Bitte freundlich um Hilfe bei Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von so-so, 28. Dezember 2021, 11:48:52

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mousekiller

Würde ich diese EGV unterschreiben? Nein.
1. Dem LE ist weder zuzumuten, dafür zu sorgen, dass die Post nicht geklaut wird, noch dass er strändig über Email, Handy oder Telefon erreichbar ist.
2. Eine Klärung der Arbeitsfähigkeit gehört eben nicht in eine EGV. Die EGV dafür da, Leistungen beider Seiten für eine Eingliederung in Arbeit und eben nicht erst einmal die Klärung der Gesundheit festzulegen.
3. Im weiteren Verlauf der EGV wird ständig von einer Vermittlung in Arbeit gesprochen. Dies widerspricht eklatant dem vorher vereinbarten Ziel. Ziel und Weg dort hin sollten schon gleich sein.
4. Du sollst Deiner Vermittlerin die Unterlagen für den ärztlichen Dienst aushändigen. Kannst du gern machen, aber nur im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur vom ärztlichen Dienst zu öffnen". Hintergrund ist, dass die Vermittlerin Dein gesundheitlicher Zustand weder etwas angeht noch sie warscheinlich eine entsprechende ärztliche Kenntnis besitzt, dass sie einschätzen kann, inwieweit deine Gesundheit Dein berufliches Fortkommen behindert.

Um es mal klar auszudrücken: Eine Eingliederungsvereinbarung ersetzt im Prinzip einen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitgeber würde weder in einem solchen Vertrag die Klärung der gesundheitlichen Probleme fordern, noch sich vom seinem Arbeitnehmer garantieren lassen, dass er ständig erreichbar ist oder ähnlichen Firlefanz.

In dieser EGV hier ist lediglich der Passus über die Rechtsfolgenbelehrung rechtmäßig, alles andere kann man mehr oder weniger in die Tonne kloppen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Simone-

@mousekiller  :ok:

Zitat von: mousekiller am 01. Februar 2022, 07:20:03
aber nur im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur vom ärztlichen Dienst zu öffnen". Hintergrund ist, dass die Vermittlerin Dein gesundheitlicher Zustand weder etwas angeht noch sie warscheinlich eine entsprechende ärztliche Kenntnis besitzt, dass sie einschätzen kann, inwieweit deine Gesundheit Dein berufliches Fortkommen behindert.
In der EGV steht noch sinngemäß, dass nach Vorlage des Gesundheits-Fragebogens die Teamleitung über die Einschaltung des ÄD entscheidet. Das bedeutet, der Umschlag wird ganz sicher von der SB aufgemacht, egal ob drauf steht "nur für den ÄD". Nicht nur die SB selbst, sondern auch die Teamleitung wird nicht die nötigen medizinischen Kenntnisse haben, um zu entscheiden, ob der ÄD bei den angegebenen gesundheitlichen Problemen eingeschaltet werden muss, oder nicht.

Insofern würde ich den Umschlag nur an den ÄD direkt gehen lassen. Ist halt die Frage, wo der sitzt.

Ich finde die EGV mega-frech.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Ottokar

Die EinV ist imho komplett rechtswidrig.
Ich würde dem JC Folgendes antworten:

Da der Inhalt der EinV in jedem Punkt gegen geltendes Recht verstößt, sogar gegen den Sozialdatenschutz, sehe ich mich gezwungen, diese nicht zu unterschreiben.
Zunächst mal verbietet sich der Abschluss einer EinV vor bzw. zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
In einer EinV sollen Leistungen geregelt werden, welche zur Eingliederung erforderlich sind. Bevor nicht geklärt ist, ob überhaupt Erwerbsfähigkeit besteht und was für Einschränkungen zu beachten sind, ist es schlicht unmöglich, zu wissen, welche Leistungen zur Eingliederung erforderlich sind, geschweige denn kann man diese vereinbaren.
Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit ist weder eine Leistungen zur Eingliederung, noch eine Ermessensleistung und darf damit gemäß §§ 53 ff SGB X nicht Inhalt einer EinV sein.

Ihre Forderung, Ihnen meine medizinischen Unterlagen zur Einsicht und Bewertung zukommen zu lassen, verstößt gegen den Sozialdatenschutz. Gemäß § 62 SGB I bin ich lediglich verpflichtet, diese Unterlagen dem ärztlichen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Über Ihre rechtswidrige Forderung werde ich den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Kenntnis setzen.
§ 15 SGB II fordert die verbindliche Vereinbarung von Leistungen, indem Sie die Leistung "Feststellung der Erwerbsfähigkeit" davon abhängig machen, dass ich ihrer rechtswidrigen Datenerhebung nachkomme und eine dafür weder sachlich zuständige noch fachlich qualifizierte Mitarbeiterin des Jobcenters diese bewertet und erst dann entscheidet, ob Sie die Leistung "Feststellung der Erwerbsfähigkeit" erbringen oder nicht, steht im Widerspruch zur gesetzlich erforderlichen Verbindlichkeit der Leistungsvereinbarung.

Ihre Forderungen nach meiner Erreichbarkeit per Telefon und Email sind rechtswidrig.
Gemäß § 7 SGB II bin ich lediglich verpflichtet, werktags per Briefpost erreichbar zu sein.

Ihre Übertragung der gesetzlich dem Jobcenter obliegenden Pflichten für den Versand und die Zustellung Ihrer Briefpost auf mich ist mangels gesetzlicher Voraussetzungen nicht nur unmöglich, sondern verstößt auch gegen § 37 Abs. 3 S. 2 HS. 2 SGB X und ist damit rechtswidrig.
Mit Ihrer Forderung, ich solle dafür sorgen, dass keine Post aus meinem Briefkasten gestohlen wird, verlangen sie Unmögliches.
Ich kann weder rund um die Uhr den Briefkasten bewachen (lassen), noch fällt dies in meinen Einfluss- oder Verantwortungsbereich.
Da ich zur Miete wohne und mir der Briefkasten nicht gehört, ist zudem der Vermieter für die ordnungsgemäße Funktion desselben verantwortlich. Und niemand außer dem Dieb ist bei einem Postdiebstahl rechtlich verantwortlich zu machen.

Die weiteren unter 4. und 5. getroffenen Festlegungen beinhalten bereits gesetzlich geregelte Pflichten, die gemäß § 53 ff SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen.

Was Punkt 8 betrifft, so ist dieser klar rechtswidrig.
Lt. § 15 SGB II sowie gemäß der Rechtsprechung des BSG muss eine EinV in jedem Fall spätestens nach 6 Monaten "ohne wenn und aber" fortgeschrieben werden. Sie treffen jedoch unzulässig die Einschränkung, das dies auch nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" geschieht. Damit weichen sie unzulässig von der gesetzlichen Regelung ab.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Edith: Uuups, @Ottokar war schneller :schaem:


Ich würde die Olle ärgern... :blum:

Zitat
Ihr Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung vom x.x.


Sehr geehrte SB,

zum derzeitigen Zeitpunkt, bei ungeklärter Leistungs-/Erwerbsfähigkeit ist es unzulässig eine Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV) abzuschließen. Die Leistungs-/Erwerbsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für das erstellen einer EinV, so dass die Vorfrage, ob überhaupt Erwerbsfähigkeit, bzw. welche Leistungsfähigkeit vorliegt, und hierauf bezogene Obliegenheiten (z.B. Wahrnehmung von Untersuchungsterminen) nicht Gegenstand einer EinV sein dürfen. Gleiches gilt auch für einen die Einv ersetzenden EinV-VA.

Zudem fordern Sie von mir in Ihrem ohnehin nicht zulässigen Entwurf einer EinV, dass ich telefonisch (Festnetz, Handy) und per E-Mail erreichbar sein sollte. Gemäß Erreichbarkeitsanordnung bin ich allerdings nur dazu verpflichtet postalisch erreichbar zu sein.

Nach dem vom ÄD ein Gutachten über meine Leistungs-/Erwerbsfähigkeit erstellt und im Anschluss daran gemeinsam mit mir eine Potenzialanalyse erstellt wurde, bin ich gerne bereit eine rechtskonforme EinV abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschreiben würde ich die EinV nicht. Besser auf einen evtl. erlassenen EinV-VA warten und dann dagegen vorgehen.
Die Chancen stehen mehr als gut... :grins: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Kopfbahnhof

Zitat von: a_good_heart am 01. Februar 2022, 10:29:17Besser auf einen evtl. erlassenen EinV-VA warten
Würde ich hier auf jeden Fall auch so machen.

Das Ding kann man so einfach nicht Unterschreiben, zudem man bei einem VA eigentlich immer bessere Karten hat.
(hier beim @TE auf jeden Fall)

so-so

Wow  :grins:
Ihr seid aber fit  :ok: Dankeee... für diese tollen Beiträge,- die sind wie Balsam auf meiner geschundenen Seele.
Und wie ihr euch ausdrücken könnt  :sehrgut:

Nachdem ja jetzt ein Großteil von euch der Meinung sind, daß diese EV von mir so nicht unterschrieben werden sollte, werde ich das auch so machen und es auf diesen VA ankommen lassen.
Den hat sie ja auch ohnehin schon angekündigt. Angekommen ist in diesem Zusammenhang aber bei mir nichts.
Ich vertraue hier der erfahrenen Community und hoffe, dass alles gut geht.

Ich setze mein Schreiben derart auf, wie hier von euch empfohlen, aber...wie geht das dann weiter ?
Was ist ein VA, - was passiert da und was mache ich dann ?

Ihr seid so lieb und ich freue mich wirklich sehr, dass ich mit solch dicken Problemen nicht alleine bin ...von Herzen,- vielen Dank für eure Mühe !
Nie, niemals würde ich all das ohne euer Engagement schaffen,- und erst recht würde ich mich das nie trauen ( derart zu antworten )





mousekiller

Ein Verwaltungsakt (VA) ist von einer Behörde eine einseitige Entscheidung. Das heißt, du hättest keine Möglichkeit einer Verhandlung oder des Mitspracherechts. Sollte deine Vermittlerin diese Eingliederungsvereinbarung so als Verwaltungsakt erlassen (steht dann meistens auch so drüber), erhebst du dagegen Widerspruch, am besten mit den Argumenten von a_good_heart.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Fettnäpfchen

Zitat von: mousekiller am 02. Februar 2022, 07:44:18erhebst du dagegen Widerspruch, am besten mit den Argumenten von a_good_heart.
und beantragst beim SG (bzw. auch schon im Widerspruch) die "aufschiebende Wirkung". Der Grund ist ein VA ist ab sofort gültig und wenn die aufschiebende Wirkung bewilligt wird hat der VA keine Gültigkeit mehr bis zur Beurteilung sprich Widerspruchsbescheid. Je nach dem gehtr es dann zum SG oder nicht.

Zitat von: Gast32644 am 01. Februar 2022, 00:24:03Die anderen hier im Forum sind meistens nicht meiner Meinung.
weil deine Ratschläge nicht passen
und die Rechte und Pflichten anscheinend nicht kennst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: so-so am 01. Februar 2022, 21:16:30Was ist ein VA, - was passiert da und was mache ich dann ?
Keine Angst, so was ist nichts schlimmes, im Gegenteil du hast bessere Chancen dagegen vor zu gehen.
Egal was die da evtl. Androhen, muss es immer noch Rechtmäßig sein.

Warte erst mal was kommt und dann Entscheide neu.
Kannst den VA ja dann hier wieder rein stellen, sollte er auch so daneben sein wie die EGV.

Ich kenne auch welche, wo plötzlich gar nichts mehr mit Pflichten drin stand.

Fettnäpfchen

Zitat von: vanessa am 02. Februar 2022, 16:46:58Kannst den VA ja dann hier wieder rein stellen, sollte er auch so daneben sein wie die EGV.
Der muss sogar gleich lautend sein ansonsten wäre dieser VA rechtswidrig!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2022, 16:51:12ansonsten wäre dieser VA rechtswidrig!
Kommt aber oft vor, alle Pflichten raus und nur ein allgemeiner Text, ohne Pflichten.
Dann wäre es mir auch egal ob rechtens oder nicht, da eh nichts sanktioniert werden kann.

Machen manche SB evtl. auch so, weil keinen Bock mehr auf den widerspenstigen Kunden :weisnich:




Fettnäpfchen

Zitat von: vanessa am 02. Februar 2022, 18:01:52Kommt aber oft vor, alle Pflichten raus und nur ein allgemeiner Text, ohne Pflichten.
Dann wäre es mir auch egal ob rechtens oder nicht, da eh nichts sanktioniert werden kann.

Machen manche SB evtl. auch so, weil keinen Bock mehr auf den widerspenstigen Kunden :weisnich:

Solange man gegen den VA nicht gerichtlich vorgehen will stimme ich dir zu also würde mich auch nicht interessieren. Wozu auch gegen keine Verpflichtung vorgehen.
und zu letzterem  :sehrgut: :yes: erlebe ich gerade selber.

MfG FN
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so-so

Guten Morgen,

gleich vorweg,- ich habe bisher keinen VA erhalten !

Im Anhang stelle ich euch mein gefertigtes Schreiben an die Sachbearbeiterin ein.
Hier nochmal mein aufrichtiger Dank an euch !
Ich bin sehr froh, dass ich so eine Unterstützung von euch erhalte...das macht mich sovieles ruhiger.

Danke !

Nun bin ich gespannt, was meine Sachbearbeiterin antwortet...und wenn ich Neuigkeiten habe, werde ich es euch direkt wissen lassen  :grins:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

so-so

Mit § kenne ich mich nicht aus aber allgemein gesehen reicht es was und wie du es geschrieben hast.

Verbesserungen könnte man vornehmen aber das ist Kleinigkeitenreiterei und wenn sich das JC nicht für die Form/Inhalt interessiert wird es das auch nicht wenn ein "bißerl" was abgeändert wird.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

so-so

Hallo liebes Forum,

ich habe Antwort erhalten und einen erneuten EinV - Entwurf. Beides stelle ich euch wieder hier ein und bin gespannt, wie ihr das bewertet  :scratch:
Meint ihr,- ich solle jetzt unterschreiben ?
Irgendwie hat die SB es ja immer noch nicht aktzeptiert, dass ich erst die ärztl. Untersuchung möchte und dann die EinV.  :weisnich:
Bin gespannt wie ihr das seht.

Vielen Dank für eure Meinungen hierzu :bye:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]