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Datenschutz Umfang Auskunftspflicht

Begonnen von jeschik, 01. Januar 2022, 13:46:42

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jeschik

Ein frohes neues Jahr an alle!

Es ist doch bestimmt eine verletzung des Datenschutzes, wenn das Jc, Käufer namentlich in ihrem Schreiben aufführt, um zugehörige Zahlungseingänge zu hinterfragen, oder wie seht ihr das ?

Wenn Nachweise für Privatverkäufe vorgelegt werden sollen, aus denen eindeutig hervorgeht was man verkauft hat, müsste man dann wohl auch die komplette Artikel Headline liefern. Wäre das für euch eine Datenschutzverletzung durch das Jc ? Diese müsste man doch dann zumindest teilweise schwärzen dürfen ? Wie könnte man hier sonst seine Privatsphäre bewahren ?

justine1992

Zitat von: jeschik am 01. Januar 2022, 13:46:42
Es ist doch bestimmt eine verletzung des Datenschutzes, wenn das Jc, Käufer namentlich in ihrem Schreiben aufführt, um zugehörige Zahlungseingänge zu hinterfragen, oder wie seht ihr das ?
Nein. LE müsste die Daten seiner Kunden schützen. Wenn eine Bankangestellte einer Zeitung Kundendaten gibt, verletzt sie/die Bank Datenschutzbestimmungen. Aber nicht die Zeitung, wenn sie die veröffentlicht.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jeschik

Wie sollte man die Daten schützen, man darf doch keine Zahlungseingänge schwärzen, dann würden die erst recht da nachhaken.
Und es ist ja normal das die Namen der Käufer bei mir zu finden sind, wenn diese einen Betrag überweisen. Normal ist es aber nicht das diese Namen dann auf Jc Schreiben auftauchen. Deshalb sehe ich das als Datenschutz problematisch.


Nirvana

Zitat von: jeschik am 01. Januar 2022, 14:10:00
Normal ist es aber nicht das diese Namen dann auf Jc Schreiben auftauchen. Deshalb sehe ich das als Datenschutz problematisch.
An wen geht denn dieses Schreiben?

jeschik


Nirvana

Verstehe ich Dich richtig: Du siehst einen Datenschutzverstoß darin, wenn das Jobcenter an einem Schreiben an Dich die Dir ohnehin bekannten Namen Deiner Vertragspartner anführt?

jeschik

Ich meinte das ich es für Datenschutztechnisch bedenklich halte.
Wenn ich mir den Fall jetzt umgekehrt vorstelle, ich würde bei jemandem was kaufen und den kaufbetrag überweisen und mein name taucht dann beim verkäufer auf irgendwelchen jc schreiben auf! Wer will sowas ?

Nirvana

Ich kann keinen Datenschutzverstoß erkennen. Das Jobcenter übermittelt diese Kundendaten an Dich - Dir sind deren Identitäten ja aber ohnehin bekannt. Ich verstehe das Problem nicht.

Zitat von: jeschik am 01. Januar 2022, 18:29:35
Wenn ich mir den Fall jetzt umgekehrt vorstelle, ich würde bei jemandem was kaufen und den kaufbetrag überweisen und mein name taucht dann beim verkäufer auf irgendwelchen jc schreiben auf! Wer will sowas ?
Wo ist da jetzt das Problem?

justine1992

Zitat von: jeschik am 01. Januar 2022, 18:29:35
Wenn ich mir den Fall jetzt umgekehrt vorstelle, ich würde bei jemandem was kaufen und den kaufbetrag überweisen und mein name taucht dann beim verkäufer auf irgendwelchen jc schreiben auf! Wer will sowas ?
Ja, ich bin nicht damit einverstanden, dass Du meinen Namen dem JC mitteilst. Weißt Du, ob meine gehässige Nachbarin da arbeitet? Das JC hingegen wiederholt doch nur, was Du bereits "ausgeplaudert" hast. Du führst Deine Kunden ja sogar als Beleg für irgendwas an.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jeschik

Zitat von: Nirvana am 01. Januar 2022, 18:35:44Wo ist da jetzt das Problem?
Kein faktisches Problem, finde es trotzdem kein schönen Gedanke unwissend namentlich auf behördenschreiben auftauchen zu können.
Auf meine zweite Frage bezogen, hier sehe ich ein viel größeres Problem hinter. Aber bisher konnte niemand beantworten,  in welchem Umfang nachweise überhaupt gefordert werden dürften.

Zitat von: justine1992 am 01. Januar 2022, 18:53:39Das JC hingegen wiederholt doch nur, was Du bereits "ausgeplaudert" hast
Was hat es mit ausplaudern zutun, wenn ich meiner nachweispflicht der Kto Auszüge nachkomme ?

justine1992

Deine Kundschaft hat Dir aber nicht erlaubt, ihre Namen an Behörden weiter zu geben. Dass das JC (und ggf. das Finanzamt) das von Dir fordert, ist nicht das Problem Deiner Kundschaft. Du bist jedenfalls der einzige, der im Verdacht stehen könnte, gegen irgendwas zu verstoßen. Das JC hat keinerlei Vertrag mit Deinen Kunden.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Nirvana

Zitat von: jeschik am 01. Januar 2022, 18:56:31
Kein faktisches Problem, finde es trotzdem kein schönen Gedanke unwissend namentlich auf behördenschreiben auftauchen zu können.
Ich sehe da noch immer kein Problem. Dieses Schreiben geht nur Dir zu und Du kennst die Identität Deiner Vertragspartner. Die viel größere Beeinträchtigung für den Datenschutz Deiner Kunden ist, dass Du deren Daten so einfach weitergegeben hast.

jeschik

Dann geb mir mal bitte einen Tipp wie man die Namen zukünftig schützen sollte ? Ich such es mir nicht aus KtoAuszüge vorlegen zu müssen.

Frogger

Du darfst und musst sogar die Daten der Käufer schwärzen. Man kann auch die nötigen Nachweise vorlegen, wenn man die Daten der Käufer schwärzt. Dies geht sowohl im Kontoauszug (auch Paypal) als auch in Ausdrucken einer Kommunikation über Ebay/ebay Kleinanzeigen etc.

Selbständige dürfen z.B. auch den Namen auf dem Kontoauszug und der Rechnung schwärzen. Auch, wenn es sich um eine Einnahme handelt. Du musst das Jobcenter sogar auffordern, die Daten der Dritten zu löschen. Auch wenn die Personen es sehr wahrscheinlich nie erfahren werden, hast du dennoch deren informationelle Selbstbestimmung beschnitten.

jeschik

Zitat von: Frogger am 01. Januar 2022, 21:12:59Du darfst und musst sogar die Daten der Käufer schwärzen.
Bisher war mein wissensstand, das zahlungseingänge nicht geschwärzt werden dürfen. Aber gut zu wissen wenn diese info falsch ist.