Wohnungssuche 6 köpf. Fam. schwierig

Begonnen von Tülin2019, 27. Januar 2022, 05:24:11

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Tülin2019

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 08:21:13
Umzugskosten gibt es evtl. sogar bei einem erforderlichen Umzug in eine unangemessene Wohnung. Bei euch ist die Erforderlich klar. Extrem beengte Platzverhältnisse und Schimmel.
https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/14/umzugskosten-und-mietkautionsdarlehen-auch-bei-umzug-in-zu-teure-wohnung/

Da es eine Ermessensache ist, steht das eh auf wackeligen Beinen.
Dann kommt es mMn auch nicht mehr darauf an, ob man den MV vorher unterschreibt oder nicht.
Den hatten die ja schon vorliegen.
Denn verzögert der Träger die Entscheidung treuwidrig, muss er auch zahlen.
Es ist klar, dass man nicht ewig warten kann, den Vertrag zu unterschreiben.

Die Wohnung ist ja eh unangemessen, dann kann man auch unterschreiben.
Andere hier sehen das womöglich anders!

Das mit dem Mietpreis erhöhen habe ich immer noch nicht kapiert, aber ihr werdet schon wissen, was ihr macht.

Danke!

Das JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.

Jetzt habe ich gestern alle Unterlagen in der Post bekommen. Allerdings ohne Formulare zur Übernahme von Umzugskosten. Die habe ich jetzt selbst gedruckt.
Ich denke eine Woche kann der Vermieter ggf warten. Aber so oder so, wir nehmen die Wohnung. Uns wurde gesagt wir dürfen.

Im Anhang noch etwas was im Text des JC stand



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Heinz-Otto

Du kannst vorsorglich dem JC schreiben, dass es dringend ist und der MV spätestens tt.mm.jj unterschrieben werden muss.

Dann hat man notfalls den Nachweis, dass die Bearbeitung zu lange dauerte.
Das Urteil treuwidrige Verzögerung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/372943/
ZitatLeitsatz

1. Eine vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist nicht erforderlich, wenn die fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist.

2. Veranlasst der Träger den Umzug im Sinne des § 22 Abs 3 S 2 SGB 2, so hat er im Regelfall die angemessenen Kosten des Umzugs zu übernehmen.

3. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist grundsätzlich gehalten, die Kosten eines Umzugs im Wege der Selbsthilfe zu minimieren.

justine1992

Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39Aber so oder so, wir nehmen die Wohnung. Uns wurde gesagt wir dürfen.
Ich würde mich im Leben nicht zu etwas verpflichten, das ich nicht leisten kann.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer.  :weisnich:

Heinz-Otto

Zitat von: CCR am 05. Februar 2022, 12:30:33
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer.  :weisnich:
Das ist schon extrem eng.
Das Gemeine ist. Ein Mini Kinderzimmer mit 4 Kindern ist auch keine Alternative. :teuflisch:
Er ist Lagerarbeiter und hat wohl gute Jobaussichten und sie will nebenher auch von zu Hause aus arbeiten.

Es ist schlimm. Einerseits fehlen künftige Steuerzahler, andererseits gelten Familien mit vielen Kindern noch immer als asozial und gefördert werden sie auch nicht.
Im Grunde sollte der Staat/Gemeinde für Großfamilien spezielle Wohnräume vorhalten. Träumen darf ich ja.

Fred

Armes Deutschland  :lol: Uns geht es ähnlich, wir finden auch keine Wohnung mit nur zwei Kindern. Hauptsache unsere Nachbarn Syri, Afghani, und Afri haben genug Platz für ihre 15 Kinder in meiner potentiellen Wohnung. Deutschland ist am Ende!

Ich habe 5 Wohnungsbaugesellschaften angefragt - somit also insgesamt mehrere tausend Wohnungen - NUR Absagen!! Kinder sind zu laut! Und wenn man noch erwähnt, dass man Geld vom Jobcenter bekommt, ist es ganz aus.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

Dann muss es bei Dir wohl an was anderem liegen als den Kindern. Ich würde Dich auch nicht als Nachbar haben wollen - obwohl ich ja nur ganz wenig von Dir weiß. Und auch nur das, was Du möchtest, dass ich das von Dir weiß. Nur mal als Denkanstoß.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 13:10:16Armes Deutschland  :lol: Uns geht es ähnlich, wir finden auch keine Wohnung mit nur zwei Kindern. Hauptsache unsere Nachbarn Syri, Afghani, und Afri haben genug Platz für ihre 15 Kinder in meiner potentiellen Wohnung. Deutschland ist am Ende!
Dafür gibt es ja Sozialwohnungen für bedürftige mit 15 Kinder und für Beamte mit 2 Kindern ebenso.

Fred

Wir haben uns auch für eine Sozialwohnung beworben, ist aber nichts frei ;-)
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Tülin2019

Zitat von: CCR am 05. Februar 2022, 12:30:33
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer.  :weisnich:

Da steht Zentralheizung, Öl. Wir haben momentan auch Öl. Kannst du das nochmal genauer erklären?
Habe heute gesehen es ist von 1850, Fachwerk, innen mit Holzwänden insoliert.

@justine1992

Wieso nicht leisten können? Ich hatte ja betont dass wir einiges über haben. Auch wenn wir drauflegen. Durch die Menge der Kinder und etwas Nebenverdienst vom dem ich hoffentlich bald mehr behalten darf wenn das Bürgergeld kommt.

Heinz-Otto

Wir haben nach jahrelanger Suche auch einfach gemerkt das Meiste bekommen wir einfach nicht. Man muss also immer irgendwo Abstriche machen. Und wir haben die Kündigung im Nacken.

Fred

Ich kann es euch nachfühlen. Mit 2 Kindern hatten wir zwar ein paar wenige Optionen aber die Wohnung war ja dann am Ende auch nicht angemessen. Ich frage mich auch oft wie solche Grossfamilien untergebracht werden können aber ALG2 Familien nicht. Da muss es ja eine Möglichkeit geben Wohnraum speziell für Familien zu schaffen.
Wir kamen in vielen Fällen gar nicht dazu von Hartz4 zu erzählen weil es sofort hiess es seien zu viele Kinder, "passt nicht in die Wohngemeinschaft" etc. Dass wir jetzt eine Zusage haben fühlt sich surreal an. Klar hat die Wohnung ein paar Haken aber die Kinder sind überglücklich...Garten, Natur, Hof, Scheune, Dachboden, grosse Zimmer...das ist für sie wie Abenteuerland.

CCR
Wir hatten einen Wohnberechtigungsschein beantragt und uns wurde gesagt wir müssen Jahre warten :/

Fred

Schizophren Deutschland eben. Einerseits werden Kinder gebraucht, andererseits wird für kinderreiche und finanziell nicht starke kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, der fürs Jobcenter angemessen ist.

Eine Bitte nur: Bitte bezahlt nicht immer gleich den Rest drauf, wenn das Jobcenter nicht die volle Miete übernehmen will. Das geht so einfach nicht, denn es muss zu den Angemessenheitskriterien auch verfügbaren Wohnraum geben. Legt Absagen vor und dass es unmöglich ist was anderes zu finden und beantragt die Übernahme. Sonst soll das Jobcenter eine Alternative finden. Mag ja sein, dass man mit mehreren Kindern und Nebenjob bisschen was drauflegen kann, aber das ist nicht Sinn der Sache. Einer allein kann das wieder nicht. Oder eure Miete wird erhöht, etc.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Heinz-Otto

Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39
Wir hatten einen Wohnberechtigungsschein beantragt und uns wurde gesagt wir müssen Jahre warten :/
Das stimmt nicht! Darauf hat man Anspruch. Das ist eine Sollvorschrift (oder sogar Mussvorschrft?)
Sie meinte vielleicht die Dringlichkeitsstufen, die man im WBS eintragen kann.
Kann man sogar in jedem BuLa für ein anders beantragen. Also Wohnsitz in A, Antrag stellen für B. Das habe ich schon durch. Die SB meinte ich muss in B wohnen, um einen WBS zu bekommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html
Zitat(3) Der Wohnberechtigungsschein ist zu erteilen, wenn vom Wohnungssuchenden und seinen Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 eingehalten wird. Hat ein Land nach § 9 Abs. 3 eine Abweichung von der Einkommensgrenze festgelegt, ist der Wohnberechtigungsschein unter Zugrundelegung dieser abweichenden Einkommensgrenze zu erteilen. In dem Wohnberechtigungsschein ist anzugeben, welche maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.

justine1992

Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39
@justine1992

Wieso nicht leisten können? Ich hatte ja betont dass wir einiges über haben. Auch wenn wir drauflegen. Durch die Menge der Kinder und etwas Nebenverdienst vom dem ich hoffentlich bald mehr behalten darf wenn das Bürgergeld kommt.
Nein, Du kannst es Dir nicht leisten. Du gehst davon aus, dass ein Dritter (das JC) Dir schon was zahlt. Obwohl Du Dich nicht an die (Dir bekannten) Regeln hältst.
Behalten? Niemand darf alles behalten. Alle müssen von ihren Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch die, die es nicht ganz alleine schaffen.
Du hast viel Geld durch die vielen Kinder? Ah ja...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

@justine 1992
Ich denke, man sollte jedem selbst überlassen, ob er sich etwas leisten kann oder nicht.
Es gibt wahre Künstler, die mit ihrem Geld sehr gut umgehen können und ihre Ansprüche an den Geldbeutel anpassen.

Zudem habe sie ja keine andere Wahl. Es ist auch zum Wohle der Kinder, nicht mehr so beengt wohnen zu müssen!

Und mit 4 Kids, muss man vieles nicht mehrfach anschaffen, da man es schon für die vorherigen gekauft hat.

Fettnäpfchen

Zitat von: Tülin2019 am 04. Februar 2022, 20:36:33
Könnte mir bitte nur jemand sagen wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann? Ich habe jetzt gerade den ALG2 Antrag und die Mietbescheinigung des neuen JC erhalten. Da scheint zu stehen ich muss erst Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen bevor ich unterschreibe beim neuen Vermieter.

Wir haben morgen den Termin mit dem Vermieter. Soll ich ihm sagen wir müssen 1-2 Wichen warten bis das JC zu Potte kommt? Wartet ein Vermieter überhaupt? :/
Ich habe ja still mitgelesen..
Wenn du Ohne Zusicherung, den MV unterschreibst dann bekommst du die max KdUH auch nicht. Sondern nur die KdUH die Ihr aktuell für die alte Whg bekommt.
Steht eindeutig im Schreiben und im Gesetzt.

In deinem Fall benötigt Ihr halt die Zusicherung das die KdUH bis zu der Angemessenheitsgrenze übernommen werden.

Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39Allerdings ohne Formulare zur Übernahme von Umzugskosten.
Vermutlich wirst du für die Erstattung/Übernahme der Umzugskosten (gerichtlich) kämpfen müssen. Das ist ja schon erläutert worden.

Zur Frist:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
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