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Übergangszeit nach dem Studium

Begonnen von kuddelwuddel, 11. November 2021, 12:44:02

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kuddelwuddel

Hallo Liebe Leute,

ich bin 32 und während der Corona-Zeit zurück zu meinen Eltern gezogen. Schließe mein Masterstudium in den nächsten Wochen vermutlich ab und muss dann dementsprechend bis zum nächsten Job Hartz 4 beantragen. Nun bin ich ein wenig irritiert, was ich bei der Antragsstellung zu beachten habe. Ich zahle Zuhause keine Miete und kein Geld für Einkäufe. In Zukunft würde ich aber zumindest das Essen gerne selbst bezahlen. Zählt das nun als Wohn- oder Bedarfsgemeinschaft? Und welche Form der Gemeinschaft würde mir hinsichtlich des Hartz 4 Satzes am meisten entgegenkommen? Ich lese oft von Mitarbeitern des Amtes, die einen "überreden" oder dazu drängen wollen, das Kreuz an einer bestimmten Stelle zu setzen, die nicht gerade vorteilhaft für einen ist. Habt ihr da Tipps?  :sad:

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

justine1992

ganz hart:
Ab sofort (=mit Exmatrikulation) bildest Du eine WG mit Deinen Eltern. Du zahlst Miete (etwa ein Drittel) an Deine Vermieter (verbindlich und nachvollziehbar festgehalten durch Untermietvertrag), inkl. Abnutzung für Groß- und Kleingeräte. Darin darf auch gerne stehen, dass Du soundsoviel monatlich für Strom und Lebensmittel und ggf. Telefon/Internet (zusätzlich) zahlst.
Ihr bildet getrennte Haushalte (ja, komische Wortwahl). Du bist eine Ein-Personen-BG (alle Mitglieder der BG bist Du).
Klingt gruselig? Lies hier mal ein bisschen zu dem Thema, das Forum ist voll davon.

(Dass Strom usw. extra im Untermietvertrag stehen, soll dem JC zeigen, dass das eben nicht anteilig in der Untermiete enthalten ist. Um die Vorlage des Hauptmietvertrags zwischen Deinen Eltern und deren (nicht Deinem!) Vermieter zu vermeiden, solltet Ihr Euch in dem Untermietvertrag nicht darauf beziehen, die Nebenkosten pauschal vereinbaren, eher höher schätzen.)

Dann solltest Du den normalen ALG2-Satz zuzgl. Krankenversicherung und KdU (Kosten der Unterkunft) wie verbindlich vereinbart erhalten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

kuddelwuddel

Danke für die schnelle Antwort! Das Problem ist, dass ich aktuell wirklich komplett pleite bin und eine erste Mietüberweisung an meine Eltern gar nicht leisten könnte. Meine Eltern oder Andere müssten mir hierfür zuerst Geld leihen, das ich dann meinen Eltern überweise. Das wäre ja aber auch auf meinem Kontoauszug ersichtlich. Stellt sich hier dann niemand quer? Hast du hier eventuell eine Idee? dazu wohnen meine Eltern in einer Eigentumswohnung und zahlen dementsprechend keine Miete. VG

justine1992

Zitat von: kuddelwuddel am 11. November 2021, 13:08:15dazu wohnen meine Eltern in einer Eigentumswohnung und zahlen dementsprechend keine Miete
Dann ändere "Untermietvertrag" in "Kostenbeteiligungsvereinbarung". Deine Eltern sollen festlegen, wieviel Du zahlen sollst (Minimum Dein Anteil an den Nebenkosten).

Zitat von: kuddelwuddel am 11. November 2021, 13:08:15Das Problem ist, dass ich aktuell wirklich komplett pleite bin
Wovon hast Du letzte Woche noch gelebt?

edit
Zitat von: kuddelwuddel am 11. November 2021, 13:08:15eine erste Mietüberweisung an meine Eltern gar nicht leisten könnte
Die Kostenbeteiligungsvereinbarung kann vordatiert werden. Ab Abgabe, ab Beendigung, vier Wochen nach Zeugnis... Null Geld für Lebensmittel grad? Unwahrscheinlich, dass Deine Eltern Dir gestern noch Brot gegeben haben, heute nichts mehr? Woher hattest Du Taschengeld?
Nein, Du musst nichts nachweisen/erzählen (weder uns noch dem JC). Aber je glaubwürdiger desto huppel-freier der Weg zum ALG2.
Ich würde es möglichst glaubwürdig gestalten. Dass Du bis dann und dann noch Taschengeld gekriegt und freie Kost und Logis gekriegt hast, dass das aber wegfällt mit Ende des Studiums. Zum Beispiel. Finde ich legitim bei einem 32jährigen :-)
Auf die Frage, warum Du Dich bis jetzt nicht (erfolgreich) beworben hast, kannst Du Dich einstellen, musst Du aber natürlich (schon gart nicht hier!) beantworten.
Zitat von: kuddelwuddel am 11. November 2021, 13:08:15Stellt sich hier dann niemand quer?
völlig unglaubwürdig, dass Deine Eltern von heute auf morgen auf Geld bestehen, ohne Dir eine Chance auf Geldbesorgen zu geben
Ihr könntet in der KBV vereinbaren, dass das Geld gestundet wird. Wenn sie es so wollen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

kuddelwuddel

Meine Eltern würden mich nun natürlich nicht verhungern lassen, wenn ich jedoch nun die Nebenkosten inkl. Kost zahlen müsste, müsste ich in den Dispo gehen. Ich hatte bis dato einen KfW-Studienkredit. Danke für deine Tipps!

Sheherazade

Solltest du einen Antrag auf ALGII stellen, lass da unbedingt weg, dass du auch noch frei verpflegt wirst.

Einfach den Antrag stellen. Ganz schnell geht das durch, wenn du keine Kosten der Unterkunft geltend machst (offenbar wollen deine Eltern ja auch noch nichts dafür), dann bekommst du den Regelsatz und die Krankenversicherung bezahlt. Von den 446€ Regelsatz kannst du deinen Eltern dann immer noch was abgeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Danke für die Antwort! Sitze gerade vor dem Antrag und da wollen sie die Einkommensverhältnisse meiner Eltern wissen (bzgl. Bedarfsgemeinschaft). Mein Vater verdient recht gut, zahlt mir jedoch kein Geld. Sollte ich dies angeben?

LG

Sheherazade

Du bist keine Bedaarfsgemeinschaft mit deinen Eltern, das Einkommen deiner Eltern geht das Jobcenter nichts an!

Du füllst den Antrag nur für deine Person aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Nur kurz zum Verständnis  :help::
im Antrag muss ich angeben, ob ich alleine oder bei Verwandten/Eltern wohne.
Wenn ich "alleine" ankreuze, müsste man logischerweise Kosten für Miete oder das Eigentum angeben.

Beim Punkt "mit meinen Eltern" muss ich die Anlage HG hinsichtlich einer Haushaltsgemeinschaft angeben. Wie handhabe ich das? Und auf dem HG-Blatt würde ich dementsprechend angeben, dass die Personen nichts an die Bedarfsgemeinschaft zahlen (Taschengeld usw.).

VG

justine1992

Du wohnst/lebst alleine. In einer Wohngemeinschaft mit Deinen Eltern. Ja, da gibst Du die Kosten an, die Du verpflichtet bist (am besten schriftlich festgehalten) zu zahlen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

kuddelwuddel

Bin hier ein wenig überfordert, da mir ja zwei verschiedene Methoden (die von Sheherazade dazu)
vorgeschlagen wurden. Würde mich im Zweifel für die unkompliziertere Version entscheiden, auch wenn es dann weniger Leistungen gibt. Bin sowieso nur kurzfristig arbeitslos.

justine1992

Zitat von: kuddelwuddel am 24. November 2021, 16:05:17Würde mich im Zweifel für die unkompliziertere Version entscheiden,
Klar. Dann gilt
Zitat von: justine1992 am 24. November 2021, 15:57:11da gibst Du die Kosten an, die Du verpflichtet bist (am besten schriftlich festgehalten) zu zahlen.
wenn Null, dann Null

Zitat von: kuddelwuddel am 24. November 2021, 16:05:17Bin sowieso nur kurzfristig arbeitslos.
Ich drücke Dir die Daumen!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

crazy

Macht ja auch Sinn. Während deines Studiums leisten dir deine Eltern Naturalunterhalt, weil sie deine Eltern sind. Mit Ende musst Du allein für dich sorgen. Da muss man nichts vordatieren oder gar Darlehensvereinbarungen erfinden.

kuddelwuddel

Zitat von: justine1992 am 24. November 2021, 16:13:59
Zitat von: kuddelwuddel am 24. November 2021, 16:05:17Würde mich im Zweifel für die unkompliziertere Version entscheiden,
Klar. Dann gilt
Zitat von: justine1992 am 24. November 2021, 15:57:11da gibst Du die Kosten an, die Du verpflichtet bist (am besten schriftlich festgehalten) zu zahlen.
wenn Null, dann Null

Zitat von: kuddelwuddel am 24. November 2021, 16:05:17Bin sowieso nur kurzfristig arbeitslos.
Ich drücke Dir die Daumen!

Wenn ich hier "ich wohne alleine ankreuze", wäre das ja eigentlich schon dreist gelogen?! Bin mir da echt unsicher.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Zitat von: kuddelwuddel am 24. November 2021, 21:05:08Wenn ich hier "ich wohne alleine ankreuze", wäre das ja eigentlich schon dreist gelogen?! Bin mir da echt unsicher.
Nein wäre es nicht.
Das ist absichtlich so verwirrend.
und wohnen und zusammenwohnen ist ein gewaltiger Unterschied!

Ab Ü 25 und mit abgeschlossener Ausbildung/Studium sind die Eltern nach dem SGB 2 nicht mehr unterhaltspflichtig. Wenn sie dich kostenfrei wohnen lassen wird das auch nicht als Unterhalt betrachtet. Da hat das BSG einen Riegel vorgeschoben.
Unterstützungsvermutung VuE und HG
MfG FN
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