Zeugengeld

Begonnen von Zauberfee666, 03. November 2021, 09:43:05

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Zauberfee666

Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 10:31:47
Musst du § 21 lesen. 10 Stunden täglich und 17,-- € die Stunde gibt es

Da steht, die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird max mit 10 Stunden pro Tag vergütet.
Bin ich aber nicht, ich bin Hausfrau ohne Teilzeitbeschäftigung. Daher auch meine Frage.

Kaputt

Da steht aber auch
Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen ( also deine Tochter und Mann) führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Hat aber der andere der Harry schon geschrieben

Zauberfee666

Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:27:58
Da steht aber auch
Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen ( also deine Tochter und Mann) führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Hat aber der andere der Harry schon geschrieben

Das stimmt. Aber wie gesagt: Wie viel Stunden pro Tag sind das? 24? Denn diese 10 Stunden pro Tag beziehen sich (so wie ich das lese) auf jemanden, der eine Teilzeitbeschäftigung

ZitatZeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden.


Zeugen, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen Zeugen gleich.

3Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. 4Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

Ich falle zu den nicht erwerbstätigen und für die steht nichts angegeben.

Kaputt

Da werden ganz sicher auch 10 Stunden angesetzt.
Die Schlafzeit wird das Gericht nicht bezahlen

Zauberfee666

Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:43:46
Da werden ganz sicher auch 10 Stunden angesetzt.


Die Schlafzeit wird das Gericht nicht bezahlen

Davon gehe ich auch aus. Eine deutlichere Formulierung wäre wünschenswert. Harry fehlt.  :weisnich:

Kaputt

Zitat von: Zauberfee666 am 08. November 2021, 13:46:53Eine deutlichere Formulierung wäre wünschenswert. Harry fehlt.
Der Harry war halt mal iwi in so einem Beruf tätig, ich bins nicht.
Du kannst ja auch 24 Stunden fordern. Das Gericht streicht es dir schon raus wenns mit dem Gesetz nicht übereinstimmt

Ottokar

Wer wissen möchte, warum Kaputt (aka Harry, Phoenix, Alibaba, Tippsucher, Barak ...) gesperrt wurde, kann dies hier erfahren.
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Zauberfee666

Hallo Zusammen,

ich hatte ja Widerspruch gegen den Bescheid über die Höhe des Zeugengeldes eingelegt. Hier auch eine Frist zur Auszahlung gesetzt. Aber ich habe keinerlei Reaktion erhalten.

Weiß jemand, wie das Widerspruchsverfahren abläuft? Wird das von dem Sachbearbeiter bearbeitet, der auch den Bescheid ausgestellt hat oder wird das eine Widerspruchstelle weitergeleitet?

Auch mein Freund hat bis dato noch keine Erstattung seiner Auslagen bezüglich der Fahrten und Verdienstausfälle erhalten.

Wir fragen uns, wie wir nun zu den Rückerstattungen kommen.


Flip

Es gibt keinen formellen Widerspruch. Dein "Widerspruch" müsste als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 Absatz 1 JVEG ausgelegt werden, das heißt, du bekommst irgendwann einen Beschluss des zuständigen Richters. Da gibt es aber keine Fristen.

Das sieht dann so aus:
https://openjur.de/u/471796.html



Zauberfee666

Zitat von: Flip am 04. Dezember 2021, 15:10:03
Es gibt keinen formellen Widerspruch. Dein "Widerspruch" müsste als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 Absatz 1 JVEG ausgelegt werden, das heißt, du bekommst irgendwann einen Beschluss des zuständigen Richters. Da gibt es aber keine Fristen.

Das sieht dann so aus:
https://openjur.de/u/471796.html

Muss ich jetzt etwas machen, da ich das als Widerspruch benannt hatte?

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, dass mein Widerspruch (weil ich es jetzt so eingereicht hatte) der Richterin vorgelegt wird und die das dann beurteilt bzw. entscheidet? Und dann, wenn im Prinzip alle Kosten etc festgelegt werden, erhalte ich dann einen Beschluss?!

Wie lange dauert so etwas i.d.R.?

Danke, Flip! ;)

Flip

Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Muss ich jetzt etwas machen, da ich das als Widerspruch benannt hatte?

Eigentlich nicht, das Gericht muss deinen "Widerspruch" auslegen. Aber du kannst natürlich auch kurz mitteilen, dass du deinen Widerspruch als Antrag auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 JVEG gewertet wissen möchtest.

Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, dass mein Widerspruch (weil ich es jetzt so eingereicht hatte) der Richterin vorgelegt wird und die das dann beurteilt bzw. entscheidet?

Ja.

Zitat von: Zauberfee666 am 04. Dezember 2021, 21:38:44Wie lange dauert so etwas i.d.R.?

Das kann man nicht sagen.

Zauberfee666




Danke, Flip! Und danach erfolgt dieser sogenannte Kostenfestsetzungsbeschluss?

Flip

Wie in der verlinkten Entscheidung.

Zauberfee666

Besteht hier die Möglichkeit, um bei einer Kostenfestsetzungsantrag zu helfen, sodass sowohl die Auslagen meines Freundes für die Gerichtstermine sowie die Differenz zum Zeugengeld (erfolgte Auszahlung - neue Berechnung laut Widerspruch) erfolgen kann?

Flip

Wozu? Der Antrag ist doch schon längst gestellt?