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Gesundheitsfragebogen Frage

Begonnen von Cruius, 05. Januar 2022, 14:56:00

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Cruius

Hallo,

wenn ich den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt habe für die ärzliche Untersuchung, darf ich den so verpacken dass nur der ärztliche Dienst den sieht oder muss auch meine SB beim Jobcenter einblick darin nehmen können?
Bei den Befunden die ich beilege steht ja klar dabei dass ich diese in einem seperaten Umschlag verpacken kann damit sie nur der Arzt sieht. Wie ist das bei dem Fragebogen an sich?

Und könnte ich nochmal den link zu der geänderten Schweigepflichtsentbindung bekommen bitte?

Danke schonmal

Fettnäpfchen

Zitat von: Cruius am 05. Januar 2022, 14:56:00darf ich den so verpacken dass nur der ärztliche Dienst den sieht oder muss auch meine SB beim Jobcenter einblick darin nehmen können?
Bei den Befunden die ich beilege steht ja klar dabei dass ich diese in einem seperaten Umschlag verpacken kann damit sie nur der Arzt sieht. Wie ist das bei dem Fragebogen an sich?
Wenn du den seperaten Umschlag bekommen hast dann packe den Fragebogen und die SPE dazu.
Wenn du dem SB nicht traust dann schicke es direkt zum ÄD und ein Schreiben an dein SB dass du es abgeschickt hast.

Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt
Für jeden Arzt / Institution eine Erklärung wegen der DSGVO!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Cruius

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 16:04:16
Zitat von: Cruius am 05. Januar 2022, 14:56:00darf ich den so verpacken dass nur der ärztliche Dienst den sieht oder muss auch meine SB beim Jobcenter einblick darin nehmen können?
Bei den Befunden die ich beilege steht ja klar dabei dass ich diese in einem seperaten Umschlag verpacken kann damit sie nur der Arzt sieht. Wie ist das bei dem Fragebogen an sich?
Wenn du den seperaten Umschlag bekommen hast dann packe den Fragebogen und die SPE dazu.
Wenn du dem SB nicht traust dann schicke es direkt zum ÄD und ein Schreiben an dein SB dass du es abgeschickt hast.

Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt
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MfG FN

Also der SB hat rechtlich kein Recht darauf den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen zu sehen ? Kann man das so sagen?

Ottokar

Das kann man so sagen, weil es so ist.
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dobi

Anmerkung, das ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist keine Pflicht.

Ottokar

Das ist korrekt.
Sollte ohne diese Angaben jedoch der Umfang der Erwerbsfähigkeit nicht feststellt werden können, erfolgt eine Ablehnung bzw. ein Entzug der Leistung gemäß § 66 SGB I.
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dobi

#6
Vielleicht hätte ich noch dazu erwähnen sollen, dass ich persönlich alle Unterlagen/Befunde (die man natürlich dafür erstmal besitzen muss) zum Amtsarzt bringen würde.

So kann er anhand derer die Erwerbsfähigkeit beurteilen.

Heißt, kein Fragebogen, keine Schweigepflichtentbindung. Spart eine Menge Arbeit, wäre vielleicht noch eine Idee für den Threadersteller.

Man muss natürlich schauen ob das für einen selber so passt...


Edit, was vielleicht für manche auch Interessant ist, und nicht bedacht wurde, falls eine Schweigepflichtentbindung erteilt wurde, bekommt der Amtsarzt theoretisch Einblick in die gesamte Krankenakte, nicht nur weil sagen wir mal demjenigen ein Arm oder Bein fehlt.
Ich habe auch schon davon gehört, das manche in der Schweigepflichtentbindung genau eingegrenzt haben, über welche Verletzung etc. Auskünfte gegeben werden dürfen.

Frogger

Eine Versagung der Leistungen nach § 66 SGB I halte ich im Hinblick auf das Urteil des BSG, Urteil v. 26.11.2020 - B
14 AS 13/19 R für nicht mehr sachgerecht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist bisher auch davon ausgegangen, dass der Gesundheitsfragebogen verpflichtend ist und das Nichtausfüllen eine Versagung der Leistungen zur Folge hätte. Mittlerweile spricht auch er nur noch von einer leistungsrechtlichen Frage, die von den Gegebenheiten im Einzelfall abhängig ist.

Der fehlende Gesundheitsbogen erschwert lediglich die Feststellung durch die Gutachter. Eine Erschwernis reicht aber nicht aus. Die Voraussetzung der Versagung nach § 66 SGB I setzt eine erbliche Erschwernis der Aufklärung des Sachverhalts voraus. Selbst Atteste oder die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht sind nicht unbedingt nötig. Sowas muss konkret begründet werden. Die Fragen können innerhalb der ärztlichen Untersuchung gestellt werden und bringe ich keine Atteste bei muss der Arzt eben selbst untersuchen. Es kommt also auf den Einzelfall an. Was will ich genau erreichen. Wie weit will ich das Gutachten lenken können und sogar eine Entscheidung nach Aktenlage verhindern.
Wenn die tatsächlichen Einschränkungen berücksichtigt werden sollen, halte ich es sinnvoll den Fragebogen nicht auszufüllen und eine Untersuchung bei der man die Atteste und Stellungnahmen vorlegen kann (ohne Schweigepflichtsentbindung der Ärzte) und sich selbst dazu nochmals äußern kann, um evtl. Missverständnisse zu verhindern. Ggf. evtl. noch mal ein Attest oder Röntgenaufnahmen etc. nachreichen.

Fettnäpfchen

Dazu
Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 14:31:44und sogar eine Entscheidung nach Aktenlage verhindern.
nur mal meine Meinung. Also keine Abwertung !

Wenn man liest wie oft bei direkten Untersuchungen durch den beauftragten Amtsarzt das Gegenteil von dem raus kommt was von anderen Ärzten/Institutionen festgestellt wurde und man dann auch noch erfährt das der Arzt eine komplett andere Fachrichtung hat (Überspitzt dargestellt> herzprobleme und der Dr. ist Zahnarzt<) finde ich nach Aktenlage ist von Vorteil.
Denn da muss gelesen werden was vorgelegt wird und kann nicht umgangen werden durch >mach mal 10 Liegestütze und berühre mit den Fingern den Boden< schau an geht ja; Ergebnis voll erwerbsfähig keine Einschränkungen.....

MfG FN

Edith:
:mocking: gerade neu > Jc Amtsärzte Einstufung körperliche Leistungsfähigkeit welche Fachrichtung ?
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Frogger

Ich sehe das Problem des Ergebnisses nicht in Verbindung der persönlichen Untersuchung, sondern eher als generelles Problem.

Fettnäpfchen

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 15:23:57
Ich sehe das Problem des Ergebnisses nicht in Verbindung der persönlichen Untersuchung, sondern eher als generelles Problem.
Verstehe ich so nicht, was meinst du?
Mir wurde mal mitgeteilt das so ein Arzt eher etwas zu Gunsten des eLB begutachtet als hinterher Probleme zu bekommen wenn das Gegenteil der Fall wäre.
Na ja muss dazu sagen das man das glauben kann oder auch nicht.

MfG FN
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