Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Begonnen von Nadine, 28. November 2021, 08:40:53

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crazy

Dann sinds 65 Euro mehr.
Jetzt sag nicht, Du hast noch nie BuT für Klassenfahrten, Ausflüge,Vereinsbeiträge etc. beantragt???

Heinz-Otto

Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 20:03:25
Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Zitat von: crazy am 15. Dezember 2021, 08:29:16
Dann sinds 65 Euro mehr.Jetzt sag nicht, Du hast noch nie BuT für Klassenfahrten, Ausflüge,Vereinsbeiträge etc. beantragt???

Die Rechnung kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber egal.
Allerdings hat sie anscheinend noch einen regelmäßigen Nebenjob mit 100 €.
Zitatich bekomme 1100,80 Netto, Nebenverdienst 100 Euro

Meines Wissens wird der Grundfreibetrag in diesem Fall nur 1 mal gewährt, weil es ja 2 regelmäßige Einkommen  sind..
Dann wäre das Netto 1200,80 und das Brutto ca. 1487.

Vielleicht rechne ich ja falsch.

Bedarf  RS 819, KdU 540 = 1359 - 219 KiG = 1140 Gesamtbedarf
Grundfreibetrag 100 FB bis 1000 = 180, FB 1000 bis 1500 = 48,70 = 328,70
Netto 1200,80-328,70=872,10 anrechenb. EK
1140 Bedarf - 872,10= 267,83


crazy

Hab den Rechner benutzt...
aber upps, der AE Zuschlag fällt geringer oder aus bei 16 jährigem Kind.
Müssten 12% sein von 446 Euro.
Also knapp 59 Euro

Regelsatz mit Mehrbedarf also 872,88
(2021)

Nadine

Doch aber die Abkürzung kannte ich nicht.
Ich habe vorgestern Abend die Mail rausgeschickt mit Fristgebung bis Morgen (17.12.)
Nun habe ich grad 2 Anrufe, direkt hintereinander von der Bundesagentur für Arbeit gehabt. Ich konnte nicht drangehen weil ich grad am arbeiten bin.Eigentlich möchte ich mit denen auch gar nicht telefonieren sondern alles in Schriftform haben um ggf. was in der Hand zu haben. Wie reagiere ich da richtig? Muss ich ans Telefon gehen, wenn ja,kann ich drauf bestehen alles in Schriftform zu bekommen?
Ich warte nämlich bis morgen Nachmittag und würde dann direkt beim Anwalt anrufen.

Fettnäpfchen

Nadine

Zitat von: Nadine am 16. Dezember 2021, 12:42:35Muss ich ans Telefon gehen, wenn ja,kann ich drauf bestehen alles in Schriftform zu bekommen?
Nein und ja
Kann aber problemlos nach hinten losgehen wenn du es am Telefon machst.
Je nach dem was in deiner Akte zu dem Telefonat eingetragen wird, muss ja nicht das gleiche sein wie du sagst sondern was dem SB gefällt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

crazy

Kann auch positiver Anruf sein...daher nicht immer vom Schlechtesten ausgehen...

Fettnäpfchen

Positives vom JC    der war gut   :grins:
sollte man eigentlich in Humor für zwischendurch - Hartz IV ist ernst genug verschieben.

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crazy

Och,hatte ich schon.
"Ich hab gerade die Auszahlung veranlasst, tut mir leid, dass der Kollege Mist gemacht hat. Ich mache gerade alles fertig."

Nadine

Während der Arbeit kann ich eh nicht drangehen, da ich in einer Hotline arbeite und wenn ich Feierabend habe, rufen die eh nicht mehr an. Zurückrufen geht nicht, also gehe ich davon aus das die sich schriftlich melden.
Ich kann so einen Ärger überhaupt nicht gut ab, schlägt mir echt auf den Magen und jetzt wo der Drops eh fast gelutscht ist, da Geburtstag und Weihnachten vor der Tür steht, bin ich nur noch sauer. Ab 1.3. sind wir hier weg und dann werde ich direkt Kindergeldzuschlag, Wohngeld und alles was geht beantragen...dann ist hoffentlich Ruhe.

Nadine

Juchu....Post vom Jobcenter. Leider nur Vermittlungsvorschläge  :wand:

Nadine

Wieder Post vom Jobcenter. Was sagt Ihr dazu? Ist das normal?

Eigentlich hatte ich vor nach dem Umzug nicht mehr aufzustocken beim Jobcenter sondern zum 1.3. im neuen Wohnort Wohngeld und Ki-Zuschlag zu beantragen. Und ja, Unterhaltsvorschuss werde ich natürlich beantragen.
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Muss ich den Antrag auf Umzug ausfüllen? Die Kosten muss ich eh alleine tragen. Brauche ich jetzt nicht nur einen Leistungsbescheid bis Ende Februar? Warum muss ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen wenn ich einen bewilligten Antrag bis Februar habe? Bin grad etwas verwirrt.
Macht es nicht mehr Sinn direkt alles andere zu beantragen?








[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

Nuja, hast Du denn mittlerweile einen korrigierten Bewilligungsbescheid bis einsch. Februar?
Warum willst Du die Umzugshilfe nicht mitnehmen, wenn es doch schon so serviert wird?
Dem Schreiben nach existiert keine Bewilligung für 2022???

Nadine

Ich habe einen Bewilligungsbescheid bis Februar 2022, dann habe ich den Job angefangen und um eine erneute Berechnung gebeten, alles ausgefüllt und alles eingereicht und monatelang nichts gehört von denen. Mir wurde auch gesagt das nichts übernommen werden würde da ich nicht berufsbedingt umziehen würde und die neue Miete auch teurer wäre als die jetzige. Und jetzt bekomme ich eine Zweitschrift zugeschickt und die Erstschrift habe ich nie erhalten. Meine Frage ist: wenn ich eine Bewilligung bis 02/22 habe, dann in einen Job gehe, wird dann nicht normalerweise nach Einreichung aller Sachen (Vertrag, Kontoauszüge, usw.) erneut berechnet. Ich musste das (beim letzten Job)  auch nicht alles erneut ausfüllen, da habe ich den Vertrag eingereicht, Kontoauszüge und bekam eine neue Berechnung da dies alles in dem schon bewilligten Zeitraum lag, so wie jetzt auch, was ich aber Ende September/Anfang Obtober einreichte) Mir geht es jetzt gar nicht um das Arbeitspaket Umzug sondern nur darum das ich alles nochmal ausfüllen muss obwohl ein Bewilligungsbescheid vorliegt und alle einzurechnenen Sachen ebenso?

Zu deiner Frage, nein, ich habe keinen korrigierten Bewilligungsbescheid bis Februar bekommen. Die Bewilligung ist bis Februar 22 und dann ging ich in den neuen Job und wollte eine korrigierte Abrechnung die mir ja bis heute verweigert wurde, stattdessen kam die Verzichtserklärung.

Fettnäpfchen

Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Was würdet Ihr mir jetzt raten?
Hast du gestern einen RA Termin gehabt?
Ich würde wie schon von
Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 09:13:13Wie jetzt, Du hast immer noch keine Neuberechnung ?? Und natürlich null überwiesen bekommen?
Dann bleibt wohl nur SG Eilantrag.
vorgeschlagen vorgehen. Vllt. noch die gestellten Fragen beantworten.

Ansonsten
Zitat von: crazy am 18. Dezember 2021, 14:58:57Dem Schreiben nach existiert keine Bewilligung für 2022???
verstehe ich das nicht.
Zitat von: Nadine am 17. Dezember 2021, 13:41:08Juchu....Post vom Jobcenter. Leider nur Vermittlungsvorschläge  :wand:
Du bist doch in Arbeit was für Vorschläge sind das?
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Muss ich den Antrag auf Umzug ausfüllen? Die Kosten muss ich eh alleine tragen.
Das Paket kennt hier wahrscheinlich niemand daher  :weisnich: und warum musst du die Kosten selber tragen?
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Warum muss ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen wenn ich einen bewilligten Antrag bis Februar habe?
:weisnich: Vllt weil das JC nicht weiß was es tut und der Meinung ist das du verzichtet hast.
Wie das mit der von dir beantragten Neuberechnung wegen Arbeit ist ist ja nichtr wirklich im Detail nachvollziehbar da es nur geschrieben wurde aber es weder dein Schreiben noch ein Antwortschreiben vom JC zu lesen gab....
Wie bitteschön soll man da dann was "vernünftiges" schreiben.

MfG FN
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Nadine

Soweit ich das sehen kann, habe ich alle Fragen beantwortet.

Ich habe im Herbst einen Weiterbewilligungsatrag bis Februar 2022 erhalten.
Kurz danach nahm ich einen Job an und bin am 1.10.21 angefangen. Ich habe dem Jobcenter umgehend den Vertrag in Kopie geschickt (was ja nicht angekommen war) und habe den Vertrag im Oktober dann erneut persönlich eingereicht. Ende Oktober rief mich die Leisungsabteilung an, der Vertrag wäre eingegangen und ich würde jetzt, für den eh schon bewilligten Zeitraum, neu berechnet werden und halt wegen der Überzahlung die ja im Oktober war. Ich war kooperativ und habe am selben Tag jeder bislang erfolgten Abrechnung, Geldeingang usw. alles sofort eingereicht.
2x habe ich um die Neuberechnung gebeten, was kam war der Brief mit der Verzichtserklärung und danach der Brief zur Anhörung wegen der Überzahlung. Die Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben und zur Anhörung der Überbezahlung habe ich mich geäussert, nochmals mit der Bitte um Neuberechnung. Das war am 6.12.21, seitdem wieder Stille.
Letzten Dienstag habe ich dann die Fristsetzung bis zum 17.12. gesetzt. Einen Termin beim Anwalt habe ich erst Anfang der Woche, leider auch nur einen Telefontermin aber immerhin.
Es geht mir hier auch nicht um den Umzugskrams (da sagte man mir von der Leistungsabteilung das ich nicht umziehen müsste, es quasi keinen Grund dafür gäbe und somit der Umzug nicht finanziert werden würde und heute kam dann das Umzugspaket und logisch wundere ich mich darüber). Mir geht es darum: Wenn ich eine Weiterbewilligung bis Februar 22 habe (die es schon gabe bevor ich den neuen Job annahm), muss ich jetzt einen kompletten Neuantrag stellen? Ab Dezember, da würde ja der November noch fehlen.
Mich verwundert das, weil ich damals auch in einem, schon bewilligten Zeitraum, einen Job annahm und das JC dann einfach neuberechnet hat ohne das ich einen kompletten Neuantrag ausfüllen musste, für mich klingt das einfach nun nach Zeitschindung da ich eine Fristsetzung abgegeben habe und jetzt kommt auf einmal eine Zweitschrift. Den Brief habe ich ja hochgeladen, lediglich oben fehlt meine Adresse aber auf dem Neuantragt steht Zweitschrift.
Ich möchte halt alles richtig machen, bin aber was das JC angeht ein mehr als gebranntes Kind aber ich möchte mich auch nicht zum Narren halten lassen von denen.
Hoffe, dass ich am Montag Licht ins Dunkle bringen kann.