Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Begonnen von Nadine, 28. November 2021, 08:40:53

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crazy

Am besten beide Wege und wenn Du hast sogar vorab per Fax....

Nadine

Ne Fax habe ich leider nicht aber ich schicke es dann Morgen per Mail erstmal los und per Post hinterher. Dann bin ich mal gespannt was dann kommt.

Nadine

Bislang ist nichts da, dann werde ich wohl mal eine Mail und einen Brief aufsetzen müssen ;o(  Reicht es zu schreiben das ich die Verzichtserklärung nicht unterschreiben werde und bitte mich aufgrund des neuen Jobs neu zu berechnen und mir die längst überfällige Neuberechnung zu schicken? Plus das die Überzahlung in kleinen Raten abgezahlt werden soll?

crazy

Erinnere erstmal einfach an die Bearbeitung deines Antrages nach eingereichter Veränderungsmitteilung.
Neuberechnung gemäß nachgewiesenem Einkommen.
Ersten Zahlungseingang Einkommen und Zugang Konto hast Du bereits hingeschickt? Hängs besser noch mal mit an.
Den Bullshit erstmal gar nicht erwähnen

Nadine

Der Arbeitsvertrag liegt vor, die Abrechnung von Monat Oktober plus Kontoauszug, von Novemer schicke ich in der Email mit.

Ich hoffe sehr das die mal Gas geben, hier steht im Dezember Kindergeburtstag und Weihnachten an. Allmählich bin ich auch echt grantig  :teuflisch:
Ich bin echt gespannt^^

BigMama

Hast du mal einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt? Unter Umständen stehst du damit besser da, als mit Alg II.
Schau doch mal nach einem kostenlosen Wohngeldrechner im Internet. Vielleicht findest du auch einen Freibetragsrechner um dir selbst ausrechnen zu können, was besser für dich ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nadine

Ich wollte im Januar den Antrag stellen zum 1.3. da ziehe ich um. Ich dachte mir das es sich für die 3 Monate nicht mehr lohnen würde, falsch gedacht. Nachher ist man ja bekanntlicherweise immer schlauer oder gibt es da eine Grenze bis wann man aufstocken muss und ab wann man Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen muss?

crazy

Da Du Kundes JC vist, wird Dich das JC nach Prüfung ggf. auffordern die Anträge zu stellen. Bis dahin bleibst Du JC Kunde.
Logisch kannst Du mal rechnen. Da Du nicht mal weißt wie hoch die Aufstocjung vom JC ausfällt ist ein Vergleich " im Trüben fischen".
Es sei denn Du willst alle Einnahmen etc. hier veröffentlichen oder nutzt mal den Alg2 Rechner für ersten Überblick

Nadine

ich bekomme 1100,80 Netto, Nebenverdienst 100 Euro, Miete kalt 390 + 90 Heizkosten + 60 Nebenkosten. Warmwasser nicht über Heizung. 2 Personen und einmal 219Euro Kindergeld, alleinerziehend. Fehlt noch was? ;-)

Ich habe schon alles gequält und bei jedem Rechner ist was anderes rausgekommen^^

Ich hatte mir halt gedacht das ich bis zum Umzug beim JC bleibe und zum 1.3. Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantrage in der neuen Stadt. Genau das wollte ich nämlich vermeiden das im Dezember zu wenig Geld da ist, halt wegen Geburtstag meiner Tochter und Weihnachten.

Ich denke, ich schreibe gleich die Mail und harre dann der Dinge die da kommen werden.


Nadine

Brutto 1365, kein Unterhalt fürs Kind, weder finanziell noch in Naturalien.
Achso, es kommt aufs Brutto noch eine Pauschale von 40 Euro für Strom/Internet, macht also 1405 Brutto.

crazy


Nadine

Danke für den Tipp, daran habe ich gar nicht gedacht, ich denke darüber würde mich das Jobcenter dann auch noch informieren. Dann muss ich das so schnell wie möglich beantragen.

JensM1

Bei KiZ bitte bedenken, dass Grundlage der Berechnung das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate ist. Allein aus der neuen Tätigkeit würde sich da noch kein Anspruch ergeben (Mindesteinkommen Alleinerziehende 600,00).

Nadine

Post vom Jobcenter bekommen, Thema: Überbezahlung im Monat Oktober. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Antwort?