Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Begonnen von Nadine, 28. November 2021, 08:40:53

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Fettnäpfchen

Nadine

Zitat von: Nadine am 03. Dezember 2021, 14:01:59Überbezahlung im Monat Oktober. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Antwort?
Ja war auch zu erwarten.
Was hat sich mit dem Nov. und Dez. ergeben?
Wie lange gilt die Bewilligung?
und den Verzicht hast du ja nicht abgegeben?
Macht das Schreiben auch einen Bezug zur weiteren Leistung?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nadine

Ein schriftlicher Anhörungsbogen mit einer Auflistung wegen der Überzahlung, ich muss mich quasi rechtfertigen.

Eine neue Bewilligung gabs noch nicht. Die sind doch nur schnell wenn sie was wollen ;o(
Den Verzicht habe ich nicht abgegeben und ich habe auch in der Mail nichts dazu geschrieben.
Das Schreiben nimmt nur Bezug auf den Monat Oktober und zum Thema Überbezahlung.
Ich werde ihnen am Wochenende schreiben, war mir nicht sicher ob ich da irgendwas beachten muss oder was ich da überhaupt schreiben soll da der Sachverhalt ja klar ist. Ich habe für Oktober Leisung bekommen und am 28. das Gehalt, ich wusste nicht das es die Regelung gibt das wenn das Gehalt im gleichen Monat kommt es zurückbezahlt werden muss. Gut, ist so - ich möchte es in kleinen Raten abstottern, denke das ist mein gutes Recht oder?

Fettnäpfchen

Nadine

Zitat von: Nadine am 03. Dezember 2021, 19:00:45Gut, ist so - ich möchte es in kleinen Raten abstottern, denke das ist mein gutes Recht oder?
Zumindest ist es üblich, ob es jetzt speziell dein Recht ist bin ich überfragt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:02:54Wie lange gilt die Bewilligung?
Wichtig wenn im Nov. keine Bewilligung mehr dann hat sich das erledigt.

MfG FN
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Nadine

Der eigentliche Bewilligungantrag ging bis Februar 2022.

Nadine

Kann mir jemand einen guten Aufstockungsrechner empfehlen? Ich habe jetzt bei fünf Seiten alles ausgefüllt und bekomme fünf verschiedene Ergebnisse.

Dann habe ich noch die Frage, ist das JC verpflichtet mich zu informieren das ich hätte Unterhaltsvorschuss beantragen müssen? Wenn ich es jetzt beantrage bekomme ich es ja nicht rückwirkend.

crazy

Nein, denn bisher hast Du noch keunen Bewilligungsbescheid über Zuschuss vom JC.
Und UVG griff wohl nicht, während deiner Arbeitslosigkeit. Sonst hätten die Dich sofort darauf verwiesen.

Antrag UVG schon gestellt?

Fettnäpfchen

Nadine

Zitat von: Nadine am 05. Dezember 2021, 19:00:32
Der eigentliche Bewilligungantrag ging bis Februar 2022.


Und da du nicht verzichtet hast sollte das JC bis dahin weiter leisten. Die unterschiedlichen Lohneingänge berechnen und
das sollte dann aufmerksam nach kontrolliert werden.

Habe ich irgendwas verpasst o. übersehen?

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. November 2021, 16:45:58Sprich Verrechnung Okt. Lohn (falls wirklich ende 10 auf deinem Konto) mit Okt. Leistung und weil im Nov. nichts vom JC geleistet wurde das gleiche und dazu (falls dir aufstockende Leistungen zustehen)

MfG FN
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Nadine

Hallo ihr Lieben,

ich habe vom Jobcenter immer noch nichts gehört. Am 1.12. habe ich direkt alle Unterlagen eingereicht, am 6.12. habe ich die Stellungnahme zur Überzahlung geschrieben, mit der erneuten Bitte um eine Neuberechnung. Wielange muss/soll ich warten? Soll ich schriftlich nochmal anfragen? Allmählich wirds eng ;O(

Heinz-Otto

Die Aufforderung zum Verzicht gehört eigentlich in die Zeitung. Zumal sie von Fehlern strotzt. Verzicht auf Leistungen bei Beibehaltung aller Pflichten  :wand:

Wenn die die Leistungen ohne jegliche Mitteilung/Bescheid seit November einfach eingestellt haben, würde ich denen noch heute schreiben, dass ich beim Sozialgericht einen Eilantrag stelle.

Wenn du großzügig bist, kannst du evtl. noch eine Frist von 3 Tagen für eine Blitzüberweisung setzen. Alle Daten und die Höhe des Verdienstes liegen nachweislich seit Oktober vor. Die Berechnung des Bedarfes ist somit möglich und die Zahlungseinstellung ist gem. § 331 Abs. 2 SGB II bis spätestens Dezember nachzuzahlen, oder eine rechtmäßiger Änderungsbecheid, bzw. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu erlassen.

Zitat(2) Die Agentur für Arbeit hat eine vorläufig eingestellte laufende Leistung unverzüglich nachzuzahlen, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben ist.

Überzahlungen die man ordnungsgemäß gemeldet hat dürfen nach § 43 SGB II nur mit 10% des RS aufgerechnet werden.
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37329.htm

crazy

Wie jetzt, Du hast immer noch keine Neuberechnung ?? Und natürlich null überwiesen bekommen?
Dann bleibt wohl nur SG Eilantrag.
UVG hast Du mittlerweile beantragt?

Nadine

Ich habs jetzt per Mail abgeschickt und Frist bis zum 17.12. gegeben, ich hoffe das ich Morgen nun einen Termin für Freitag beim Anwalt bekomme, bin mir ziemlich sicher das nichts kommen wird ;O(

crazy

Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst plus Wohngeld/Kizu, bist Du das JC los. Also alles beantragen!
Bei Wohngeld gibt es auch BuT!!

Nadine

Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 20:03:25
Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst plus Wohngeld/Kizu, bist Du das JC los. Also alles beantragen!
Bei Wohngeld gibt es auch BuT!!


Meine Tochter wird am Montag 16 Jahre. Was ist BuT? Ist geplant aber ich möchte jetzt erstmal die Nachzahlungen. Geplant ist mit Wissen jetzt, schnellstens alles zu beantragen.