Wohnungssuche 6 köpf. Fam. schwierig

Begonnen von Tülin2019, 27. Januar 2022, 05:24:11

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Tülin2019

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 00:35:01
Ich dachte ihr nehmt die Wohnung auf jeden Fall.
Das Thema treuwidriges Verzögern hatten wir schon? Bin mir nicht mehr sicher.

Ja das Thema hatten wir, ich hatte es nur so verstanden dass ich die Anträge erst abgeben muss bevor ich unterschreibe. Meine Mutter meinte auch die ganze Zeit wir müssten erst die Genehmigung schriftlich haben. Ist alles etwas viel Kram auf einmal gerade, sorry wenn ich da nicht ganz durchblicke  :scratch:

Tülin2019

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 16:14:00
@Yavanna

Seit 2010 gibt es keinen Sozailvericherungsausweis mehr
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/S/sozialversicherungsnummer.html
ZitatVersicherte erhielten bis Ende 2010 von ihrem Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungsnummer mit einem Sozialversicherungsausweis. Dieser ist seit Januar 2011 in der früheren Form entfallen.
Heute erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.

Also ist schon mal diese Anforderung fehlerhaft und überaltert! Leute die 21 J. sind, haben so was gar nicht und noch nie gesehen!

Ich fette mal
Zitat von: Yavanna am 12. Februar 2022, 09:54:23
Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.

Na also, Kunde liefert nicht -> Abfrage durch JC

Was ist ESolution, wo steht das, woher weißt du das? (eSolution s. unten  :zwinker:)
Welches Leistungsprogramm meinst du, wo steht das, woher weißt du das?
Nur weil ein Programm etwas vorsieht, bedeutet das nicht, dass es auch rechtmäßig ist.
Maßgebend ist hier, dass das JC die Erforderlichkeit nachweist. Dass das Programm dies verlangt, reicht für den Nachweis einer Erforderlichkeit doch nicht aus?

In STEP wird das als Eingabe gefordert. Na und? Was sagt das darüber aus, dass der eLb diese Daten beizubringen hat?
Es gibt Leute die kennen ihre RV-Nr nicht.

Dort steht
Zitat3. Durchführung der Meldung
(1) Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) sind die Zeiten des Alg II-Bezugs dem zuständigen Rentenversicherungsträger elektronisch zu
der Meldung übermitteln. Die Meldungen und deren Korrekturen erfolgen automatisiert durch das IT-Verfahren ALLEGRO. Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Die Zuordnung der Versicherten zum Bundesträger bzw. zu den  egionalträgern wird von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.
(2) Für eine Meldung des Alg II-Bezugs an die Rentenversicherung ist die Erfassung der Versicherungsnummer (VSNR) in STEP zwingend erforderlich. Zum Verfahren siehe auch Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer

Hierzu "Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer" finde ich nichts, da das nur über Intranet verfügbar ist.

Und STEP ist ein besonderes IT Verfahren [eSolution=eServices ;)]  und hat mit der eigentlichen Leistungsbearbeitung ALLEGRO doch gar nichts zu tun.
ZitatFür Bürgerinnen und Bürger, welche die rein informellen Selbstbedienungsangebote der BA im Internet nutzen, wurde eine neue Kundenart eingeführt. Die Speicherung und Verwaltung der Stammdaten erfolgt in STEP als Internetperson. Ein Zugriff auf die Daten der Internetperson ist nur möglich, wenn der Datenübernahme bei Nutzung eines eServices zugestimmt wurde.

Wo ist die Rechtsgrundlage, dass ohne Soz-Vers. Nr, keine Anmeldung bei der KK erfolgen kann?
Die KK hat die Sozversnr. Für die Anmeldung bei der KK reicht die Mitgliedsnummer, bzw. Mitgliedsbescheinigung.
Und für die Meldungen an die RV reichen auch Name Adresse Geburtsdatum, Geburtsname, damit diese die Person zuordnen kann.

Das klingt mir wieder alles nach reiner Bequemlichkeit der JC.

Beispiel hier
https://www.arbeitsagentur.de/datei/zb-sv_ba015037.pdf
ZitatDie Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob und in welcher Höhe für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge übernommen werden können. Für diese Prüfung werden die nachfolgenden Angaben benötigt.

Keinerlei Abfrage der Soz-Vers.Nr.
Nur Name und Sitz der letzten Krankenkasse
Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Hier vom Forenbetreiber: https://www.gegen-hartz.de/news/nur-das-duerfen-jobcenter-fuer-einen-hartz-iv-antrag-fordern
ZitatSozialversicherungsausweise
Absolut irrrelevant, da sie keinerlei Daten enthalten, die für die Feststellung oder Berechnung des ALG-II-Anspruchs benötigt werden.

Und wie gesagt ist es schon peinlich wenn ein JC den Soz-Vers. Ausweis anfordert. Insbesondere für Personen, für den dieser gar nicht mehr ausgestellt wurde (Stichtag 2010 siehe oben)

Danke das ist sehr ausführlich und hilfreich! 👍🏻 Und danke auch an alle Anderen für die Erklärung

Tülin2019

Jetzt fragt es mich noch nach meinem Paypal Konto. Ich hatte es nie angegeben. Aber ich denke ich muss?

Birgit63


CCR

Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.

Heinz-Otto

Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 16:47:53
Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.

Darum muss man Auszüge eigentlich auch nur zur Einsichtnahme vorlegen und nicht als Kopie.

CCR

Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:57:48
Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 16:47:53
Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.

Darum muss man Auszüge eigentlich auch nur zur Einsichtnahme vorlegen und nicht als Kopie.
Bei uns im JC nur per Kopie, da steht oder stand sogar ein einzelner Drucker in dem Warteraum.

Heinz-Otto

Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 17:11:47
Bei uns im JC nur per Kopie, da steht oder stand sogar ein einzelner Drucker in dem Warteraum.
[/quote]

Cooler Service. Dann kann man auch gleich dort die Kopien schwärzen.
Nachteil, man muss dort hinfahren, was im ländl. Raum evtl. auch teuer wird.

CCR

zu schwärzen gibts da nicht viel, das kann man mit Kuli schwärzen.

In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie

    ,,rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", erlaubt sei.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein

Fettnäpfchen

Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 17:15:41
Cooler Service.
aber nur wenn man nicht weiß das so ein Drucker einen Chip enthält in dem die kopierten Sachen abgespeichert werden und der dann ausgelesen werden kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 13:39:32
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 17:15:41
Cooler Service.
aber nur wenn man nicht weiß das so ein Drucker einen Chip enthält in dem die kopierten Sachen abgespeichert werden und der dann ausgelesen werden kann.

MfG FN

Ist ja krass. Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 14:30:14Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.
Der war gut :lachen: :ok:
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 14:51:14
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 14:30:14Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.
Der war gut :lachen: :ok:

Warum ist das zum Lachen? Ich finde das sehr ernst.
Dass sich JC oft nicht an Gesetze halten und Bürger teilweise bewusst betrügen, finde ich skandalös.

Fettnäpfchen

Humor ist wenn man TROTZDEM lacht  :mocking:
Ach ja deine neue Signatur hab ich neulich von `nem Kabarettisten auch gehört.
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Tülin2019

Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 17:19:09
zu schwärzen gibts da nicht viel, das kann man mit Kuli schwärzen.

In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie

    ,,rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", erlaubt sei.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein

Dann hätte ich nur ev. Kita schwärzen können?  :weisnich: Hab ich jetzt gelassen