Mietwohnung Alg2 Bezug Vermieter Boden

Begonnen von Pusteblume, 21. November 2021, 09:19:31

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Pusteblume

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:18:21
Das mit der Tapete ist schon mal völliger Schwachsinn, darum dürfte die gesamte Renovierungsklausel hinfällig sein.

Für mich sind die Böden aber Protokolliert, weil da ist jeweils ein Kreuz bei i.O.

Ja aber in Ordnung ist es ja nicht wenn selbst Zierleisten fehlten.Und beim Schlafzimmer ist kein Kreuz nur das auch da keine Zierleisten sind.
Wir waren dawohl zu blind...aber das ist auch ein Mietvertrag von über 10 Seiten🙈

Kopfbahnhof

Bei Schlafzimmer II ist da schon eins. (PVC Belag)

Teppichböden gelten nach 10 Jahren eh als Abgewohnt, erst recht wenn die schon 2004 drin waren.

Pusteblume

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:37:43
Bei Schlafzimmer II ist da schon eins. (PVC Belag)

Teppichböden gelten nach 10 Jahren eh als Abgewohnt, erst recht wenn die schon 2004 drin waren.

Schlafzimmer 1 und Wohnzimmer sind gemeint.

2004 ist das was ich schätze.
Ich selbst wohnte seit Anfang 2009 oben in der Wohnung bis ich 2017 unten in die Wohnung einzog...und von 2009 bis 2017 wohnte diese Familie definitiv unten.

Gummibärchen

Bei Auszug würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen, im Wohnzimmer befindet sich ja Laminat, Ihr habt doch nur die Fußleisten selbst "drangebastelt"...  :zwinker:
Soll euch doch der Vermieter bitte schön beweisen, dass dieser Laminatboden nicht sein ursprünglich von ihm verlegter ist...Ein Rechtstreit dürfte dem Vermieter bei einer solchen Belanglosigkeit in Anbetracht der Kosten vermutlich "vergehen"...

Bärchen

Pusteblume

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13
Bei Auszug würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen, im Wohnzimmer befindet sich ja Laminat, Ihr habt doch nur die Fußleisten selbst "drangebastelt"...  :zwinker:
Soll euch doch der Vermieter bitte schön beweisen, dass dieser Laminatboden nicht sein ursprünglich von ihm verlegter ist...Ein Rechtstreit dürfte dem Vermieter bei einer solchen Belanglosigkeit in Anbetracht der Kosten vermutlich "vergehen"...

Bärchen

Es gibt Fotos von der Wohnung die bei Übergabe gemacht wurden

Kopfbahnhof

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen
Ist gar nicht notwendig, da nach 10 Jahren abgewohnt und Sache des VMs.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 18:18:50gibt Fotos von der Wohnung
Die der VM gemacht hat, nehme ich an. (kann ja auch gut für euch sein)

Egal, bei Auszug wird alles geregelt, wobei der MV vermutlich eh nicht ganz korrekt sein dürfte.
Somit es auch keine Pflicht der Endrenovierung gibt.


Pusteblume

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 18:27:59
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen
Ist gar nicht notwendig, da nach 10 Jahren abgewohnt und Sache des VMs.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 18:18:50gibt Fotos von der Wohnung
Die der VM gemacht hat, nehme ich an. (kann ja auch gut für euch sein)

Egal, bei Auszug wird alles geregelt, wobei der MV vermutlich eh nicht ganz korrekt sein dürfte.
Somit es auch keine Pflicht der Endrenovierung gibt.

Er ist wirklich Kleinarbeit.So wie du das in dem MV sehen kannst.Er prüft alles,was sehr anstrengend sein kann.

jens123

Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren. Alle Abreden sollte man bei Mietsachen unbedingt schriftlich machen. Sollte der alte Teppichboden sowieso stark abgenutzt oder mit Schäden gewesen sein, wäre es auch Sache des Vermieters gewesen den selbst zu erneuern. Der Mieter ist nicht dafür da, die ihm überlassene Wohnungsausstattung auf seine Kosten zu erneuern.

Pusteblume

Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01
Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren. Alle Abreden sollte man bei Mietsachen unbedingt schriftlich machen. Sollte der alte Teppichboden sowieso stark abgenutzt oder mit Schäden gewesen sein, wäre es auch Sache des Vermieters gewesen den selbst zu erneuern. Der Mieter ist nicht dafür da, die ihm überlassene Wohnungsausstattung auf seine Kosten zu erneuern.

Ja schlauer ist man ja immer erst hinterher.Fakt ist...es ist zu spät ,renoviert und jetzt erst nachgedacht. Werde morgen auch wohl nichtzufrieden sein,weil wenn von der Hausverwaltung gesagt wird,Ach was soll er denn sagen...es ja auch ganz anders kommen kann beim evtl. Auszug mal...und da habe ich Angst um die Kaution

Gummibärchen

Aus dem Mietvertrag: "total renoviert.."????!!!   "bei Auszug entsprechend wieder zu überlassen" ???!!! Was soll das heissen??? :mocking:

Ganz ehrlich, das ist doch kein rechtsverbindlicher Mietvertrag?!

Was sind das für schwammige Aussagen?

Macht Euch über das Laminat echt keine Gedanken! Mit Verlaub, aber Euer Vermieter hat doch nicht alle Latten am Zaun...
Er hätte den Mietvertrag lieber von einem Fachmann (Anwalt) erstellen lassen sollen, oder einfach mal `nen fertigen Vordruck aus dem Schreibwarngeschäft...

Mein Vermieter ist schon "heftig", aber wenigstens ist der Mietvertrag korrekt, bei Euch ist das wirklich unfassbar. Was ist das bitte für ein merkwürdiger Mensch?
Fehlt noch, dass die Auszugsklausel einen Neubau der Immobilie gefordert hätte... Viel fehlt da nicht mehr dazu...  :zwinker:

Grussi!

Bärchi  :bye:

Pusteblume

Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 19:06:40
Aus dem Mietvertrag: "total renoviert.."????!!!   "bei Auszug entsprechend wieder zu überlassen" ???!!! Was soll das heissen??? :mocking:

Ganz ehrlich, das ist doch kein rechtsverbindlicher Mietvertrag?!

Was sind das für schwammige Aussagen?

Macht Euch über das Laminat echt keine Gedanken! Mit Verlaub, aber Euer Vermieter hat doch nicht alle Latten am Zaun...
Er hätte den Mietvertrag lieber von einem Fachmann (Anwalt) erstellen lassen sollen, oder einfach mal `nen fertigen Vordruck aus dem Schreibwarngeschäft...

Mein Vermieter ist schon "heftig", aber wenigstens ist der Mietvertrag korrekt, bei Euch ist das wirklich unfassbar. Was ist das bitte für ein merkwürdiger Mensch?
Fehlt noch, dass die Auszugsklausel einen Neubau der Immobilie gefordert hätte... Viel fehlt da nicht mehr dazu...  :zwinker:

Grussi!

Bärchi  :bye:

Ich bin ja schon ein schräger Vogle momentan, bevorgerufen durch meine Angstzustände (Zwangsneurose) aber er ist sehr,sehr kleinkariert. Er ist in der Gemeinde tätig...und ich weiß aus sicherer Quelle...wenn alle dafür sind,ist er definitiv dagegen.
Ich hätte es wissen müssen und vorher nachdenken müssen  aber das letzte Jahr ging es bei mir echt drüber und drunter...da war die Renovierung ein seelischer Balsam...der Gedanke kam mir heute morgen mot den Bedenken als mein Sohn mit dem Zollstock über das Laminat haute.
Ich möchte halt keine Schwierigkeiten haben und es war auch so nicht beabsichtigt. Nur habe ich schriftlich rein gar nichts..und wie soll ich da etwas belegen

CCR

Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren.
ja bei mir war es so das mein VM behauptet hat es wäre vor Auszug ein Teppich vorhanden er er mich angezeigt wegen Diebstahl.
Vor Gericht hat er aber verloren.Nach 10 Jahren wäre der Teppich eh hinüber.

Pusteblume

Zitat von: CCR am 21. November 2021, 20:23:11
Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren.
ja bei mir war es so das mein VM behauptet hat es wäre vor Auszug ein Teppich vorhanden er er mich angezeigt wegen Diebstahl.
Vor Gericht hat er aber verloren.Nach 10 Jahren wäre der Teppich eh hinüber.

Meine Bedenken sind auch...wenn ich das morgen anspreche...und es ihm nicht passt...kann er sofortigen Rückbau verlangen?

Pusteblume

Nun hat mich das wieder die Nacht gekostet, weil mir der Gedanke kam...ich bin in der Privatinsolvenz genauso wie mein Mann...angenommen wir müssen raus und der Vermieter behält aufgrund der Böden die Kaution ein...was macht der Insolvenzverwalter?Die  volleMietkaution würde in die Insolvenzmasse fließen...was ist wenn wir nur einen Teil oder gar nichts wiederbekommen?Denn der Vermieter ist total kleinkarriert.Der regt sich schon auf wenn die Miete 10 Tage zu früh auf seinem Konto ist..

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 07:36:36
..angenommen wir müssen raus

Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Steht diese Situation denn überhaupt in naher Zukunft bevor?

Oder ist das nur wieder ein Gedankenkarussel von dir?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"