Plötzliche Kündigung , was tun ?

Begonnen von Gast51368, 08. Januar 2022, 12:47:20

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Gast51368

Hallo
ich frage hier für meinen volljährigen Sohn und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Seit Mitte 2021 hat mein Sohn bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und wurde in einem Logistiklager eingesetzt, als Lagerarbeiter. Der Vertrag war befristet bis April 2022.
Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten, von dieser Zeitarbeitsfirma, zum 20.Januar 2022.
Die Gründe für die Kündigung sind angeblich (laut mündlicher Aussage der ZAF), dass dieses Logistiklager keine Arbeit mehr hätte, für meinen Sohn.

Ich finde die Kündigung merkwürdig, denn mein Sohn hat keinen Vertrag mit dieser Logistikfirma angestellt, sondern mit der ZAF und diese ZAF hätte doch versuchen können eine andere Logistikfirma zu finden, wo mein Sohn eingesetzt werden könnte, ohne den Vertrag gleich zu kündigen.
In diesem ZAF Vertrag stand auch keine Zuweisung in diesem einen Logistikunternehmen drin.

Die Kündigung wurde zum 20.Januar ausgesprochen und mein Sohn wurde gesagt, er soll bis dahin auch nicht mehr arbeiten gehen, in dieser Logistikfirma.
Dort, in dieser Logistikfirma wurde mein Sohn von der ZAF sofort abgemeldet. Bis zum 20.Januar also, ist er freigestellt.

Eine Bescheinigung, auch für das Jobcenter, dass er bis zur Kündigung freigestellt ist, nicht mehr arbeiten gehen soll und keinen Lohn mehr bekommt, vom 10.01. - 20.01., hat mein Sohn aber nicht erhalten, von der ZAF.

Diese Bescheinigung braucht aber mein Sohn, für das Jobcenter, dass meinem Sohn ja den Lohn anrechnet, für den ganzen Januar und keinen Nachweis hat, dass mein Sohn unbezahlt freigestellt wurde.
Außerdem ist ein Nachweis wichtig, nicht dass es hinterher beim Jobcenter heißt und man ihm einen Strick dreht und mein Sohn wäre einfach nicht mehr arbeiten gegangen, wegen der erhaltenen Kündigung.

Das Jobcenter haben wir noch nicht informiert, da die Kündigung erst gestern am Freitag Mittag eingegangen ist, nachdem unser Jobcenters bereits geschlossen war und wir keine Möglichkeit hatten die Leistungsabteilung oder einen Arbeitsvermittler zu erreichen. Wir müssen also bis Montag warten.

Aber es gibt da noch ein Problem. Ist diese Kündigung überhaupt rechtens ?
Mein Sohn hat eine dauerhafte Schwerbehinderung von 60 GdB.
Im Internet habe ich das hier gefunden :
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter dann kündigen will, ist er verpflichtet, vorab die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen (§ 168 SGB IX). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber vor der Kündigung die Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Wenn er das unterlässt, ist die Kündigung unwirksam.

Die Schwerbehinderung ist der ZAF bekannt gewesen, noch vor dem Vertragsabschluss im Juni 2021, auch dass das eine dauerhafte Schwerbehinderung ist , die 2013 festgestellt wurde, und Nachweise dazu wurden der ZAF in Kopie übergeben.

Und wegen dem Lohn im Januar. Das Jobcenter hat bereits den vollen Monatslohn für Januar 2022 angerechnet.
Bis zum 07.01 hat mein Sohn noch gearbeitet.
Ab dem 10.01. wird mein Sohn kein Lohn mehr erhalten, wegen der Freistellung, bis zur Kündigung.
Wie viel Lohn er noch bis zum 07.01 erhält, weiß ich jetzt nicht.
Seine Arbeitszeit beträgt 35 Std Woche und ein Stundenlohn von 10.45 €. Dann müsste er wohl ca 365 € Brutto verdient haben, für 7 Tage Arbeit.*
* der 1.1 war ja ein Feiertag, aber Samstags wird eigentlich nicht gearbeitet, nur wenn es sich nicht vermeiden lässt, in der Logistik z.B. vor Weihnachten, wenn viel zu tun ist.

Wann er diesen restlichen Januar Lohn erhält, weiß ich auch nicht.
Normalerweise wird der Lohn im Folgemonat bezahlt, zum 15. des Monats.

Ist also die Kündigung rechtens, wegen seiner Schwerbehinderung ?

Und was muss mein Sohn bzw. ich, als Bedarfsgemeinschafts Vorstand (oder wie das auch immer heißt) bei der Veränderungsmitteilung beachten ; auch wegen dem Lohn ?

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.

:bye:

Sheherazade

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten, von dieser Zeitarbeitsfirma, zum 20.Januar 2022.

Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit, da braucht es keine Begründung. Die Lohnzahlung der ZAF hat bis zum letzten Tag zu erfolgen, auch bei einer Freistellung. Was hat er schriftlich zu der Freistellung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Eine Bescheinigung, auch für das Jobcenter, dass er bis zur Kündigung freigestellt ist, nicht mehr arbeiten gehen soll und keinen Lohn mehr bekommt, vom 10.01. - 20.01., hat mein Sohn aber nicht erhalten, von der ZAF.
Woher leitest du ab, dass dein Sohn vom 10.01. bis 20.01. keinen Lohn mehr erhält. Wenn der AG ihn freistellt ist das sein Problem aber nicht das deines Sohnes. Er muss trotzdem seinen Lohn für diese Zeit erhalten. Er stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber diese nicht annimmt ist er im Annahmeverzug und muss trotzdem den vereinbarten Lohn zahlen.

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Normalerweise wird der Lohn im Folgemonat bezahlt, zum 15. des Monats.
Das bedeutet, dass er im Januar noch den vollen Lohn erhält, da es sich um den Lohn vom Arbeitsmonat Dezember handelt. Somit ist auch die Anrechnung des JC korrekt.
Für den Februar müsste er dann aber mehr Alg II erhalten, da er ja im Januar nur den Lohn bis einschließlich 20.01. erhält, also grob gesagt zwei Drittel. Es ist daher wichtig umgehend eine Veränderungsanzeige incl. Kündigung beim JC einzureichen.

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Ist also die Kündigung rechtens, wegen seiner Schwerbehinderung ?
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Darin bin ich nicht so bewandert.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20
Aber es gibt da noch ein Problem. Ist diese Kündigung überhaupt rechtens ?
Mein Sohn hat eine dauerhafte Schwerbehinderung von 60 GdB.
Im Internet habe ich das hier gefunden :
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter dann kündigen will, ist er verpflichtet, vorab die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen (§ 168 SGB IX). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber vor der Kündigung die Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Wenn er das unterlässt, ist die Kündigung unwirksam.

Woher weißt du denn, dass die ZAF das Integrationsamt nicht informiert hat?

Zitat,,Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, vor Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. In diesem Fall muss er das Integrationsamt lediglich vor Ausspruch der Kündigung informieren. Diese Ausnahmeregelung bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten auch die Schwerbehindertenvertretung außen vorlassen könne. Die gesetzliche Ausnahmeregelung, nach der das Integrationsamt einer Kündigung in den ersten sechs Monaten nicht zustimmen muss, ist auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht übertragbar. Diese Auffassung hat das Arbeitsgericht Hamburg im Fall der klagenden Projektmitarbeiterin vertreten. Außerdem gilt auch für Betriebsrat und Personalrat, dass sie zu beteiligen sind, wenn Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses kündigen wollen."
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast51368

Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 12:53:43
Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit, da braucht es keine Begründung. Die Lohnzahlung der ZAF hat bis zum letzten Tag zu erfolgen, auch bei einer Freistellung. Was hat er schriftlich zu der Freistellung?
Wegen der Freistellung hat mein Sohn gar nichts schriftlich. Nur mündlich, von der Logistikfirma die Information, dass die ZAF meinen Sohn da abgemeldet hat, bei dieser Logistikfirma.
Mein Sohn hat gestern sofort bei der ZAF angerufen und wollte mit den zuständigen Chefs sprechen, aber angeblich hatte nicht einer Zeit mit meinem Sohn zu sprechen.
Schriftlich haben wir nur die Kündigung als Nachweis; auch für das Jobcenter.

Die Kündigung wurde am 05.01. geschrieben. 2 Tage vor Ende der Probezeit (sehr praktisch, für die ZAF).
Zuvor am 05.01. hat mein Sohn noch mit der ZAF telefoniert und da wurde nichts gesagt, wegen der Kündigung und da wurde noch von der weiteren Arbeit gesprochen.
Im Übrigen hat nur 1 Mitarbeiter der ZAF dieses Büros die Kündigung unterschrieben, während die anderen 2 Mitarbeiter der ZAF in diesem Büro (angeblich) nichts von der Kündigung wussten.


@BigMama
Ich gehe nur davon aus, dass man keinen Lohn mehr erhält, bei einer Freistellung.
Das habe ich irgendwo im Internet gelesen (frag mich jetzt nicht bitte wo). Kann aber auch eine Fehlinformation gewesen sein. Ich weiß es nicht.
Montag kann ich nur vage Angaben beim Jobcenter machen was die Lohnhöhe für die Januar Stunden betrifft.

Sheherazade

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:12:50
Zuvor am 05.01. hat mein Sohn noch mit der ZAF telefoniert und da wurde nichts gesagt, wegen der Kündigung und da wurde noch von der weiteren Arbeit gesprochen.

Dann sollte er sich gleich Montg früh zu Arbeitsbeginn bei seinem Disponenten melden und nach dem nächsten Einsatzort fragen.

Zitat
Im Übrigen hat nur 1 Mitarbeiter der ZAF dieses Büros die Kündigung unterschrieben, während die anderen 2 Mitarbeiter der ZAF in diesem Büro (angeblich) nichts von der Kündigung wussten.

Es müssen auch nicht alle Mitarbeiter eine Kündigung unterschreiben, einer, der dazu berechtigt ist, reicht vollkommen.

Zitat
Ich gehe nur davon aus, dass man keinen Lohn mehr erhält, bei einer Freistellung.
Das habe ich irgendwo im Internet gelesen (frag mich jetzt nicht bitte wo). Kann aber auch eine Fehlinformation gewesen sein. Ich weiß es nicht.

Die Regel sind bezahlte Freistellungen. Vielleicht hat dein Sohn aber auch noch Stunden auf seinem Zeitkonto, die verrechnet werden können. Und/oder Urlaubstage ..... was auch immer.

ZitatMontag kann ich nur vage Angaben beim Jobcenter machen was die Lohnhöhe für die Januar Stunden betrifft.

Dein Sohn kann erst mit der Abrechnung für Januar genaue Angaben machen. Jetzt am 15. bekommt er erstmal den vollen Dezemberlohn.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast51368

Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 13:37:37
Dann sollte er sich gleich Montg früh zu Arbeitsbeginn bei seinem Disponenten melden und nach dem nächsten Einsatzort fragen.

Die Regel sind bezahlte Freistellungen. Vielleicht hat dein Sohn aber auch noch Stunden auf seinem Zeitkonto, die verrechnet werden können. Und/oder Urlaubstage ..... was auch immer.
1. bei der Logistikfirma soll er nicht mehr arbeiten kommen , da ist er abgemeldet worden, von der ZAF.
und die ZAF hat ihm gekündigt und da kann diese Logistikfirma auch nichts dran ändern.
Mein Sohn könnte nur am 10.01. zur ZAF fahren und fragen, wo er ab Montag den 10.01. arbeiten soll. Ich denke, dass wird schwierig werden, innerhalb einiger Stunden eine neue Logistikfirma zu finden.
Mein Sohn hat aber der ZAF gestern schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist weiterzuarbeiten, bis zum Kündigungstermin.
Ich hoffe, ab Montag oder Dienstag wissen wir mehr.
Beim Jobcenter muss das auf jeden Fall am Montag gemeldet werden.

2. die restlichen Überstunden, auf dem Zeitkonto, von Dezember, werden mit dem Lohn zum 15.Januar ausgezahlt.
Im Januar hat mein Sohn keine Überstunden mehr.
Alle restlichen Urlaubstage von 2021 wurden im November und Dezember genommen und ab Januar 2022 fangen die neuen Urlaubstage für 2022 an. Und für Januar hat dann mein Sohn wohl nur 2 Tage.

Heinz-Otto

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:50:52
Mein Sohn hat aber der ZAF gestern schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist weiterzuarbeiten, bis zum Kündigungstermin.

Sehr gut. Er soll sich die Freistellung genau anschauen.
Widerruflich, unwiderruflich, unter Anrechnung des Urlaubs (das ist üblich).
Und darauf achten, ob seine Überstunden mit der Zeit während der Freistellung verrechnet werden.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html

ZitatUnd für Januar hat dann mein Sohn wohl nur 2 Tage.
Urlaubstage werden nur für VOLLE Monate bezahlt. Für Jan. besteht dann kein Urlaubsanspruch.
Denn er hat die Warte zeit noch nicht erfüllt. BUrlG §§ 4 und 5
ZitatDer volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

Bereits zu viel gegebener Urlaub kann allerdings nicht zurück gefordert werden.
aber da passen die ZAFn auf, dass sie nur den jeweiligen, erworbenen Teilurlaub geben.



Sheherazade

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:50:52
Mein Sohn könnte nur am 10.01. zur ZAF fahren und fragen, wo er ab Montag den 10.01. arbeiten soll.

Dann soll er das tun, die ZAF ist schließlich sein Arbeitgeber. Die Logistikfirma ist nur der Kunde der ZAF.

ZitatIch denke, dass wird schwierig werden, innerhalb einiger Stunden eine neue Logistikfirma zu finden.

Das sollte nicht das Problem deines Sohnes sein, das Arbeitgeberrisiko trägt die ZAF. Er hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag laut der Kündigung. Was dein Sohn nicht machen sollte, auch nicht auf Aufforderung der ZAF: Sich arbeitsunfähig schreiben lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast51368

Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 14:06:52
Das sollte nicht das Problem deines Sohnes sein, das Arbeitgeberrisiko trägt die ZAF.
Er hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag laut der Kündigung.

Was dein Sohn nicht machen sollte, auch nicht auf Aufforderung der ZAF: Sich arbeitsunfähig schreiben lassen.
Vielen Dank.
Nein, eine AU wird mein Sohn nicht einreichen. Das hat er auch nicht vor.

Zitat von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 14:03:02
Urlaubstage werden nur für VOLLE Monate bezahlt. Für Jan. besteht dann kein Urlaubsanspruch.
Denn er hat die Warte zeit noch nicht erfüllt. BUrlG §§ 4 und 5
Im Jahr 2021 hat mein Sohn anteiligen Urlaub schon bekommen inkl anteilige Sonder-Urlaubstage, wegen seiner Schwerbehinderung, ab dem Monat Juli 2021 bis Dezember 2021.

Auch wenn eine Wartezeit, für den Urlaub, noch nicht erfüllt ist, steht einem doch trotzdem für alle geleisteten Monate (hier Juli - Dezember) Urlaub zu...oder nicht !?

Ab Januar 2022 fangen wieder neue Urlaubstage an.

Urlaubstage vom Vorjahr werden nicht übernommen und mussten bis zum 31.12.21 genommen werden, laut ZAF Vertrag, und deswegen hat mein Sohn seine wenigen Urlaubstage auch Ende November und auch 2 Tage im Dezember (24.12. und 31.12., wo die Logistikfirma Betriebsurlaub gemacht hat) erhalten.

Heinz-Otto

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 15:08:08
Ab Januar 2022 fangen wieder neue Urlaubstage an.
Ja, aber dein Sohn wird für Januar keinen Anspruch erwerben, da zum 20.01 gekündigt wurde. Siehe oben #7


Zitatund deswegen hat mein Sohn seine wenigen Urlaubstage auch Ende November und auch 2 Tage im Dezember (24.12. und 31.12., wo die Logistikfirma Betriebsurlaub gemacht hat) erhalten.

Trotzdem für die Zukunft. ZAFn handeln oft rechtswidrig und umgehen den Annahmeverzug 615 BGB, obwohl das lt. AÜG eindeutig verboten ist. Die gehen - teilweise mit Unterstützung der Gewerkschaften und den TVn - über die Zeitkonten an die Stunden der AN ran und verrechnen da oftmals unberechtigt Stunden.


Bietet sich an diesen Tagen zwar an, den Urlaub zu nehmen und ansonsten wäre er verfallen.
Hätte er aber nicht nehmen müssen. Hätte er keinen Urlaubsanspruch gehabt, hätten diese Tage ja auch bezahlt werden müssen ;)

Wie schon gesagt wurde, Arbeitgeber ist die ZAF, nicht der Entleiher. Das wäre entleihfreie Zeit, die zu vergüten ist. Haben sie keinen Einsatz ist das denen ihr Problem.  Der Entleiher zahlt z. B. nichts, wenn der AN nicht arbeitet. Spielt hier aber keine Rolle.



Gast51368

Hallo,
noch einmal vielen Dank, für eure Antworten.

ich habe jetzt noch eine Frage , aber weiß nicht, ob ich die hier mit einfügen kann oder ein neues Thema eröffnen muss  :weisnich:
Mein Sohn hat bisher auch nur auf dem 1.Arbeitsmarkt in Vollzeit gearbeitet und damit seine Hilfebedürftigkeit sehr verringert.
Nun wurde er gekündigt im Januar 2022 und hat sich beim Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Das Jobcenter will nun, dass er wieder Kindergeld beantragt, damit das Jobcenter ihm das Kindergeld wieder als Einkommen anrechnen kann, ab März 2022.
Um Kindergeld zu erhalten, muss man aber Ausbildungssuchend sein und das ist er zur Zeit ja nicht und hat an einer Berufsausbildung (jedenfalls jetzt nicht) kein Interesse mehr an einer Ausbildung.
Im Übrigen schreibt er Bewerbungen, für einen Job auf dem 1.Arbeitsmarkt und hofft schnellstmöglich wieder an eine Arbeit zu kommen; entweder wieder bei einer ZAF oder direkt bei einer Firma.
Diese ZAF hat sich auch wieder gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen wieder Mitarbeiter suchen.

Meine Fragen:
1. darf das Jobcenter verlangen sich ausbildungssuchend zu melden und eine Ausbildung zu machen, und deswegen dann auch Kindergeld zu beantragen ?
2. darf das Jobcenter sanktionieren, wenn ein Unter25 junger Mann , kein Kindergeld beantragt, aus den genannten Gründen (nicht ausbildungssuchend, z.Zt. kein Interesse an der Ausbildung) ?

:bye:


Heinz-Otto

Ich kann nur so viel sagen. Kindergeldberechtigter ist die Mutter, nicht der Sohn.
Das Alter des Sohnes habe ich nicht nachgeschaut.
Es reicht auch, sich arbeitsuchend zu melden, was bei einem Antrag auf Alg1 oder 2 ja der Fall wäre.
https://www.kindergeld.org/
ZitatMit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).

Die Förderung einer Ausbildung hat aber Priorität vor der Vermittlung in Arbeit.
Da er GdB hat, gibt es sicher noch Besonderheiten zum Vorteil für euch.

So weit ich weiß, ist KiG eine vorrangige Leistung und man kann gezwungen werden KiG zu beantragen.
Das wird sicher noch jemand beantworten.



Gast51368

Hallo Heinz-Otto ,
1. das ich die Kindergeldberechtigte bin, dass weiß ich ja  :grins:
2. mein Sohn ist längst volljährig
3. mein Sohn ist nicht ausbildungssuchend und nicht in einer Ausbildung, so dass uns das Kindergeld noch zusteht.
Diese GdB, die mein Sohn hat, sind nicht ausreichend, um hilfebedürftig zu sein und um seinen täglichen Bedarf nicht ausreichend decken zu können; auch das wäre eine Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch; trifft aber bei meinem Sohn nicht zu, und er ist auch nicht in einer Behindertenwerkstatt drin, was einen Kindergeldanspruch rechtfertigt.
Gesetzlicher Wehrdienst und Zivildienst, kommt für meinen Sohn auch nicht in Frage, da er dafür nicht tauglich ist (oder wie das heißt).

Penny

Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27
Diese ZAF hat sich auch wieder gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen wieder Mitarbeiter suchen.

War bei mir damals auch, angeblich wäre ich zu schlecht und hatte die Kündigung, ne Woche später sollte ich wieder anfangen bei denen und den gleichen Kunden, hatte da nur gefragt ob die einen Verarschen wollen, ich wäre doch zu schlecht gewesen letzte Woche, seitdem nie was von denen gehört, sollen sich nen anderen Idioten suchen
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