Bitte freundlich um Hilfe bei Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von so-so, 28. Dezember 2021, 11:48:52

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Ottokar

Du suchst dir irgendwoher Textpassagen, die scheinbar deine Auffassung bestätigen, und ignorierst sowohl die zugrunde liegenden Zusammenhänge, als auch den Rest. Auf der Grundlage kann man nicht diskutieren.
Ich gebe dir in einem Punkt recht: da liegt ein Gedankenfehler vor, tatsächlich sogar gleich mehrere, allerdings nicht bei mir.
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Frogger

Nur wie die genannten Kommentare und Zitate aus der Literatur, aus Gesetzestexten und der fachlichen Weisungen deine Thesen widerlegen, habe ich mir nichts zusammengesucht, was meine Auffassung bestätigt. Geschweige denn habe ich damit Zusammenhänge ignoriert. Du hast dir noch dazu mehrfach selbst widersprochen und kannst die von mir gemachten Feststellungen nicht widerlegen.

Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2022, 18:33:16Auf der Grundlage kann man nicht diskutieren.
Ich denke, dass spätestens mit dem
Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2022, 11:30:16§ 36 VwVfG? Echt jetzt?
Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2022, 11:30:16Eben nicht? Tolle Argumentation.
begonnen hat eine andere Grundlage zu bekommen.

Ja, ich kann verstehen, dass wenn man über einen langen Zeitraum eine bestimmte Auffassung vertritt, vielleicht festgefahren ist und gerade von jemanden der hier völlig neu ist die tatsächliche rechtliche Situation genannt bekommt, keine Freudensprünge macht. Finde es aber schade, dass die Sache nun in diese unsachliche Situation abdriftet. Ich bin die gesamte Zeit sehr sachlich und freundlich geblieben. So ist dies tatsächlich keine Diskussionsgrundlage. Ich dachte eigentlich hier geht es darum Leuten zu helfen ihre Rechte zu wahrzunehmen und kennenzulernen und nicht um die Herstellung einer Hierarchie. Zumindest empfinde ich dies gerade so. Vielleicht kannst du deine Argumentation und Feststellungen hinterfragen, genau wie ich es bei meinen auch getan habe. Denn dann solltest du zu gleichen (nicht derselben) Einordnung der rechtlichen Situation kommen. Ich jedenfalls habe im Laufe der Diskussion meine Feststellungen mehrfach hinterfragt.

Ottokar

Ich habe weder Thesen aufgestellt, noch hast du irgendwas von dem was ich schrieb widerlegt.
Deine zusammengestückelte Argumentation ist einfach nur haarsträubend, aber bilde dir ruhig weiter was darauf ein.
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Fettnäpfchen

 :flag:

Na da habe ich ja was angeleiert..... weiß schon warum ich mich mit meinem nicht vorhandenen Wissen gar nicht erst äussern muss. Da hätte ich schon berufl. vorbelastet sein müssen und dann würde ich wahrscheinlich immer noch stundenlang die §§§§§ und Verlinkungen und Randziffern und die Kommentarliteratur durchforsten und dabei alles wieder vergessen und von vorne.....

Was ich weiß ist das Ottokar durchaus einsieht wenn etwas nicht passt und das dann ändert und akzeptiert. Da habe ich selber Eigenerfahrung und ab und an habe ich es in anderen Thermen mitbekommen.

Frogger
Ich hatte da mal einen Fall der ist krass und lesenswert. Darfst es gerne kommentieren, mehr bringt nichts weil es 2018 war.

Was hältst du den davon wenn eine SB versucht eine Ärztliche Untersuchung anzuleiern weil Sie angebl. kein Attest vorliegen hat, in dem sie mir einen Antrag über das Vermittlungsbudget, welches ich unterschreiben sollte und sogar vorab die Kosten tragen sollte, mit Fristsetzung vorgelegt hat.
Das ganze dann noch bei einer o.-Kommune und der Arzt wäre ein freischaffender  Arbeitsmediziner gewesen. Seltsamerweise genau neben der Ortschaft in der die SB versucht hat mich in eine Maßnahme zu drücken.
Wäre die Datenschutzbeauftragte wegen des angeblich nicht existierenden AÄAtest gewesen und hätte meine RA nicht darauf beharrt das ich ein Attest meines Arztes beibringe, was ich ungern aber dann doch machte, hätte ich noch zum SG müssen.
Da wurde dann auf die Maßnahme und Untersuchung verzichtet unter dem Deckmantel der Nachholung und dafür hat die RA dann nicht Ihren Salär bekommen.
Das geschah ihr aber zu Recht hat sie doch behauptet sich im SGB 2 auszukennen, was ich sofort merkte als ich sie mehrfach darauf hinweisen musste die aufschiebende Wirkung zu beantragen, aber da hatte sie schon die 15.- Euro einkassiert.
Alle anderen hat es nicht interessiert, selbst das Büro des Regierungspräsidenten hat sich inhaltlich fast an die gleiche Argumentation des JC RA gehalten. Den Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler anzuschreiben habe ich mir gespart.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

so-so

Hallo und Guten Abend,-

ich habe jetzt die Antwort vom Jobcenter Mannheim erhalten und diese hier eingefügt.
Zudem habe ich auch noch eine neue EV erhalten, welche ich im Anschluss noch hier einstellen werde.
Was sagt ihr zu dieser Antwort, insbesondere, dass die Sachbearbeiterin wohl auf einen Verwaltungsakt nicht verzichten will ? Und was bedeutet das nun für mich genau ?

Lg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

mousekiller

Lass erst mal die Eingliederungsvereinbarung sehen. Dann können wir Dir auch fundierter helfen und das Ding auseinandernehmen.  :smile:
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

a_good_heart

Bei ungeklärter Leistungsfähigkeit (hier Einschaltung des ÄD) ist es rechtlich nicht möglich eine EinV abzuschließen, bzw. einen EinV-VA zu erlassen... :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

so-so

Hier die neue EGV welche ich bis zum 18.02.22 unterschrieben zurücksenden soll.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

mousekiller

Die Eingliederungsvereinbarung ist so per se nicht gültig.

Unter Punkt 3. wird als Ziel die "Klärung der Leistungsfähigkeit..." angegeben. Eine solche Klärung darf aber kein Ziel sein, da eine Eingliederungsvereinbarung lediglich zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt abgeschlossen werden darf.

Mit dieser Begründung kann man die Vereinbarung in der vorliegenden Form ablehnen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

CCR

da steht viel was nicht rein gehört vom Briefkasten, Klingel über Handy

Simone-

Zitat von: CCR am 31. Januar 2022, 19:51:22
da steht viel was nicht rein gehört vom Briefkasten, Klingel über Handy
Und der Leistungsberechtigte soll sicherstellen, dass nicht unbefugte Briefe aus dem Briefkasten entwenden können. Das habe ich jetzt schon öfter gelesen. Haben die nen Knall?
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Gast32644

Zitat von: Simone- am 31. Januar 2022, 21:10:09
Und der Leistungsberechtigte soll sicherstellen, dass nicht unbefugte Briefe aus dem Briefkasten entwenden können. Das habe ich jetzt schon öfter gelesen. Haben die nen Knall?

Na ja, wenn es dort in der Straße/dem Viertel regelmäßig vorkommt, dass sich Leute vor Terminen drücken, in dem sie angeben, dass die Post sie nicht erreichen würde, dann kann man schon mal auf die Idee kommen, das im Vorfeld unterbinden zu müssen   :grins:

Das mit dem ärztlichen Dienst ist m. M. nach ok, denn das wollte die TE ja erreichen, dass das in ihre EGV aufgenommen wird.

Zitat von: mousekiller am 31. Januar 2022, 19:32:28
Die Eingliederungsvereinbarung ist so per se nicht gültig.

Unter Punkt 3. wird als Ziel die "Klärung der Leistungsfähigkeit..." angegeben. Eine solche Klärung darf aber kein Ziel sein, da eine Eingliederungsvereinbarung lediglich zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt abgeschlossen werden darf.

Mit dieser Begründung kann man die Vereinbarung in der vorliegenden Form ablehnen.

Da widerspreche ich, denn damit wird überhaupt erst einmal festgestellt, ob die TE überhaupt arbeitsfähig ist. Das ist wichtig und gehört in die EGV.

so-so

Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, es ist richtig, dass ich genau das wollte...die ärztliche Untersuchung auf meine Leistungsfähigkeit bevor ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibe.
Der ärztl. Untersuchung hat meine Sachbearbeiterin nunmehr ja auch schriftl. zugestimmt, allerdings ...legt sie mir im gleichen Schreiben eine erneute Eingliederungsvereinbarung vor dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung zur Unterschrift vor.

Meine Frage hierzu: Sollte ich nach eurer Einschätzung diese Eingliederungsvereinbarung nun unterschreiben ?

Ich bin zwar zufrieden, daß meine Leistungsfähigkeit vom ärztlichen Dienst festgestellt werden soll, aber...eine Eingliederungsvereinbarung hätte ich dennoch gerne erst dann unterschrieben, wenn das Ergebnis vöm ÄD vorliegt !
Und auch erst, wenn darauf eine anständige Potenzialanalyse angefertigt wird.

Nach meiner Einschätzung wird der ÄD mich nicht mehr für arbeitsfähig begutachten...bestenfalls für 3 Stunden am Tag.
Da hätte ich auch gar nichts dagegen...denn kurz oder langfristig ist die Rentenversicherung mein Ziel...die Erwerbsminderungsrente bzw. letzlich die Grundsicherung da es für die Rente - in welcher Form auch immer - nicht reichen wird.
Ich wäre aber endlich das unfähige Jobcenter und ihre Schikanen los !

Die SB schreibt hier weiterhin, daß sie auf einen VA nicht verzichten kann und belegt das mit § 2 Abs.1 Satz 1 Absatz 2 Satz 1 SGB III, sowie mit dem Satz:
Soweit eine Vereinbarung nach Abs. 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden ( §15 Abs. 3 SGB II )

Was bedeutet das jetzt für mich ?
Ich hatte noch keinen VA,- was ist das genau ? Will man mir Geld-Leistungen streichen, weil ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe ?
Falls ja,- kann ich dagegen etwas unternehmen und was unternehme ich dagegen ?

Vielen Dank, für eure Hilfestellung in dieser Sache  :smile:





Gast32644

Zitat von: so-so am 31. Januar 2022, 23:08:44
Ja, es ist richtig, dass ich genau das wollte...die ärztliche Untersuchung auf meine Leistungsfähigkeit bevor ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibe.
Der ärztl. Untersuchung hat meine Sachbearbeiterin nunmehr ja auch schriftl. zugestimmt, allerdings ...legt sie mir im gleichen Schreiben eine erneute Eingliederungsvereinbarung vor dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung zur Unterschrift vor.

Meine Frage hierzu: Sollte ich nach eurer Einschätzung diese Eingliederungsvereinbarung nun unterschreiben ?

Ich bin zwar zufrieden, daß meine Leistungsfähigkeit vom ärztlichen Dienst festgestellt werden soll, aber...eine Eingliederungsvereinbarung hätte ich dennoch gerne erst dann unterschrieben, wenn das Ergebnis vöm ÄD vorliegt !
Und auch erst, wenn darauf eine anständige Potenzialanalyse angefertigt wird.

Ich würde unterschreiben, aber das ist nur meine Meinung. Die anderen hier im Forum sind meistens nicht meiner Meinung.

Der Vorteil wäre, wenn du jetzt unterschreibst, dass du dann erstmal deine Ruhe vor dem Jobcenter hast. Momentan kannst du so 4-6 Wochen einplanen, bis das sozialmedizinische Gutachten fertig ist, wenn du alles eingereicht hast und in der Zeit kann dir dein SB gar nix.

Das mit der Post kannst einfach vergessen, denn das ist Sache deines Vermieters und was der tut oder nicht, ist nicht dein Bier.

Die Potenzialanalyse kannst ebenfalls vergessen, denn dazu reicht ein einfaches Gespräch mit deinem SB und die Potenzialanalyse ist fertig, ohne dass du das mitbekommst. Totaler Beschiss ist das.

Ich persönlich telefoniere auch gerne mit dem Jobcenter oder schreib auch viele E-Mails mit denen. Ich mache jetzt schon seit 2008 mit Hartz4 rum, nicht durchgehend, aber immer wieder und ich habe noch nie größere Probleme mit dem Jobcenter gehabt.

Daher hätte ich kein Problem damit, zu unterschreiben, aber vielleicht willst du lieber noch ein bisschen warten, was die anderen so sagen.

so-so

Ich danke dir für deine ehrliche Meinung und schätze diese.