Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Begonnen von Nadine, 28. November 2021, 08:40:53

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Nadine

Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe am 1.10.21 einen neuen Job angefangen. Ende September habe ich den Arbeitsvertrag in Kopie dem Jobcenter geschickt. Dieser ist allerdings lt. Jobcenter nicht angekommen, ich habe ihn dann erneut im Oktober persönlich dort eingeschmissen. Für Oktober bekam ich somit noch Leistung und das Gehalt kam Ende Oktober und für November kam keine Leistung mehr vom Jobcenter.
Klar, doppelte Bezahlung die auch zurückbezahlt werden muss.
Nun bekam ich ein Schreiben gestern das ich eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, rückwirkend zum 1.11.21.
Was genau will das Jobcenter nun, geht es um den einen Monat Überzahlung oder soll ich ab jetzt auf alles verzichten was mir noch aufstockungsweise zusteht?
Wenn es um den einen Monat Überbezahlung geht, ich kann die Summe nicht auf einen Schlag bezahlen und natürlich möchte ich auch nicht auf das Aufstockungsgeld verzichten.
Was kann/muss ich nun tun? Ich befürchte die Aufstockung nun im Dezember schon nicht zu bekommen, was großartig wäre da Kindergeburtstag und Weihnachten ansteht.

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, ich würde mich sehr freuen.

Alles Liebe und bleibt gesund ;-)
Nadine

crazy

Nunja, wenn dein Einkommen nicht reicht wirst Du natürlich nicht verzichten.
Der SB muss Dir eine neue Berechnung zusenden. Er könnte nach Neuberechnung ggf. auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld verweisen.
Eine Rückerstattung müsste auch erstmal errechnet werden, diese kann dann auch in Raten zurück z.B. in dem man vom Rest Alg2 etwas einbehält.
Du bekommst ja jetzt morgen oder übermorgen dein Gehalt also mach dich nicht schon verrückt.
Mehr als nur Alg2 hast Du jetzt in Summe zukünftig

Nadine

Danke für die schnelle Antwort  :sehrgut:

Dann unterschreibe ich natürlich nicht. Ja, das Gehalt kommt, ist aber mit Netto 1080 halt auch nicht die Welt und wenn die Aufstockung diesen Monat fehlen würde, wäre das schon übel. Gehaltsnachweis vom letzten Monat und Arbeitsvertrag liegt ja vor, bin also gespannt ob vom Jobcenter was kommt. Ich werde berichten ;-)

blaumeise

Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Nun bekam ich ein Schreiben gestern das ich eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, rückwirkend zum 1.11.21.
Das ist ungewöhnlich und ich würde es keinesfalls unterschreiben. Wie @crazy schon geschrieben hat, das JC muss dir ganz offiziell einen neuen Bescheid zuschicken, den du auf  seine Richtigkeit prüfen kannst.

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Was kann/muss ich nun tun?

Das Schreiben hochladen. Wenn es um die Überzahlung geht, ist es vielleicht nur eine Anhörung zur beabsichtigten Aufrechnung.

Nadine

Danke für die Antworten, ich lade die Verzichtserklärung gerne hoch. Muss nur noch rausfinden wie ;-)

Nadine

Hier nun das Schreiben:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

blaumeise

So was habe ich noch nie gesehen, das ist schon ein Ding! Ich würde es nicht unterschreiben, sondern das JC ganz normal seine Arbeit machen lassen. Du bist definitv nicht verpflichtet, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Das JC muss z. B. berechnen, ob dir möglicherweise nach Abzug des Freibetrags noch aufstockende Leistungen zustehen. Mit einer Verzichtserklärung würdest du darauf zu deinen Ungunsten verzichten.

Nadine

Gut, dann unterschreibe ich dann nicht. Danke  :ok:

Verstehe nur den Anlass nicht das die mir sowas schicken aber der Laden ist eh unfassbar.

hotwert

Sowas ist doch ne Frechheit!
Würde ich nie unterschreiben.

Ich finde das unfassbar, das ist ja schon fast ein Fall für die Bild Zeitung.

Fettnäpfchen

Nadine

Schade dass das Datum von wann das Schreiben ist nicht lesbar ist.
Vermutlich aber nach dem 01.11.21 ???
Also eigtl. rechtswidrig da ein Verzicht nur ab dem Folgemonat möglich ist!
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
ob erwähnte Merkblätter ausgehändigt wurden... naja

Zitat von: Nadine am 29. November 2021, 12:23:45Gut, dann unterschreibe ich dann nicht. Danke  :ok:
:ok:
Zitat von: Nadine am 29. November 2021, 12:23:45Verstehe nur den Anlass nicht das die mir sowas schicken aber der Laden ist eh unfassbar.
Je nachdem wie hoch dein Verdienst vs deine Lebenskosten sind du also noch Anspruch hättest könnte dass:
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Für Oktober bekam ich somit noch Leistung und das Gehalt kam Ende Oktober und für November kam keine Leistung mehr vom Jobcenter.
der Grund sein.
Sprich Verrechnung Okt. Lohn (falls wirklich ende 10 auf deinem Konto) mit Okt. Leistung und weil im Nov. nichts vom JC geleistet wurde das gleiche und dazu (falls dir aufstockende Leistungen zustehen)
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Ich befürchte die Aufstockung nun im Dezember schon nicht zu bekommen, was großartig wäre da Kindergeburtstag und Weihnachten ansteht.

Liest sich also als ob da grober "Mist" gebaut wurde oder SB gar keine Ahnung hat was in der Leistungsabteilung eher selten der Fall ist aber sicher auch vorkommt uU auf Anweisung (das machen wir immer so.... osä.)

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Nadine

Das Schreiben ist datiert auf den 23.11.21.

Nettogehalt ist 1100, 87 Euro (hartz4 bekam ich für meine Tochter und mich, normaler Satz für Alleinerziehende)

Ich bekam Ende September Hartz4 für Oktober und am 28.10. Gehalt, im November kam nichts mehr vom Jobcenter, da müsste mir eigentlich eine Nachzahlung zustehen oder?
Die Überzahlung möchte ich in Raten machen, ist das erlaubt?

Im Mist bauen ist dieser Laden gut. Mich wollten sie zwangsverrenten (ich habe MS) und kann damit nicht mehr in alle Berufe rein. Ich habe aber jetzt einen netten Job (30Std./Woche) ergattert im Home-Office ;-) Gegen die Zwangsverrentung habe ich mich erfolgreich wehren können. Der externe Gutachter sagte damals nur das dieses JC irgendwie alles zwangsverrenten will. Da sind auf jeden Fall schon viele Sachen vorgefallen, auch das mal 3 Monate kein Geld kam und ich erst zum Anwalt gehen musste oder oder oder.

crazy

Ja, aber dazu brauchst Du erstmal eine neue Leistungsberechnung..Wenn morgen nichts kommt musst Du erinnern.
Schriftlich!!!

Nadine

Ja, bin arg gespannt ob was kommt, ich denke nicht.

Kann ich auch per Mail oder muss das über den postalischen Weg gehen?