Wohnungssuche 6 köpf. Fam. schwierig

Begonnen von Tülin2019, 27. Januar 2022, 05:24:11

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Tülin2019

Heinz-Otto

Für den Umzug gibt es sehr viele Gründe eigentlich. Wenn ich damit Druck machen kann führe ich sie gerne auf. Hier herrscht ein Nachbarschaftsstreit, man hat versucht uns rauszuekeln, es wurden Briefe, Pakete gestohlen, Kinderwagen und Fahrräder beschädigt. Die Kinder wurden im Hausflur geschubst, 2 Mietparteien haben dann behaupet bei uns herrsche nächtliche Ruhestörung. Wir haben dem wiedersprochen und darauf verwiesen dass es von der WG nebenan kommt (Saufgelage Nachts). Das wurde jetzt auch bewiesen. Die Polizei war dreimal dort, nicht angemeldete Personen (aus Polen) wurden gefunden, Gewaltverbrechen fanden auch statt. Die Kinder sind fast traumatisiert. Der Vermieter weiss jetzt dass wir es nicht waren aber die Kündigung liegt vor, wir müssen vor Gericht.
Zudem ist die Wohnung absolut schimmelanfällig egal wie viel man lüftet, entfeuchtet.
4 Kinder haben nur ein kleines 6m2 Zimmer.

Ich habe zumindest die Angebote dokumentiert wo ich online seit 2021 speichere und schreibe. Was wäre denn eine gute Zahl? Ich schreibe einfach regelmässig neue Abgebite an. Von 100 bekommt man 4 Rückantworten und ein vielleicht. 2 mal hats dem Jobcenter nicht gepasst (2018, 2020)

Depri

Kann ich die Liste auch als Screenshot erstellen? Oder kopiere ich den Text des Angebots und das Datum? Also wie soll diese Tabelle am besten aussehen.
Und ja, hab ich eingerichtet. Vieles ist natürlich auch ganz schnell weg, und es kommt immer auch ein kinderloses Paar mit Jobs vorbei :/

Hary

Du solltest trotz allem auch wenn die Wohnungen etwas teurer sind einen Antrag auf Übernahme der angemessenen Kosten für Wohnung und .... Du weißt schon was ich meine stellen. Reiche damit deine Angebote ein und schau dann einmal was dein Jobcenter dazu sagt. Wenn abgelehnt wird, dann wirst du zumindest einen Höchstsatz genannt bekommen.

Die Idee aus eigener Tasche eine größere Wohnung zu bezahlen ist mutig und du solltest es dir genau überlegen. Wenn dann die Nebenkosten höher sind, dann hast du deinen Maximalen Betrag schon aufgebraucht und es gibt weitere Probleme. Außerdem werden Wohnungen im Schnitt nicht billiger und wenn eine Wohnung genehmigt ist und durch eine Erhöhung der Miete "zu teuer" wird, dann ist das kein so großes Problem als wenn eine eh schon "unangemessene" Wohnung noch teurer wird.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das die meisten Jobcenter die Kosten vor Ort kennen und die Listen nicht so eng gesehen werden. Aber du musst eben erst einen offiziellen Antrag stellen.

Tülin2019

Hary

Wir versuchen es auf alle Fälle. Ich verstehe nicht ganz welche Anträge ich vorlegen muss. Ich glaube KDU und 2018 gab man mir im JC noch ein anderes Formular wo der Vermieter unterschreiben sollte. Ich finde aber im Weg nichts.

Finanziell haben wir dank der Kinder und sparsamen Leben immer einen guten Puffer. Ab Februar wären das 300-500 Euro extra im Monat. Ich dachte mir 100 könnte ich übernehmen. Bzw. steuern unsere Eltern recht viel bei wenn es um Kinderkleidung geht. Ausgaben wie Frisör oder Kosmetikbehandlungen haben wir keine (ich mach das), wir bestellen nicht, mein Mann raucht nicht mehr.

Bekommen ältere Kinder eigentlich ggf. mehr Wohnraum?

Depri2022

Die Wohnfläche ist zweitrangig.
Die Gesamtkosten sind wichtig.
Aus der Tabelle kannst Du ja erkennen, dass pro Nase jeweils dann 12 qm dazu kommen ab 5 Personen.
Ob Du nun ein paar qm mehr zum Preis findest oder gar dafür eine gut geschnittene 5 Zimmer Wohnung ist deine Sache.
Was noch gerade erschwerend hinzukommt: Brennstoffkosten entsprechen nicht mehr der Vorgabe aus 2021. Zudem berücksichtige, dass Strom deutlich teurer geworden ist. Da ist dein Puffer dann sehr gut, den brauchst Du!
Am besten wäre für eine Großfamilie natürlich ein Haus. Dann gibt es auch keinen Stress mit drn Nachbarn.
Aber für 500/550 Euro Kalt ein Haus finden ist unmöglich,wenn es keine Bruchbude ist.

Bei ebay Kleinanzeigen hast Du alles auch in deinem email Postfach, also kein Problem es einfach erstmal zu speichern

Tülin2019

Zitat von: Depri2022 am 31. Januar 2022, 07:38:05
Die Wohnfläche ist zweitrangig.
Die Gesamtkosten sind wichtig.
Aus der Tabelle kannst Du ja erkennen, dass pro Nase jeweils dann 12 qm dazu kommen ab 5 Personen.
Ob Du nun ein paar qm mehr zum Preis findest oder gar dafür eine gut geschnittene 5 Zimmer Wohnung ist deine Sache.
Was noch gerade erschwerend hinzukommt: Brennstoffkosten entsprechen nicht mehr der Vorgabe aus 2021. Zudem berücksichtige, dass Strom deutlich teurer geworden ist. Da ist dein Puffer dann sehr gut, den brauchst Du!
Am besten wäre für eine Großfamilie natürlich ein Haus. Dann gibt es auch keinen Stress mit drn Nachbarn.
Aber für 500/550 Euro Kalt ein Haus finden ist unmöglich,wenn es keine Bruchbude ist.

Bei ebay Kleinanzeigen hast Du alles auch in deinem email Postfach, also kein Problem es einfach erstmal zu speichern

Also es ist eigentlich ein Haus, nur wir bewohnen die Wohnung, die anderen Teile sind Keller, Stall und Scheune und nicht bewohnt 😁

Ist es jetzt eigentlich angemessen wenn Heizkosten und Nebenkosten zusammen 300 € betragen?

Depri2022

Das von Dir gefundene ist nicht angemessen! Alkein die Kaltmiete ist höher als die vom JC angenommene Kaltmiete mit kalten Nebenkosten.
Ob die 300 für Kalte Nebenkosten und Heizkosten ausreichen? Wer weiß das schon. Ihr seid zu sechst, habt ein Baby, da kommt was an Wäsche,Wärme,Duschen und Baden,Müll zusamnen...

Tülin2019

Also laut dem Jobcenter im Vogelsbergkreis dürften wir die Wohnung nehmen wenn wir 200 Euro selbst zahlen. Die Teamleitung war nicht gewillt einer vollen Übernahme einzuwilligen.

Auch wurde uns gesagt das Jobcenter zahlt dann keine Kaution? Ist das so richtig?

Wie würde ich es denn machen wenn ich mich z.B. an die Sozialstelle oder Kommunalpolitik wenden würde? Ich bin da noch etwas planlos.

Ich habe ein Anschreiben verfasst, ich füge es mal hier ein. Könnte man in dieser Notlage noch etwas raushauen?
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Betreff: Genehmigung Wohnraum für 6 köpfige Familie, besondere Notlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist XXX und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 4-Zimmer-Wohnung, XXX.

Ich bin 39 Jahre alt und gelernte Fremdsprachensekretärin, habe u.a. auch in den USA gearbeitet. Momentan bin ich auf Elternzeit. Ich lebe derzeit in Karben mit meinen 4 Kindern und meinem Lebensgefährten Herrn XXX. Herr XXX hat bis zu seinem Umzug von Rheinland-Pfalz nach Hessen als Lagerfachkraft bei der Deutschen Post DHL gearbeitet. Momentan erhalten wir ein Einkommen durch das Jobcenter Wetterau.

Aufgrund eines Familienzusammenzuges mit meinen Eltern und der Familie meiner Schwester suchen wir im Vogelsbergkreis eine passende Wohnung. In der momentanen Wohnung habe ich fast 10 Jahre gewohnt. Leider ist sie jetzt aber auch viel zu klein geworden für 6 Personen, davon 4 Kinder im Alter von 10, 5, 2 Jahren und einem Säugling von 3 Monaten. Das Kinderzimmer hat nur 6m2 und bietet nicht ausreichend Platz für Kinder und Möbel. Die ganze Wohnung ist überfüllt und bietet keinen weiteren Stellplatz.

Die Wohnungssuche hat sich seit 2018 sehr schwierig gestaltet. Als mein Lebensgefährte noch berufstätig war, konnten wir ein sehr gutes Wohnungsangebot nicht wahrnehmen aufgrund von Jobcenter Auflagen. Als später die Bedarfsgemeinschaft gebildet war, gab es zwar mehr Geld für Wohnraum, aber wir haben ohne Ausnahme immer wieder Ablehnungen aufgrund der Kinder erfahren. Wir baten damals schon Frau XXX, die Wohnungslotsin vom Jobcenter Wetterau um Hilfe. Wir haben seitdem zahlreiche Bewerbungen geschrieben und auch einen guten Eindruck gemacht bis das Gespräch auf die weiteren Kinder kam (damals war nur unsere kleine Tochter anwesend bei der Besichtigung)

Es ist ohnehin schon sehr schwierig angemessene Angebote zu finden, von den wenigen Angeboten bekommt man dann noch weniger Antworten, und am Ende scheitert es an den Kindern oder Jobcenter Einkommen.

Wir haben zudem weitere Gründe sofort umzuziehen. Unsere Wohnung ist seit längerer Zeit schon anfällig für Schimmel durch ein Flachdach und Regen (oberstes Stockwerk), durch problematische Nachbarn wurden schon oft Briefe und Pakete entwendet, der Briefkasten aufgebrochen, ein Kinderwagen und Kinderrad beschädigt. Einige Mitmieter verursachen eine Ruhestörung die auf die Schlafenszeiten der Kinder abzielt. Die WG direkt nebenan hatte in letzter Zeit einige Kriminalfälle die auch die Kinder sehr verängstigt haben. Dies wurde von der Polizei Bad Vilbel aufgenommen.
Unser Mietvertrag ist bereits gekündigt, eine Verlängerung ist nur über das Gericht möglich.

Durch meine Scheidung wurde 2020 das Jugendamt auf unsere Wohnsituation aufmerksam. Mein Ex Mann, der sich das Sorgerecht für seine zwei Söhne erstreiten wollte, hatte angegeben die Wohnung sei eine Zumutung wegen der kleinen Größe. Seitdem macht uns das Jugendamt Friedberg auch Druck eine neue Wohnung zu finden. Die Jungs haben keinen Kontakt zu ihrem Vater, und möchten nicht dort leben. Das Gericht hat vorerst entschieden dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt. 2 Schulkinder, eins fast im Teenager Alter, brauchen aber auch etwas mehr Platz.
Durch das Jugendamt Friedberg hilft uns jetzt auch eine Familienberatung, Frau XXX, bei der Wohnungssuche. Diese steht mir auch aufgrund meiner besonderen Belastung und gesundheitlichen Lage zur Seite. Ich leide unter einer Neuro-Borreliose, die mich in meiner Bewegung sehr einschränken kann, und deren Genesung langsam vorranschreitet und bei zu hoher Belastung zu einer Hirnhautentzündung führt. Da die angebotene Wohnung auch eine Mitbenutzung des Gartens bietet, wäre es für mich viel einfacher mit den Kindern Zeit an der frischen Luft zu verbringen.
Die Wohnung ist überhaupt absolut kindgerecht und würde 2 Kinderzimmer bieten. Eines für die Jungs, eines für die Mädchen. Die ländliche Umgebung mit Nähe zu Alsfeld eignet sich perfekt für das Familienleben. Wir wünschen uns besonders für die Kinder einen ansprechenden Wohnraum.

Ich habe zeitweise selbständig Im Bereich von Historischen Kostümen und Veranstaltungen gearbeitet und würde auch gerne diese Arbeit in meiner Zeit als Mutter und Hausfrau wieder aufnehmen. Die Wohnung bietet genug Platz für meine Näharbeiten, sowie die nötige historische Kulisse.

Der Vermieter zeigte sich sehr verständnisvoll zu unserer Lage, kinderfreunlich und wohlwollend.

Wir wissen dass die Wohnung über der angegeben Mietgrenze des Jobcenters liegt, erbitten aber aufgrund der besonderen Notlage Ihre Unterstützung bei der Genehmigung des Wohnraums.

Sollten Sie weitere Unterlagen wünschen oder Fragen haben zu unserer Situation lege ich diese gerne vor.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX

Depri2022

Du hast es glaube ich nicht verstanden

Eine Genehmigung, dass ihr umzieht braucht ihr nicht.
In Deutschland herrscht freie Wohnortwahl!
Was euch dann fehlen würde bei unangemessenen Kosten:
Ihr bekämt nur die Zusicherung für Kostenübernahme bis zur Angemessenheit..
Was ihr braucht:
Auf Grund der Dringlichkeit
Kautionsdarlehen
Umzugswagen mit Helfern
Ergänzungsausstattung für die neue Wohnung

Wenn Du die Auskunft der SB Kostenübernahme mit Selbstzahlung von erstmal 200 Euro hast, dann Mietvertrag unterschreiben!
Da Du Familie hast, werden diese sicher helfen die neue Wohnung Einzugsbereit zu machen und den Umzug zu organisieren.

Als Kaution gibt es auch andere Möglichkeiten als nur Bar Kaution.

Heinz-Otto

#23
Das Schreiben würde ich kürzen. Das ist den Leuten womöglich zu viel zum Lesen.
Auch höchst persönliches würde ich auf jeden Fall weg lassen. So neutral wie möglich und nur auf die rein sachlichen Punkte beschränken.

Was auch helfen kann, wenn der jetzige VM euch eine Art Zeugnis ausstellen könnte.
Etwas in der Art:
ZitatVorvermieterbescheinigung

Hiermit wird bestätigt, dass Familie xxx seit dem tt.mm.jj bei mir obige Wohnung bewohnen.
Miete und Nebenkosten werden immer pünktlich gezahlt. Es bestehen und bestanden keine Mietrückstände. Das Mietverhältnis verläuft störungsfrei.
Verstöße gegen die Hausordnung liegen nicht vor.
Die Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen und ordentlichen Zustand.
xxx ist eine sehr ruhige, rücksichtsvolle und freundliche Familie und angenehme Mieter.

Fam. XXX sucht aus persönlichen Gründen eine größere Wohnung, was ich sehr bedauere.
Dennoch wünsche ich Fam XXX bei der Wohnungssuche viel Glück.

Da der Umzug notwendig ist, bin ich der Meinung, dass ihr Anspruch auf Umzugskosten habt. Dafür wäre das jetzige JC zuständig.

In den Richtlinen B-W. lautet es:
ZitatWohnungsbeschaffungskosten (z.B. doppelte Mietaufwendungen), Umzugskosten, Mietkautionen und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Nach § 22 Abs. 6 S. 2 soll die Zusicherung erteilt werden, wenn
der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst ist oder
• der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist
und
• wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Notwendig ist ein Umzug dann, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung geboten ist, z.B. wenn ein rechtskräftiges Räumungsurteil vorliegt, wenn die bisherige Wohnung zu klein oder durch den Auszug eines Mitbewohners zu groß geworden ist oder zu teuer ist und wenn der Einzug in die neu gemietete Wohnung geeignet ist, den Bedarf des Hilfebedürftigen auf absehbare Zeit zu decken.  (LSG FSB, Beschluss v. 21.10.2015, L 11 AS 562/15 B ER).

Das beträfe das jetzige JC. Das soll bedeutet, dass das Ermessen reduziert ist. Der Anspruch auf Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten ist daher aus meiner Sicht einklagbar.

Zitat
Zusätzliche Voraussetzung für die Zusicherung für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile: Die Kosten der neuen Unterkunft sind angemessen (vgl. LSG HAM, Beschluss v. 28.09.2005, L 5 B 255/05 ER AS).

Das beträfe das neue JC. Sieht also nicht so gut aus :(
Aber evtl. ein Darlehen vom JC wäre denkbar. Müsst ihr dann aber auch mit 10%/ Monat abzahlen
Die Kaution kann man auch in 3 Raten zahlen (§ 551 BGB), wenn sich der VM darauf einlässt. Muss er zwar theoretisch, da das unabdingbares Recht ist, aber er wir wissen ja wie das läuft :(

Wenn ihr einzieht, bleibt euch wohl nichts anderes übrig, als die Höhe der Angemessenheit per Gericht anzuzweifeln. Da ihr ja gut dokumentiert habt, steigen die Chancen. Sehr viele Gemeinden bekamen die MOG schon von Gerichten gekippt.
Die Dokumentation von euch bestätigen das ja.


Mein Vorschlag zum Schreiben:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist XXX und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 4-Zimmer-Wohnung, XXX.

Ich bin 39 Jahre und gelernte Fremdsprachensekretärin, habe u.a. auch in den USA gearbeitet. Momentan bin ich auf Elternzeit. Ich lebe derzeit in Karben mit meinen 4 Kindern (10, 5, 2 und Säugling) und meinem Lebensgefährten Herrn XXX.
Herr XXX hat bis zu seinem Umzug von Rheinland-Pfalz nach Hessen als Lagerfachkraft bei der Deutschen Post DHL gearbeitet. Momentan erhalten wir ein Einkommen durch das Jobcenter.

Wir sind sicher, dass sich unsere finanzielle Situation bald bessert, da Lagerarbeiter gesucht sind.
Ich habe zeitweise selbständig Im Bereich von Historischen Kostümen und Veranstaltungen gearbeitet und würde auch gerne diese Arbeit in meiner Zeit als Mutter und Hausfrau wieder aufnehmen.

In der momentanen Wohnung habe ich fast 10 Jahre gewohnt, ist jetzt aber viel zu klein geworden.
Ausgezeichnete Schufa und Vorvermieterbescheinigung liegt vor.
Meine Eltern und Familie wohnen im Vogelsbergkreis und können uns bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Sollten Sie weitere Unterlagen wünschen oder Fragen haben zu unserer Situation lege ich diese gerne vor.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX




Tülin2019

Zitat von: Depri2022 am 01. Februar 2022, 09:29:48
Du hast es glaube ich nicht verstanden

Eine Genehmigung, dass ihr umzieht braucht ihr nicht.
In Deutschland herrscht freie Wohnortwahl!
Was euch dann fehlen würde bei unangemessenen Kosten:
Ihr bekämt nur die Zusicherung für Kostenübernahme bis zur Angemessenheit..
Was ihr braucht:
Auf Grund der Dringlichkeit
Kautionsdarlehen
Umzugswagen mit Helfern
Ergänzungsausstattung für die neue Wohnung

Wenn Du die Auskunft der SB Kostenübernahme mit Selbstzahlung von erstmal 200 Euro hast, dann Mietvertrag unterschreiben!
Da Du Familie hast, werden diese sicher helfen die neue Wohnung Einzugsbereit zu machen und den Umzug zu organisieren.

Als Kaution gibt es auch andere Möglichkeiten als nur Bar Kaution.

Ich verstehe es jetzt besser. Der Umzug wird aber tatsächlich schwierig. Gibt es gar keine Möglichkeit für Hilfe beim Umzug? Wir haben es noch nie in Anspruch genommen. Möbel brauchen wir keine.
Kaution könnten wir noch zahlen, ich habe Erspartes, aber eben nicht endlos viel.

Heinz Otto

Danke für die Info! Wir versuchen es einfach mal. Ich habe jetzt gelesen das Amt muss für 6 Monate auch unangemessene Mieten zahlen?

https://www.sozialhilfe24.de/news/4241/hartz-iv-news/hartz-4-amt-muss-voruebergehend-auch-unangemessen-hohe-miete-uebernehmen/

Bin mir nur nicht sicher ob das auch auf einen notwendigen Umzug zutrifft

Der Vermieter hat mir übrigens den ausgefüllten Vertrag übersandt. Allerdings mit 50 Euro mehr Miete  :weisnich: Ich glaube er hat verstanden die Zuzahlung soll sich auf Heizung beziehen, nicht JC.
Am Samstag würden wir alles besprechen. Ich bin sehr sehr nervös...die Wohnungssuche war bei uns fast schon traumatisch. Ich hatte Ameisen im Bauch bei jeder Wohnung  :coffee: Die Kinder hab ich gar nicht mehr mitgenommen weil sie so oft geheult haben wenn sie eine schöne Wohnung und das ersehnte Kinderzimmer nicht bekommen haben.

Birgit63

Wieso braucht ihr Hilfe beim Umzug? Ihr zieht doch in den Bereich der Eltern/weitere Verwandtschaft. Die können euch doch beim Umzug helfen. Wenn die Miete unangemessen ist, dann bezahlt euch das JC keinen Umzug.

Heinz-Otto

Zitat von: Tülin2019 am 03. Februar 2022, 04:18:02
Ich habe jetzt gelesen das Amt muss für 6 Monate auch unangemessene Mieten zahlen?

https://www.sozialhilfe24.de/news/4241/hartz-iv-news/hartz-4-amt-muss-voruebergehend-auch-unangemessen-hohe-miete-uebernehmen/
Bin mir nur nicht sicher ob das auch auf einen notwendigen Umzug zutrifft

Gerade bei einem notwendigen Umzug trifft das zu.
Und aktuell bei Anträgen, wo der BWZ bis März beginnt, wird sowieso die tatsächliche Miete übernommen.
Sofern ihr in einen neuen Zuständigkeitsbereich zieht. Denn dann wird ein Neuantrag angefordert.

Bleibt ihr beim jetzigen JC, gilt das nicht. Da müsste man genauer schauen, ob trotzdem höhere KdU als bisher genehmigt werden muss, da ihr ja beengte Platzverhältnisse habt und der Umzug dringend nötig ist. Auch habt ihr ja eine gute Dokumentation, dass es keine ausreichenden Angebote gab.
Aber wie gesagt, das JC wird euch bestimmt Steine in den Weg legen und ohne Gericht wird sich da vermutlich nicht viel tun.


ZitatDer Vermieter hat mir übrigens den ausgefüllten Vertrag übersandt. Allerdings mit 50 Euro mehr Miete  :weisnich: Ich glaube er hat verstanden die Zuzahlung soll sich auf Heizung beziehen, nicht JC.
Das kapiere ich nicht. Wieso erhöht der sogar noch. Der nutzt dann ja eure Situation schamlos aus. Sehr sozial ist der VM also nicht.

Tülin2019

#27
Zitat von: Birgit63 am 03. Februar 2022, 08:07:31
Wieso braucht ihr Hilfe beim Umzug? Ihr zieht doch in den Bereich der Eltern/weitere Verwandtschaft. Die können euch doch beim Umzug helfen. Wenn die Miete unangemessen ist, dann bezahlt euch das JC keinen Umzug.

Meine Eltern sind Senioren, meine Schwester ist schwanger, mein Mann erkrankt. Viele Helfer haben wir nicht.

Ich habe nichts darüber gelesen dass der Umzug bei unangemessener Miete nicht übernommen wird. Hast du dazu vielleicht eine Quelle?

Heinz-Otto

Ich denke das war ein Missverständnis weil wir darüber gesprochen hatten die Heizkosten höher anzusetzen. Ich meinte aber die Miete die vom JC nicht übernommen wird.

Mir wird jetzt von allen Seiten gesagt das alte JC müsse den Umzug/ die neue Wohnung noch genehmigen, und das neue JC müsste mir schriftlich bestätigen dass es in Ordnung geht? Ergo könnte ich den Mietvertrag doch nicht Samstag unterschreiben?
Das neue JC Vogelsberg hatte mündlich zugestimmt nach Beratung mit Teamleitung, die Anträge sind per post raus. Darf ich jetzt den Mietvertrag unterschreiben bevor das neue JC die Unterlagen hat?
Ich habe leider momentan keinen Strom da der Vermieter dachte er könne uns so überzeugen im Feb. raus zu sein. Das Problem wird morgen behoben. Deswegen wäre es nett wenn mir das noch jemand aufdröseln könnte, da ich kaum Akku habe. Vielen Dank noch mal für alle Tipps.

Tülin2019

Könnte mir bitte nur jemand sagen wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann? Ich habe jetzt gerade den ALG2 Antrag und die Mietbescheinigung des neuen JC erhalten. Da scheint zu stehen ich muss erst Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen bevor ich unterschreibe beim neuen Vermieter.

Wir haben morgen den Termin mit dem Vermieter. Soll ich ihm sagen wir müssen 1-2 Wichen warten bis das JC zu Potte kommt? Wartet ein Vermieter überhaupt? :/

Heinz-Otto

Umzugskosten gibt es evtl. sogar bei einem erforderlichen Umzug in eine unangemessene Wohnung. Bei euch ist die Erforderlich klar. Extrem beengte Platzverhältnisse und Schimmel.
https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/14/umzugskosten-und-mietkautionsdarlehen-auch-bei-umzug-in-zu-teure-wohnung/

Da es eine Ermessensache ist, steht das eh auf wackeligen Beinen.
Dann kommt es mMn auch nicht mehr darauf an, ob man den MV vorher unterschreibt oder nicht.
Den hatten die ja schon vorliegen.
Denn verzögert der Träger die Entscheidung treuwidrig, muss er auch zahlen.
Es ist klar, dass man nicht ewig warten kann, den Vertrag zu unterschreiben.

Die Wohnung ist ja eh unangemessen, dann kann man auch unterschreiben.
Andere hier sehen das womöglich anders!

Das mit dem Mietpreis erhöhen habe ich immer noch nicht kapiert, aber ihr werdet schon wissen, was ihr macht.