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Ab 1.12. Arbeitsvertrag, Frage zu Einstiegsgeld

Begonnen von Ruda13, 20. November 2021, 07:19:08

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Ruda13

Hallo,
Ab 1.12. Meldet mich mein Arbeitgeber, bei dem ich bis jetzt einen Minijob ausgeübt habe auf Teilzeit an :cool:
2,5 Jahre hat es gedauert, aber werde dann aus dem Leistungsbezug fallen. Jetzt meine Frage.
Bin alleinerziehende falls das relevant ist.
Meinen Arbeitsvertrag bekomme ich nächste woche und er gilt dann ab 1.12.
Meinen ersten Lohn bekomme ich immer so am 11. des Folgemonats, was ja schonmal gut ist. Also steht mir ja Ende November nochmal Geld vom Jobcenter zu um meine Miete zu zahlen für Dezember und dann sollte es das gewesen sein. Ist das so richtig?
Warte ja sowieso noch auf meinen Arbeitsvertrag und habe dem Amt noch nichts mitgeteilt, um auch zu vermeiden das sie die Zahlung jetzt zum Ende des Monats erstmal zurückhalten um alles zu prüfen oder so.
Nun kann ich ja jetzt Einstiegsgeld beantragen. Reicht es wenn ich meinen Vermittler Ende nächster Woche Anrufe und ihm alles mitteilen? Sollte das ganze besser schriftlich erfolgen? Denke wenn ich es ihm mitteilen muß ich ja eh meinen Arbeitsvertrag an ihn senden. Wie gehe ich am besten vor?
Liebe Grüße
:smile:

crazy

Einstiegsgeld formlos schriftlich, begründen was warum benötigt wird.
Ja, bei Einstiegsgeld AV vorlegen.
Einstiegsgeld ist Kann Leistung!
Da dein erstes volles Geld erst am 11.Januar kommt fehlt Dir am 1.01. doch Geld für Miete!?

CCR

Zitat von: Ruda13 am 20. November 2021, 07:19:08Ab 1.12. Meldet mich mein Arbeitgeber, bei dem ich bis jetzt einen Minijob ausgeübt habe auf Teilzeit an
Einstiegsgeld bei Teilzeit wäre mir neu, aber einen Antrag kann man immer stellen.