Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?

Begonnen von hotwert, 14. Januar 2022, 11:10:32

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hotwert

Moin Leute,

Mitte Dezember hab ich eine neue Eingliederungsvereinbarung bekommen, ich soll nun 3 Bewerbungen im Monat schreiben. Ansonsten stand nichts schlimmes drin, also hab ich die EGV unterschrieben.


Ich hab natürlich viele Einschränkungen wie nur leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel, keine erhöhte Stressbelastung, keine Schichtarbeit, keine Fremd- oder Eigengefährdung, nur geringer Publikumsverkehr usw...
Das alles hat deren Amtsarzt nach Aktenlage entschieden. Meine weiteren Beschwerden hab ich nie Attestieren lassen.

Ich such nun schon seit Stunden bei der Jobbörse nach Stellen, bisher hab ich nur eine gefunden die passen würde. Ansonsten wird immer Schichtbereitschaft oder körperliche Belastbarkeit verlangt. Oder Arbeiten unter Stress. Gesundheitlich kann ich das aber nicht mehr. Ich hatte ja auch schon eine Wiedereingliederung in meinen alten Beruf, welche nach 2 Krankenhausaufenthalten als fehlgeschlagen beendet wurde. Das hab ich dem SB auch gesagt.

Soll ich einfach die Bewerbungen schicken, auch wenn das geforderte Profil nicht übereinstimmt? Oder dem SB schreiben das ich keine geeigneten Stellen finden konnte? Wie kann ich das nachweisen?

Depri2022

Ja und natürlich nicht nur Jobbörse durchforsten,da gibt es eh nix Gescheites.
Einfach mal über Suchfunktion in deinem Browser eingeben. Dann gibt es diverse Stellenangebote auf zig Seiten. Da inserieren die AGs und nicht nur ZAFs...

Muss auch noch eine schreiben. Hab was gefunden über StepStone. Passt so fast zu mir...Wenn nicht nur das Schreiben der Bewerbung schon Panik auslösen würde...

111929

Sinnfreie BWs zu schreiben gehört zu den beliebtesten 'Pflichten' zu dem einem das JC verdonnert. Also schickt mensch per E-Mail, falls Rechner vorhanden, eben sinnlos Bewerbungen in der vereinbarten Anzahl heraus. Drei BWs pro Monat sind da lt. SG ok.: es darf aber vom JC mit der Anzahl der BWs nicht übertrieben werden. Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen beantragen nicht vergessen !

Heinz-Otto

Ganz lustig wird es, weil in den EinV sinngemäß meistens steht.
Das JC macht Stellenvorschläge, sofern geeignete Stellen verfügbar sind.

Angebote bekam ich fast nur am Tag der Erneuerung der EinV.

Ich hatte mich spaßeshalber mal darauf berufen, dass keine geeigneten Stellen verfügbar waren und ich das dadurch bestätigt sehe, dass mit auch keine Stellenangebote unterbreitet wurden.

Das wurde ignoriert und es passierte nichts. Ich hatte natürlich insgeheim Nachweise über die Pflichtbewerbungen.
Es war ein Testballon ;)

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 14. Januar 2022, 11:10:32also hab ich die EGV unterschrieben.
Dann musst du auch die 3 Bewerbungen im Monat machen, auch wenn sie noch so sinnlos sind.

Wenn es so viele Einschränkungen gibt und kaum passende Stellen in deiner Gegend, sollte eine Zahl gar nicht in der EGV stehen.
Dem JC ist es meistens völlig egal was man für Einschränkungen hat, Hauptsache die Bewerbungen stimmen.

Schwachsinnige Stellenangebote kennt sicher fast jeder hier.
Mein Nachbar (60) kennt so was auch, der hat auch Rücken usw. trotzdem bekam er mehrmals Angebote mit RfB als Paketfahrer.
Um keine Sanktion zu fressen, musste er sich auch sinnlos da Bewerben.
Ein AG hat ihn auch relativ Unfreundlich zu verstehen gegeben, dass er keine Zeit für solchen Mist hat.

CCR

Zitat von: vanessa am 14. Januar 2022, 14:50:59Wenn es so viele Einschränkungen gibt und kaum passende Stellen in deiner Gegend, sollte eine Zahl gar nicht in der EGV stehen.
Dem JC ist es meistens völlig egal was man für Einschränkungen hat, Hauptsache die Bewerbungen stimmen.
immer alle Vermittlungsvorschläge aufheben um vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt das Stellenangebot wieder anschreiben zu können.

Spritzenhalter

Kommt auf die Formulierung an. Sie bewerben sich, oder Sie legen Bewerbungsbemühungen vor. Das zweitere wäre schon erfüllt wenn man an 3 Tagen im Monat die Jobbörse durchforstet.

hotwert

Ich hab jetzt 3 Firmen gesucht die so fast passen könnten.... In meinen erlernten Beruf kann ich ja aufgrund meiner Einschränkungen nicht mehr, und ohne Ausbildung bleiben nur Hilfsarbeiterjobs, welche wiederum so gut wie immer Körperliche oder psychische Belastbarkeit erfordern...

Soll ich da jetzt wirklich 3 richtige Bewerbungsmappen hinschicken? Was wird den vom Jobcenter verlangt? Und was verlangt das Jobcenter als Nachweis? Hab ja nie Bewerbungen geschrieben und kenn mich da garnicht aus. :D Selbst meine Ausbildungsstelle damals bekam ich ohne Bewerbung, hab einfach ein Praktikum gemacht und hab dann direkt einen Ausbildungsvertrag bekommen....

Heinz-Otto

Es müsste in der Eingliederungsvereinbarung stehen, wie die Nachweise zu erbringen sind.

Gast32644

@hotwert

Hast du mal einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt bzw. wurdest du vom JC dazu aufgefordert?

Normalerweise ist das das erste was passiert, wenn jemand mit Einschränkungen H4 beantragt.

Je nachdem wieviel beitragspflichtige Jahre du bereits gearbeitet hast, ist entweder die DRV (bei 15 Jahren und mehr) oder das JC zuständig (weniger wie 15 Jahre).

Wenn die Teilhabe genehmigt wurde, dann muss als erstes ein Assessment gemacht werden. Dort wird dann festgestellt, welche Tätigkeiten du aufgrund deiner Einschränkungen noch machen kannst.

Und erst dann anschließend kommt alles andere.

So wie du die momentane Situation beschreibst, ist das alles Quatsch, denn du weist ja nicht mal, welche Jobs du noch ausüben kannst und wie willst du dann geeignete Stellenangebote finden?

Klär das erstmal wegen der Teilhabe ab.

Depri2022

Ob Bewerbungsmappe oder einfach Mappe als PDF per email Anhang. Deine Entscheidung oder auch angegeben.
Eigentlich reicht und wird bevorzugt das Ganze per email einzuschicken

Bei StepStone u.ä. klickt man. ur noch auf Berwerbung und kommt automatisch weiter,Anschreiben vorab  anpassen und weg damit. Dauert dann vielleicht ungeübt 10 Minuten...

Die Ausführlichkeit der Bewerbung hängt auch von der Tätigkeit ab

hotwert

Zitat von: Gast32644 am 16. Januar 2022, 10:09:26
@hotwert

Hast du mal einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt bzw. wurdest du vom JC dazu aufgefordert?

Normalerweise ist das das erste was passiert, wenn jemand mit Einschränkungen H4 beantragt.

Je nachdem wieviel beitragspflichtige Jahre du bereits gearbeitet hast, ist entweder die DRV (bei 15 Jahren und mehr) oder das JC zuständig (weniger wie 15 Jahre).

Wenn die Teilhabe genehmigt wurde, dann muss als erstes ein Assessment gemacht werden. Dort wird dann festgestellt, welche Tätigkeiten du aufgrund deiner Einschränkungen noch machen kannst.

Und erst dann anschließend kommt alles andere.

So wie du die momentane Situation beschreibst, ist das alles Quatsch, denn du weist ja nicht mal, welche Jobs du noch ausüben kannst und wie willst du dann geeignete Stellenangebote finden?

Klär das erstmal wegen der Teilhabe ab.

So eine "Berufliche Reha" will der SB das ich sie ab März mache. Ich will aber garkeine Umschulung haben. Ich weis nicht was die da machen, vll muss ich auch nur zig Fragen beantworten und dann kommen mögliche Tätigkeiten dabei raus. Er sagte mir zumindest am Telefon, dort geht es hauptsächlich um eine Umschulung. Ich hab Angst das ich auf einen Bürojob umschulen soll...

Aktuell seh ich mich auch nicht Vollzeit arbeitsfähig, Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.

Deshalb such ich jetzt einen Arbeitgeber der mich auf 451€ anstellt, das ist Sozialversicherungspflichtig und ich wäre nurnoch Aufstocker.

In der EGV steht ich soll eine Liste anfertigen mit Jobs die ich mir noch gesundheitlich zutraue.

Wenn das mit Corona mal etwas abflaut wird das JC mich sicherlich oft einladen und jede Menge Stress machen. Bleibt mir eigentlich nur der Gang zum Arzt als ausweg...

Unwissender

Zusatz: wenn in der EGV auch steht, das die 3 Bewerbungsbemühungen auch bezahlt werden, schon! Ansonsten würde ich Stunk machen ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Depri2022

Nuja, nach Herrn Heil, soll es ja dazu kommen möglichst viele Menschen eben durch geeignete Umschulungen,Weiterbildungen aus dem Alg2 zu befreien.
Ja, es ist dann auch für Dich zu befürchten, dass man das tut.
Eine berufliche Reha ist erstmal keine Umschulung.
Und Umschulung macht nur Sinn, wenn derjenige der die Umschulung startet auch den Wunsch und das Ziel hat dadurch seine berufliche Zukunft und sein Leben zu gestalten

Penny

Zitat von: Depri2022 am 16. Januar 2022, 11:13:02
Nuja, nach Herrn Heil, soll es ja dazu kommen möglichst viele Menschen eben durch geeignete Umschulungen,Weiterbildungen aus dem Alg2 zu befreien.

Genau... umschulung, danach Leihbude und aufstocker  :lachen:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich