New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt

Begonnen von Sophiagirl, 21. Januar 2022, 15:27:58

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Depri2022

So viele Nebenschauplätze...
Was ich jetzt rauslese.
Mit zu dritt ist TE plus ihr Vater plus das demnächst zu erwartende Baby gemeint.
Sollte der offensichtlich noch sehr junge(derzeit noch minderjährige) KV des Ungeborenen dann dazustoßen kommt der nächste Umzug wohl oben drauf.
Was Sorge,Vaterschaftsanerkennung usw betrifft-andere Baustelle die dann wohl etwas mit der Zuständigkeit zu tun hat. KM und Kind in D, KV in ?  und zukünftig dann vielleicht in Ungarn...

Der Friese

Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor? Den solltest du doch haben, weil ohne den stehst du demnächst auf der Straße.

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Das einzige was mir einfällt wenn das JC nicht bewilligt wäre der Gang zum SG aber da braucht es schriftliches vom JC. Alles zu unklar und verwoben...um da auf einen umsetzbaren Tip zu kommen. Dazu noch ein RA der keine Zeit hat?
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug natürlich ist der anzupassen!


Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 13:49:54Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor?
Zitat von: Sylvergirl am 22. Januar 2022, 16:14:26

Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung.
und da müsste man das Ergebnis auch noch abwarten bevor eine Klage eingereicht wird. Was theoretisch sehr schnell gehen muss/müsste
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Der Friese

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2022, 14:06:00
Sylvergirl

Das einzige was mir einfällt wenn das JC nicht bewilligt wäre der Gang zum SG aber da braucht es schriftliches vom JC. Alles zu unklar und verwoben...um da auf einen umsetzbaren Tip zu kommen. Dazu noch ein RA der keine Zeit hat?
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug natürlich ist der anzupassen!


Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 13:49:54Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor?
Zitat von: Sylvergirl am 22. Januar 2022, 16:14:26

Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung.
und da müsste man das Ergebnis auch noch abwarten bevor eine Klage eingereicht wird. Was theoretisch sehr schnell gehen muss/müsste
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN

Einen Post später schreibt sie, dass sie das durch den Anwalt klären lassen will. So verstehe ich das.

Irgendwie kommen von ihr ja leider die Infos immer nur häppchenweise und oft fehlen entscheidende Punkte. Bevor ich mich hier weiter einbringe, möchte ich erst einmal das geklärt haben. Dann könnte ich bei Sympathie meine Hilfe anbieten. Das JC hier ist eine Optionskommune mit vielen "Eigenarten". Die brauchen öfter mal Nachhilfe.

Stutzig macht mich, wie hier eine AlG2-Empfängerin von außerhalb, mit den ganzen Baustellen, eine Wohnung bekommt. Das wäre der 6er im Lotto. Jever ist das "München" von Friesland. Eine Wohnung nach Angemessenheitskriterien zu finden ist ein Ding der Unmöglichkeit. Hier herrscht fast Vollbeschäftigung und auch Gutverdiener suchen ewig. Also entweder ist da irgendwo ein Haken. Es ist eine Bruchbude, die gleich wieder neue Probleme schafft, oder hier fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.


justine1992

Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 15:28:26oder hier fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
Wahrscheinlich mietet ihr Vater die Wohnung(en).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Dass das alte JC den MV der neuen Unterkunft nicht benötigt, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung Drucksache 18/8041
ZitatZu § 22 Absatz 4
Bislang soll vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft eine Zusicherung des bisher örtlich zustän-
digen kommunalen Trägers eingeholt werden. Der künftig zuständige Träger ist zu beteiligen. Die Regelung hat
sich in der Praxis nicht bewährt, weil der bisher örtlich zuständige kommunale Träger sich zunächst bei dem für
die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Träger hinsichtlich dessen Kriterien für die Angemessenheit
der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung informieren musste, um dann eine eigenständige Entscheidung
in Anwendung der Angemessenheitskriterien des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trä-
gers zu treffen. Zudem hat sich als problematisch herausgestellt, dass der für die neue Unterkunft örtlich zustän-
dige kommunale Träger dann zunächst an die Entscheidung des bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers
gebunden ist. Problematisch kann es auch sein, wenn solche Entscheidungen innerhalb kürzester Zeit getroffen
werden müssen.
Geregelt wird daher, dass der am Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger künftig für die
Entscheidung über die Zusicherung der Unterkunftskosten am neuen Wohnort zuständig ist. Er kann die Ange-
messenheit vor Ort besser beurteilen und ist, soweit die Übernahme einer Mietkaution begehrt wird, ohnehin von
der leistungsberechtigten Person zu kontaktieren.

Die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zusicherung, dass der Umzug erforderlich sein muss, entfällt. Feh-
lende Erforderlichkeit des Umzuges führt ohnehin nicht dazu, dass die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft
und Heizung am neuen Ort der Unterkunft beschränkt werden könnte. Die Entscheidung über die Zusicherung
der Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung kann daher künftig ohne Abstimmung der jeweils
zuständigen kommunalen Träger erfolgen.
Eine fehlende Erforderlichkeit des Umzuges wirkt sich nur bei der Anwendung des § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II
aus, der nur für Umzüge innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines kommunalen Trägers Rechtswirkung entfal-
tet. Zudem ist die Erforderlichkeit des Umzuges Anspruchsvoraussetzung für die Zusicherung der Übernahme
von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten nach § 22 Absatz 6 SGB II, die ohnehin von dem für die
bisherige Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Träger getragen werden. Die Erforderlichkeitsprüfung im
Rahmen der Zusicherung für die Anerkennung der Angemessenheit der Aufwendungen am neuen Wohnort kann
daher aus Vereinfachungsgründen komplett entfallen.

Gleichzeitig würde ich dem JC noch eine einschenken und Meldung beim BfDI machen wegen Datenschutzverstoß.
Rundschreiben #5 des BfDI an gemeinsame Einrichtungen
,,Erfolglose" Anforderung von Daten ist Datenerhebung
ZitatIch vertrete die Auffassung, dass die Datenerhebung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO be-
reits mit dem Anfordern der Daten bei der betroffenen Person beginnt. Damit liegt ab die-
sem Zeitpunkt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
Eine Verkürzung des Erhebungsvorgangs auf die tatsächliche Kenntnisnahme von Daten
würde dem Zweck der DSGVO – dem Schutz der personenbezogenen Daten – nicht ge-
recht.
In der Praxis bedeutet dies, dass bereits die Anforderung von Unterlagen, deren Kenntnis
für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht erforderlich ist, als unzulässig und damit
als Datenschutzverstoß zu werten ist. Ein Datenschutzverstoß wird demnach nicht erst
dadurch realisiert, dass die betroffenen Personen die zu Unrecht angeforderten Unterla-
gen tatsächlich beim Jobcenter einreichen
.


Sophiagirl

Moin,

nein ich hatte bei ebay kleinanzeigen alles ehrlich rein gesetzt und die haben mich dann angerufen ist ein Neubau 73 qm mit 10,50 € je qm. In diesem MV stehen wir wieder beide auf Wunsch der Vermieter. Also keine Buchbrude oder ähnliches die Wohnung war noch nicht mal fertig als wir schauen durften. Zumal ich von 3 MV in 2 mit drin war, war nie ein Problem für die Vermieter die ich hatte.

Diese Wohnung wäre auch mit Kindsvater kein Problem.

Ja genau ich in D und er derzeit in Ungewiss wegen seinen Eltern.

Nein tun sie aber nicht und seit Vater war erst 17 wo er geboren wurde. Wäre ich auch 16 oder so wäre es vermutlich auch eher weniger deren Problem.

Das neue Jc ist bisher ja nicht das Problem, die wollten nur wissen ob mein Vater wirklich die Hälfte zahlt, hat er sonst ja auch immer. Aber nun gut.

Ja, ich wollte damit zum Anwalt aber UH2 und das andere gedöns hat Vorrang.

Daher hat er hierfür keine Zeit.

Ich hab ihr nun den MV von Jever zugeschickt. Sonst könnte Sie ja nicht ersehen ob ich wirklich umziehe aber ich lade, dass schreiben hier nachher gerne auf Wunsch noch hoch.

Was meint ihr was das alles bei mir im Kopf rattert, ich kannte es sonst so man zieht weg und fertig genehmigung. Aber nun gut  :wand:

Der Friese

#22
Ja dann mal herzlichen Glückwunsch und ich hoffe, dass du das mit den Kosten und dem JC hinbekommst. 10,50€ ist hier nämlich schon ne ganz schöne Hausnummer. Nettokalt gilt die Hälfte als angemessen.  :schock:

https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/SK%20Friesland%20LK%20-%2010.11.2020.pdf

Behalte das mal ganz dringend im Hinterkopf. Wie du bei 73qm kein Problem mit KV siehst, ist für mich nicht vorstellbar. Dein Vater braucht seinen Platz und dann noch 2 Erwachsene mit Säugling? Wie soll das gehen? Ich verstehe, dass du da weg willst und dafür auch einiges in Kauf nimmst, aber da ist der nächste Umzug eigentlich vorbestimmt. Und dann ist zu angemessenen JC Kosten hier der Markt leer.

Depri2022

So wie ich es cerstanden habe zahlt der Vater(demnächst Opa) die Hälfte.
Dann passt es für die zukünftige 2Personen BG.
Die Wohnung wird ja geteilt!

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Der Friese

Zitat von: justine1992 am 23. Januar 2022, 18:38:10
Willkommen, liebe 3köpfige Familie, auf 73/2qm!

Vierköpfig. Unterschlag den zukünftigen Opa oder den KV nicht.  :smile:

Sophiagirl

Moin,

Aber das ist im Prinzip nicht mehr das Thema, die frage die Kern Frage ist immer noch warum das alte jc den neuen Mietvertrag benötigt? Und was ich wenn sie es mit dem Mietvertrag noch immer nicht glaubt machen kann?

Ja ich zahle schon seit dem ich Ausbildung gemacht habe 1/3 der Miete oder jetzt eben die Hälfte.

Ist ja außerdem den auch nach ein paar Tagen das Kind da und das zahlt den ja auch Miete.

Naja wir haben jetzt in der 50 qm Wohnung auch am Anfang zu dritt gelebt und die neue Wohnung ist gut genug dafür aufgeteilt.

Ich würde vermutlich auch bis heute in der ersten Wohnung wohnen wo wir das erste mal umgezogen sind, wenn diese nicht 2 Wasserschaden gehabt hätte, die wäre mit fast 100 qm alle mal groß genug gewesen. Aber gut letztes Jahr im Dezember bis auf 1 Raum überall das Wrack Wasser das ging nicht.

Danach die Wohnung war auch nur eine Art Not Lösung zumal ich hier nur stress mit dem Vermieter hatte aber das ist hier auch bekannt.

Danach kam die Wohnung wo ich nun wirklich nicht ahnen konnte, dass ich schwanger werde, war laut meiner Fa immer ausgeschlossen, vernarbte Gebärmutter und pcos. Und wenn das ich es mehr über 13 Woche schaffen würde. Nun ja in dem Punkt hab ich es denn sogar meiner Frauenärztin was anderes bewiesen.

Gut ich hatte auch von 168 auf immerhin 143 kg abgenommen

Ihr sagt meine Infos kommen zu spärlich manchmal wusste ich das selbst nicht früher.

Und mit dieser SB ist es eine voll Katastrophe das Problem so extrem hatte ich noch nie.

Glaubt mir 3 Wasserschaden in 2 Wohnungen in 2 Jahren ist sicher außergewöhnlich aber 2 Auto Unfälle oben drauf in 4 Monaten beide unverschuldet der eine wusste er fährt ohne Bremsen und der andere war auf einer Autobahn in den Niederlande wo es blinkte weil die Brücke hoch gehen sollte und die den vor Panik rückwärts mir vorne rein fährt mit fast 70 km/h erlebt man auch nicht jeden Tag.

Und so geht mein Leben Tag aus Tag ein die nächste Katastrophe Jagd die nächste und größere.

Bei den Auto Unfällen dachte mein Anwalt auch schon ich sei verrückt aber naja jeder von den beiden hat es genau so selbst auch erzählt.

Und es gibt noch mehr solche Probleme und Geschichten inklusive Vornamenswechsel.

Also ja wenn ich hier mein ganzes Leben erzählen soll mach ich aber danach kommt wohl eher die frage auf warum und wie ich noch leben kann und dad fragt mich auch jeder Therapeut.

Liebe Grüße

Heinz-Otto

Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 23:18:38
Moin,

Aber das ist im Prinzip nicht mehr das Thema, die frage die Kern Frage ist immer noch warum das alte jc den neuen Mietvertrag benötigt? Und was ich wenn sie es mit dem Mietvertrag noch immer nicht glaubt machen kann?

Die Antwort habe ich dir gegeben.

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 16:10:31Sonst könnte Sie ja nicht ersehen ob ich wirklich umziehe aber ich lade, dass schreiben hier nachher gerne auf Wunsch noch hoch.
Ja mach mal!
Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 23:18:38
Also ja wenn ich hier mein ganzes Leben erzählen soll mach ich aber danach kommt wohl eher die frage auf warum und wie ich noch leben kann und dad fragt mich auch jeder Therapeut.
Für mich schreibst du sogar zu viel, auch wenn es verständlich ist in solch einer Situation, je weniger du abschweifst um so leichter zu lesen, merken und helfen.

Hast du schon einen Antrag zur Kostenübernahme durch eine Firma in petto, im Prinzip dürfte der ja nicht viel anders sein als beim letzten Umzug?
Hast du schon die angedachte Regelung zum Umzug vorbereitet?
Wie lange willst du auf die Antwort vom JC nach Überlassung des neuen MV warten?
das wären mal Sachen die Vorrangig sind, also mMn.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Wichtig ist, denen klar zu machen, dass die deine Leistungen weiter zahlen müssen, bis das neue JC die Leistungen aufnimmt.
Das werden die vielleicht gar nicht machen.
Wenn das neue JC die Leistungen zahlt, sehen sie auch, dass du umgezogen bist.

Hier mal ein Auszug eines meiner Schreiben an ein JC wegen Umzug
ZitatHier werden leider sehr viele Fehler gemacht und Unterlagen angefordert, die nicht erforderlich sind.
Oder Leistungen werden rechtswidrig zu früh eingestellt, oder zu spät bewilligt, so dass eine nahtlose Leistungsgewährung nicht

Bei Umzug innerhalb des ersten Bewilligungszeitraums (BWZ) sind daher folgende Punkte zu
beachten:
    • Durch den Umzug in den Bereich einer anderen gE endet die örtliche Zuständigkeit der gE des Wegzugsortes nach § 36 SGB II. Die Bundesleistungen sind, um eine Zahlungsunterbrechung zu verhindern (vgl. § 2 Absatz 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X]), im bereits bewilligten Umfang wie bisher bis zum Ablauf des Umzugsmonats durch die abgebende gE weiterzuzahlen (vgl. FW zu § 36 SGB II, Rz. 36.15ff).