Brauche Hilfe wegen Verwaltungsakt des Jobcenter

Begonnen von GaBi, 24. Oktober 2021, 10:40:34

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GaBi

Hallo. Ich bin neu hier. Ich möchte alle Moderatoren und   Mitglieder sehr herzlich grüßen und anmerken, dass ich hin und wieder die Themen des Forums durchgelesen habe. Dieses mal brauche ich aber intensivere Hilfe.
Es geht um einen Familienmitglied von mir. Er bezieht Alg 2, spricht leider schwach deutsch. Im Jahr 2018 wure eine Amtsarztuntersuchung angeordnet. Dabei wurde festgestellt, dass er zwischen 3-6 Stunden ewerbsfägig ist, Prüfung nach 6 Monaten oder so ähnlich. Sofort nach dem Ergebnis wurde ihm eine Maßnahme angeboten, die er 11 Monate, bis zum Schluss, ( keine Prüfung nach 6 Moaten erfolgte) im Dezember 2019 erfolgreich beendete. Dann kam die Pandämie und er wurde nur telefonisch konraktiert , zuletzt im 06.2021, wo ich dabei war. Es gab einen Wechsel seiner Betreuerin. Die Neue hat erneut eine Untersuchung durch SMD angeordnet,  im EVB,( mit mir als Übersetzerin am Telefon wegen der fehlenden Sprachmangel ) ,  was er mitgemacht hat.
Vor 5 Tagen, am vergangenen Mittwoch,  hatte er den Termin zur Besprechung des Ergebnisses der Untersuchung gehabt. Der Einladung war ein Informationsblatt zugefügt, wegen Coronaregeln usw. Es stand drauf: " Bitte kommen Sie möglichts alleine( ohne Begleitperson) zum Termin. Notwendige Dolmetscher werden durch unsere Dolmetscherhotline  zur Verfügung gestellt."
Dadurch , dass er keine Probleme wollte und dachte, es wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt , ist er alleine dorthin gegangen. Zu einem sitzt man sehr weit voneinander, mit Glascheibe getrennt, und die Frau sprach sehr schnell und mit einem Dialekt, er wenig verstanden. Er bat um langsames Sprechen, was nur für einen einzigen Satz erfolgte. Dann schrieb Sie etwas und hat ihm in die Hand gedrückt. Es steht drin: EVG nicht geschlossen wegen Sprachmangel.die EVG von 06.2021 gekündigt. Erlaß eies EVG ersetzendes Verwaltungaktes, in dem steht, es wurde alles übersetzt und verstanden.
Es steht drin, dass er sich innerhalb von 5 Arbeitstagen in einem Sprachinsitut( Liste) anmeldet und bis 29.10.2021 die Kopie davon vorlegt und dass er bis zum 30.11.2021 einen Antrag auf Teilserminderungsrente stellt. Es steht zwar drauf, dass der Jobcenter ihm weiterhin helfen will die Arbeitslisigkeit zu beenden, aber wie, steht nichts dabei.
Ich bin der Meinung, es lief nicht okay ab. Die Dame wusste, dass er schlecht deutsch spricht und trotzdem dieser Verlauf des Gesprächs.
Ich möchte gerne einen Widerspruch aufsetzen, weiß leider nicht genau, welche Gründe ich auflegen soll?
Es widerspricht sich für mich, sofort Sprachkurs und gleichzeitig Rentenantrag, aber es ist nur ein Gefühl von mir, und das kann falsch sein.
Für mich ist es auch unverständlich, dass sie 7 Sprachinstitute aufschreibt, die mann alle in nur 5 Tagen mit dem Bus  durchfahren müsste aber gar nichts von Übernahme der Kosten dafür  schreibt. Ich bitte um Hilfe oder Ratsschläge.

crazy

Man muss nicht 7 Institute abfahren!
Online schauen und anmelden reicht.
Dass er selbst wenn er eine Teilerwervsminderungsrente bekimmen würde ohne Sprachkenntnisse in dem Land in dem er jetzt schon viele Jahre lebt gar nichts schafft ist euch jetzt ja wieder deutlich geworden.
Kostenübernahmerklärung für den Deutschkurs liegt vor?

Die Rente kann er beantragen, dafür gibt es auch extra Beratungsstellen. Wenn er aber die letzten Jahre gar nicht gearbeitet hat wird die Rente null Euro betragen . Ist dann nur ein Stück Papier mit Ablehnung,wegen fehlender Voraussetzungen. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben käme nach Untersuchung vielleicht auch unter 3 Stunden erwerbsfähig raus-weg vom Jobcenter, Geld gibt es dann trotzdem nur vom Sozialamt



GaBi

#2
Ich denke nicht,  dass sich sein Gesundbeitszustand innerhalb von 2 Monaten verschlechtert hat. Er ist nach  dem Alg 1 in die Alg 2 gerutscht, wurde krank und deshalb zum SMD geschickt worden. Daraufhin hatte er die Maßnahme, die er voll gemacht hat, obwohl diese 11 Monate lang dauerte,    im Gegenteil zu viel jüngeren Einheimischen die  eine Woche lang dort verblieben und wieder weg waren. Ihm wurde nach der Maßnahme versprochen, er bekommt eine Arbeit in der speziellen Eingliederungswerkstatt oder wie das sich auch nennt, da kam aber die Corona und es wurde nicht gemacht, nur telefonisch gemeldet. Jetzt gab es  die erneute Beurteilung durch Smd nach Aktenlage, was zum gleichen Ergebnis führte. Erst neulich!!! Er hatte 21 Jahre lang gearbeitet, bevor er nach Deutschland als Alleinstehender  zur Arbeit angeworben wurde und  kam. Er dachte, er wird länger arbeiten, nun machte die Firma Insolvenz, so dass er um sein Lohn und Überstunden noch kämpfen müsste.
Im Bescheid steht: Ich spreche innrhalb der nächsten 5 Werkragen bei den Sprachkursträger vor und melde mich dort zur Teilnahme am Sprachkurs an. Ich lasse mir vom Sprachkursträger den mir vom Jobcenter ausgehändigten Laufzettel Anmeldung Sprachkurs ausfüllen und lege eine Kopie dieses Vordrucks bis spätestens 29.10 2021 beim Jobcenter vor.
In  Sprachkursträger auf der Liste, die gerade nicht diese sind, die Frauensprachkurse, Sprachkurse für Jügendliche, Sprachkurse mit Aplhabetisierung oder Zweitschriftlernekurse anbieten, steht: Anmeldung zum Deutschsprachkurs nur persönlich möglich.
Es geht nicht darum, dass er diesen nicht antreten will, haben schon am Freitag versucht telefonisch etwas zu regeln, es geht darum, wie man vom Jobcenter behandelt wird. Man redet überall von Gleichberechtigung, Integration, sich kümmern usw.  In der Weisung 201611028 stehtes genau beschrieben, wie man die EU Mitgliedsstaateneinwohner behandeln soll. Es ist auch gesagt, dass man zuerst Hilfe von Familie, Bekannten usw in Anspruch nehmen darf  im Bezug auf Dolmetscher und erst dann, wenn es  ninicht vorhanden ist, einen Dolmetscher beantragt wird. Die Beraterin hat aber drauf geschrieben: Kommen sid alleine, obwohl sie wusste , dass er schlecht deutsch spricht.
Allerdings soll man zuerst versuchen, die EVG zu verhandeln und abzuschliessen,  was gar nicht gemacht wurde . Er hat auch davor  immer ohne Probleme eine unterschrieben und alles mitgemacht? Natürlich bei der anderen Mitarbeiterin des Jobcenters waf das möglich. Er hat nie einen Termin fallen gelassen noch sonstetwas. Es sieht für mich so aus, dass der Plan war, ihn alleine zu bestellen um  ihm diesen Verwaltungsakt auszuhändigen.
Und nein, er hat hier keine Kostenzusage beigefügt.
Es sieht so aus, man möchte ihn vom Jobcenter verdrängen, statt ihm zu helfen.
Sagen Sie mir nur noch, warum soll er einen Sprachkurs besuchen, wenn es sowieso, wie Sie sagen, Sozialamt zuständig sein wird? Was ist der  amtliche Sinn daran?
Ist es nicht so, dass man weiterhin Harz 4 bekommt, wenn einem keine Rente zusteht manfeld Voraussetzungen? Sollte er zum Sozialamt abgeschoben worden sein, kann er nochmal normalen Job aufnehmen?
Was traurig ist, im Juni hat die Vermittlrin gemeint, er soll zum Amtsarzt unc wenn es ähnliche Diagnose ist, müsste er eventuell  eine Reha machen, jetzt kein Wort darüber. Ich selbst finde, es ist alles hinterhältig falsch.



Tina2405

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 12:37:44Sagen Sie mir nur noch, warum soll er einen Sprachkurs besuchen, wenn es sowieso, wie Sie sagen, Sozialamt zudtändig sein wird? Was ist der  amtliche Sinn daran?

Warum man die Sprache des Landes lernen sollte, in dem man lebt?

Ernsthaft?
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

GaBi

Ich fragte nach ÄMTLICHEN SINN.
Ich sagte auch, er spricht schwach deutsch, ich sagte nicht, er spricht nicht deutsch. Er hat mit deutschen gearbeitet, könnte sich mit Ihnen verständigen, er könnte sich in der 11 monatigen Maßnahme verständigen und mit der alten Vermittletin sowie mit dem Amtsatzt auch.  Er hat Probleme am Telefon , sonst geht er überall alleine hin und schafft es irgendwie? Nur komischerweise die neue Vermittlerin versucht es  nicht mal. Diese spricht mit ihm Dialekt und versteht plötzlich gar  nichts.

Und Kostenübernahme ist nicht beigefügt!

Tina2405

Der amtliche Sinn  wäre schon einmal, dass die Amtssprache deutsch ist.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

GaBi

Sie wollen mir doch nicht sagen, dass die Vermittlerin sich um ihn so sorgt , dass sie ihn zur Sozialhilfe abschiebt und sich nur noch darum  kümmert dass er die Sprache  kennt? Wozu bräuchte er sie perfekt zu können, wenn er aus der Gesellschaft durch die Sozialhilfe ausgeschlossen wird? Für einkaufen zu gehen um ein  paar Lebensmittel zu kaufen? Sollte die Eingliederung nicht anders aussehen? 
Ich verstehe schon, dass man die Sprache kennen sollte, aber irgendwie ist es nicht richtig, wie es abläuft und darum geht es mir.
Ich selbst kenne junge Erwachsene die hier geboren sind, keine Schule durch Sucht verschiedener Art, bendet haben , sich mit nichts auskennen, Allgemeinbildung gleich null, diesen aber keine solche Vorwürfe gemacht werden und gute Vorschläge von jeder Seite zufließen. Ist das die Gerechtigkeit?

Tina2405

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 13:23:30Wozu bräuchte er sie perfekt zu können, wenn er aus der Gesellschaft durch die Sozialhilfe ausgeschlossen wird? Für einkaufen zu gehen um ein  paar Lebensmittel zu kaufen? Sollte die Eingliederung nicht anders aussehen? 

Sorry, aber das ist schon der erste Denkfehler.

Integration ist ein Bringschuld.
Und dazu gehört als allererstes, die Sprache zu lernen.

Und das wird hier in Deutschland voll finanziert. Genau wie Wohnung, Lebensunterhalt und Krankenversicherung.
Also verstehe ich die Aufregung nicht.

Geh mal in ein anderes Land und erzähl denen, dass sie die Pflicht haben, dich zu integrieren.
Da wirst du untergehen.

Was ist denn nicht genehm an der Art und Weise?

Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

bebe82

Kostenübernahme für was??

Und 3-6h/Tag heißt auch nicht Sozialamt, sondern weiterhn JC und entsprechende Vermittlung.

Und die geht nur mit Sprachkenntnissen 🤷🏼‍♀️


GaBi

Nicht genehm ist, das man eben viel prahlt, mit der Intergration, Hilfen,  Zuvorkommenheit , Demokratie, Gleichberechtigung,was weiß ich von noch allem ,und am Ende nicht daraus wird. Ihm wurde versprochen, die Arbeit in der Werkstatt, wenn er die 11- monatige Maßnahme durchmacht. Danach war Corona da. Dann wurde ihm , durch mich, telefonisch gesagt, wenn er erneut die Untersuchung bei Amtsarzt macht und das gleiche rauskommen sollte, geht er zur Reha. Nichts ist wahr. Und die Lüge, kommen Sie alleine, Dolmetscher stehen zur Verfügung, um den Verwaltungsakt zu aushändigen ist doch nicht seriös von einem Beamten, oder? Ein Mensch kann doch gewisse Seriosität erwarten von denen, die eigentlich für ihn da sein sollten?
Ich wurde doch in der ersten Antwort gefragt, ob die Kostenübernahme för den Sprachkurs beigefügt wurde?
Nein, diese wurde nicht beigefügt.




justine1992

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 10:40:34" Bitte kommen Sie möglichts alleine( ohne Begleitperson) zum Termin. Notwendige Dolmetscher werden durch unsere Dolmetscherhotline  zur Verfügung gestellt."
Offensichtlich hat er sich zugetraut, alleine hinzugehen. Aber er hat nicht auf eine Übersetzung bestanden. Alle haben das Recht auf einen Beistand. Niemand muss alleine zum JC gehen. Das ist Gesetz. Ja, alle bitten um möglichst wenige Kontakte, alle bitten darum, überall hin alleine zu gehen (auch in den Supermarkt u.ä.).

Ich habe den Eindruck, Dir ist vieles zu selbstverständlich. Alles, was Du hier forderst, ist da, hätte er haben können. Nein, hinterhergetragen wird einem kaum was.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Tina2405

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 13:49:32Nicht genehm ist, das man eben viel prahlt, mit der Intergration, Hilfen,  Zuvorkommenheit , Demokratie, Gleichberechtigung,was weiß ich von noch allem ,und am Ende nicht daraus wird.

Niemand muss in Deutschland leben und hier Leistungen beantragen.

Vielleicht ist es ja im Heimatland doch viel besser.

Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

GaBi

Ja, man bittet, um alleine zu kommen, das ist mir klar. Aber es ist geschrieben mit dem Dolmetscher , denn die Vermittlerin wusste, dass er schwach Deutsch spricht. Deshalb wenn sie es weißt und trotzdem keinen bestellt und deswegen Verwaltungsakt aus EV macht , sehe ich es etwas anders. Es steht auch im Bescheid, dass dieser aufgehoben wird, sobald er bereit ist, die Eingliederungsvereibarung zu unterschreiben, obwohl sie selbst diesen Verwaltungsakt aushändigte. Er hat nie eine EV abgelehnt.

Zur Tina2405:

Es hat eine mit dem anderen nichts zu tun, den  wenn man sich entschließt in Deutschland zu leben, egal wer, müsste er davon auskommen, dass alles, womit man sich rühmt, stimmt.

BigMama

Wieso bist du nicht als Beistand mit zum Termin gegangen? Dann hättest du denjenigen vor Ort unterstützen können und dort all deine Fragen formulieren können, die du hier stellst.

Vorschlag:
Der/die Betroffene vereinbart einen Termin zur gemeinsamen Besprechung des weiteren Vorgehens und du gehst als Beistand mit. Dann könnt ihr alles vor Ort regeln und der VA wird aus der Welt geschafft.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Tina2405

Zitat von: GaBi am 24. Oktober 2021, 14:01:06Zur Tina2405:

Es hat eine mit dem anderen nichts zu tun, den  wenn man sich entschließt in Deutschland zu leben, egal wer, müsste er davon auskommen, dass alles, womit man sich rühmt, stimmt.

Wer rühmt sich?
Gesunder  Menschenverstand sollte eigentlich reichen.

Und wo steht das, womit man sich angeblich rühmt?
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky