Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?

Begonnen von hotwert, 14. Januar 2022, 11:10:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Depri2022

Nö, es teht je explizit, dass eben nicht mehr in kurzfristige Tätigkeiten,Leiharbeit,Helferjobs vermittelt werden soll sondern durch Ausbildung eben in langfristigere Perspektiven.
Dass das nicht bei allen klappen wird- das Können und Wollen des Hilfebedürftigen spielt dabei eine wichtige Rolle,sollte klar sein.
Es ist ein frommer Wunsch die vielen unbesetzten Stellen mit den Alg2 Empfängern zusammen zu bringen.

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Januar 2022, 15:18:28
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN

Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?

Heinz-Otto

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 16:37:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Januar 2022, 15:18:28
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN

Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?

Ja. Aber manche Vermittler lassen einem auch in Ruhe, wenn man nur einen 450 € Job, oder sozvers-pflichtigen 451 € + (Midijob) hat.
Aber so wie deiner klingt, wird der wohl keine Ruhe geben.
Musst halt die nächste EinV abwarten und dort gut verhandeln.
Weiterbildungen würde ich immer annehmen, wenn sie sinnvoll sind und passen.

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 16:37:23
Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?
Doch da a) die EinV angepasst gehört und da kann man Bewerbungsbemühungen besprechen/ändern lassen. Dann kann dich b) das JC nur zu Terminen laden die außerhalb deiner Arbeitszeit liegen und für die OA kommt es darauf an ob du (Rechte und Pflichten als Hartz IV) Aufstocker wirst. Also c) Urlaub z.B., ansonsten wärst du wenn du eine Single BG wärst eh aus dem Leistungsbezug.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Hier hab ich mal die erste Seite meiner Eingliederungsvereinbarung fotografiert.

Ich hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein? Hab mich in dem Zusammenhang aber auch nicht weiter informiert.

Bis auf die 3 Bewerbungen im Monat steht eig. nichts drin, außer das ich eine Liste anfertigen soll mit Jobs die ich mir gesundheitlich zutraue.

Auserdem steht geschrieben:

"Das Jobcenter unterbreitet ihnen Vermittlungsvorschläge soweit geeignete Stellenangebote vorhanden sind." Da da kaum was kommt gibts wohl nicht viel, und ich darf mir jetzt jeden Monat Gedanken machen wo ich mich bewerbe, bei Stellen die ich meistens sowieso nicht machen kann. Auserdem verlangt das Jobcenter eine vollständige Kopie der Bewerbung.

Ansonsten werden Bewerbungskosten usw. übernommen.

Bei "Ziele" steht auch nur "Minderung bzw. Wegfall der Hilfsbedürftigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung."

Da würde ein 450€ Job ja drunter fallen, denn es wäre ja eine Minderung der Hilfsbedürftigkeit.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Depri2022

Ja, aber die Minderung wird so lange gefordert, bis die Hilfebedürftigkeit nicht mehr besteht.
Da hilft also ein Minijob nur bedingt, der beseitigt die Hilfebedürftigkeit nicht.
Letztendlich musst Du wissen was Du willst.
Weiter Alg2 und bischen was zuverdienen. Dann wartest Du auf die Berwerbungsaufforderungen vom JC und guckst immer mal nur in der Jobbörse. Die 3 saugst Du Dir immer mal aus den Fingern und gut ist.Bewerben heißt ja nicht eingestellt.

Willst Du mehr, dann guckst Du auf allen Stellenseiten, meldest Dich ggf auch zur Erinnerung an(vorsicht nervig,kommt doppelt und dreifach...)
Gehst mal im Ort spazieren und guckst was so in den Fenstern als "Wir suchen" klebt.

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21
Ich hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein?
Stimmt da eine EinV alle sechs Monate neu geschrieben gehört, aber davon rücken solche JC nicht ab.*
Allerdings kannst du es bemängeln und eine sechsmonatsfrist eintragen lassen also von 03-09
Ansonsten passt auf den zwei eingestellten Seiten überhaupt nichts mit dem überein was der Realität sprich der richtigen Schriftform entspricht.
z.B. Vorige Beantragung / auch keine Kostenersatzregelung für Bewerbungen / der AG Zuschuss gehört überhaupt nicht in eine EinV..........
Pkt 5 naja ist eigentlich über das "angeblich zwingend erforderliche Profiling" vom JC/SB zu machen
a) gehört erstattet da es extra Kosten darstellt
c) .... wird immer dreister und was ist bei Initiativbewerbungen?  :wand:
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen

* Mal was von einem User der sich auskennt:
Zitat
Pkt. 2. Gültigkeit
Die Formulierung ,,Anpassung durch Fortschreibung" entspricht nicht den Bestimmtheits- erfordernissen.
Siehe dazu:
"Verwaltungsakte, die nicht den Bestimmtheitserfordernissen nach § 33 Abs. 1 SGB X entsprechen, sind rechtswidrig. In diesem Fall ist das Interesse des Betroffenen höher einzustufen als das der Öffentlichkeit." (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: S 25 AS 1675/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 8 AS 4922/06 ER-B).
zusätzlich:
Nach Auffassung des Senates kann aus der Streichung der starren, regelhaften Sechsmonatsfrist aus dem Wortlaut in § 15 SGB II nicht gefolgert werden, das im Rahmen einer Ersetzung der EGV nach § 15 III 3 SGB II eine unbegrenzte Geltungsdauer festgesetzt werden darf (im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.18, L 9 AS4118/17, anhängig BSG B 14 AS 28/18 R, Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.06.2017, L 16 AS 291/17B ER; Kador in Eichert/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 15, Rn. 77 ff; aA LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.07.2018, L 15 AS 172/18 B ER).
Zusätzlich:
§ 15 Abs. 3 SGB II regelt, dass eine EinV spätestens nach Ablauf von sechs Monaten fortgeschrieben werden soll. Die Einschränkung auf "soweit erforderlich" ist somit rechtswidrig, da das JC kein Ermessen hat, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen.
MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein?
Das kann man auch so stehen lassen, mir wäre das egal wie es da steht.

Du hast deine Unterschrift darunter gesetzt, nun ist es auch besser du hälst dich auch daran.

Das mit dem Berufe Aussuchen, über die eine Internetseite ist aber Quatsch.
Ebenso die Punkte a) b) und c)
Eine einfache Liste muss reichen.
Glaubt SB dieser Liste nicht, muss er selbst tätig werden und Ansprechpartner sowie Tel. Nr. der AG raus suchen.

Auch das mit reeller Aussicht auf Einstellung beim AG ist völlig daneben.
Wer will das vorher Beurteilen können?
Manchmal hat ein AG auch andere passende Stellen die nicht unbedingt Öffentlich gemacht werden.

Wenn deine Einschränkungen so hoch sind wie geschrieben, fallen Leihbuden schon mal weg.
Denn die interessiert es so gut wie null, wie fit du bist.

hotwert

Na dann schreib ich einfach auch nur eine Liste.
Der bekommt eine Musterbewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf und das muss ihn langen.

Von Leihbuden hab ich noch nie Vermittlungsvorschläge bekommen, von selbst werde ich mich da sicherlich auch nicht bewerben.

Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.

BigMama

Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
Ja.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast32644

Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58
Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.

Deshalb solltest du erst die Teilhabe am Arbeitsleben beantragen und auf dem Weg ein Assessment machen, um herauszufinden, welche Tätigkeiten du überhaupt noch ausüben kannst.

Meiner Meinung nach, ist das völliger Quatsch, was dein SB da durchzieht. Wie sollst du geeignete Stellen finden, wenn du gar nicht weist, welche Stellen auf Grund deiner Einschränkungen für dich überhaupt geeignet sind.

Das sollte dir auch wichtig sein, denn wenn du den für dich falschen Job machst, dann werden sich deine Probleme verschlimmern. Denk mal da drüber nach.

Aber wie gesagt, ist nur meine Meinung.

CCR

Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
ja aber das werden die vielleicht schon Wissen wenn das JC den AG nach deinen Bemühungen des Vermittlungsvorschlages befragt,
einen satten Eingliederungszuschuss zum Lohn werden sie sicherlich wollen durch dein Handicap.

hotwert

Zitat von: CCR am 19. Januar 2022, 21:05:57
Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
ja aber das werden die vielleicht schon Wissen wenn das JC den AG nach deinen Bemühungen des Vermittlungsvorschlages befragt,
einen satten Eingliederungszuschuss zum Lohn werden sie sicherlich wollen durch dein Handicap.
Für die Vermittlungsvorschläge würde ich auch kein ärztliches Gutachten schicken.
Soweit ich gelesen habe würden die 70% Zuschuss bekommen weil ich unbefristet schwerbehindert bin.

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: vanessa am 19. Januar 2022, 17:45:00Du hast deine Unterschrift darunter gesetzt, nun ist es auch besser du hälst dich auch daran.
Zitat von: vanessa am 19. Januar 2022, 17:45:00Glaubt SB dieser Liste nicht, muss er selbst tätig werden und Ansprechpartner sowie Tel. Nr. der AG raus suchen.
Jetzt nicht mehr da die EinV in der Form unterschrieben wurde.

Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58
Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe.
Ja da freut sich das JC wenn es das erfährt. Erstens Negativbewerbung und zweitens ein Grund dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu stecken.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.