Zeugengeld

Begonnen von Zauberfee666, 03. November 2021, 09:43:05

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Kaputt

#30
Der hat mir auch saugut geholfen.  :zensiert:

Gast50147

#31
Schreibe dem Rechtspfleger erstmal nur dass du seiner Kostenentscheidung widersprichst. Der schriftliche Widerspruch erfolgt auf dem Postweg.
Begründung zum Widerspruch wird über das Wochenende nachgereicht.

Das würde ich gleich als Mail versenden, anschließend ausdrucken, unterschreiben nicht vergessen und absenden.

Deine Begründung sehe ich mir nachher, nach dem einkaufen an und melde mich dann.
Auf alle Fälle sollte auch dein Mann einen Kostenfestsetzungsantrag einreichen den er ja sowieso mit Vollstreckungsklausel für die Erstattungspflicht des Verlierers braucht.

Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 13:15:40
Schreibe dem Rechtspfleger erstmal nur dass du seiner Kostenentscheidung widersprichst. Der schriftliche Widerspruch erfolgt auf dem Postweg.
Begründung zum Widerspruch wird über das Wochenende nachgereicht.

Das würde ich gleich als Mail versenden, anschließend ausdrucken, unterschreiben nicht vergessen und absenden.

Ich habe soeben vorab per Mail einen unterschriebenen Widerspruch eingereicht.

ZitatDeine Begründung sehe ich mir nachher, nach dem einkaufen an und melde mich dann.

Danke!  :danke:

ZitatAuf alle Fälle sollte auch dein Mann einen Kostenfestsetzungsantrag einreichen den er ja sowieso mit Vollstreckungsklausel für die Erstattungspflicht des Verlierers braucht.

Müsste das nicht über den Anwalt erfolgen? Pfuschen wir ihm da nicht dazwischen, wenn wir das selbst beantragen?

Die Sache ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen.

Es ging in dem Verfahren darum, dass ein Kunde meines Partners nicht gezahlt hat. Begründung wurde immer fadenscheiniger, bis er im August vor Gericht sich anfing zu verquatschen und dann herauskam, dass alle Vorwürfe gegen meinen Partner nur dem Zweck dienen, seiner Zahlungspflicht zu entkommen. Er hat dann zugegeben, dass er nur nicht gezahlt hat, weil er das Geld nicht hatte. Da war die Richterin dann ziemlich angepieselt, dass sie ihm anriet, die Klageforderung anzuerkennen, da bei einem Urteil die Kosten für ihn noch höher wären.

Bezahlt hat er aber bis jetzt noch nicht.

Dazu fällt mir ein, dass ich hier auch eine Frage hätte bezüglich der Ausgaben meines Partners.

Ich hatte hier folgende Beantragung der Kosten eingereicht:

Zitat
für obiges Gerichtsverfahren, bei welchem durch den Beklagten die Klageforderung vollständig anerkannt wurde, sind mir folgende Kosten entstanden:

Fahrtkosten An- und Abreise 22.10.2019
523 km x 2 = 1046 km
1046 km x 0,35 Euro = 366,10 Euro

Übernachtungskosten 22.10.2019 - 23.10.2019
68,00 Euro

Verdienstausfall
16 x 32,50 = 520 Euro


Termin 26. bzw. 27.11.2019
Dieser Termin wurde am Nachmittag vor dem Gerichtstermin kurzfristig abgesagt. Auf Grund meiner langen Anreise war ich zu diesem Zeitpunkt bereits unterwegs und auf der Autobahn Ausfahrt Idstein, als mich die Absage erreichte.
Die hierdurch entstandenen Fahrtkosten bitte ich ebenfalls zu ersetzen:

474 km x 0,35 = 165,90 x 2 = 331,80 Euro

Verdienstausfall
8 x 32,50 Euro = 260 Euro


Fahrtkosten 22.10.2019      366,10 Euro
Übernachtung              68,00 Euro
Verdienstausfall         520,00 Euro
Fahrtkosten 26.11.2019      331,80 Euro
Verdienstausfall         260,00 Euro

Gesamt                  1.545,90 Euro


Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der

Die Frage, die ich hätte: Kann er seinen Verdienstausfall für die Gerichtstermine geltend machen? Hier habe ich sogar noch die Anreise für dieses Jahr August vergessen.

Dann wurde ein Termin im November 2019 am Nachmittag vor dem Gerichtstermin am nächsten Morgen kurzfristig durch den Beklagten abgesagt. Zu diesem Zeitpunkt war mein Freund allerdings bereits kurz vor dem Zielort, es sind also Kosten für die An-/Abreise angefallen. Die Kosten für die Übernachtung wurden uns bei Stornierung nicht berechnet.



Ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu unverschämt.  :smile: :flag:

Gast50147

Vor lauter Forum komme ich nicht zum einkaufen und sitze jetzt noch am PC.
Also genau schau ich mir das nachher an.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Ich habe soeben vorab per Mail einen unterschriebenen Widerspruch eingereicht.
Hast du denn eine anerkannte Signatur. Eine rein kopierte taugt nichts.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Müsste das nicht über den Anwalt erfolgen? Pfuschen wir ihm da nicht dazwischen, wenn wir das selbst beantragen?
Ja klar! Wenn du eigenen RA hast muss/sollte der das nach Abschluss des Verfahrens machen. Aber scheint ja noch nicht abgeschlossen zu sein.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42
Bezahlt hat er aber bis jetzt noch nicht.
Auch klar. Der hat ja vor Gericht zugegeben dass er kein Geld hat.
Das Urteil ist aber 30 Jahre vollstreckbar im gesamten oder in Teilen.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Kann er seinen Verdienstausfall für die Gerichtstermine geltend machen?
Ja kann er freilich. Ob 32,50 €/Std. passen kann ich aber nicht beurteilen.
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Zu diesem Zeitpunkt war mein Freund allerdings bereits kurz vor dem Zielort, es sind also Kosten für die An-/Abreise angefallen.
Diese Kosten können natürlich auch geltend gemacht werden.
Die Absage erfolgte ja zu kurzfristig durch den Beklagten
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:11:42Hier habe ich sogar noch die Anreise für dieses Jahr August vergessen.
Die kannst du nachreichen weil sie zum Verfahren gehören.
Ja sag mal wie viele Prozesstage hattet ihr denn.

Holt auch mal eine Bonitätsauskunft über die Schufa vom Beklagten ein.
So jetzt bis später


Zauberfee666

#34
Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 14:29:13
Vor lauter Forum komme ich nicht zum einkaufen und sitze jetzt noch am PC.

:grins: Sorry. Ich will dich nicht vom Einkaufen abhalten.


ZitatHast du denn eine anerkannte Signatur. Eine rein kopierte taugt nichts.

Ich habe einen Widerspruch geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als PDF zu dem guten Mann zugemailt. Steht auch nur das drin:
Sehr geehrter Herr X,

Ihrer - per Email vom 03.11.2021 - zugesendeten Kostenentscheidung widerspreche ich hiermit.

Die Begründung des Widerspruchs folgt.

Mit freundlichen Grüßen

[/quote][/i]

ZitatJa klar! Wenn du eigenen RA hast muss/sollte der das nach Abschluss des Verfahrens machen. Aber scheint ja noch nicht abgeschlossen zu sein.

Ich habe keinen Anwalt. Das ist der Anwalt, der meinen Freund vertreten hat.


Auch klar. Der hat ja vor Gericht zugegeben dass er kein Geld hat.

Ob der jetzt immer noch kein Geld hat, weiß ich nicht. Die Rechnung, die er nicht bezahlte, ist von Ende 2017. Die Firma gibt es immer noch. Und dann stehlt sich noch die Frage, ob er tatsächlich kein Geld hat oder einfach nicht zahlen will.

ZitatJa kann er freilich. Ob 32,50 €/Std. passen kann ich aber nicht beurteilen.

32,50 ist sein Stundenlohn. Diesen habe ich als Grundlage genommen.

ZitatJa sag mal wie viele Prozesstage hattet ihr denn.

So, wie ich das jetzt sehe waren es 3. Wobei mein Freund zu einem nicht offiziell geladen war.

Gibt es auch so etwas wie Tagesgeld für meinen Freund?

Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?

ZitatSo jetzt bis später


Bis später!

Nachtrag:

Ich lese gerade etwas von Nachteile der Haushaltsführung. Würde das bei uns auch passen?
Ich frage nur, will ja alles korrekt einreichen, soll alles korrekt sein und nichts vergessen werden.  :grins: :teuflisch:

Gast50147

#35
Der arme Rechtspfleger hat es nicht leicht mit dir :smile:
Bevor ich mich drüber setze frage ich wie lange war denn die Fahrzeit von den letzten beiden Terminen heimwärts?
Der Widerspruch ist so voll ok!

Ohne jetzt den ganzen Thread zu lesen geht es also hauptsächlich um die 2. Übernachtung und um die Fahrtzeit, weil wegen Nichtbesetzung der Rezeption ein auschecken vor 16 Uhr nicht möglich war - richtig?
Das lässt sich relativ kurz begründen;
ein Einwand vor 12 Uhr auszuchecken greift nicht denn als Zeugin darfst du den Saal nur mit Genehmigung verlassen. Es müsste quasi die Sitzung unterbrochen werden.

Wenn die Forderung aus 2017 ist und er zugegeben hat dass er kein Geld hat
musst du bei Realisierung einer größeren Forderung anders vorgehen als bei einem Kleinbetrag von 100 €.
Sonst gibt er die eV ab und dir sind 2 Jahre lang die Hände gebunden.
1 Woche später betreibt er dann als unpfändbarer Angestellter seiner Frau das Geschäft weiter und du kannst dir das Abstandsprotokoll ins WC hängen.

Das machen wir in einem Aufwasch dann hast du deine Ruhe.
Ich gebe dir einige Hinweise zum Vollstreckungsverfahren.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14Nachteile der Haushaltsführung.
Sowas steht dir zu nach wenn du kein Erwerbseinkommen hast.
Bei Vollzeitarbeit nicht. Teilzeit dagegen bejaht deinen Anspruch wenn du mit Kind und Lebensgefährten zusammen in einer auf Dauer angelegten Wohnung lebst. Müssten dann so um die 14-15 € pro Stunde sein

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?
Wenn deine Forderung begründet, belegt und anerkannt ist ca. 2 Wochen.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Ob der jetzt immer noch kein Geld hat, weiß ich nicht.
Darum Bonitätsauskunft einholen. Der Score ist wichtig. Danach kann man auch Erfolg oder Misserfolg von Vollstreckungsmaßnahmen (ggf. Teil-Vollstreckung als erstes) abschätzen.
Auch eine Anfrage beim zuständigen Mahngericht ist möglich ob z.B. weitere Mahnbescheide etc. vorliegen.
In beiden Fällen musst du dein berechtigtes Interesse nachweisen. Aber das ist mit dem Urteil ja kein Problem.
Ein Telefonat wegen der Forderung zwischen den Anwälten erspart viel Zeit.

Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 05. November 2021, 17:07:27
Der arme Rechtspfleger hat es nicht leicht mit dir :smile:

:cool: Ja, so bin ich. Er hat den Fehler begangen und hat sich etwas zurecht gedreht und das mag ich gar nicht. Dann fange ich an zu suchen.

ZitatBevor ich mich drüber setze frage ich wie lange war denn die Fahrzeit von den letzten beiden Terminen heimwärts?

Meinst du jetzt nur den Termin, wo ich anwesend war im August oder meinst du die Termine von meinem Partner?

:danke:

ZitatOhne jetzt den ganzen Thread zu lesen geht es also hauptsächlich um die 2. Übernachtung und um die Fahrtzeit, weil wegen Nichtbesetzung der Rezeption ein auschecken vor 16 Uhr nicht möglich war - richtig?

Was mein Zeugengeld betrifft: Ja. Es geht um die 2. Übernachtung und die Reisezeit und daraus resultierenden Erhöhung aller anderer zustehenden Gelder: Tagegeld, Zeitversäumnis und diese Nachteil Haushalt. Wenn es noch mehr Gelder gibt, die zustehen und deren ich bislang noch keine Beobachtung geschenkt habe, höre ich es gern.
:grins:

Zitatein Einwand vor 12 Uhr auszuchecken greift nicht denn als Zeugin darfst du den Saal nur mit Genehmigung verlassen. Es müsste quasi die Sitzung unterbrochen werden.

Der Termin war für 13 Uhr angesetzt. Die könnten dann vielleicht sagen, dass ich dann vor 12 Uhr hätte auschecken können. Dann hätte ich aber auch das Campinggelände verlassen müssen, da uns Schlüssel für die Türe und Sanitäranlagen ausgehändigt wurden, die dann bereits zurückgegeben gewesen wären. Außerdem hätte der Camper dann auch das Gelände verlassen müssen.

ZitatWenn die Forderung aus 2017 ist und er zugegeben hat dass er kein Geld hat
musst du bei Realisierung einer größeren Forderung anders vorgehen als bei einem Kleinbetrag von 100 €.

Es geht um rund 4.000 Euro plus Zinsen

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14Nachteile der Haushaltsführung.
Sowas steht dir zu nach wenn du überhaupt kein Erwerbseinkommen hast. Bei Vollzeitarbeit nicht. Teilzeit dagegen bejaht deinen Anspruch und wenn du musst mit Kind und Lebensgefährden zusammen in einer auf Dauer angelegten Wohnung lebst. Müssten um die 14-15 € pro Stunde sein [/quote]

Ich selbst gehe derzeit nicht arbeiten, betreue unsere Tochter.

Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 14:49:14
Wie ist das eigentlich mit der Auszahlung dieser Gelder. Wann erfolgen die?
Wenn deine Forderung anerkannt ist ca. 2 [/quote]

Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen. Der Antrag ist zeitgleich mit meinem Zeugengeld eingegangen.

Ich habe heute meine Zeugengelder bereits auf dem Konto gehabt.

Steht meinem Partner dann auch so etwas wie Tagegeld zu? Beantrag habe ich nur Fahrtgeld, Übernachtung und Verdienstausfall.
Den Antrag will ich nochmals überarbeiten. Für den Verhandlungstag, wo wir beide hingefahren sind im August, werde ich für ihn nur den Verdienstausfall beantragen, da er ja mit mir gefahren ist.

Gast50147

Mit den 9 Std. Fahrt für die Heimreise komme ich rechnerisch nicht zurecht und davon hängt alles weitere ab.
Die Abreise war um 15 Uhr. Die Entfernung = 523 km. Das Tempo 80 km.
Das ergibt eine rechnerische Fahrtzeit von 6 Std. u. 45 Min.
Die übliche Pause (WC, Beine vertreten usw.) liegt bei ca. 30-45 Minuten.
Gesamte Rückreisezeit inkl. Pause 7 Std. u. 15 Min. die das Gericht anerkannt hat. Das bedeutet aber dass ihr 1 St. u. 45 Minuten im Stau wart und daran stört sich das Gericht. Auf wenige Minuten Differenz kommt es nicht an.

Dein Mann müsste - wie auch immer - bestätigen dass ihr so lange im Stau gefangen wart.
Du darfst nicht vergessen, dass auch der Gegner die Abrechnung zu sehen bekommt und mit Sicherheit sofort einhaken wird wenn hierfür keine plausible Erklärung vorliegt. Dann verzögert sich die Auszahlung gewaltig.
Vor allem hat das Gericht andere Prüfmöglichkeiten als wir.
Das JVEG hast du ja schon geprüft sonst könntest du § 21 nicht kennen :clever:

Warten wir mal die Daten der mit Karte bezahlten Tankrechnung ab.
Gibt es für den Zeitpunkt Grenzübertritt einen Beweis?
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 18:43:43Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen.
Die wird der RA deines Freundes nach Abschluss des Verfahrens mit vollstreckbaren KFB einfordern.




Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 06. November 2021, 09:37:56
Mit den 9 Std. Fahrt für die Heimreise komme ich rechnerisch nicht zurecht und davon hängt alles weitere ab.
Die Abreise war um 15 Uhr. Die Entfernung = 523 km. Das Tempo 80 km.
Das ergibt eine rechnerische Fahrtzeit von 6 Std. u. 45 Min.
Die übliche Pause (WC, Beine vertreten usw.) liegt bei ca. 30-45 Minuten.
Gesamte Rückreisezeit inkl. Pause 7 Std. u. 15 Min. die das Gericht anerkannt hat. Das bedeutet aber dass ihr 1 St. u. 45 Minuten im Stau wart und daran stört sich das Gericht. Auf wenige Minuten Differenz kommt es nicht an.

Dein Mann müsste - wie auch immer - bestätigen dass ihr so lange im Stau gefangen wart.
Du darfst nicht vergessen, dass auch der Gegner die Abrechnung zu sehen bekommt und mit Sicherheit sofort einhaken wird wenn hierfür keine plausible Erklärung vorliegt. Dann verzögert sich die Auszahlung gewaltig.
Vor allem hat das Gericht andere Prüfmöglichkeiten als wir.
Das JVEG hast du ja schon geprüft sonst könntest du § 21 nicht kennen :clever:

Warten wir mal die Daten der mit Karte bezahlten Tankrechnung ab.
Gibt es für den Zeitpunkt Grenzübertritt einen Beweis?
Zitat von: Zauberfee666 am 05. November 2021, 18:43:43Das bezieht sich auf die Gelder meines Freundes für seine Auslagen. Die sind bisher noch nicht eingegangen.
Die wird der RA deines Freundes nach Abschluss des Verfahrens mit vollstreckbaren KFB einfordern.

Ich verstehe auch gerade nur noch Bahnhof.  :schaem:

Wenn relevant ist, wann der Camper tatsächlich vor der Tür abgestellt wurde, warum reden wir jetzt wieder von der Fahrtzeit, Staus und Pausen?

Wir sind ja nicht, um 15 Uhr (nach der Verhandlung gefahren). Wir sind am Tag nach der Verhandlung vormittags weggefahren. Das Gericht hat die Annahme, dass man am Verhandlungstag noch hätte abreisen können und den Wohnort noch vor 24 Uhr hätte erreichen können.. Um 13.58 Uhr wurde ich entlassen. Dann Rückreise zum Campingplatz, von da aus hätte ich dann um 15 Uhr abreisen können, was nicht möglich wäre, weil die Rezeption erst um 16 Uhr aufmacht, um auszuchecken, sofern es Nachmittags überhaupt kann und zu dem Zeitpunkt nicht bereits die nächste Übernachtungs- bzw. Standgebühr fällig gewesen wäre.


Am 13.08.21 (Tag nach der Verhandlung) sind wir noch in der Nähe meiner einstigen Heimat (liegt auf dem Weg) tanken gegangen, haben dort kurz Einkäufe erledigt, haben etwas zu Mittag gegessen und sind dann direkt zur A3 auf den Weg nach NL gefahren.

Unterwegs haben wir Pausen gemacht, aber es gab auch Stau. Die Grenze haben wir abends erreicht, da war es bereits dunkel (ich schätze +/- 23.00 Uhr)  und ich war dann auch nicht weiter in der Lage zu fahren, weil es eben auch anstrengend ist, innerhalb von 3 Tagen so lange zu fahren - zumindest für mich. Mein Freund darf den Camper gar nicht fahren, sodass man hätte wechseln können. Die Hinfahrt ging für mich noch, aber die Rückfahrt war anstrengend, daher auch deutlich mehr Pausen.

Der Camper fährt auch nicht durchgängig 80. Das ist ein Oldtimer, überwiegend bin ich zwischen 70 und 75 gefahren. Die Berge hoch und Runter (ab Montabaur?) ging es teilweise auch mal mit 45-50 km/h hoch.

So, hier mal die Rekonstruktion. Hieraus ist mir aufgefallen, dass es die angegebene Reisezeit mit 10.30 Uhr nicht richtig in Erinnerung war.

Wir müssten so gegen 11.30-11.45 Uhr abgereist sein. Offenbach am 12.08.21
Sind danach nach Liederbach, haben dort Einkäufe erledigt. (Geschätzte Fahrzeit mit Camper rund 45 bis knappe Stunde)
Haben dann dort noch um 13.45 Uhr getankt.
Sind auf der Wegstrecke zur A3 in Kelkheim noch Einkäufe getan. Beleg von 14.45 — Abreise dann rund 14.55 Uhr geschätzt.
Danach direkt auf die A3
Diverse Pausen und Staus.
Eine Pause ist mir in Erinnerung geblieben, weil wir dort auch Niederländer getroffen haben, mit denen wir uns unterhalten hatten. Die Pause war in Hünxe. Das war nach 20.30 Uhr - genaue Uhrzeit weiss ich nicht. Aber die Leute hatten dort angemerkt, dass die Raststätte in Hünxe bereits um 20.00 Uhr zugemacht hat.
Danach sind wir weitergefahren und dann sind mir die Augen gefallen, sodass wir in NL bei Zevenaar (kurz nach der Grenze) rausgefahren sind un dort an einem Tankstellenparklatz übernachtet haben.
Am 13.08.21 haben wir da um 10.06 Uhr getankt, haben ein paar Straßen weiter noch Öl gekauft für den Camper - Zahlung um 10.16 Uhr. Danach sind wir weiter Richtung nach Hause gefahren. Dann gab es eine weitere Pause an einem Rastplatz, wo auch eine Kartenzahlung um 13.01 erfolgte. Als mein Freund von der Tankstelle zurückgelaufen ist, stellte er fest, dass ein Reifen kurz vorm platzen ist und wir haben den ADAC angerufen.
Ich warte jetzt noch auf die Daten vom ADAC. Ich erinnere mich, dass ich nach Meldung durch ein oder zwei ADAC Mitarbeiter angerufen wurde. Danach mussten wir warten auf den ANWB (niederländischer ADAC) und dann wurde der Reifen gewechselt. Danach sind wir nach Hause gefahren. Von dort aus ist es mit dem Camper auch nochmals gut 60 Minuten bis nach Hause.

Für mich bestätigt sich nur gerade, dass die Annahme, bei Rückreise von Offenbach um 15 Uhr oder so, ich es auch nicht geschafft hätte, vor 24 Uhr am Wohnort zu sein.

Wir sind ja am nächsten Tag ungefähr zu dieser angekommen Uhrzeit weggefahren, von einem Standort, der bereits 50 oder 60 km näher am Wohnort dran liegt und haben es nicht geschafft.

Gast50147

Na endlich! Das ist eine substantiierte Begründung für die 2. Übernachtung und die Fahrtzeit. Vor allem der ADAC ist wichtiger Beweis.
Zeiten für Einkäufe ziehst du ab sofern sie länger dauerten.

Jetzt kannst du deine Kosten einzeln auflisten und unter Punkt. 2 Übernachtung kommt "siehe Beiblatt, Anlage 1") und die chronologische Auflistung aus deinen vorstehenden Text.
Dagegen kommen der Rechtspfleger und auch die Gegenpartei kaum an, denn so ist es für den Rechtspfleger nachvollziehbar.

Zauberfee666

Zitat von: Gast50147 am 06. November 2021, 11:48:04
Na endlich! Das ist eine substantiierte Begründung für die 2. Übernachtung und die Fahrtzeit. Vor allem der ADAC ist wichtiger Beweis.
Zeiten für Einkäufe ziehst du ab sofern sie länger dauerten.

Was bedeutet denn länger? Gibt es da einen Zeitrahmen? Nur um das für mich einschätzen zu können.

ZitatJetzt kannst du deine Kosten einzeln auflisten und unter Punkt. 2 Übernachtung kommt "siehe Beiblatt, Anlage 1") und die chronologische Auflistung aus deinen vorstehenden Text.

Kosten sind dann die einzelnen Zeugengelderpunkt?

Wäre es dir möglich, damit es rechnerisch korrekt ist, wieviel mir pro Posten zusteht? Habe ich einen Posten vergessen?
Fahrtkosten wurden ja bereits vollständig anerkannt.

Zitat
10.08.2021
Abreise 10.50 Uhr nach Einkauf Takko (siehe Beleg)
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung
Ankunft Campingplatz 20.10 Uhr
Barauszahlung Bankautomat in Fechenheim 20.20 Uhr



11.08.2021
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung

12.08.2021
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung

13.08.2021
Ankunft am Wohnort derzeit noch geschätzt auf 16 Uhr - abhängig von den Daten, die der ADAC uns schickt.
Tagesgeld
Zeitversäumnis
Entschädigung für Nachteile Haushaltsführung


ZitatDagegen kommen der Rechtspfleger und auch die Gegenpartei kaum an, denn so ist es für den Rechtspfleger nachvollziehbar.

Prima, danke  :danke:

Kaputt

Deine Fahrtzeit von 9 Stunden ists doch schon durch den 10.08. bewiesen.
Um 11.00 Uhr bist los gefahren und um 20.00 Uhr warst du am Campingplatz.
Belege dafür hast du ja.
Und die Heimreise kann dann nicht viel kürzer sein.
Es kann dir ja keiner unterstellen, dass du nicht den direkten Heimweg gefahren bist.
Alles andere muss doch im Zeugenentschädigungsgesetz stehen.
Ich würde den Beamten auch mal fragen was dir alles zusteht. der hat eine Aufklärungspflicht.

Zauberfee666

Was ist mit Harry passiert? :weisnich:

BigMama

Er hat seinen Account gelöscht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kaputt

Guck in Thread "Gutachten Erziehungsfähigkeit" dort Antwort 64.
Hab mich auch gewundert da gabs wohl Zoff