Restanspruch Alg I

Begonnen von Freizheit, 28. Dezember 2021, 10:30:27

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Freizheit

Hallo!
Früher, als ich es brauchte, fand ich in diesem Forum viel Hilfe. Jetzt trifft es einen Freund:

Jemand ist beim Jobcenter gemeldet und zZ arbeitsunfähig da in ärztlicher Behandlung. Es gibt nichts schriftliches, es besteht eine stille Übereinkunft, dass der Sachbearbeitet ihn erstmal in Ruhe lässt.
So weit, so gut.

Das Jobcenter hat ihm gesagt, er soll sich beim Arbeitsamt melden, da noch ein Restanspruch für einen Monat besteht.
Jetzt versucht das Arbeitsamt ihn zu verpflichten, Bewerbungen zu schreiben und sich bei denen regelmäßig zu melden.

Dürfen die das, wegen eines Restanspruchs?
Steht einem nicht zu, das Geld zu bekommen und alles andere mit dem Jobcenter zu klären?


BigMama

Zitat von: Freizheit am 28. Dezember 2021, 10:30:27Steht einem nicht zu, das Geld zu bekommen und alles andere mit dem Jobcenter zu klären?
Nein, die Bundesagentur für Arbeit ist für die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zuständig während des Bezugs von Alg I.

Zitat von: Freizheit am 28. Dezember 2021, 10:30:27Jemand ist beim Jobcenter gemeldet und zZ arbeitsunfähig da in ärztlicher Behandlung.
Da es nichts Schriftliches gibt, ist er offenbar nicht krankgeschrieben und steht daher für die BA dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Freizheit

Danke!
Der Bezug von AlgI ist vom August dieses Jahres. Wie lange können die Bewerbungen usw. fordern, bis das Geld ausgezahlt wird?
Oder anderes, wann steht einem das Geld zu?

BigMama

Die Zuständigkeit der BA endet mit dem Bezugsende von Alg I. Danach ist das JC zuständig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Freizheit

Immer klare antworten, ich liebe dieses Forum!
Endet der Bezug in diesem Fall im letzten August oder mit Erhalt der letzten Zahlung?

mousekiller

Der Bezug ALG I geht von - bis konkrete Datumsangaben. Danach fällt er automatisch ins ALG II. Das heiißt, für August ist ENDE August die letzte Zahlung ALG II zu erwarten (im Bescheid steht auch der konkrete Betrag) und auch unter Umständen eine erste ALG II-Zahlung für den Rest des Monats - soweit die Anrechnung ergibt, dass das ALG I den Regelsatz + KdU nicht deckt. Ab September dürfte er dann vollständig ALG II erhalten.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Freizheit

Logisch eigentlich...
Das noch:
Wird die Nachzahlung vom AlgI aus August mit dem laufende AlgII verrechnet oder steht ihm das Geld "zusätzlich" zu?

Sheherazade

Zitat von: Freizheit am 28. Dezember 2021, 13:25:47
Wird die Nachzahlung vom AlgI aus August mit dem laufende AlgII verrechnet

Ja. Also nicht verrechnet, aber als Einkommen angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Freizheit

Wir sind schlauer!
Vielen Dank an alle Beteiligten!