Zeugengeld

Begonnen von Zauberfee666, 03. November 2021, 09:43:05

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Gast50147

Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:30:42Ob die Bewilligung von max. 10 Stunden am Tag Zeitversäumnis und dann die Beträge von 14 Euro für Abreise- und Anreisetag korrekt sind
Das steht im Gesetz! Und bei einem H 4 werden 4 € pro Stunde bezahlt.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Rahmen einer kulanten Einzelfallentscheidung
Kulanz gibt es im Gesetz nicht. Nur der Buchstabe des Gesetzes zählt.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Wir haben auch für unsere Tochter zusätzlich zahlen müssen.
Du kannst auch 10Kinder mitbringen, das ist dein Problem.
Klar kann man ein Kleinkind nicht alleine daheim lassen, dann aber kommt die Argumentation mit Oma´s, Freunde, Verwandte, Nachbarn.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Erst wird das Taxi als nicht notwendig angesehen
Hat das Gericht "kulanzhalber" anerkannt. Die längere Fahrtzeit mit Bus zählt nicht, denn du musst halt rechtzeitig weg fahren.
Zitat von: Zauberfee666 am 03. November 2021, 12:23:18Werden diese Kosten für Zeugen eigentlich auf den umgelegt, der der das Verfahren verloren hat?
Der Verlierer zahlt die gesamten Verfahrenskosten. Ausnahme wenn ein Vergleich geschlossen wurde, dann wird gequotelt.

Falls dein Lebenspartner Beklagter/Angeklagter war kann er einen Kostenfestsetzungsbeschluss verlangen. Diesen kannst du mit der so genannten sofortigen Beschwerde angreifen. Der Wert der Beschwerde muss aber 200 EUR übersteigen - siehe  § 567 Abs. 2 ZPO

Eine Mehrkostenerstattung für Zeugen ist eine Entscheidung die im billigen Ermessen liegt weil NL Ausland ist.

Zauberfee666

Nein, er war Kläger und hat den Prozess auch gewonnen.

ZitatHat das Gericht "kulanzhalber" anerkannt. Die längere Fahrtzeit mit Bus zählt nicht, denn du musst halt rechtzeitig weg fahren.

Naja, die haben das erst widersprochen und dann in 2. Instanz anerkannt, weil sie merkten, dass ihre Argumentation hinkt. Wenn ich nach dem Gerichtstermin noch auf den Bus warten muss, dann die längere Fahrtzeit von den Öffentlichen, dann liege ich mit meiner Argumentation wohl richtig, dass man dann beim besten Willen nicht bis 24 Uhr am Wohnort sein kann. Ich kann sicher zur Hinfahrt rechtzeitig wegfahren, um bei Gericht anzukommen. Anders ist es, wenn man nach Gericht wieder zum Campingplatz zurückfährt. Dann muss man eben warten, bis der nächste Bus auch kommt.

Für mich hat das alles was von "Pipi Landsturm"  - Ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt. Ach, das passt dann mit den Öffentlichen nicht mehr, dann dreh ich das Ganze doch mal um, und dann passt es wieder.

Ich hoffe, das war das letzte Mal, dass ich als Zeuge geladen werden.  :grins:

Gast50147

Du fühlst dich ungerecht behandelt weil die Realität nicht beachtet wurde bzw. nur teilweise.
Dann lege formlos Widerspruch ein gegen die Kostenentscheidung ein begründe das ganze substantiiert mit Beilage von Beweisen und fordere einen KFB (= Kostenfestsetzungsbeschluss).
Der steht auch dem Kläger zu.

Besteht mit dem KFB kein Einverständnis musst du innerhalb von 2 Wochen (beim Ausgangsgericht eingehend)
die Sofortige Beschwerde einlegen.

Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 03. November 2021, 13:09:32
Du fühlst dich ungerecht behandelt weil die Realität nicht beachtet wurde bzw. nur teilweise.
Dann lege formlos Widerspruch ein gegen die Kostenentscheidung ein begründe das ganze substantiiert mit Beilage von Beweisen und fordere einen KFB (= Kostenfestsetzungsbeschluss).
Der steht auch dem Kläger zu.

Besteht mit dem KFB kein Einverständnis musst du innerhalb von 2 Wochen (beim Ausgangsgericht eingehend)
die Sofortige Beschwerde einlegen.

Ja, damit hast du Recht, dass ich mich ungerecht behandelt fühle.  :smile:

Kannst du mir erläutern, was für mich der Kostenfestsetzungsbeschluss bedeutet soll? Das verstehe ich im Moment nicht.  :wand:

Gast50147

Nachdem ihr Kläger und Gewinner wart werden im KFB alle Kosten zusammengefasst welche die unterlegene Partei zu zahlen hat, also auch Eure Zeugengelder. So erhält er sein Rechtliches Gehör nach § 103.
Dur erhältst eine Kopie davon um die Posten prüfen zu können, welche vollstreckbar ist.
Du musst aber etwas über 2 Wochen warten bis du die Vollstreckung durchführen kannst - siehe § 798 ZPO.
Der KFB wird aber nur auf Antrag erlassen - nicht von Amts wegen.

Der KFB ist bei Fehlern mit der Sofortigen Beschwerde (innerhalb 2 Wochen) später mit der sofortigen Erinnerung angreifbar.
Mir ist nicht bekannt ob das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist.

Ich würde der bisherigen Kostenentscheidung widersprechen, für jede deiner Behauptungen aber auch Beweise beilegen und substantiiert begründen weshalb dir Mehrkosten zustehen.
Gleichzeitig würde ich einen KFB beantragen. Ohne Antrag kriegst du keinen

Gast50147

Ich möchte noch einen Hinweis geben.
Ihr seid 2 getrennte Rechtsparteien. Du bist die Zeugenpartei und erhältst die dir zustehende Entschädigung nach dem JVEG, dein Lebensgefährte ist die Klagepartei und hat Anspruch auf seine Kosten wie z.B. RA-Kosten, GA-Kosten, Gerichtskosten usw.
Ich kenne ja nicht den Grund des Rechtsstreites!

Du erhältst alle Kosten die du belegen kannst.
Argumente wie "auf Bus warten" - "hätte ich Pause gemacht" - oder wäre "Stau gewesen" sind hypothetisch und zählen nicht, ebenso wie "unser Camper fährt nur 80 kmh".

Das einzige was zählt
ist wann habt ihr Euren Camper vor Eurer Haustür geparkt - also wann genau wart Ihr zu Hause.  nach dem das Verhandlungsende 14:00 Uhr war.

Und dafür gibt es sogar einen prächtigen Zeugen, nämlich den Kläger der ja mit zum Gericht hin und zurück gefahren ist.

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung kostet nichts.
Legst du aber später das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein löst du ein Kostenfestsetzungsverfahren aus und ohne Geld arbeitet kein Gericht!

Ergo sind nur 2 Dinge wichtig:
Alle geforderten Kosten beweiskräftig belegen und
genaue Ankunftszeit vor Eurer Haustüre


Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 04. November 2021, 11:57:56
Ich möchte noch einen Hinweis geben.
Ihr seid 2 getrennte Rechtsparteien. Du bist die Zeugenpartei und erhältst die dir zustehende Entschädigung nach dem JVEG, dein Lebensgefährte ist die Klagepartei und hat Anspruch auf seine Kosten wie z.B. RA-Kosten, GA-Kosten, Gerichtskosten usw.
Ich kenne ja nicht den Grund des Rechtsstreites!

Du erhältst alle Kosten die du belegen kannst.
Argumente wie "auf Bus warten" - "hätte ich Pause gemacht" - oder wäre "Stau gewesen" sind hypothetisch und zählen nicht, ebenso wie "unser Camper fährt nur 80 kmh".

Das einzige was zählt
ist wann habt ihr Euren Camper vor Eurer Haustür geparkt - also wann genau wart Ihr zu Hause.  nach dem das Verhandlungsende 14:00 Uhr war.

Und dafür gibt es sogar einen prächtigen Zeugen, nämlich den Kläger der ja mit zum Gericht hin und zurück gefahren ist.

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung kostet nichts.
Legst du aber später das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein löst du ein Kostenfestsetzungsverfahren aus und ohne Geld arbeitet kein Gericht!

Ergo sind nur 2 Dinge wichtig:
Alle geforderten Kosten beweiskräftig belegen und
genaue Ankunftszeit vor Eurer Haustüre

Hallo Harry,

Vielen Dank. Du bist ein Schatz.  :smile: Danke.

Grund des Rechtsstreites war, dass ein Auftraggeber die Rechnungen nicht bezahlt hat.

Ich habe gestern den Campingplatz angeschrieben, denn es gibt ja eine Uhrzeit, bis welcher man abgereist sein muss, da andernfalls die Kosten für eine weitere Übernachtung anfallen. In der Regel ist das, dass man zwischen 10.30 und 12 Uhr abgereist sein muss. Das würde bedeuten, dass diese Abreise noch vor dem Gerichtstermin hätte stattfinden müssen. Der Betrag für die zweite Übernachtung wäre dann sowieso fällig gewesen, unabhängig davon, ob man den Wohnort bei direkter Abreise nach Beendigung des Termins hätte erreichen können.

Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht. Laut Navigation speziell für Camper und LKW wäre die reine Fahrzeit bereits 7,5 Stunden gewesen.

Ich habe mir gestern auch überlegt, dass mein Freund hier eine Bestätigung darüber abgibt, wie lange die Fahrzeiten waren, dass wir im Stau standen etc.

Auch würde ich durch Vorlage einer Abbuchung für das Tanken am Abreisetag selbst belegen und durch meinen Freund bestätigen lassen, dass wir bei einer früheren Abreisezeit von den vom Gericht angenommenen 14.00 Uhr von einem Startpunkt, der näher am Wohnort liegt, es nicht geschafft haben, vor 24 Uhr zuhause zu sein.

Wir sind ja nicht nach Verhandlungsrunde gefahren, sondern am nächsten Tag. Und da sind wir (geschätzt, ich muss noch den Beleg suchen mit der Uhrzeit) rund 15 Uhr weggefahren (geschätzt) und waren da bereits rund 50 km vom Gericht entfernt und entsprechend 50 km näher am Wohnort. Zuhause waren wir sogar erst am nächsten Tag, weil wir durch Stau etc. erst gegen 22.30 oder so die Grenze überschritten haben. Da ich dann auch müde war und nicht mehr fahren konnte, sind wir dann rausgefahren und haben auf einem Parkplatz übernachtet und sind am nächsten Tag weitergefahren. Von diesem Punkt war es dann auch nochmal 2,5 Stunden fahren. Dabei fällt mir auf, dass die Rückreise doch von der Fahrtzeit auch länger war als die angegebenen 9 Stunden.

Gast50147

Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Ich habe gestern den Campingplatz angeschrieben, denn es gibt ja eine Uhrzeit, bis welcher man abgereist sein muss, da andernfalls die Kosten für eine weitere Übernachtung anfallen.
Gibt er keine Nachricht müsste das auch im Internet stehen zum ausdrucken
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Das würde bedeuten, dass diese Abreise noch vor dem Gerichtstermin hätte stattfinden müssen.
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Campingplatzbetreibers hast du deine Beweisführung.
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Laut Navigation speziell für Camper und LKW wäre die reine Fahrzeit bereits 7,5 Stunden gewesen
ausdrucken und als Belege mit beifügen
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Ich habe mir gestern auch überlegt, dass mein Freund hier eine Bestätigung darüber abgibt, wie lange die Fahrzeiten waren, dass wir im Stau standen etc.
am besten in eidesstattlicher Form, dann aber 100 % wahrheitsgemäß !!!
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.
Bei grenzüberschreitenden Personenverkehr gelten besondere Bestimmungen die ich aber aus dem Stehgreif nicht nennen kann
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf.
Vorsicht! 7 Stunden x 80 km = 560 km und es sind nur 523 km.

Dass die 2. Übernachtung sowieso hätte gezahlt werden müssen steht mit der Bestätigung des Campingplatzes dann fest.
Also zählt nur noch die tatsächliche Ankunftszeit (inkl. Stau etc.) vor Eurer Haustür.
Wenn dein Freund das an Eides statt versichert ist der Beweis erbracht.
Glaubt das Gericht deinem Freund nicht kann es auch deinen Freund vor das örtliche Gericht laden lassen zu einem Ermittlungsbeamten.
Für den Stau gibt es vielleicht sogar ein Polizei- oder ADAC-Protokoll.
Meistens kommen solche Nachricht ja auch im Radio, sind also gespeichert.

Der arme Rechtspfleger  :lol:

Sheherazade

Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.

Darauf wird man dich wahrscheinlich nach den Aufzeichnungen des digitalen Messgeräts befragen, da Lkw die Lenk- und Ruhezeiten damit nachzuweisen haben. Selbst für Lkw gilt bei Privatfahrten aber:
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind, also auch Camper mit Lkw-Zulassung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zauberfee666

Zitat von: Sheherazade am 04. November 2021, 15:38:15
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 13:06:47
Dann würde ich noch so argumentieren, dass der Camper einen C1 Führerschein benötigt, daher als LKW gilt und nur 80 fahren darf. Laut Bundesverkehrsministerium (habe da einen Link gefunden) ist man dann auch verpflichtet, nach 4,5 Stunden eine Pause von mind. 45 zu machen. Bei rund 9 Stunden Fahrzeit also auch mind. 1,5 Stunden an Ruhezeit die zusteht.

Darauf wird man dich wahrscheinlich nach den Aufzeichnungen des digitalen Messgeräts befragen, da Lkw die Lenk- und Ruhezeiten damit nachzuweisen haben. Selbst für Lkw gilt bei Privatfahrten aber:
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind, also auch Camper mit Lkw-Zulassung.

Das steht für mich im Widerspruch zu diesem hier:

ZitatLange Autofahrten sind anstrengend. Du und deine Familie solltet deshalb öfter mal Pause machen. Für Fahrer von Bussen oder Lkw gilt, dass sie nicht länger als 4,5 Stunden am Stück fahren dürfen. Danach müssen sie mindestens 45 Minuten Pause machen. Auf der Autobahn kommt ungefähr alle 60 Kilometer eine Raststätte. Hier könnt ihr etwas essen und trinken. An vielen Raststätten kannst du dich auch auf dem Spielplatz aus- toben oder auf die Toilette gehen. Mehr als 400 Raststätten gibt es in Deutschland.

https://www.bmvi.de/blaetterkatalog/catalogs/235234/pdf/complete.pdf

Hier wird ja Privatmenschen advisiert, dass man Pausen machen soll und auch Fahrer von Bussen und LKW nicht länger als 4,5 Stunden am Stück fahren und mind. 45 Minuten Pause machen müssen.

Eine Begrenzung der Pause gibt es auch nicht, demnach wäre ja auch eine Pause von 1 Stunde oder länger möglich, sofern notwendig - so würde ich es verstehen.

Sheherazade

Du kannst auch 3 Stunden Pause machen, ich habe dir das nur als Antwort auf dein Argument der "Pflichtpausen" geschrieben, weil man dein Argument dann dementsprechend für nichtig erachten wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zauberfee666

Zitat von: Sheherazade am 04. November 2021, 16:08:00
Du kannst auch 3 Stunden Pause machen, ich habe dir das nur als Antwort auf dein Argument der "Pflichtpausen" geschrieben, weil man dein Argument dann dementsprechend für nichtig erachten wird.

Bin ich auch dankbar für.

jordon

Zu beachten ist noch, dass wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird, dies 66,00 EUR Gebühren kostet.
(Nrn. 1810, 3602, 4401, 5502, 6502, 7504, 8610 GKG-KostVerz.).

Gast50147

#28
Zitat von: Zauberfee666 am 04. November 2021, 15:54:23Eine Begrenzung der Pause gibt es auch nicht, demnach wäre ja auch eine Pause von 1 Stunde oder länger möglich, sofern notwendig - so würde ich es verstehen.
Lass dich bitte nicht von unbeachtlichen Diskussionen ablenken.
Selbst der ADAC empfiehlt Pause dann wenn man Müdigkeit oder Unkonzentriertheit spürt, eben dann wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht in vollem Umfang gegeben ist. Das entscheidet allein der Fahrer.
Dafür gibt es bei Privatpersonen kein Gesetz das bestimmte Ruhezeiten vorschreibt d.h. es gibt keine Lenkzeitenregelung für private Fahrten.

Bei dir zählt allein die Fahrtzeit (mit Pause) vom Ausgangspunkt zum Zielpunkt
Alles andere isst nur indiskutables Störfeuer.

P.S. Noch ein Hinweis:
Die Kostenfestsetzung kann unabhängig von einem Rechtsmittelverfahren in der Hauptsache angefochten werden, wenn Gebühren oder Auslagen nicht oder nur teilweise als erstattungsfähig anerkannt wurden.

Zauberfee666

Hallo Harry,

würdest du mal über den Widerspruch schauen und ggf. angeben, was zu verbessern wäre?

Ich habe hier ein paar deiner Formulierungen übernommen. Eine Bestätigung des Campingplatzes habe ich noch nicht, aber ich habe ein Screenshot der Öffnungszeiten gemacht. Reicht das aus? Die Zeiten für die Kartenzahlungen muss ich noch raussuchen.

Vielleicht denke ich zuviel, aber ich frage mich, ob die dann damit argumentieren dürfen, dass das Auschecken dann vor 12 Uhr hätte erfolgen müssen, wobei in dieser Stadt kaum Parkplätze sind, um irgendwo ein Auto geschweige denn einen Camper zu parken.

Zitat
nach erfolgter Überprüfung Ihrer Email,  lege hier hiermit Widerspruch gegen die Berechnung der Zeugenentschädigung ein. Bitte leiten Sie meinen Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weiter.

Vorausgehend auf nachfolgende Begründung teile ich mit, dass bei weiterem Unwillen und Uneinsichtigkeit und fadenscheinigen Versuchen einer Auszahlung zu entgehen, der Anwalt des Klägers eine KFB beantragen und Beschwerde einreichen wird. 

Begründung der zustehenden Mehrkosten:

Wie Sie aus beigefügtem Facebook-Screenshot des Campingplatz X ersehen können, gibt es Öffnungszeiten der Rezeption. Vormittags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr kann das Auschecken erfolgen, andernfalls wird eine weitere Gebühr für die Übernachtung fällig.

Zum Zeitpunkt der Zeugenentlassung war die Gebühr für eine weitere Übernachtung also bereits fällig. Selbst bei Entgegenkommen des Campingbetreibers für ein Ausschecken nach der Gerichtsverhandlung, ohne weitere Gebühren, hätte der Reiseantritt - gemäß der Rezeptionszeiten - erst ab 16.00 Uhr erfolgen können, wordurch eine Rückkehr am Wohnort vor 24 Uhr nicht mehr möglich gewesen wäre.

Unabhängig obiger Argumentation, die die zweite Übernachtung als notwendig begründen, wurde ich darüber aufgeklärt, dass es nicht Ihre Auffassung ist, die maßgeblich ist für die (mögliche) Erreichbarkeit der Wohnung ist, sondern die tatsächliche Ankunft.

D.h. das Einzige, was zählt, ist: Reisezeit (inkl. Staus, Ruhezeiten etc.) vom vom Ausgangspunkt X zum Zielpunkt Zielpunkt Y.

Es ist also nicht weiter notwendig, über hypothetische (Nicht-)Erreichbarkeit der Wohnung zum Zeitpunkt X oder über Staus oder Angemessenheit über Pausen oder dessen Dauer zu diskutieren.

Die Fakten über Rückreisedauer lassen sich durch meinen Partner, als andere Rechtspartei und Beifahrer, bestätigen und lassen sich über Kartenzahlungen rekonstruieren.

Daher habe ich nun nochmals die Rückreise überprüft und haben festgestellt, dass die angegebene Fahrtzeit von 9 Stunden für die Rückreise falsch angesetzt waren, hier wurden fälschlicherweise die Stau- und Ruhezeiten  etc nicht berücksichtigt.

Auf Grund obigen Fehlers, erfolgte schlußfolgernd die Beantragung der Zeugengelder falsch.

Die Abreise erfolgte am 12.08.2021 um ca. 10.30 Uhr vom Campingplatz X.
Ankunft Zevenaar ca. (Beweis Kartenzahlung Tankstelle:
Übernachtung Zevenaar
Abreise Zevenaar am 13.08.2021 ca. (Beweis Kartenzahlung)
Pannenhilfe ADAC
Ankunft Wohnort am 13.08.2021 um ca. 14.00 Uhr

Basierend auf oben genannten Fakten, deren Nachweise als Anlage beigefügt sind, beantrage ich die Korrektur und Anpassung der Zeugengelder bezüglich der Übernachtungskosten, der Zeitversäumnisse, des Tagesgeldes.

Die Auszahlung der Gelder, erbitte ich bis zum .... auf folgendes Konto: