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Leistungskürzung trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht unsererseits

Begonnen von Aiko, 31. Januar 2022, 09:42:06

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Aiko

Hallo,

also das JC  kürzt der BG  die Leistungen um das Kindergeld.
Wir sollten auf Aufforderung des JC  Kindergeld beantragen.
Unser volljähriger Sohn, der eine Ausbildung macht und nicht mehr der BG  angehört, wohnt noch bei uns. Es ist mehr ein WG  Verhältnis, da wir getrennte Kassen haben und er für sich alleine wirtschaftet. Es gibt keine gegenseitige Unterstützung, vor allem nicht in finanzieller Hinsicht.
Das weiß natürlich auch das JC , aber anscheinend ist es den Mitarbeitern egal.
Da unser Sohn durch die Anrechnung auf unsere Leistungen keine Vorteile durch die Beantragung des Kindergeldes hat, verweigert er die Zustimmung.
Das haben wir auch dem JC  so mitgeteilt und trotzdem einen Antrag eingereicht. Dieser wurde wegen der fehlenden Daten abgewiesen.
Danach hat dann das JC  zwei erfolglose Versuche gestartet, in unserem Namen Kindergeld zu beantragen.
Uns wurde auch die Leistungskürzung angedroht, doch wir kamen der Mitwirkungspflicht nach. Sämtliche uns zur Verfügung stehenden Daten hatten wir immer korrekt ausgefüllt. Es fehlten immer nur die persönlichen Daten unseres Sohnes.
Da er doch mit dem JC  oder der Familienkasse nichts zu tun hat, ist er denen doch auch nicht auskunftspflichtig. Er kann darüber bestimmen, wem er seine Daten preisgibt.
Nun kam ein Schreiben, wo die Leistungskürzung angekündigt wurde und das Schreiben kam am 27.01.2022 an und zum 01.02.2022 tritt die Kürzung in Kraft. Dem ist auch so. Uns wurde der Betrag von 219,-- € abgezogen.
Ich konnte also nichts mehr machen. Aus der Not heraus stimmte unser Sohn dann doch zu und wir haben den Antrag ausgefüllt und zur Familienkasse gefaxt. Auch das teilten wir dem JC  mit.
Hat das JC  eigentlich das Recht dazu, jemanden der nicht der BG  angehört, zwar in der selben Wohnung lebt, auf diese Art und Weise zu zwingen, seine Daten preiszugeben? Was ist denn mit der DSGVO?
Es ist doch schon Nötigung, wenn das JC  seine Amtsstellung missbraucht. In meinen Augen ist es Missbrauch, weil unser Sohn eben nicht zur BG  gehört.
Was kann ich jetzt machen, außer abwarten und Tee trinken?
Würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde Sinn machen? Glaube ich kaum, denn die halten doch alle zusammen.
Wäre eine Klage ein angebrachtes Mittel?
Bin für jeden Rat und jede Hilfe dankbar.

mfg

Aiko

Depri2022

Irrtum, das Kindergeld ist eine Steuerpauschale die den Eltern zusteht.
Wenn die Eltern das Kindergeld nicht beantragen ist es nur logisch, dass es vom JC nicht ersetzt wird.
Der Sohn hat mit dem Kindergeldantrag nichts zu tun. Alle Eltern mit Kindern in Ausbildung bekommen Kindergeld und natürlich geben sie dazu Namen u d Adresse des Kindes und den Status an. Name etc hat die Kige Kasse sowieso, denn mindestens bis 18 hat die Kigekasse eh überwiesen

Sheherazade

#2
Zitat von: Depri2022 am 31. Januar 2022, 09:59:20
Der Sohn hat mit dem Kindergeldantrag nichts zu tun.

Ein bißchen schon, volljährige Kinder müssen den Antrag auch unterschreiben, ebenso den Nachweis der Berufsausbildung erbringen.

Im übrigen ist der Titel des Threads falsch, es handelt sich hier nicht um eine Leistungskürzung, sondern um die Anrechnung von vorrangig in Anspruch zu nehmender Leistungen.

Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass man sich hier auf den Datenschutz beruft, wenn der Sohn noch im elterlichen Haushalt wohnt und dadurch nichts von dem Kindergeld hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flip

Das volljährige Kinder den Antrag unterschreiben müssen, wäre mir neu. Als mein Sohn durch die Prüfung gerasselt ist und es noch ein halbes Jahr bis zur Nachprüfung verlängert wurde und ich wieder Kindergeld beantragen musste für diese 6 Monate habe nur ich unterschrieben und die Vertragsverlängerung mit eingereicht. Wozu sollte das Kind unterschreiben? Es ist nicht kindergeldberechtigt. Es kann einen Abzweigungsantrag stellen, wenn es nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt. Das ist hier aber nicht der Fall.

Zitat von: Aiko am 31. Januar 2022, 09:42:06Würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde Sinn machen? Glaube ich kaum, denn die halten doch alle zusammen.

Wozu? Wie Depri2022 korrekt schreibt, ist Kindergeld eine Leistung für die Eltern. Ihr seid verpflichtet, es geltend zu machen. Und so, wie euer Sohn euch gegenüber für die Dauer der Ausbildung einen Unterhaltsanspruch hat, den ihr abgeltet, indem ihr in weiter zuhause wohnen lasst, habt ihr im gegenüber einen Auskunftsanspruch, was seine Ausbildung und damit sein Einkommen, die Ernsthaftigkeit des Betreibens der Ausbildung usw. angeht.

Wenn ihr meint, da Spielchen spielen zu müssen, ist das euer Ding. Was daraus wird, habt ihr ja gerade erlebt. Für solche Spielchen hat der Gesetzgeber nunmal § 5 Abs. 3 SGB II entwickelt:

Zitat(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist.

Sheherazade

Zitat von: Flip am 31. Januar 2022, 11:11:13
Das volljährige Kinder den Antrag unterschreiben müssen, wäre mir neu.

Ich kenne es nur so, zuletzt vor etwas über einem Jahr als mein Jüngster als Azubi 18 Jahre alt wurde. Kindergeld ab 18 ist sozusagen ein Neuantrag bzw. wird so von der Familienkasse behandelt.

Diese Verlängerung des bereits bestehenden Kindergeldbezuges für ein volljähriges Kind wegen nicht bestandener Prüfung ist etwas völlig anderes. Das hatten wir auch so ähnlich, weil die Familienkasse bei meinem anderen Sohn trotz vorliegendem Ausbildungsvertrag die Bezugsdauer einen Monat zu kurz angesetzt hatte und die Gesellenprüfung für den Monat Juni angesetzt hatte obwohl der Ausbildungsvertrag und auch der Termin der Handwerkskammer eindeutig den Juli als letzten Ausbildungmonat auswies.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aiko

Hallo,

Danke für die Antworten.
Also eins vorab: Spielchen wollen wir nicht spielen.
Nur verstehen kann ich es nicht. Das Kindergeld ist für die Existenzsicherung eines Kindes gedacht und nicht um staatliche Geldwäsche zu unterstützen. Was anderes ist es in meinen Augen nicht. Durch die Anrechnung kommt es nicht dem Kind zugute. Die Hilfebedürftigkeit wird nur indirekt verringert. Im Endeffekt zahlt es doch der Staat. Egal ob über das JC oder die Familienkasse.
Da vor dem Familienkassenwechsel eine andere Familienkasse für uns zuständig war, hatte die Familienkasse der BA die Daten noch nicht.
Ich finde es eine Unverschämtheit, dass man als Leistungsempfänger keine Rechte mehr hat und selbst Kinder von Leistungsempfängern keine Rechte in Bezug auf die persönlichen Daten hat.
DAs ist keine soziale Gerechtigkeit. Aber das geht zu weit, wenn man sich darüber auslässt.
Ich war und bin immer noch der Auffassung, dass es nicht fair ist, das Kind zur Preisgabe seiner Daten zwingen zu können. Es hat mit der BG nichts zu tun. Ihm geht es vor allem darum, dass seine Daten nicht an das JC übermittelt werden. Kann sein, dass es ein Einzelfall war, aber uns ist persönlich ein Fall bekannt, wo die Daten einfach an das JC übermittelt wurden. Auch da hatte das Kind eine Ausbildung begonnen und nicht mehr in der BG. Also hatte das JC keinen Anspruch auf diese Daten.
Mal sehen, was die Familienkasse antwortet und wann das Kindergeld angewiesen wird.


justine1992

Das Kind ist weiterhin Teil der BG.

Zitat von: Aiko am 31. Januar 2022, 14:48:37Das Kindergeld ist für die Existenzsicherung eines Kindes gedacht und nicht um staatliche Geldwäsche zu unterstützen.
Das Kindergeld steht den Eltern zu.

Zitat von: Aiko am 31. Januar 2022, 14:48:37Ich war und bin immer noch der Auffassung, dass es nicht fair ist, das Kind zur Preisgabe seiner Daten zwingen zu können.
Niemand zwingt das Kind. Du musst das machen. Das Kind muss davon nicht einmal etwas mitkriegen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: Aiko am 31. Januar 2022, 14:48:37
Durch die Anrechnung kommt es nicht dem Kind zugute.

Würde das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, käme es ihm sehr wohl zugute trotz eigener Bedarfsdeckung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aiko

Hallo,

Zitat von: justine1992 am 31. Januar 2022, 15:18:29
Das Kind ist weiterhin Teil der BG.

Wie ist das jetzt zu verstehen?
Er bekommt keine Leistungen und wird in den Berechnungsbögen auch nicht aufgeführt.
Sein Anteil wurde uns komplett abgezogen und alles wird nur noch zu 3/4 berechnet, da die BG nur noch aus 3 Mitgliedern besteht und nicht mehr aus 4.

Depri2022

Genau, den vierten Teil Miete zahlt der Azubi aus seinem Einkommen. Durch sein Einkommen ist er nur noch Zählperson für KdU. Bei Beginn seiner Ausbildung wurde errechnet ob er noch Zuschuss benötigt. Dem ist nicht so

Aiko

Hallo,

genau und deshalb gehört er doch nicht mehr zur BG.
Vielleicht noch theoretisch, aber auch nicht rechnerisch. Praktisch auch nicht.