Einnahmen / Ausgaben - Zuverdienst, Freibeträge.

Begonnen von Marcus1, 27. Oktober 2021, 17:10:52

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Marcus1

Hallo,

Ich beziehe ALG II.
Pro Monat darf man ja maximal 100,- Euro dazuverdienen (ohne Abzüge).
Ich liege nun darüber. Hatte aber auch Ausgaben für die ich jedoch keine Rechnung
habe.

Viele E-Bay Kleinanzeigen Einkäufe, ohne Rechnung.
Ich habe in den letzten Monaten auch versucht "Rechnung für Privatverkauf"
einzufordern... aber die meisten Verkäufer haben darauf keine Lust.

Sprich: Ich habe Einnahmen, die deutlich über 100,- Euro liegen.
Ich habe aber auch Ausgaben, aber ohne Rechnung.

Glaube nicht das es da eine Lösung gibt. Aber
vielleicht hat ja jemand dennoch ein Tipp.


crazy


Sheherazade

Zitat von: Marcus1 am 27. Oktober 2021, 17:10:52Ich habe Einnahmen, die deutlich über 100,- Euro liegen.
Ich habe aber auch Ausgaben, aber ohne Rechnung.


Welcher Art sind deine Einnahmen, aus selbständiger Tätigkeit?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: Marcus1 am 27. Oktober 2021, 17:10:52Glaube nicht das es da eine Lösung gibt.
Hallo.
Doch, es ist ganz einfach.
Dein Vermögen darfst Du unbegrenzt umwandeln (auch in Geld).
Die 100 Euro Freigrenze gelten nur für Erwerbseinkommen.
Unbelegte Ausgaben gelten natürlich gar nicht, sind hierbei aber nicht relevant.

Mal deutlich:
Du verkaufst aus Deinem Hausrat private Sachen? Das darfst Du, das ist kein anrechenbares Einkommen.
Oder: Du handelst? Kaufst ein, um (gewinnbringend) zu verkaufen? Das ist eine selbstständige Tätigkeit.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Marcus1

Ich betreibe keinen "direkten" Handel.
Ich mache Kunst daraus. Fotografie, usw.

Zum Beispiel wenn ich nun "Müll" kaufe... in Höhe von 20,- Euro.
(Wofür ich leider keine Rechnung erhalte), von diesem "Müll" dann ein Foto
machen und das Foto für 100,- Euro verkaufe.
Ich kaufe Kleidung (Stücke für 5, 10, 20 Euro) und verarbeite diese auch zu Kunst.
(Für Fotokunst)

Ich habe leider ganz viele "Miniausgaben" (die sich aber summieren).


justine1992

Betreibst Du das als Hobby oder als selbstständige Tätigkeit?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Marcus1

Selbständige Arbeit. Künstlerisch. (kein Hobby)
Wie gesagt: Ich kaufe "Dinge" (Diese Dinge lagern
momentan im Keller. Ich verkaufe die nicht weiter).
Ich mache künstlerische Fotos. Diese verkaufe ich.

crazy

Dann wäre EKS fällig und Wareneinsatz für das Ergebnis eben auszuweisen.
Nicht nur der Müll kostet sondern auch due Nutzung deiner Ausrüstung, Web Auftritte,Versand und Verpackung usw...

Marcus1

EKS mache ich.
Ausgaben für Webseite, Telefon mache ich alles.
Ich kaufe halt echt viel "Kleinkram" ein (Leider ohne Rechnung)
und dieser "Kleinkram" summiert sich halt und ich würde
es gerne in meiner "Ausgabenliste" (EKS) mit eintragen können.

Kann auch gut sein das es dafür einfach keine Lösung gibt.

Sheherazade

Wie kommst du an diesen "Müll" dran, über ein Verkaufsportal?

Für die Zukunft könntest du dir einen Quittungsblock einstecken, wenn du den Müll wo abholst und dir die Bezahlung quittieren lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Marcus1

Ebay Kleinanzeigen & Flohmärkte
Das mit dem Quittungsblock schaue ich mir genauer an. Danke.

Marcus1

Das mit den "Quittungen" wäre geklärt.
Habe eine weitere Frage.

Ich habe die letzten Monate viel verdient und liege über dem Freibetrag. Ich arbeite mit hochwertigen, teurem Equipment und würde gerne was "sparen" um evtl. Ausfälle schnell zu kompensieren um weiterhin Einnamen generieren zu können. Momentan ist auch ein Wachstum zu erkennen. Rücklagen bilden ist aber wahrscheinlich gesetzlich nicht vorgesehen. Geld kann aber investiert werden. Alles über 100,- Euro muss mit dem Amt abgesprochen werden?! So versteh ich das.

Problem: Ich habe dem Amt geschrieben das ich evtl. Rücklagen oder Investieren möchte. Und beide Optionen genau geschildert.

Das ist aber nun schon 4 Wochen her. Ich habe nun einen Brief erhalten, dass ich meine Kontodaten offen legen soll da zu überprüfen ist, ob ich überhaupt noch Leistungen
beziehen darf. (Ist ja auch alles gut.) ABER: Es gibt keinen Brief mit meinem Wunsch nach einer Terminvereinbarung um über Rücklagen oder Investitionen zu sprechen. Ich habe vor ca. 10 Tagen beim Amt angerufen und man sagt: Man wird sich darum kümmern, man wird sich bei mir melden. Das war aber eben auch vor 10 Tagen.

Wie verhalte ich mich jetzt?

Zwei Optionen:
1. Geld sparen. (Geld liegt über den Freibetrag und das Amt nimmt es sich dann. Ende.)
2. Geld investieren (Was nötig wäre). Aber dazu müsste das Amt ja bereit sein, mit mir zu kommunizieren. Ansonsten hätte ich "Ohne Absprache" 1000, 2000 Euro investiert. Geht nicht.

Es sind halt noch 4 Wochen bis zum nächsten Jahr.
Sollte ich einen weiteren Brief per Einschreiben schicken?
Was mache ich wenn kein Termin zu Stand kommt?

Nicht falsch verstehen: Ich finde es super, dass ich Geld ans Amt zurückzahlen kann. Prima. Ist doch toll. Darüber freue ich mich auch. Aber für mein momentanes Wachstum wäre es wichtig das Geld zu sparen oder zu investieren, um weiter zu wachen und somit irgendwann komplett nicht mehr von ALG-II abhängig zu sein.

crazy

Nein, betriebliche Ausgaben sind vom Umsatz abzusetzen. Die Grenze ist etwas schwammig. Sie sollen angemessen sein.
Klares Beispiel, Visitenkarten ja, aber keine mit Goldbelag, PC ja aber eben so, dass er ausreicht und kein überdimensionierter für 1000e Euro.
Je höher dein Umsatz desto höher dein Freibetrag. Der kann dann bis zu 300 Euro sein.Du solltest aber unterm Strich nicht bei null oder gar Minus rausgehen.
Am besten natürlich immer die Ausgaben im jeweiligen BWZ tätigen.