Auswärtige Weiterbildung - Folgen für die Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von plushundert, 17. November 2021, 20:07:55

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plushundert

Hallo allerseits,
ich möchte beruflich aufsteigen und würde auch Aufstiegs-Bafög bekommen. Allerdings müsste ich an einen anderen Ort (200km entfernt) und wäre nur am Wochenende zuhause. Im Moment bekommen meine Frau und ich Alg2. Sie würde erstmal hier bleiben und ggf. später nachkommen. Wie verhält es sich nun mit der Bedarfsgemeinschaft bzw. mit den Kosten für die aktuelle Miete? Muss das JC die Kosten für meine Frau weiterübernehmen oder gibt es hier sowas wie doppelte Haushaltsführung bei Hartz4? Wo kann ich diesbezüglich Infos finden? Danke für jede Hilfe.
H.

Fettnäpfchen

 :scratch:

Als ALG 2 Emplänger musst du da bei deinem Jc einen Antrag stellen.
Und da nicht alles was es gibt auch gefördert wird sondern nur was das JC anerkennt kann dir die Frage niemand direkt beantworten.
Darüber hinaus ist es auch noch so das Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget KANN Leistungen sind und darauf kein Rechtsanspruch besteht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Eine Aufstiegsfortbildung läuft nicht über die Agentur für Arbeit oder das JC und muss auch nicht genehmigt werden. Das Meister-Bafög wird als Einkommen berücksichtigt. Mietzahlungen für die Fortbildung dürften daher vom Einkommen absetzbar sein, da sie mit der Einkommenserzielung verbunden sind, wobei letztendlich aber die Pflicht bestünde, die Kosten so gering wie möglich zu halten, was natürlich auch bedeuten kann, dass das JC einen zeitnahen Umzug der Ehegattin erwartet. Lt. einem anderen Thread ist die derzeitige Wohnung doch sowieso gekündigt. Bietet sich ein gemeinsamer Umzug da nicht an?