WBA ,welche Formulare und Unterlagen?

Begonnen von Terminator62, 14. November 2021, 12:18:10

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Terminator62

Hallo, habe ein paar Fragen, muss bald einen WBA stellen, was ist alles mitzuschicken? Welche Formulare sind nötig. Hatte nur einen vereinfachten Antrag gestellt, und 6 Monate Bewilligung bekommen.
Habe einen PKW der über einen Kredit finanziert wird, was muss ich da alles beifügen.Habe mal bei DAT den Fahrzeugwert bestimmen lassen, sind 14400€, der Kredit beträgt noch 10800€.

Wenn sich an der Miete nichts geändert hat muss man trotzdem nochmal eine Vermieterbescheinigung abgeben?

Muss nochmal eine Anlage KDU ausgefüllt werden.?

Habe eine Lebensversicherung (ca. 20000€ Vertrag läuft seit 31 Jahren)die mir erst ein halbes Jahr nach meinem 60.Geburtstag ausgezahlt wird.(Werde nächstes Jahr 60 :zwinker:) Gibt es da Probleme.? :weisnich:

Reicht es wenn man die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beifügt.?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.  :sehrgut:

Wollte noch hinzufügen, bin als Pflegeperson für meinen Vater ( Pflegegrad 4 ) tätig, und auch als Pflegeperson eingetragen.   :heul:








MfG  MK

Fettnäpfchen

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Habe einen PKW der über einen Kredit finanziert wird, was muss ich da alles beifügen.Habe mal bei DAT den Fahrzeugwert bestimmen lassen, sind 14400€, der Kredit beträgt noch 10800€.
Das gehört dann wahrscheinlich der Bank und du bist nur der Nutzer.
Oder bist du der Besitzer dann ist das KFz zu wertvoll da es max 7.500.- Euro sind.
Bist du verheiratet oder in einer VUE/BG und das ist das einzige Fahrzeug in der BG dann darf es zusammengerechnet werden und entspricht 15 000.-

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Muss nochmal eine Anlage KDU ausgefüllt werden.?
Ja und die Vermieterbescheinigung ist nicht nötig.

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Habe eine Lebensversicherung (ca. 20000€ Vertrag läuft seit 31 Jahren)die mir erst ein halbes Jahr nach meinem 60.Geburtstag ausgezahlt wird.(Werde nächstes Jahr 60 :zwinker:) Gibt es da Probleme.? :weisnich:
Ja ausser die Versicherung ist im Verwertungsausschluss nach glaube § 168 VVG genau steht im Vermögensratgeber. Dein momentanes Schonvermögen wäre 9600.-
Dein Altersschonvermögen bei 42 250 Euro. Da kommt es also darauf an wieviel Altersschonvermögen du schon hast und ob sich ein Verwertungsausschluß lohnt bzw sinnvoll ist.
Ratgeber Vermögen

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Reicht es wenn man die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beifügt.?
Nein
du brauchst auch Anlage VM + EK
Das wäre dann der Standard für alle anderen Nachfragen vom JC am besten hier nachfragen/vergewissern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Hi Danke für die Antwort.
Das Auto ist im meinem Besitz. Habe den Fahrzeugbrief. Ich dachte der Kredit wird vom Wert abgezogen so hatte ich das mal gelesen.  :weisnich:

Bei der Lebensversicherung habe ich einen Verwertungsausschluss beantragt, nur die lassen sich Zeit.  :schock:.
MfG  MK

Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 13:48:29Bei der Lebensversicherung habe ich einen Verwertungsausschluss beantragt, nur die lassen sich Zeit.  :schock:.
Das solltest du telefonisch machen und da direkt an die Rechtsabteilung der Versicherung wenden/vermitteln lassen.
Da die Lage beschreiben (ruhig ein bißerl jammern) und auf sofortige Bearbeitung bestehen.
Grund ist die von der Rechtsabteilung wollen dir keine Vers. verkaufen und das ist auch gleich erledigt.
Hat bei mir super geklappt ging sogar per Mail und bekam es dann schriftlich nachgereicht.

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 13:48:29Ich dachte der Kredit wird vom Wert abgezogen so hatte ich das mal gelesen. 
Für deine Schulden interessiert sich dein JC nicht nur für deine Werte.
Sollte es auf 7500.- priviligiertes Vermögen rauslaufen muss der Restwert erst noch an dein normales Schonvermögen angeglichen werden und wenn dann noch Guthaben vorhanden ist dann dürfte dein ALG 2 Anspruch gefährdet sein.

MfG FN
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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2021, 14:01:14
terminator62

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 13:48:29Bei der Lebensversicherung habe ich einen Verwertungsausschluss beantragt, nur die lassen sich Zeit.  :schock:.
Das solltest du telefonisch machen und da direkt an die Rechtsabteilung der Versicherung wenden/vermitteln lassen.
Da die Lage beschreiben (ruhig ein bißerl jammern) und auf sofortige Bearbeitung bestehen.
Grund ist die von der Rechtsabteilung wollen dir keine Vers. verkaufen und das ist auch gleich erledigt.
Hat bei mir super geklappt ging sogar per Mail und bekam es dann schriftlich nachgereicht.





Ich hatte da schon angerufen wollten mir das zuschicken,ist aber schon ne Woche her so lange kann das ja nicht dauern. Aber ich werde das dann nochmal so machen wie du es beschrieben hast.  :ok:
MfG  MK

JensM1

Laut Gesetzentwurf SPD, Grüne und FDP soll das "Corona Sozialschutzpaket" und damit auch § 67 SGB II bis zum 31.03.2022 verlängert werden. Zumindest für den ersten Bewilligungszeitraum wird bei Inkrafttreten die Vermögensprüfung (ausser bei erheblichen Vermögen) weiter ausgesetzt.

Terminator62

Zitat von: JensM1 am 14. November 2021, 15:26:25
Laut Gesetzentwurf SPD, Grüne und FDP soll das "Corona Sozialschutzpaket" und damit auch § 67 SGB II bis zum 31.03.2022 verlängert werden. Zumindest für den ersten Bewilligungszeitraum wird bei Inkrafttreten die Vermögensprüfung (ausser bei erheblichen Vermögen) weiter ausgesetzt.



Danke!
MfG  MK

Flip

Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 13:48:29Habe den Fahrzeugbrief.

Und was hat die Bank als Sicherheit für den Kredit? Wenn er ein einfacher Konsumentenkredit ohne das Auto als Sicherheit/Eigentum der Bank ist, interessiert er nicht, da er einfach eine Schuldverbindlichkeit darstellt.

Terminator62

Zitat von: Flip am 14. November 2021, 17:39:07
Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 13:48:29Habe den Fahrzeugbrief.

Und was hat die Bank als Sicherheit für den Kredit? Wenn er ein einfacher Konsumentenkredit ohne das Auto als Sicherheit/Eigentum der Bank ist, interessiert er nicht, da er einfach eine Schuldverbindlichkeit darstellt.


Ist ein Autokredit der Ing Bank. Also nicht direkt über die Bank finanziert. :sehrgut:
MfG  MK

Fettnäpfchen

terminator62

Muss mich revidieren bzw. das Geschriebene!

Sorry hatte da vermutlich irgendwie auf der Leitung gestanden.
Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Hallo, habe ein paar Fragen, muss bald einen WBA stellen, was ist alles mitzuschicken? Welche Formulare sind nötig. Hatte nur einen vereinfachten Antrag gestellt, und 6 Monate Bewilligung bekommen.
Tatsache ist dass das JC eigentlich keine Vermögensprüfung machen darf da diese ja auch für WBA ausgesetzt ist. Das heißt wenn du noch bis Ende dieses Jahres den WBA stellst darf keine Vermögensprüfung erfolgen.
Genau unten nachzulesen!:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

Jetzt bin ich neugierig was beim https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf steht.
Okay ist recht aktuell vom August und es wird nur nach Einkommen gefragt nicht nach Vermögen.
Also halten sich die Anträge daran, bei div. JC kommt es ja vermehrt vor dass die VM gefordert wird was ja hier im Forum zu lesen ist. Vllt. hat mich das durcheinander gebracht und/oder einfach ein Leichtsinnsfehler meinerseits :schaem:

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2021, 13:35:57du brauchst auch Anlage VM + EK
damit wäre die Anlage VM nicht auszufüllen die Anlage EK aber schon!

MfG FN
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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2021, 11:54:03
terminator62

Muss mich revidieren bzw. das Geschriebene!

Sorry hatte da vermutlich irgendwie auf der Leitung gestanden.
Zitat von: terminator62 am 14. November 2021, 12:18:10Hallo, habe ein paar Fragen, muss bald einen WBA stellen, was ist alles mitzuschicken? Welche Formulare sind nötig. Hatte nur einen vereinfachten Antrag gestellt, und 6 Monate Bewilligung bekommen.
Tatsache ist dass das JC eigentlich keine Vermögensprüfung machen darf da diese ja auch für WBA ausgesetzt ist. Das heißt wenn du noch bis Ende dieses Jahres den WBA stellst darf keine Vermögensprüfung erfolgen.
Genau unten nachzulesen!:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

Jetzt bin ich neugierig was beim https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf steht.
Okay ist recht aktuell vom August und es wird nur nach Einkommen gefragt nicht nach Vermögen.
Also halten sich die Anträge daran, bei div. JC kommt es ja vermehrt vor dass die VM gefordert wird was ja hier im Forum zu lesen ist. Vllt. hat mich das durcheinander gebracht und/oder einfach ein Leichtsinnsfehler meinerseits :schaem:

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2021, 13:35:57du brauchst auch Anlage VM + EK
damit wäre die Anlage VM nicht auszufüllen die Anlage EK aber schon!

MfG FN

Kein Problem, und vielen Dank. Meine Bewilligung geht noch bis Januar 22. Wollte aber noch dieses Jahr Mitte Dezember einen WBA stellen ist das sinnvoll.  :scratch:

Muss man die Anlage EK abgeben ich habe keinerlei Einkommen. ????
MfG  MK

Sheherazade

Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 13:37:01
Kein Problem, und vielen Dank. Meine Bewilligung geht noch bis Januar 22. Wollte aber noch dieses Jahr Mitte Dezember einen WBA stellen ist das sinnvoll.  :scratch:

Bis Ende Januar, d. h. du bekommst Ende Dezember die letzte Zahlung des aktiuellen Bewilligungszeitraumes?

Ja, ist in Anbetracht der Feier- und Urlaubstage sinnvoll.

Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 13:37:01Muss man die Anlage EK abgeben ich habe keinerlei Einkommen. ????
Kein Einkommen, keine Anlage EK.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 13:37:01Meine Bewilligung geht noch bis Januar 22. Wollte aber noch dieses Jahr Mitte Dezember einen WBA stellen ist das sinnvoll. 
Dann könnte es passieren dass das was ich jetzt widerrufen habe doch gilt. Denn bis jetzt ist der vereinfachte Antrag nur bis Ende 2021.
Wenn Jan dann gilt der WBA dann für Feb daher würde Mitte 12.21. reichen
wenn der WBA ab Jan gelten soll dann eher jetzt bis Anfang Dez.
Beim EK (der wird immer verlangt) machst du deine pers. Daten und dann einen querstrich durch das Formular und schreibst "keine Einnahmen" dazu und Unterschrift.
Das reicht in der Regel.

MfG FN

Sheherazade
die allermeisten JC fordern die unter der Mitwirkungspflicht nach und bestehen darauf sonnst die übliche Drohung der Einstellung. Ähnlich wie die VuE auch benutzt wird um keine VuE zu bestätigen. Selbst wenn dieses JC verzichten würde ...wäre es anders zieht sich das alles nur in die Länge uU dann in den Monat wo man das ALG 2 schon bräuchte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 15. November 2021, 13:51:05
Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 13:37:01
Kein Problem, und vielen Dank. Meine Bewilligung geht noch bis Januar 22. Wollte aber noch dieses Jahr Mitte Dezember einen WBA stellen ist das sinnvoll.  :scratch:

Bis Ende Januar, d. h. du bekommst Ende Dezember die letzte Zahlung des aktiuellen Bewilligungszeitraumes?

Ja, ist in Anbetracht der Feier- und Urlaubstage sinnvoll.


Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 13:37:01Muss man die Anlage EK abgeben ich habe keinerlei Einkommen. ????
Kein Einkommen, keine Anlage EK.

Nein .Meine Bewilligung geht bis 31.01.22, ich bekomme also im Januar noch Geld.
MfG  MK

Sheherazade

Zitat von: terminator62 am 15. November 2021, 14:32:35
Nein .Meine Bewilligung geht bis 31.01.22, ich bekomme also im Januar noch Geld.

Ja, Ende Dezember für Januar, so hatte ich es gemeint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"