Sanktionsmoratorium im neuen Bürgergeld!

Begonnen von Torsten37, 25. November 2021, 09:41:32

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Torsten37

Es sollen ja alle Sanktionen laut Koalitionsvertrag von der Ampel bis Ende 2022 ausgesetzt werden.
https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-sanktionen-bis-ende-2022-abschied-von-hartz-iv-jetzt-kommt-das-buergergeld/27829956.html
Gilt das nun auch für  § 34 SGB II. Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten?

superMeier

Wie ist das gemeint? Wenn derzeit eine Sanktion besteht, bleibt die zumindest im Moment noch erhalten.

Torsten37

Nein, aktuell besteht keine Sanktion und auch kein Ersatzanspruch. Nur mal aus reiner Neugier gefragt. :cool:

Manager3018

Die Frage ist dabei aber auch wird das ganze nur umgestellt auf das Bürgergeld oder bekommen alle ALG II Bezieher automatisch dann das neue Bürgergeld.
Ich kann mich noch erinnern wie das mit der Umstellung von Arbeitslosengeld auf das damals neue ALG II war.

Sanktionen die schon bestehen werden kaum aufgehoben werden eventuell werden Sanktionen die eintreten würden nicht mehr vollstreckt.

superMeier

Zitat von: Torsten37 am 25. November 2021, 09:57:08
Nein, aktuell besteht keine Sanktion und auch kein Ersatzanspruch. Nur mal aus reiner Neugier gefragt. :cool:

Ich denke nicht, dass sich daran was ändern wird. Es geht erstmal um Sanktionen wie Termin verpasst etc., zumindest hab zu diesem entsprechenden Paragraphen nichts von einer geplanten Änderung gelesen. Vielleicht ändert sich in ein paar Monaten etwas, wenn das alles ausformuliert und beschlossen wurde, aber das kann man jetzt noch nicht sagen.

Filip2610

Im gestrigen Koalitionsvertrag steht:

,,Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss."

Für mich klingen die Worte ,,unter das Existenzminimum" so, als wenn Sanktionen bis zur Höhe von 30 % des Regelsatzes weiterhin gelten, denn dadurch wird nach der (falschen) Ansicht des Bundesverfassungsgerichts das Existenzminimum nicht angetastet.

Weiß jemand, ob das so ist?

superMeier

Eine gute Frage, also eigentlich versteht man unter dem Begriff Existenzminimum den Hartz-4-Satz, oder? Sanktionen dürfen laut dem Urteil ja gar nicht mehr als 30% betragen, dann wäre die Ankündigung ja gar keine Änderung. Also ich gehe schon mal davon aus, dass hier der normale Hartz-4 Satz gemeint ist.

Nirvana

Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 11:12:22
Eine gute Frage, also eigentlich versteht man unter dem Begriff Existenzminimum den Hartz-4-Satz, oder?
Nein.

kämpfer

superMeier

die H4 Almosen liegen ganz ganz unter dem "ultra Existenzminimum"

So könnte man diese Almosen betiteln.   :zwinker:

superMeier

Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 11:33:50
Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 11:12:22
Eine gute Frage, also eigentlich versteht man unter dem Begriff Existenzminimum den Hartz-4-Satz, oder?
Nein.

Dann erhelle uns doch einfach, auf welchen Betrag es sich genau bezieht. Nur mit "nein" sind wir auch nicht weiter.

Sheherazade

Google hilft.
ZitatAls Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.

Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ.

Das soziokulturelle Existenzminimum garantiert über das physische Existenzminimum hinaus ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hotwert

https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-sanktionen-bis-ende-2022-abschied-von-hartz-iv-jetzt-kommt-das-buergergeld/27829956.html

Zumindest in der Tagespresse wird es so wiedergeben als ob es erstmal keine Sanktionen geben soll.
Alles andere wäre ja auch garnichts neues...

Nirvana

Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 11:51:44
Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 11:33:50
Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 11:12:22
Eine gute Frage, also eigentlich versteht man unter dem Begriff Existenzminimum den Hartz-4-Satz, oder?
Nein.

Dann erhelle uns doch einfach, auf welchen Betrag es sich genau bezieht. Nur mit "nein" sind wir auch nicht weiter.
Du hast eine "ja-oder-nein"-Frage gestellt, die ich entsprechend vollständig beantwortet habe.

Das Existenzminimum sind 70% des Regelbedarfs zzgl. Kosten der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfen.

superMeier

@Sheherazade Hast du deinen Link selbst gelesen? Das "Soziokulturelles Existenzminimum" entspricht für mich dem Hartz-4-Satz. Hier z.B. die Pfändungsfreigrenze zu nehmen, würde wohl wenig Sinn ergeben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier der aktuelle Hartz-4-Satz (ohne Sanktionen) gemeint ist, alles andere wäre ja keine Änderung bzw. auch keine Ankündigung wert, denke nicht, dass sich die Grünen und die SPD darauf eingelassen hätten.

@Nirvana Dazu kann ich nichts finden, dass das Existenzminimum so definiert wäre. Hast du dazu eine Quelle?

Nirvana

Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 12:10:34
@Nirvana Dazu kann ich nichts finden, dass das Existenzminimum so definiert wäre. Hast du dazu eine Quelle?
Der Gesetzgeber hat dies so definiert, indem er erst bei Sanktionen von mehr als 30% des Regelbedarfs ergänzende Sachleistungen für erforderlich hält (§ 31a Abs. 3 SGB II) und Aufrechnungen mit laufenden Leistungen bis zu 30% der Regelleistungen für zulässig erklärt (§ 43 Abs. 2 SGB II), eine Aufrechnung bei einer Sanktion von mindestens 30% für unzulässig erklärt (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB II) bzw. sich bei einer Sanktion von weniger als 30% eine 30%-Aufrechnung auf den Differenzbetrag zwischen 30% und der Sanktion reduziert (§ 43 Abs. 3 Satz 2 SGB II).