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"Mietkürzung" durch Jobcenter

Begonnen von Filip2610, 16. Dezember 2021, 09:38:57

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Filip2610

Guten Tag,
ich beziehe seit vielen Jahren ALGII und wohne die ganze Zeit in einer 2-Zimmer-Wohnung in Berlin, 54 m2, Miete gegenwärtig 534,99 Euro inklusive Nebenkosten. Bis vor ca. 7 Monaten hat das Jobcenter immer die ganze Miete bezahlt (also mir entsprechend Geld überwiesen). Dann kam vor ca. 7 Monaten plötzlich ein Bewilligungsbescheid, wo ca. 60 Euro der Miete fehlten. An Miete erhalte ich gegenwärtig 471,50 (+ Heizkosten). Ich habe dann vor ca. 5 Monaten per Brief beim Jobcenter nachgefragt und bekam dann die schriftliche Antwort, dass meine Miete eben oberhalb der Obergrenze läge. Einerseits ist das sicherlich so. Andererseits ist meine Frage: War das vom Jobcenter in Ordnung, einfach so plötzlich weniger Miete zu zahlen und kann ich da jetzt noch was gegen machen? Falls das eine Rolle spielen sollte: Ich bin lange krank geschrieben und habe wegen Corona keine Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.
Vielen Dank und einen schönen Tag  :sehrgut:
Filip




crazy

Ja...und es müsste auch ein Schreiben zur Kostensenkungsaufforderung geben.
Dann hat man 6 Monate Zeit die Kosten zu senken (Umzug,WG gründen) oder nachzuweisen, dass es keine Möglichkeit gibt.
Z.B.durch Nachweise über Wohnungsangebote und intensiver Suche.

Krang geschrieben ist erstmal dafür irrelevant.
Bestimmte Erkrankungen/Handicaps können jedoch Schonfrist oder auch Zuschlag begründen. Z.B. Mehrkosten wegen Rolli(barrierefreies Wohnen zwingend)
Hier kannst Du mal schauen ob das JC richtig rechnet
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.beratung-kann-helfen.de/images/medien/pdf-Dateien/angemessene-kdu-berlin.pdf&ved=2ahUKEwiB1oOB9-f0AhUMDuwKHdA8Bs0QFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw1SAP4mwNcVLfg4osLeWoj6

Fettnäpfchen

crazy

Mal eine Frage ist denn das Konzept der AV Wohnen in der Zwischenzeit anerkannt?
Schaut zumindest so aus da Bruttokalt in der Tabelle angegeben ist.

Filip2610
Was hast du unternommen als die Kostensenkungsaufforderung gekommen ist?
Die könnte auch in einem WBA Bescheid leicht versteckt gewesen sein.

MfG FN
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Yavanna

Merkwürdig finde ich an dem Sachverhalt, dass erst vor 7 Monaten gekürzt wurde. Da galt schon der 67
Alle Kdu die bis dahin gezahlt wurden, blieben dabei und neue werden eh akzeptiert,  unabhängig von der Angemessenheit.

Frogger

Ich habe Fragen zu Bewilligungszeiträumen.

Zitat von: Filip2610 am 16. Dezember 2021, 09:38:57keine Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.
Wenn man nach der Information geht, dürfte es sich um vorläufige Bewilligungszeiträume von 6 Monaten handeln.


  • Wann genau wurde der Bescheid erlassen, mit der niedrigeren KdU? Vorläufige Bewilligung?
  • Für welchen Zeitraum wurden die Leistungen bewilligt?
  • Wann hast du das Jobcenter angeschrieben? Wann kam von dort die Antwort?
  • Gab es inzwischen eine weitere Bewilligung? War die Bewilligung vorläufig? Wenn ja, wann genau wurde der Bescheid erlassen und für welchen Zeitraum?

Für Bewilligungsbescheid ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. Man müsste dann den Bescheid mittels Überprüfungsantrag prüfen lassen und parallel ein Eilverfahren beim Sozialgericht eröffnen. Bestenfalls hat der TE sich in der Vergangenheit Geld (Auch Verwandte oder bei Freunden) leihen müssen, um die Differenz der KdU leisten zu können. So könnte auch eine rückwirkende Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden.

Könntest du Inhalt des Schreibens an das Jobcenter wiedergeben? Vielleicht wäre das Schreiben an das Jobcenter bereits als Widerspruch zu werten, da verfristet, aber als Überprüfungsantrag zu werten. Was vorteilhaft für die 6 Monatsfrist wäre.

Sollte ich richtig vermuten, dann ist der Bescheid vorläufig ergangen und vor kurzem muss dann noch ein VA ergangen sein. Vielleicht ist hier dann die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen.

Heinz-Otto

Zitat von: Filip2610 am 16. Dezember 2021, 09:38:57
Guten Tag,
ich beziehe seit vielen Jahren ALGII und wohne die ganze Zeit in einer 2-Zimmer-Wohnung in Berlin, 54 m2, Miete gegenwärtig 534,99 Euro inklusive Nebenkosten. Bis vor ca. 7 Monaten hat das Jobcenter immer die ganze Miete bezahlt (also mir entsprechend Geld überwiesen). Dann kam vor ca. 7 Monaten plötzlich ein Bewilligungsbescheid, wo ca. 60 Euro der Miete fehlten. An Miete erhalte ich gegenwärtig 471,50 (+ Heizkosten). Ich habe dann vor ca. 5 Monaten per Brief beim Jobcenter nachgefragt und bekam dann die schriftliche Antwort, dass meine Miete eben oberhalb der Obergrenze läge.

Stelle SOFORT einen Überprüfungsantrag und benutze die Vorlage aus dem Anhang. Der Antrag muss dieses Jahr noch beim JC eintreffen.
Und lies dir das durch: https://hartz.info/index.php?topic=121895.0

Den Antrag musst du unbedingt nachweislich einreichen. Einfache Post reicht da evtl. nicht. Du kannst z. B. einen Bekannten bitten den beim JC abzugeben, oder einzuwerfen. Das bestätigt er dir dann auf einer Kopie des Antrags und schreibt dort.
"Persönlich eingeworfen am tt.mm.jj um xx Uhr" und unterschreibt das.
Oder das JC gibt dir eine Empfangsbestätigung, das machen aber nicht alle.


ZitatWar das vom Jobcenter in Ordnung, einfach so plötzlich weniger Miete zu zahlen
Nein. Schon gar nicht ohne Begründung, nachdem die Miete bisher als angemessen akzeptiert war.
Zitatund kann ich da jetzt noch was gegen machen?
Ja! Siehe oben.
Künftig lieber sofort hier, statt beim JC nachfragen. Bei solchen Sachen muss man Widerspruch einlegen und immer genau prüfen, ob das JC im Recht ist.
Dazu müssen deine Angaben so genau wie möglich sein, damit man dir besser helfen kann.

Zitatund habe wegen Corona keine Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.

Genau dafür gibt es jetzt Sonderregelungen.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Zitat von: Frogger am 16. Dezember 2021, 16:50:58
Sollte ich richtig vermuten, dann ist der Bescheid vorläufig ergangen und vor kurzem muss dann noch ein VA ergangen sein. Vielleicht ist hier dann die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen.

Ein VA zur endgültigen Bewilligung ist nur in den Punkten angreifbar, die auch vorher per Begründung vorläufig waren. Ist parallel zum Änderungsbescheid.

Frogger

Zitat von: Yavanna am 16. Dezember 2021, 19:38:37Ein VA zur endgültigen Bewilligung ist nur in den Punkten angreifbar, die auch vorher per Begründung vorläufig waren. Ist parallel zum Änderungsbescheid.
Zum einen ist das falsch. Der vorläufige Bescheid ist natürlich im Ganzen angreifbar. Zum Anderen ist in aller Regel ein vorläufiger Bewilligungszeitraum 6 Monate. Wenn der Bescheid vor 7 Monaten ergangen ist, dann kann es sein, dass für den nächsten Bewilligungszeitraum der aktuell läuft die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Zitat von: Heinz-Otto am 16. Dezember 2021, 19:35:29Stelle SOFORT einen Überprüfungsantrag und benutze die Vorlage aus dem Anhang. Der Antrag muss dieses Jahr noch beim JC eintreffen.
Ja, der Ü-Antrag müsste dann noch dieses Jahr beim Jobcenter eingehen. Ein Fax reicht hier aber auch. Wenn das Jobcenter den digitalen Weg ermöglicht, dann geht es auch darüber. Dann sogar selbst per E-Mail, wenn der Eingang bestätigt wird.

Yavanna

Wenn du meinst... das würde allerdings die Notwendigkeit einer Begründung der Vorläufigkeit ad absurdum führen.

Filip2610

Herzlichen Dank für die viele, tolle Hilfe. 😉

Ich habe mir jetzt einen Teil meiner Jobcenter-Unterlagen angeguckt und dabei leider festgestellt, dass die Mietkürzung doch schon viel länger zurückliegen muss, da schon 2019 und 2020 dieser geringere Mietbetrag vom Jobcenter angesetzt wurde. Och ich jemals ein Schreiben zur Kostensenkungsaufforderung erhalten habe, weiß ich nicht. Da das alles aber schon ewig zurückliegen muss, habe ich keine Hoffnung, da jetzt noch etwas erreichen zu können. Es tut mir leid, den Sachverhalt hier - natürlich unabsichtlich –falsch dargestellt zu haben. Beim nächsten Mal werde ich mir alles genau angucken und prüfen, bevor ich hier eure Zeit beanspruche. Tut mir leid und wird nicht wieder vorkommen.

Heinz-Otto

Trotzdem kannst du zumindest vorübergehend durch die Corona sonderregelung die tatsächliche KdU bekommen!

Das gilt dann für alle Bewilligungszeiträume ab März 2020 bis März 2022! Also Nachzahlung für 21 Monate + tatsächliche KdU ab 2022 für mindestens 3 Monate. Wie es aussieht wird diese Frist womöglich nochmals verlängert.

Also stelle bitte den Überprüfungsantrag. Du hast nichts zu verlieren!

Und informiere dich auch unbedingt, wie das JC die angemessenen Kosten festsetzt und ermittelt.
Wenn das nicht auf der Webseite steht, frage das schriftlich an. Die müssen dir darlegen, wie sich das berechnet und welche Datengrundlage genommen wird.

JensM1

ZitatTrotzdem kannst du zumindest vorübergehend durch die Corona sonderregelung die tatsächliche KdU bekommen!

Nein, das dürfte lt. § 67 Abs. 3 S. 3 SGB II ausgeschlossen sein. Wenn die Kosten der Unterkunft vor dem 01.03.20 gesenkt worden sind, ist der Drops gelutscht.

@OP

Trotzdem dies Jahr noch Überprüfungsantrag stellen. In Berlin werden die Angemessenheitskriterien immer wieder geprüft und haben sich seit 10/19 ca. 3 x erhöht. Evtl. wurde das nicht geprüft. Wohndauer > 10 Jahre? Falls ja, auch explizit darauf hinweisen, gibt 10 % Zuschlag in Berlin.

Filip2610

Herzlichen Dank für die Unterstützung! :sehrgut:

Ich werde diesen Überprüfungsantrag in den nächsten Tagen beim Jobcenter abgeben, hier die gegenwärtige Formulierung:

"Guten Tag,
hiermit stelle ich bezüglich der Übernahme meiner Miete durch das Jobcenter einen Überprüfungsantrag für die Jahre 2020 bis 2022. Es ist bitte zu klären, ob in meinem Fall vom Jobcenter wegen der Corona-Sonderregelung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden sollten. Und bitte teilen Sie mir auch mit, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft festgesetzt und ermittelt werden. In meiner Wohnung wohne ich seit mehr als 20 Jahren, was wohl in Berlin zu einem Zuschlag zu 10 Prozent führt, der wohl in meinem Fall berücksichtigt werden müsste.
Alles Gute"

Frogger

Wann wurde der Bewilligungsbescheid für die Leistungen für das Jahr 2020 ausgestellt?
Wann wurde der Bewilligungsbescheid für die Leistungen für das Jahr 2021 ausgestellt?

Bitte keinen pauschalen Antrag stellen.

Filip2610

Vielen Dank. :sehrgut:

Im Anhang ist ein Scan des Schreibens des Jobcenters vom Juli 2021, worin die damalige Miethöhe als berechtigt bezeichnet wurde. Von einem Aufschlag von 10 % wegen eines Wohnens von mehr als zehn Jahren in einer Wohnung ist da keine Rede.

Unten ist mein neuer Textvorschlag, den ich einreichen will. in dem nun die Daten der vorläufigen Bewilligungsbescheide aufgeführt sind. Leider habe ich seltsamerweise die meisten Briefe mit den Daten der abschließenden Bewilligungsbescheide nicht gefunden und konnte diese Daten deshalb nicht aufführen.


,,Überprüfungsantrag Kosten der Unterkunft

Guten Tag,
hiermit stelle ich bezüglich der Übernahme meiner Miete durch das Jobcenter für die unten aufgeführten Bewilligungszeiträume in den Jahren 2020 bis 2022 einen Überprüfungsantrag. Es ist bitte zu klären, ob in meinem Fall vom Jobcenter wegen der Corona-Sonderregelung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden sollten. Und bitte teilen Sie mir auch mit, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft festgesetzt und ermittelt werden. In meiner Wohnung wohne ich seit mehr als 20 Jahren, was wohl in Berlin zu einem Zuschlag zu 10 Prozent führt, der wohl in meinem Fall berücksichtigt werden müsste.
Vielen Dank und alles Gute


Dez 19 bis Mai 20 (Bewilligungsbescheid 11.11.19, Änderungsbescheide 6.1.20 und 13.1.20, abschließender Bescheid 14.7.20)
Juni bis Nov 20 (Bewilligungsbescheid 20.5.20)
Dez 20 bis Mai 21 (Bewilligungsbescheid 20.11.20; Änderungsbescheide 21.11.20 und 22.1.21)
Juni bis Nov 21 (Bewilligungsbescheid 20.5.21)
Dez 21 bis Mai 22 (Bewilligungsbescheid 9.11.21)"


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]