Plötzliche Kündigung , was tun ?

Begonnen von Gast51368, 08. Januar 2022, 12:47:20

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Yavanna

Ist nach §12a SGB II eine vorrangige Leistung und solange er den Lebensunterhalt nicht komplett durch Erwerbseinkommen selber decken kann, muss diese in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich solltet ihr euch mit §5 Abs.3 SGB II vertraut machen.
Das JC kann euch auffordern,  die vorrangige Leistung zu beantragen und auch für euch den  Antrag stellen. Dann seid ihr zur Mitwirkung verpflichtet

JensM1

ZitatDie Frage die noch im Raum steht, ob er gezwungen werden kann sich ausbildungssuchend zu melden, damit er KiG bekommt.

Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, hatte ja schon mal was dazu geschrieben. Ist letztlich die Entscheidung deines Sohnes, niemand kann zur Ausbildungssuche gezwungen werden, nur weil es dann tlw statt SGB II Kindergeld gibt.

ZitatIst nach §12a SGB II eine vorrangige Leistung und solange er den Lebensunterhalt nicht komplett durch Erwerbseinkommen selber decken kann, muss diese in Anspruch genommen werden.

Vorrangig kann eine Leistung nur sein, wenn man darauf Anspruch hat. Ist bisher hier nicht der Fall.

ZitatNur zu sagen "ja mein Sohn ist ausbildungssuchend beim Jobcenter gemeldet", reicht beim Bezug von Kindergeld nicht aus.

Kann ich nur für Berlin Brandenburg halbwegs gut einschätzen, da afaik lokale Weisunslage und nicht in der DA Kindergeld verankert, aber hier - und vermutlich auch im Rest Deutschlands - reicht das tatsächlich aus. Die Ausbildungssuche wird in einer von der Famka, Agentur für Arbeit und Jobcentern gE gemeinsam nutzbaren Software (Verbis) hinterlegt und das reicht der Famka als Nachweis aus. Aber das nur zur Info.


Heinz-Otto

Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32

Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, hatte ja schon mal was dazu geschrieben.

Stimmt, sorry, dass ich es nicht gleich geblickt habe.

Flip

Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage

Warum nicht? Die Weigerung, eine zumutbare Ausbildung aufzunehmen ist sogar sanktionsbewehrt, § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II.

Yavanna

Zitat von: Flip am 19. Januar 2022, 00:46:36
Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage

Warum nicht? Die Weigerung, eine zumutbare Ausbildung aufzunehmen ist sogar sanktionsbewehrt, § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II.

Der fehlte mir noch, danke.
:sehrgut:

Ottokar

Die Kündigung ist imho unwirksam, da die ZAF die Schwerbehindertenvertretung nicht vorher angehört hat.
Das Risiko fehlender Beschäftigung ist zudem ein branchenübliches bei einer ZAF, das der AG tragen muss, und insofern kein haltbarer Kündigungsgrund.
Auch wenn der AG/ZAF den AN wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten nicht beschäftigen kann, muss er ihm weiterhin den lt. Arbeitsvertrag zustehenden Lohn zahlen, eine unbezahlte Freistellung ist absolut rechtswidrig.
Ich würde hier sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Kündigungsschutzklage erheben. Und mit sofort meine ich heute! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, und die Frist ist fast um.
Schon um Probleme mit dem JC und der AfA zu vermeiden, denn eine Kündigungsschutzklage ist generell eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heinz-Otto

Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20
Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten,

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2014/09/20/darf-man-einen-schwerbehinderten-arbeitnehmer-in-der-probezeit-kundigen/
ZitatZusammenfassung zum zeitlichen Eintritt des Sonderkündigungsschutzes nach §§ 84 ff. SGB IX
Ein Schwerbehinderter bekommt den besonderen Kündigungsschutz erst nach einer ununterbrochenen Wartezeit von 6 Monaten ab Arbeitsvertragsbeginn.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kuendigung-schwerbehinderter-was-zu-beachten-ist_76_440356.html
ZitatKündigung Schwerbehinderter in der Probezeit

Grundsätzlich ist also die Kündigung eines Schwerbehinderten von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Jedoch enthält das Gesetz einige Ausnahmen. Die Zustimmungsbedürftigkeit entfällt unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise die Kündigung Schwerbehinderter, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Dann muss die Kündigung durch den Arbeitgeber dem Amt lediglich angezeigt werden.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Ich weiß, wollte das aber nochmals hervorheben.

Da zur Kündigungsschutzklage geraten wurde, obwohl - worauf du in #3 ebenfalls hingewiesen hast-  gar nicht geklärt ist, ob die ZAF das Integrationsamt informiert hat.

Gast51368

@Ottokar Danke  :sehrgut:

SO, und JETZT NOCHEINMAL FÜR ALLE, die es immer noch nicht begriffen haben !

Das Jobcenter hat ihm, seit Beendigung noch KEINE EINZIGE ZUMUTBARE Ausbildung angeboten und wir (Sohn, mit meiner Unterstützung) hat bis Mitte 2021 KEINE ZUMUTBARE Ausbildung gefunden.
Also kann mein Sohn auch NICHT sanktioniert werden, vom Jobcenter.

Dann hat mein Sohn, weil es KEIBNE ANDERE Möglichkeit gab einen Vollzeit Arbeitsstelle angenommen, auf dem ersten Arbeitsmarkt, wo er zwischen 1400 und 1600 € Brutto verdient hat, bei der ZAF.
DAS hat unsere BG und seine Hilfsbedürftigkeit erheblich verringert.

Mein Sohn will DIESES JAHR noch KEINE Ausbildung machen, sondern erst einmal WEITER arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, um weiter unsere Hilfsbedürftigkeit zu verringern und Geld zu verdienen, um sich etwas leisten zu können , was ihm 20 Jahre nicht möglich war z.B. einen Urlaub.
Das IHR ALLE offensichtlich nicht akzeptiert, nicht respektieren und wollt das aus persönlichen Gründen nicht.

Das sich mein Sohn woanders bewirbt, um einen Arbeitsplatz, ist für euch inakzeptabel.
Yavanna schreibt : Ihr seid verpflichtet, alles zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern.
aber Bewerbungen auf den 1.Arbeitsplatz gehört offensichtlich NICHT dazu !

Das Jobcenter, habe ich seit Erhalt der Kündigung , kontaktiert, aber das Jobcenter ist nicht bereit (nicht die Arbeitsvermittlung und nicht die Leistungsabteilung) mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir bekommen KEIN Gespräch angeboten und keinen Termin.
Das Jobcenter meldete sich nicht zurück und die Jobcenter Mitarbeiterinnen in der Jobcenter Telefonzentrale wollen mich NICHT weiterleiten an den Arbeitsvermittler und auch NICHT an die Leistungsabteilung und sind am Telefon nur arrogant, unverschämt und frech.....so dass ICH gezwungen war eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regionaldirektion Düsseldorf zu senden.

Bis JETZT NICHT EIN Job oder Ausbildungsangebot , für meinen Sohn vom Jobcenter.
Warum sollte mein Sohn dann sanktioniert werden, wenn er sich bewirbt, auf einen Arbeitsplatz und vom Jobcenter selbst kein Angebot bekommt ???
Kann mein Sohn sanktioniert werden, wenn er selbst einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt bewirbt und annimmt, der ihm angeboten wird (z.B. von einer ZAF) oder den er selber findet ?
NEIN ! Kann er NICHT !

Thema Kindergeld :
Um Kindergeld zu erhalten, gibt es Gesetze, für Menschen ab 18 Jahre und auch extra Gesetze für junge Menschen  mit einer Behinderung.
Diese Gesetze scheint ihr nicht zu kennen, aber erklärt indirekt, dass alle Gesetze auf meinen Sohn zutreffen.

Hier mal zu eurer Information :
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
und
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung

Ihr behauptet sinngemäß, dass alles auf meinen Sohn zutrifft und er deswegen noch Kindergeld erhalten muss !
Ob das stimmt, ignoriert ihr.

Um Kindergeld zu erhalten, gehört u.a. dass man ausbildungssuchend ist, was mein Sohn JETZT GERADE NICHT IST !
Um Kindergeld zu bekommen, wenn man ausbildungssuchend ist, muss man der Familienkasse NACHWEISE erbringen, dass man sich auf einen Ausbildungsplatz, einen Studienplatz oder in eine Berufsschule, Hochschule, Fachhochschule oder Universität bewirbt.
NACHWEISLICH ! Schriftliche Nachweise muss man dazu erbringen, an die Familienkasse.
Eine mündliche Aussage "ja ich suche einen Ausbildungsplatz oder eine Schule" , reicht der Familienkasse NICHT...die brauchen schriftliche Nachweise !
Wenn Nachweise NICHT ERBRACHT werden, gibt es auch kein Kindergeld !

Und wir sind NICHT BEREIT, mit Lügen, Betrug, Urkundenfälschung, manipulierte Bewerbungen und Fake-Einschreibungen in irgendwelchen Berufs- oder Fachhochschulen die ungerechtfertigte Leistung Kindergeld zu erhalten, nur damit das Jobcenter zufrieden ist, Kindergeld erhalten und Jobcenter auch das Kindergeld anrechnen kann !
und Ausbildungsfirmen würden sich auch verarsc** vorkommen, wenn sich jemand da als Ausbildungssuchend bewirbt, der da gar nicht arbeiten und keine Ausbildung machen will !

Thema zumutbare Ausbildung
kennt ihr meinen Sohn ?
Wisst Ihr welche Krankheiten und sonstigen Behinderungen er hat ?

Es gibt ärztliche Gutachten und Gutachten vom berufsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit und vom psychologischen  Dienst der Agentur für Arbeit. Gutachten seit seiner Geburt. Neurologen und Psychiater. Ärzte, Kliniken.
Mein Sohn hat Einschränkungen und Erkrankungen. Kennt Ihr die alle ? NEIN, tut ihr nicht, wisst aber trotzdem alles besser als ich.

Die Entscheidungsfreit, eigenen Willen, Vorlieben, Interessen und tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen....wird hier NICHT akzeptiert.
Nach eurer Meinung darf ein Behinderter KEINEN eigenen Erfahrungen sammeln und das tun, was ihr für richtig halten...egal ob das möglich ist oder nicht.
Ihr wisst, dass mein Sohn jetzt Ärger vom Jobcenter und Sanktionen erhalten, wird...obwohl sich weder das Jobcenter zurück meldet noch Ausbildungsangebote macht.

Und NOCH EINMAL, mein Sohn hat JETZT AKTUELL IN 2022 nicht vor eine Ausbildung zu machen.
Ich habe NIE geschrieben, dass er NIE eine Ausbildung machen will.
Vielleicht ändert er seine Meinung ja noch 2023 oder etwas später.
Aber DAS wollt Ihr NICHT akzeptieren. Er MUSS JETZT eine Ausbildung suchen und machen, dann seit ihr glücklich.

Ich schreibe hier nur die Wahrheit und das passt euch nicht.
Wäre es euch angenehmer, wenn ich lüge und schreibe, "ja, mein Sohn hat schon 10 Bewerbungen geschrieben, für eine Berufsausbildung"

Wenn mein Sohn morgen eine Vollzeitarbeit angeboten bekommt, auf dem ersten Arbeitsmarkt und da wieder 1500 € Brutto (oder mehr) verdient, soll er diese dann ablehnen und darauf warten, dass er irgendwann mal 2022, 2023, 2024, 2025... eine Ausbildungsplatz angeboten bekommt, wo er WENIGER verdient ?

Versteht Ihr DAS unter "seine Hilfsbedürftigkeit verringern", wenn man ca 1000 € weniger im Monat verdient, durch eine Ausbildung ???
https://www.betanet.de/behinderung-ausbildungsgeld.html

https://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/ausbildungsgeld.html#3-welche-ausbildungen-sind-f%C3%B6rderungsf%C3%A4hig

Vielleicht solltet ihr euch mal schlau machen, was ein Behinderter in einer Ausbildung verdient !

Offensichtlich wisst Ihr gar nicht, welche Ausbildung mein Sohn wirklich machen könnte, pocht aber darauf herum, dass er sie macht und kommt mit Sanktionsandrohungen an, für jemanden, der vom Jobcenter seit 2 Jahren nicht einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen hat und nicht ein Praktikum....nur nur Stellenangebote erhalten hat, auf dem ersten Arbeitsmarkt in Vollzeit, Teilzeit, Mini Job und vor allem bei ZAF´s .

Vielleicht solltet Ihr mal meine Post genau lesen, bevor Ihr mich hier ständig zerfleischt und meinem Sohn Sanktionen an den Hals hängt/wünscht und Tatsachen verdreht und Vorschläge macht, die nicht in Frage kommen, weil ihr uns NICHT kennt !

Und noch etwas :

Nicht jeder Behinderter ist gleich.
Nicht jede Behinderung ist gleich.
Nicht jeder Behinderter hat die gleichen Behinderungen.
Nicht jeder Behinderter ist mit dem anderen Behinderten zu vergleichen.
Nicht jede Behinderter hat die gleichen Voraussetzungen, Fähigkeiten, Interessen usw.
Nicht jeder Behinderter hat die gleichen Krankheiten und chronischen Erkrankungen
Nicht jeder Behinderte hat die gleiche geistige Reife
Nicht jeder Behinderte hat den gleichen Schulabschluss
Nicht jeder Behinderte hat die gleichen Einschränkungen, Defizite
Nicht jeder Behinderte gehört in eine Behindertenwerkstatt oder in eine Heimeinrichtung für Behinderte
Nicht jeder Behinderte hat die gleichen Buchstaben wie H, B, TBI, aG, RF usw. im Schwerbehindertenausweis
Nicht jeder Behinderter hat die Förderungsmöglichkeiten
In Berlin mit 3,7 Millionen gibt es nicht die gleichen Möglichkeiten wie in Assinghausen NRW mit ca 700 Einwohner

Ein uns bekannter Arzt ist auch behindert und sitz im Rollstuhl, dass heißt aber nicht, dass mein Sohn auch Arzt werden kann, obwohl er auch behindert ist und nicht im Rollstuhl sitzt.

Bitte informiert euch doch erst einmal, bevor Ihr Ratschläge zu Behinderte und Kindergeld und jungen Menschen abgeht...und fordert, dass ein junger Mensch mit einer Schwerbehinderung etwas tun soll und entscheidet nicht über das Leben, eine mögliche Ausbildung, einen möglichen Job, eine Mögliche Kindergeldberechtigung, eine Familie und eine Situation, von der Ihr keine Ahnung habt.
Und urteilt nicht über einen behinderten Menschen, den ihr nicht kennt.

Ich glaube nämlich nicht, dass ihr alle behinderte Kinder und Angehörige habt, die mich euch zusammen leben und die ihr pflegen müsst.

Sheherazade schrieb bei #36 (sorry, ich weiß nicht, wie man alte Zitate einfügt)
Ist mir bekannt, mein Jüngster (fast 19 mit GdB 70, B und H) stand vor ähnlichen Problemen, auch sein älterer Bruder (20).
Sie kennt die Probleme mit Schwerbehinderten.
Aber kennt ihr alle diese Probleme und sämtliche Behinderungen und Krankheiten von Behinderten auch ?
Wisst Ihr, wie das ist, wenn man seit der Geburt des Kindes um Rechte, Behandlungen, Förderungen und um die Gesundheit  des Kindes kämpft ?
Könnte ihr mitempfinden, wie sich das alles anfühlt ?
Könnt ihr mitempfinden, wie es ist, wenn man Jahr für Jahr kleine winzige Erfolge , Schritt für Schritt, miterlebt ?

Ich habe hier NUR gefragt, ob das Jobcenter meinen Sohn dazu zwingen kann zur Ausbildung und ob man Kindergeld beantragen muss, auch wenn einem das gar nicht zusteht.
Ob diese Kündigung wohl rechtens war .
Anrechnung vom nicht erhaltenen Lohn.
Meine Pflichten als ALG II Empfängerin, zu dieser Situation.
Denn darin bin ich nicht so bewandert und habe auf Hilfe gehofft...
aber nicht auf Zerfleischung und "zacken aus der Krone brechen" Kommentaren und die Aufforderung bei der Familienkasse irgendwas anzugeben, was nicht stimmt , nur um Kindergeld zu erhalten.

Und mal als Hinweis :
Es gibt nur Förderungen für bestimmte Ausbildungsplätze, informiert euch mal darüber.
Nicht jeder Ausbildungsplatz eines Behinderten wird gefördert.

Den Link hat Heinz-Otto gesendet
https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/ausbildung-mit-behinderung-ausbildungsberufe-foerderung-und-anlaufstellen.html
da gibt es einen weiteren Link, den Heinz-Otto mir gesendet hat, aber nicht mehr gültig ist und
Fehler 404, Seite NICHT gefunden
https://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/uebersicht-der-ausbildungsberufe-fuer-menschen-mit-behinderung/

Hier mal ein aktueller Link , zuletzt aktualisiert: 01.12.2021 :
https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/bildung-arbeit/ausbildung-behinderung.php

Hier werden mir Links zur Informationen geschickt, die nicht mehr existieren.
Was soll DAS denn bitte ?

Anstatt mich mal zu fragen, was für Einschränkungen mein Sohn hat, wird hier versucht mich zu überzeugen, dass mein Sohn eine Ausbildung machen MUSS und droht sinngemäß mit Sanktionen.
Verlangt sinngemäß, dass mein Sohn unter falschen Angaben das Kindergeld erschleicht, damit das Jobcenter das Geld anrechnen kann und zufrieden ist.
Verlangt sinngemäß, dass wir unsere Hilfsbedürftigkeit verringern, aber WOLLT NICHT, dass mein Sohn eine Vollzeit Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt annimmt, wo er mehr Geld verdient als mit einer Ausbildung für Behinderte.

Ich verstehe euch nicht.
Und Ihr versucht MICH davon zu überzeugen, dass mein Sohn besser eine Ausbildung machen SOLL.
Mein Sohn soll, soll, soll, soll....was Ihr WOLLT und für richtig haltet.
Was mein Sohn kann, zumutbar ist und wirklich machbar, DAS interessiert euch NICHT.

Vielleicht solltet ihr euch mal Ottokar´s Beitrag einmal durchlesen, was da steht unter
Aufruf zur Wiederherstellung und Wahrung des Forumfriedens
https://hartz.info/index.php?topic=122698.0
und Ottokars Netiquette
https://hartz.info/index.php?topic=10133.0

Und solche Aussagen wie von Yavanna
Bricht deinem Son ein Zacken aus der Krone, wenn er sich ausbildungssuchend meldet?
Gehört nicht dazu einen Behinderten so anzugehen, den man nicht kennt und deren Behinderung man nicht kennt.
Yavanna, geht du immer so mit fremden und auch behinderten Menschen um ?
"bricht dir bloß kein Zacken aus der Krone...wenn du was machst, was du gar nicht kannst, nicht leisten kannst und gegen das Gesetz ist"

Ist das Nettiquette für euch, wenn ihr so schreibt und mich aufregt und sauer macht ?
Geht man hier SO mit neuen Nutzern um ? Ist das normal für euch ?

Euer ständiges herum Genörgel, euer Drängen und die ständige Aufforderung zur Ausbildungssuche.
Was ich schreibe, überlest Ihr einfach, akzeptiert es nicht und lest es auch nicht richtig durch.
Aber Hauptsache den eigenen Senf dazu geben wollen.
Das ist keine Hilfe...echt nicht !

Ja, ihr haltet mich echt für eine schlechte Mutter, die ihren behinderten Sohn nicht dazu zwingt eine Ausbildung zu machen und die sich weigert mit Lügen, Betrug, Fake Nachweisen, Fake Berbungen, Fake Ausbildungssuche, usw das Kindergeld beantrag...damit das Jobcenter ja zufrieden ist.

Wenn uns kein Kindergeld mehr zusteht, weil die Familienkasse das so entschieden hat, dann ist das so !
Und wenn das Jobcenter will, dass ich Kindergeld beantragen und bekommen MUSS, weil die das so wollen und damit die das Kindergeld anrechnen können, obwohl es uns nicht zusteht...dann gehe ich rechtlich dagegen vor.

Danke an Ottokar, Sheherazade und JensM1  :sehrgut: eure Antworten haben mir etwas geholfen.

:bye:



Bundspecht

Oha ....... :schock: :schock: :schock: Da hat sich jemand (meiner Meinung nach auch zu Recht) mal so richtig den Frust von der Seele geschrieben ! Respekt
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

justine1992

Zitat von: Bundspecht am 19. Januar 2022, 14:28:44meiner Meinung nach auch zu Recht
weil jemand nicht hören wollte, dass Kindergeld die Hilfebedürftigkeit verringert? auch wenn jemand keine Ausbildung machen möchte? aber das, was er eigentlich möchte - nämlich arbeiten - auch nicht tut, sondern statt dessen mehr ALG2 beansprucht, weil er kein Kindergeld beziehen möchte?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Zitat von: justine1992 am 19. Januar 2022, 14:31:53
aber das, was er eigentlich möchte - nämlich arbeiten - auch nicht tut, sondern statt dessen mehr ALG2 beansprucht, weil er kein Kindergeld beziehen möchte?

Das ist unfair und stimmt nicht!
Er wurde gekündigt und will arbeiten, statt eine Ausbildung machen.
Mit Arbeit verringert er seinen Anspruch idR mehr, als mit Ausbildungslohn.

Könnte er sich eine Arbeitsstelle backen, würde er das bestimmt tun!
Zudem haben es Schwerbehinderte meist auch schwerer Arbeit zu finden, da die Auswahl der Arbeitsmöglichkeiten nicht so vielfältig sind.

Ottokar

Gast51368
Trotzdem daran denken, das man sich nach einer Kündigung beim Arbeitsamt innerhalb von 2 Wochen Arbeitsuchend melden muss, auch wenn kein Anspruch af ALG I besteht.
Was das Jobcenter betrifft, ist hier - unabhängig von einer Kündigungsschutzklage - eine Änderungsmeldung erforderlich (gekündigt zum ...) und das JC darf grundsätzlich nur das Einkommen berücksichtigen, welches tatsächlich gezahlt wird. Sollte also das im Februar von der ZAF zufließende Einkommen geringer sein als das vom JC angerechnete, ist das JC gesetzlich verpflichtet (vgl. § 48 SGB X), bei Kenntnis dieses Umstandes sofort die Leistung für/ab Februar neu zu berechnen. Also gleich nach Zufluss oder Erhalt der Lohnabrechnung (je nach dem was zuerst eintritt) Meldung ans JC mit Aufforderung zur Neuberechnung.
Ob das Integrationsamt informiert wurde oder nicht, spielt für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung keine Rolle.

@justine1992
Anspruch auf Kindergeld besteht hier erkennbar nicht, eine Diskussion dazu entbehrt somit jeder Grundlage.
Es macht also absolut keinen Sinn, das du dich hier darüber aufregst, dass man deine Beiträge dazu trotzdem nicht wertschätzt.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.