Sanktionsmoratorium im neuen Bürgergeld!

Begonnen von Torsten37, 25. November 2021, 09:41:32

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superMeier

Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 12:23:34

Der Gesetzgeber hat dies so definiert, indem er erst bei Sanktionen von mehr als 30% des Regelbedarfs ergänzende Sachleistungen für erforderlich hält (§ 31a Abs. 3 SGB II) und Aufrechnungen mit laufenden Leistungen bis zu 30% der Regelleistungen für zulässig erklärt (§ 43 Abs. 2 SGB II), eine Aufrechnung bei einer Sanktion von mindestens 30% für unzulässig erklärt (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB II) bzw. sich bei einer Sanktion von weniger als 30% eine 30%-Aufrechnung auf den Differenzbetrag zwischen 30% und der Sanktion reduziert (§ 43 Abs. 3 Satz 2 SGB II).


Hast du das selbst geschrieben oder was das ein Zitat aus einem Gesetzestext? Dann nochmal die Bitte um eine Quelle. Ja, es ist bekannt, dass das BVerfG Sanktionen bis 30% erlaubt hat, aber das heißt nicht, dass das Existenzminimum damit neu definiert ist. Auch bei den Seiten der verschiedenen Parteien bezieht sich der Begriff Existenzminimum auf den Hartz-4-Satz, was ich bis jetzt so gegoogelt habe.

Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 12:23:34

Der Gesetzgeber hat dies so definiert,...


Okay...aber wo? Ich kann dazu nichts finden.


Hier auf Seite der Grünen wird sich mit Existenzminimum z.B. auf den H-4-Satz bezogen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/existenzminimum-darf-nicht-gekuerzt-werden#:~:text=Existenzminimum%20darf%20durch%20Sanktionen%20nicht%20gek%C3%BCrzt%20werden&text=Die%20geringste%20K%C3%BCrzung%20f%C3%BChrt%20dazu,30%20Prozent%20gek%C3%BCrzt%20werden%20kann.

Nirvana

Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 12:35:20
Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 12:23:34

Der Gesetzgeber hat dies so definiert, indem er erst bei Sanktionen von mehr als 30% des Regelbedarfs ergänzende Sachleistungen für erforderlich hält (§ 31a Abs. 3 SGB II) und Aufrechnungen mit laufenden Leistungen bis zu 30% der Regelleistungen für zulässig erklärt (§ 43 Abs. 2 SGB II), eine Aufrechnung bei einer Sanktion von mindestens 30% für unzulässig erklärt (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB II) bzw. sich bei einer Sanktion von weniger als 30% eine 30%-Aufrechnung auf den Differenzbetrag zwischen 30% und der Sanktion reduziert (§ 43 Abs. 3 Satz 2 SGB II).


Hast du das selbst geschrieben oder was das ein Zitat aus einem Gesetzestext? Dann nochmal die Bitte um eine Quelle. Ja, es ist bekannt, dass das BVerfG Sanktionen bis 30% erlaubt hat, aber das heißt nicht, dass das Existenzminimum damit neu definiert ist. Auch bei den Seiten der verschiedenen Parteien bezieht sich der Begriff Existenzminimum auf den Hartz-4-Satz, was ich bis jetzt so gegoogelt habe.

Zitat von: Nirvana am 25. November 2021, 12:23:34

Der Gesetzgeber hat dies so definiert,...


Okay...aber wo? Ich kann dazu nichts finden.
Die Quellen stehen in meinem Text. Sie beginnen jeweils mit einem "§".

Sheherazade

Zitat von: superMeier am 25. November 2021, 12:10:34
Das "Soziokulturelles Existenzminimum" entspricht für mich dem Hartz-4-Satz.

Ja, für dich. Du berücksichtigst dabei nicht, dass es zwischen dem soziokulturellen Existenenzminimum und dem lebensnotwendigen Existenzminimum einen Unterschied gibt - der offenbar ca. 30% des Regelbedarfs entspricht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spritzenhalter

Auch wenn 30% weiterhin möglich sind ist das ein Segen für jeden Betroffenen der sich diesem menschenverachtenden System damit entziehen kann.

Filip2610

"Auch wenn 30% weiterhin möglich sind ist das ein Segen für jeden Betroffenen der sich diesem menschenverachtenden System damit entziehen kann."

Naja, Armut per Gesetz sehe ich nicht als Segen an.

Und mir ist auch nicht klar, was denn das angebliche "Sanktions-Moratorium" bringt, wenn es anscheinend nur Sanktionen verbietet, die bereits durch das Bundesverfassungsgericht verboten sind. Naja, mir ist das ehrlich unklar ... :schock:

Beaaate

Gilt das auch für § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung ???
Und andere solche Sanktionen, wo die Leistungen ganz entzogen werden???

BigMama

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:01:20Gilt das auch für § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung ???
Nein.
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:01:20Und andere solche Sanktionen, wo die Leistungen ganz entzogen werden???
Sanktionen und Leistungsentziehungen sind zwei paar Schuhe.
Leistungsentziehungen oder Versagungen als Folge fehlender Mitwirkung wird es auch weiterhin geben. Diese haben rein gar nichts mit Sanktionen zu tun. Die §§ zum Thema Sanktionen wurden ja schon genannt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Beaaate

Zitat von: BigMama am 25. November 2021, 17:06:46
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:01:20Gilt das auch für § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung ???
Nein.
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:01:20Und andere solche Sanktionen, wo die Leistungen ganz entzogen werden???
Sanktionen und Leistungsentziehungen sind zwei paar Schuhe.
Leistungsentziehungen oder Versagungen als Folge fehlender Mitwirkung wird es auch weiterhin geben. Diese haben rein gar nichts mit Sanktionen zu tun. Die §§ zum Thema Sanktionen wurden ja schon genannt.
Hm...
Danke.

Nirvana


Spritzenhalter

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:01:20
Gilt das auch für § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung ???
Und andere solche Sanktionen, wo die Leistungen ganz entzogen werden???

Habe 2 Einladungen nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 Abs.1 SGB II ignoriert trotz RFB und in der Folge dieser Abwesenheit nie etwas vom System, hier dem sog. SB, gehört. Sanktionen werden aktuell auch garnicht mehr verhängt weil das System am Ende ist.

Beaaate

ich habe einen Brief mit med. Fragebogen und Frist und Drohung mit § 66 SGB.
Das system ist dann zu Ende, wenn die Leistungen entzogen sind.

BigMama

Zitat von: Spritzenhalter am 25. November 2021, 18:08:39Sanktionen werden aktuell auch garnicht mehr verhängt weil das System am Ende ist.
Darauf würde ich mich auf gar keinen Fall verlassen. Die JC können aktuell noch Sanktionen bis zu einer Höhe von 30 % verhängen. Nur weil aktuell bei einigen Leistungsberechtigten keine Sanktionen umgesetzt werden, kann daraus keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden.
Und welches System ist am Ende? Das System Alg II weil das Bürgergeld kommen soll?

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 18:34:55Das system ist dann zu Ende, wenn die Leistungen entzogen sind.
Wie ist denn diese Aussage zu verstehen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Beaaate

 

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 18:34:55Das system ist dann zu Ende, wenn die Leistungen entzogen sind.
Wie ist denn diese Aussage zu verstehen?
[/quote]

Wenn dein Geld weggenommen wird und du keins hast, dann ist "dein" System am Ende. :smile:

Beaaate

16:43
Die Kosten der Unterkunft sollen von Sanktionen komplett ausgenommen werden.
Eine Veränderung wird es auch bei der Übernahme der Miete durchs Jobcenter geben. Künftig soll zwei Jahre lang nicht überprüft werden, ob diese als angemessen gilt.
https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-hoeheren-regelsaetze-bringt-das-buergergeld-die-ueberwindung-von-hartz-iv/27835056.html

superMeier

Es wird trotzdem nicht richtiger, was du schreibst Nirvana, das BVerfG hat mit dem Urteil das Existenzminimum nicht neu definiert, das ist deine eigene Interpretation, es gab ja gerade deshalb so viel Kritik an dem Urteil, weil es erlaubt Leistungen (für einen gewissen Zeitraum) unter das Existenzminimum zu kürzen. Aber jetzt wieder zurück zum Thema, so eine Diskussion bringt hier keinen weiter.