
Es steht zb. In der oben erwähnten Weisung

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

GaBi

Es spricht nichts dagegen, letztendlich wird es vielleicht so laufen.
Ich habe nicht immet frei und dann noch  meine Enkelkinder zur Betreuung während meine Tochter das Anerkennungsjahr im Kindergarten macht.
Ich habe der Vermittlerin aber das gleiche schon geschrieben, gefragt, gesagt mit dem Unterschrift usw, leider reagiert sie nicht.
Können Sie mir vielleich sagen, was ist diese Kostenübernahme für den Sprachkurs? Muss man diese bei der Anmeldung für den  Sprachkurs mit haben?

BigMama

In der Regel übernimmt das BAMF die Kosten für einen Sprachkurs. Das Verfahren erklären auch die Sprachkursträger. Sie kennen das Verfahren, da es ihr tägliches Brot ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

 :scratch:

Was für Hilfestellungen  :no:

Schade das ich zu wenig Ahnung davon habe.

Fakt ist (ausser das alles falsch gelaufen ist)
Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.
und da hilft nur der Rechtsweg.
Alternativ könnte man noch versuchen:
Zitat von: BigMama am 24. Oktober 2021, 14:08:03Vorschlag:
Der/die Betroffene vereinbart einen Termin zur gemeinsamen Besprechung des weiteren Vorgehens und du gehst als Beistand mit. Dann könnt ihr alles vor Ort regeln und der VA wird aus der Welt geschafft.
aber .... naja was ich glaube ist nicht so wichtig... Die Besprechung sollte dergestalt sein das zuerst geklärt wird wie die Kostenübernahme geregelt wird, dann der VA aufgehoben wird und eine neue EinV verhandelt wird.
Wie die Regelungen für EU Bürger sind weißt du anscheinend; ich gar nicht.

Ansonsten sieht der Rechtsweg vor gegen den VA Widerspruch einzulegen und beim SG die aufschiebende Wirkung beantragen.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen
ZitatAnfechtung einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (weiterlesen...

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast50147

[quote author Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34
Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.[/quote]

Vor allem dem musst du vehement widersprechen !!!


GaBi

Danke:
BigMama
Fettnäpfchen
harry

Ich denke , dass sich die Regelungen für EU Bürger nicht besonders unterscheiden,  und  habe , ausser vom Sprachförderung , von nichts anderes gehört bzw. Ich glaube dass die Pflichten und Rechte gleich sind. Ich bin auch  kein Experte, kenne mich nicht aus mit dem Thema Alg 2,  Renten , Sozialleistungen, versuche mich gerade durchzukämpfen.

Gast50147

Die nationalen Bestimmungen können schon innerhalb der EU voneinander abweichen sofern der EUGH nicht bereits endgültig entschieden hat.

BigMama

Hat dein Bekannter denn einen dauerhaften Arbeitnehmerstatus? Oder besteht die Gefahr, dass dieser bald endet?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

GaBi

So etwas habe ich gefunden:
Grundsätzlich unterliegen Unionsbürger keinen Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Werden EU-Bürger in Deutschland arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern sie für zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Hier gelten also die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das ALG I wird üblicherweise für zwölf Monate gezahlt. Danach dreht die Arbeitslosenversicherung den Geldhahn zu. Wer bis dahin keinen neuen Job hat, rutscht in Hartz 4.

BigMama

Was genau möchte dein Bekannter bzw. du erreichen? Möchte er wieder auf den Arbeitsmarkt? Oder sieht er sich selbst als voll erwerbsgemindert? Geht es dir nur um die EGV per VA oder stellst du das ganze Vorgehen und die Information durch das JC in Frage?

Möchtest du noch die Frage zum dauerhaften Arbeitnehmerstatus beantworten?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

GaBi

Ich hoffe es geht darum und das stimnt so:
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügigG/EU: Der Arbeitnehmerstatus bleibt bei ,,unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit oder Einstellung einer selbständigen Tätigkeit infolge von Umständen, auf die der Selbständige keinen Einfluss hatte, nach mehr als einem Jahr Tätigkeit" erhalten.

Er möchte und sieht sich nicht als voll erwerbsgemindert. Hat die 11 monatige Maßnahme mitgemacht und icn denke nicht, dass er sue machen würde, wenn er sich als voll erwerbsgemindert sehen würde. Er hat nämlicn oft gesagt, dass sich die Leute ständig wechselten, kamen für ein paar Tage und dann nie mehr gesehen.Mich ärgert, wie das Jobcenter das erledigte, schnell, irgendwie gefühllos und mich ärgert, dass es diesen VA gibt, obwohl es nie Probleme gab und er auch nichts dagegen hatte, ihn zu unterschreiben und einen Sprachkurs zu besuchen. Ich meine gelesen  zu haben, dass wenn er auf Sozialhilfe übergeht, der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Klar, es ist Zeit vergangen, besonders die letzten 1,5 Jahre ist nichts wegen der Corona passiert. Jobcenter meldete sich nur telefonisch für 2 Minuten -Gespräch und allgemeine EVG gab es per Post zum Unterschreiben. Aber ähnlich ergeht oder ist vielen ergangen  .



BigMama

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass du nicht sicher weißt ob er einen dauerhaften AN-Status hat. Denn der AN-Status kann auch befristet sein bei Arbeitslosigkeit.

Ist dein Bekannter mit einer Deutschen verheiratet? Oder hält er sich seit 5 Jahren rechtmäßig hier in Deutschland auf? Rechtmäßig bedeutet, dass er von der Ausländerbehörde nicht schriftlich als ausreisepflichtig eingestuft wurde.

Okay, dein Bekannter möchte wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren. Möchte er das in einem geschützten Rahmen wie in einer speziellen Werkstatt (beispielsweise für Behinderte) oder in einem ganz normalen Beschäftigungsverhältnis?

Es ärgert dich, dass dir die Transparenz zwischen vorheriger Integrationsstrategie der Vermittlerin und der jetzigen fehlt. Habe ich das richtig verstanden? Und damit einhergehend hast du den Eindruck, dass man deinen Bekannten einfach abgefertigt hat ohne auf ihn und seine Belange einzugehen. Ist das so richtig?

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 18:36:45Aber ähnlich ergeht oder ist vielen ergangen  .
Du solltest dich jetzt in dieser Angelegenheit ganz um die Belange deines Bekannten kümmern und nicht gedanklich in einen "Rachefeldzug" gegen das JC marschieren, weil es vielen Menschen so geht und ergangen ist. Dazu kannst du jederzeit einen gesonderten Faden aufmachen. Aber hier geht es ja erstmal drum deinem Bekannten zu helfen. Daher empfehle ich Nebenkriegsschauplätze außen vor zu lassen, da diese den Sachverhalt verwässern.

Habe ich dich mit dem was ich wiedergegeben habe richtig verstanden?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

GaBi

Er hält sich seit über 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, ist alleinstehend, hat über 12 Monate hinaus vollzeit mit  Arbeitsvertrag  ununterbrochen bei gleichem Arbeitgeber und gleichem Vertrag gearbeitet und wurde unfreiwillig arbeitslos- er bezog Alg 1. Er hat den dauerhaften Status.
Es stimmt zum Teil , die vorletzte These  bzw.der Abschnitt Ihrer Aussage ist richtig.

Bei uns gibt es eine  Schreinerwerkstatt wo alte Holzmöbel aufgearbeitet  und wieder verkauft werden. Da arbeiten Menschen, Stundenweise oder Vollzeit, jenachdem , wie die Situation ist, meistens für 1 Jahr. Da er über 20 Jahre lang als Schreiner arbeitete,  hat er sich schon darüber gefreut. Und ich bin immer noch der Meinung, zwischen den Menschen lernt man die Sprache effektiver.  Und danach könnte man höffentluch in ein normales Beschäftigungsverhältnis.
Zum anderen , die Weise, wie die Vermittlerin das machte.
Strategie geändert, nicht versucht den EVG azszuhandeln, so abgeschoben.
Der Antrag für die EM Rente soll ihm doch nicht helfen?

Nein, ich bin nicht Rachsüchtig, das auf gar keinen Fall. 

Es schwebt in der Luft ein gewisser Hauch bor Ungerechtigkeit,  so mein Gefühl.

GaBi

#29
Könnte mir jemand helfen, einen solchen Widerspruch zu schreiben, dass r Hände und Füsse hat?
Der Egv wurde durch VA ersetzt aufgrund Scheitern von  Verständigung.
Trotzdem  steht drin dass, der Empfänger bestätigt, dass dieser übersetzt und verstanden wurde, was nicht stimmt. Was heißt auch, dass er bestätigt, wenn nichts zum Unterschreiben vorgelegt wurde? Wie bestätigt man das? Ich nöchte das gerne richtig schreiben, mit dem Satz der verschiebenden Wirkung und danke an diejenige, die helfen könnten.