Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?

Begonnen von hotwert, 14. Januar 2022, 11:10:32

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Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole
Ist völlig korrekt, da bleibt es Übersichtlicher.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Diese erwartet natürlich
Erwarten tun sie das eigentlich nicht.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet?
Erst mal gar nichts, Ablehnung einer Reha ich nicht so Ungewöhnlich.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden
Warum nicht, das geht natürlich auch ohne Reha.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt.
Und dieser Antrag läuft vermutlich noch, warum schreibst du das erst jetzt?
Damit hat sich die EGV komplett Erledigt, da deine Erwerbsfähigkeit erst noch fest gestellt werden muss.
Mit dir dürfte gar keine EGV abgeschlossen werden, zumindest nicht so lange das Verfahren bei der RV noch offen ist.

hotwert

Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:19:37
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole
Ist völlig korrekt, da bleibt es Übersichtlicher.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Diese erwartet natürlich
Erwarten tun sie das eigentlich nicht.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet?
Erst mal gar nichts, Ablehnung einer Reha ich nicht so Ungewöhnlich.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden
Warum nicht, das geht natürlich auch ohne Reha.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt.
Und dieser Antrag läuft vermutlich noch, warum schreibst du das erst jetzt?
Damit hat sich die EGV komplett Erledigt, da deine Erwerbsfähigkeit erst noch fest gestellt werden muss.
Mit dir dürfte gar keine EGV abgeschlossen werden, zumindest nicht so lange das Verfahren bei der RV noch offen ist.

Ich sollte das mal vervollständigen:

Ich war beim ärtzlichen Dienst, welcher entschied das ich nicht erwerbsfähig bin. Somit musste ich auch nichts machen beim Jobcenter. Das war vor 2 Jahren. Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.

Ich musste zu zwei Gutachtern der DRV, im Gutachten wurde entschieden das ich Vollzeit Erwerbsfähig bin mit Einschränkungen. Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter und der Amtsarzt hat dementsprechend danach sein Ärtzliches Gutachten angepasst. Seitdem versucht man mich zu vermitteln.
Zitat SB: "Ich hab ja nur so Fälle wie sie, und da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt, und wenn sie doch Rente bekommen brauchen sie ja nicht zu arbeiten" 😵‍💫

Erst jetzt im Widerspruchsverfahren wurde eine Reha gefordert. Die hab ich auch garnicht beantragt sondern die EM-Renten Abteilung der DRV.
Jetzt schreibt mir die Reha-Abteilung das man davon ausgeht das ich aus gesundheitlichen Gründen garnicht Reha fähig bin und deshalb die Bewilligung per Verwaltungsakt zurückziehen will.

Also wird man mich wohl erneut zum Gutachter schicken, die brauchen ja ein Gutachten das eine Erwerbsminderung bestätigt.
Ich denke es ist eher unwahrscheinlich das man jetzt irgendwas bewilligt ohne Begutachtung?

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.
Hast du gemacht und der Antrag ist durch?
Du hast einen Bescheid von der RV bekommen?
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Erst jetzt im Widerspruchsverfahren
Das läuft noch?
Wenn ja, ist nichts mit EGV so lange kein endgültiger Bescheid da ist.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter
Daran muss sich das JC halten, der ÄD vom JC hat da nichts mehr zu melden.
Das Gutachten von der RV ist höherwertig, als das vom ÄD des JCs.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt
Völlig falsch, SB muss Abwarten bis der endgültige Bescheid von der RV da ist.

hotwert

Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:59:34
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.
Hast du gemacht und der Antrag ist durch?
Du hast einen Bescheid von der RV bekommen?
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Erst jetzt im Widerspruchsverfahren
Das läuft noch?
Wenn ja, ist nichts mit EGV so lange kein endgültiger Bescheid da ist.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter
Daran muss sich das JC halten, der ÄD vom JC hat da nichts mehr zu melden.
Das Gutachten von der RV ist höherwertig, als das vom ÄD des JCs.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt
Völlig falsch, SB muss Abwarten bis der endgültige Bescheid von der RV da ist.

Ja, die Rente wurde abgelehnt da da die Gutachten ja eine Erwerbsfähigkeit mit Einschränkungen bescheinigt haben. Daraufhin hab ich Widerspruch eingelegt. Die DRV hat auch das Jobcenter selbst mit ihren Ergebniss angeschrieben, da musste ich garnichts machen.

In dem Gutachten vom ÄD steht so ziemlich das selbe wie von dem der Rentenversicherung. Eigentlich 1:1 übernommen.
Bisher läuft also das Widerspruchsverfahren, aber das Gutachten das ich mit Einschränkungen arbeitsfähig wäre ist immernoch das letzte aktuelle Gutachten an dass das Jobcenter sich hält.

Bisher existiert also ein Bescheid über die Ablehnung der Rente, gegen welchen Widerspruch eingelegt wurde.
Soweit ich weis informiert im Widerspruchsverfahren die DRV auch das Jobcenter nicht mehr mit Ergebnissen. Die würden jetzt garnicht mehr von einem positiven oder negativen Bescheid wissen, auser ich melde es.

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 16:19:16Die würden jetzt garnicht mehr von einem positiven oder negativen Bescheid wissen
Hatte ich auch mal gemacht und dem JC davon nichts gemeldet. (Widerspruch wurde Abgewiesen)
Die RV informiert das JC eigentlich über gar nichts, außer man hat dem zugestimmt.

hotwert

Gerade kam von einem Vermittlungsvorschlag für eine wenig passende Stelle (körperliche und psychische Belastbarkeit wurde vorrausgesetzt)
ein Brief zurück, daran steht ich hätte vergessen meine Telefonnummer anzugeben und soll diese per Email senden. Ich habe weder Mail noch Telefonnummer angegeben.

Kann man das schreiben direkt wegwerfen oder soll ich darauf noch antworten?

Unwissender

Wenn keinr Rechtsfolgebelehrung dabei ist, kannst du es auch wegwerfen. Du musst im übrigen nur postalsch erreichbar sein.

:offtopic:

Ich habe dem JC vor Jahren mal eine Mobilfunknummer mitgeteilt, die längst nicht mehr aktuell ist! Die haben das nur noch immer nicht kapiert. Eine neue Nummer habe ich nicht angegeben!

Würd eh nix bringen, weil die immer mit unterdrückter Nummer anrufen und die vom Telefon abgewiesen wird!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

hotwert

Zitat von: Unwissender am 27. März 2022, 09:54:27
Wenn keinr Rechtsfolgebelehrung dabei ist, kannst du es auch wegwerfen. Du musst im übrigen nur postalsch erreichbar sein.

:offtopic:

Ich habe dem JC vor Jahren mal eine Mobilfunknummer mitgeteilt, die längst nicht mehr aktuell ist! Die haben das nur noch immer nicht kapiert. Eine neue Nummer habe ich nicht angegeben!

Würd eh nix bringen, weil die immer mit unterdrückter Nummer anrufen und die vom Telefon abgewiesen wird!

Der Brief kommt von der Stelle auf die ich mich bewerben musste. Da steht "Vielen Dank für ihre Bewerbung und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse an unseren Unternehmen. Leider haben sie in ihren Bewerbungsunterlagen keine Telefonnummer angegeben, unter der wir sie erreichen können. Wir bitten Sie um Zusendung der Telefonnummer per E-Mail an xxx@xxx.de"

Da müsste ich jetzt ja wieder per Brief antworten und wieder eine 85 cent Marke verkleben. Ich hab die Bewerbung ja nur geschickt weil ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Das war ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.

Fettnäpfchen

Zitat von: hotwert am 27. März 2022, 10:28:03Da müsste ich jetzt ja wieder per Brief antworten und wieder eine 85 cent Marke verkleben. Ich hab die Bewerbung ja nur geschickt weil ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Das war ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.
Tja falsch gedacht.....

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 26. März 2022, 16:46:06körperliche und psychische Belastbarkeit wurde vorrausgesetzt
Wenn es klar ist, dass du diese Bedingungen nicht mehr Erfüllen kannst, kann man auch Ablehnen.

JC sind dafür bekannt, einem auch völlig inakzeptable Angebote zukommen zu lassen.

Zitat von: hotwert am 27. März 2022, 10:28:03ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Doch nicht indem man eine Bewerbung los lässt.
Da sollte man vorher bei der Firma mal Nachfragen ob der Job für dich geeignet ist.
Spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten.
Vorhandene Einschränkungen kann man durchaus auch in der Bewerbung mit Erwähnen.

War das eine Leihbude, denen ist es oft egal wie es Gesundheitlich steht.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 16:19:16da die Gutachten ja eine Erwerbsfähigkeit mit Einschränkungen bescheinigt haben
Das Gutachten von der RV ist für das JC bindend, dass vom ÄD nicht mehr weil davor gewesen.
(auch wenn die fast gleich sind)

Unwissender

@hotwert:

Warum wollen die deine Telefonnummer? Datensammeln?
Wenn die dich wollen, sollen Sie dich schriftlich einladen/kontaktieren! (Dann hast du auch was in der Hand, um beim JC Reisekosten für das Vorstellungsgespräch geltend zu machen, was bei einer telefonischen "Einladung" wesentlich schwerer ist)!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

hotwert

Zitat von: Unwissender am 28. März 2022, 10:16:28
@hotwert:

Warum wollen die deine Telefonnummer? Datensammeln?
Wenn die dich wollen, sollen Sie dich schriftlich einladen/kontaktieren! (Dann hast du auch was in der Hand, um beim JC Reisekosten für das Vorstellungsgespräch geltend zu machen, was bei einer telefonischen "Einladung" wesentlich schwerer ist)!

Ja das hab ich mich auch gefragt. Die könnten mich ja einfach einladen. Ich hatte noch nie das jemand nen Brief zurückschickt und nach der Telefonnummer fragt, im Falle eines positiven Bewerbungsgesprächs könnte man, wenn man will die Nummer ja auch vor Ort dalassen.
Und dann soll ich die Nummer auch noch per Mail schicken damit sie die Adresse auch noch hätten.
Aber auf den eigenen Brief den die mir geschickt haben ist bei "Telefon:" im Briefkopf nichts eingetragen..... Sonst könnte man ja einfach anrufen.

Ich hab mir überlegt, ich mach garnichts, die werden nie mehr von mir hören.

Unwissender

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

EinMensch22

Bin ebenfalls von diversen Einschränkungen betroffen und habe bisher nicht einmal eine einzige Stellenanzeige gefunden auf die ich mich überhaupt bewerben könnte, also bisher keine Bewerbung geschrieben.
Wie das dann irgendwann mit dieser EGV aussieht werde ich dann wohl in Zukunft sehen, bisher habe ich noch keine.
Sinnlose Bewerbung zu schreiben auf Stellenanzeigen für die man nicht einmal mit sehr sehr viel Phantasie geeignet ist halte ich für völligen Schwachsinn. Inwieweit man das dann macht um Ruhe vor dem JC zu haben, keine Ahnung, mag einiges dafür sprechen es so zu halten. Ich sehe es jedoch für mich bisher als undenkbar mich auf Stellen zu bewerben, die nicht einmal im Ansatz eine minimal Chance beinhalten, dass ich die Arbeitsstelle mit meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit überhaupt antreten kann.
Was macht man dann bei einer Zusage ?  :grins:


BigMama

Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 16:11:49Was macht man dann bei einer Zusage ?  :grins:
Wirst du wohl kaum bekommen wenn du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst.

Suchst du ernsthaft nach ner Beschäftigung? Dann kann ich dir vielleicht mit dem einen oder anderen Tipp weiterhelfen.
Hast du gar kein ernsthaftes Interesse wirklich ne Arbeit zu finden und auch auszuüben, ist mir meine Zeit und Energie zu schade.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)