Wohnungssuche 6 köpf. Fam. schwierig

Begonnen von Tülin2019, 27. Januar 2022, 05:24:11

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Heinz-Otto

Wenn ich so einen Schwachsinn schon wieder lese.  :wand: Sozvers Nr. brauchen die nicht. Sollen sie sie doch bei der KK oder RV anfordern, wenn sie meinen sie brauchen das.
Was die brauchen ist eine Mitgliedsbestätigung der KK. Alternativ die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer.
Die Kinder sind dort mitversichert.


Tülin2019

Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2022, 08:53:51
Zitat von: Tülin2019 am 11. Februar 2022, 01:40:53
Was mir noch etwas Sorgen macht sind die Sozialversicherungsnummern aller Kinder. Ehrlich gesagt habe ich da nie drauf geachtet und müsste sie anfordern.

Wenn Kinder noch nicht gearbeitet haben (Schülerjob o. ä.), dann haben die auch noch keine Sozialversicherungsnummer, die sind für den Antrag dann überflüssig.

Oder meinst du die persönliche Identifikationsnummer, die man bereits seit ca. 14 Jahren automatisch bekommt?

Ja genau das soll das sein. Ab Geburt.

Sheherazade

Zitat von: Tülin2019 am 11. Februar 2022, 14:46:37
Ja genau das soll das sein. Ab Geburt.

Die habt ihr dann irgendwo in euren Unterlagen, die Familienkasse will die eigentlich auch immer haben im Kindergeldbezug.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Wie alt sind denn die Kinder? Ab 15 werden sie separat zur KV gemeldet und das JC braucht die RV Nummer.

@Heinz-Otto: Erster Ansprechpartner ist der Antragsteller, erst wenn der nicht liefert, darf das JC die Informationen woanders anfordern.

Sheherazade

Zitat von: Yavanna am 11. Februar 2022, 17:51:35
Wie alt sind denn die Kinder? Ab 15 werden sie separat zur KV gemeldet und das JC braucht die RV Nummer.

Ach ja, stimmt, das habe ich ganz vergessen mit der eigenen KV. Die Sozialversicherungsnummer kann man aber recht flott bei der Krankenkasse beantragen, geht auch per Mail, dann bekommt man sie auch per Mail innerhalb weniger Tage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tülin2019

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 11:26:12
Wenn ich so einen Schwachsinn schon wieder lese.  :wand: Sozvers Nr. brauchen die nicht. Sollen sie sie doch bei der KK oder RV anfordern, wenn sie meinen sie brauchen das.
Was die brauchen ist eine Mitgliedsbestätigung der KK. Alternativ die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer.
Die Kinder sind dort mitversichert.

Kann ich die KK Info für das Neugeborene nachreichen? Das ist noch in Bearbeitung da die unbedingt wissen wollen wo mein Ex Mann versichert ist. Der nicht der Kindsvater ist aber durch sein Koma hat sich die Scheidung ewig gezogen.

Und wenn die die Nummern auch selbst anfordern können dann sollten sie das vielleicht machen. Für Kindergeld musste ich nur meine angeben soweit ich weiss.

Yavanna
Der älteste ist fast 11, dann 6, 2, 0

Sheherazade
Wenn sie soll schnell kommen ist das ja ok. Meine Mutter meinte das dauert 6 Wochen.


Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.

Sheherazade

Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11
Und wenn die die Nummern auch selbst anfordern können dann sollten sie das vielleicht machen.

Diese persönlichen Daten wird kein Jobcenter bekommen.

Zitat
Der älteste ist fast 11, dann 6, 2, 0

Da braucht keines deiner Kinder die Sozialversicherungsnummer, das weiß auch das Jobcenter. Vermutlich ist tatsächlich die Rede von der persönlichen Identifikationsnummer. Und an die kommst du wie unten beschrieben.

ZitatWie komme ich an die Steuer-ID meiner Kinder?

Das BZSt schickt Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch die Steueridentifikationsnummer per Post zu. Falls Sie das Schreiben in Ihren Unterlagen nicht mehr finden können, schickt Ihnen das BZSt das Schreiben erneut zu. Füllen Sie dafür einfach das oben genannte Formular zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer aus.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

#67
Es kommt oft vor, dass die Sozvers. verlangt wird. Ist definitiv nicht erforderlich.
Wofür auch?
Wird Arbeit angemeldet, geht das über die KV.
Meldet das JC die BG samt Kinder an, braucht es die Mitgliedsnummer der KK, da die Kids idR Familienversichert sind.
Wenn die Kids eigene Vers. haben, reicht ebenfalls die Mitgliedsbescheinigung der KK.

Steht auch so in den Weisungen. Anlage 1 – Unterlagen zum Erst- und Weiterbewilligungsantrag (Datenschutz) S. 11

Kann mir mal jemand erklären, wozu das JC die Steuer-ID braucht und die Rechtsgrundlage dazu?
Für den Datenabgleich und Anfragen beim BZSt wird die nämlich nicht gebraucht.
§ 52 SGB 2
Zitat
(2) Zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs dürfen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die folgenden Daten einer Person, die Leistungen nach diesem Buch bezieht, an die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln:

1.     Name und Vorname,
2.     Geburtsdatum und -ort,
3.     Anschrift,
4.     Versicherungsnummer.

Wobei ich nicht genau weiß, was mit Versicherungsnummer gemeint ist.
Diese Datensammelwut und Anforderung nicht erforderlicher Daten geht mir auf den Zeiger.
Das sind klare Datenschutzverstöße.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.
Da hier das älteste Kind erst 11 ist, sind die Nummern irrelevant und für den Leistungsbezug nicht notwendig.

JensM1

ZitatEs kommt oft vor, dass die Sozvers. verlangt wird. Ist definitiv nicht erforderlich.
Wofür auch?

Für den automatisierten Datenabgleich (s. a. § 52 Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Also für alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher erforderlich. Für die hier betroffenen Kinder u15 natürlich nicht.

Die Nichterforderlichkeit geht aus der Weisung nicht hervor. Die meisten dort aufgeführten Unterlagen, die nicht zur Akte genommen werden dürfen, sind trotzdem erforderlich. Bei einigen reicht eine Verfügung oder ein Vorlagevermerk mit anschließender Löschung aus, die RV ist zu erfassen und der Nachweis dann zu löschen.

Edit: Ausgangspost wurde geändert. Versicherungsnummer = RV-Nummer

Heinz-Otto

@Yavanna

Seit 2010 gibt es keinen Sozailvericherungsausweis mehr
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/S/sozialversicherungsnummer.html
ZitatVersicherte erhielten bis Ende 2010 von ihrem Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungsnummer mit einem Sozialversicherungsausweis. Dieser ist seit Januar 2011 in der früheren Form entfallen.
Heute erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.

Also ist schon mal diese Anforderung fehlerhaft und überaltert! Leute die 21 J. sind, haben so was gar nicht und noch nie gesehen!

Ich fette mal
Zitat von: Yavanna am 12. Februar 2022, 09:54:23
Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.

Na also, Kunde liefert nicht -> Abfrage durch JC

Was ist ESolution, wo steht das, woher weißt du das? (eSolution s. unten  :zwinker:)
Welches Leistungsprogramm meinst du, wo steht das, woher weißt du das?
Nur weil ein Programm etwas vorsieht, bedeutet das nicht, dass es auch rechtmäßig ist.
Maßgebend ist hier, dass das JC die Erforderlichkeit nachweist. Dass das Programm dies verlangt, reicht für den Nachweis einer Erforderlichkeit doch nicht aus?

In STEP wird das als Eingabe gefordert. Na und? Was sagt das darüber aus, dass der eLb diese Daten beizubringen hat?
Es gibt Leute die kennen ihre RV-Nr nicht.

Dort steht
Zitat3. Durchführung der Meldung
(1) Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) sind die Zeiten des Alg II-Bezugs dem zuständigen Rentenversicherungsträger elektronisch zu
der Meldung übermitteln. Die Meldungen und deren Korrekturen erfolgen automatisiert durch das IT-Verfahren ALLEGRO. Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Die Zuordnung der Versicherten zum Bundesträger bzw. zu den  egionalträgern wird von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.
(2) Für eine Meldung des Alg II-Bezugs an die Rentenversicherung ist die Erfassung der Versicherungsnummer (VSNR) in STEP zwingend erforderlich. Zum Verfahren siehe auch Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer

Hierzu "Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer" finde ich nichts, da das nur über Intranet verfügbar ist.

Und STEP ist ein besonderes IT Verfahren [eSolution=eServices ;)]  und hat mit der eigentlichen Leistungsbearbeitung ALLEGRO doch gar nichts zu tun.
ZitatFür Bürgerinnen und Bürger, welche die rein informellen Selbstbedienungsangebote der BA im Internet nutzen, wurde eine neue Kundenart eingeführt. Die Speicherung und Verwaltung der Stammdaten erfolgt in STEP als Internetperson. Ein Zugriff auf die Daten der Internetperson ist nur möglich, wenn der Datenübernahme bei Nutzung eines eServices zugestimmt wurde.

Wo ist die Rechtsgrundlage, dass ohne Soz-Vers. Nr, keine Anmeldung bei der KK erfolgen kann?
Die KK hat die Sozversnr. Für die Anmeldung bei der KK reicht die Mitgliedsnummer, bzw. Mitgliedsbescheinigung.
Und für die Meldungen an die RV reichen auch Name Adresse Geburtsdatum, Geburtsname, damit diese die Person zuordnen kann.

Das klingt mir wieder alles nach reiner Bequemlichkeit der JC.

Beispiel hier
https://www.arbeitsagentur.de/datei/zb-sv_ba015037.pdf
ZitatDie Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob und in welcher Höhe für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge übernommen werden können. Für diese Prüfung werden die nachfolgenden Angaben benötigt.

Keinerlei Abfrage der Soz-Vers.Nr.
Nur Name und Sitz der letzten Krankenkasse
Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Hier vom Forenbetreiber: https://www.gegen-hartz.de/news/nur-das-duerfen-jobcenter-fuer-einen-hartz-iv-antrag-fordern
ZitatSozialversicherungsausweise
Absolut irrrelevant, da sie keinerlei Daten enthalten, die für die Feststellung oder Berechnung des ALG-II-Anspruchs benötigt werden.

Und wie gesagt ist es schon peinlich wenn ein JC den Soz-Vers. Ausweis anfordert. Insbesondere für Personen, für den dieser gar nicht mehr ausgestellt wurde (Stichtag 2010 siehe oben)

Yavanna

Heinz-Otto ich mach mir die Welt...
Ich weiß vieles aus meinem Job, Begleitung von eLBs
Manchmal ist es einfacher, Daten rauszugeben, als immer auf Konfrontation zu gehen. Das JC darf Daten aus anderen Quellen nicht sofort abrufen, sondern nur dann,wenn der eLB nicht liefert.
ESolution =Portal der Rentenversicherung für die RV-Nummern
ESolution2 enthält sogar die Rentenversicherungsverläufe

Fettnäpfchen

 :flag:

Bin hier nicht mehr auf dem laufenden aber die Frage
Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.
ist wohl untergegangen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tülin2019

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2022, 17:49:20
:flag:

Bin hier nicht mehr auf dem laufenden aber die Frage
Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.
ist wohl untergegangen!

MfG FN

Ja das wäre wichtig zu wissen da der Vermieter mich schon auf Whats App anschreibt ^^...

Wir geben Mo. oder Dienstag die Anträge ab, ob wir bis Freitag Rückmeldung haben weiss ich nicht.

Heinz-Otto

Ich dachte ihr nehmt die Wohnung auf jeden Fall.
Das Thema treuwidriges Verzögern hatten wir schon? Bin mir nicht mehr sicher.