Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung

Begonnen von goingtolegend, 03. Februar 2022, 10:16:03

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Ottokar

Da ich nicht weis, welchem Zweck diese Untersuchung dienen soll und welche Begründung das JC für die Schweigepflichtentbindungen genannt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten.
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goingtolegend

geschrieben von ihr: der grund ist zur vervollständigung ihrer unterlagen, will sie das psychologische gutachten von der agentur für arbeit bzw die psychologin vom jobcenter und sie bekam von jemanden mit , das ich nicht mehr in  psychischer behandlung bin und sie wollen dann auch den entlassungsbericht

das psych.gutachten der AfA ist sehr gut geschrieben und trifft voll zu , das arbeitsgutachten habe ich aber nie gesehen, dürfen sie nicht rausgeben,
ich gehe morgen mal zu meiner ärztin und hole mir den entlassungsbericht, weiss nicht was da drin steht,

muss ich das dann nun unterschreiben , ich denke ja oder?
ich verstehe auch nicht, theoretisch müsste sie ja das arbeitsgutachten haben, warum brauch das jetzt denen ihre psychologin alles?

Fettnäpfchen

goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 16:10:54mit den zitieren habe ich hier meine probleme, ich kann es bisher nicht,
Absolut simpel.
Du markierst den Text auf den du Antworten willst gehst dann oben rechts auf Zitat einfügen und im Antwortfenster taucht es dann als dem entsprechenden User zugeteiltes Zitat.

Also so:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37Vllt. meldet sich jemand der da Ahnung davon hat.
Mal auffällig machen damit es stille Mitleser sehen und vllt. Antworten.
farbliche Markierungen musst du nachdem selber machen.

Ottokar danke dass du da mithilfst ich weiß da nicht mehr weiter und es dreht sich (fast) schon im Kreis.
Die Frage
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2022, 19:51:42welche Begründung das JC für die Schweigepflichtentbindungen genannt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten.
ist zwar beantwortet aber irgendwie so das ich nicht weiß was ich darauf antworten soll und die Bitte entsprechende Schreiben einzustellen wird nicht erfüllt.
Sondern nur abgetippt und heute kam zu dem eine Ergänzung:
Zitat von: goingtolegend am 06. Februar 2022, 14:32:49und sie bekam von jemanden mit , das ich nicht mehr in  psychischer behandlung bin und sie wollen dann auch den entlassungsbericht
also Salamitaktik, anstelle das komplette Schreiben für eine evtl. bessere Antwort einzustellen.
Ähnlich wie bei der Nachfrage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
da hätte man dann (evtl.) Überblick.
und dazu
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2022, 14:12:34
Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37
    Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten * Anm. von mir: die Nachfrage ob es eine Wortverdreherei war die nicht beantwortet wird
    Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.

Diese Befunde gehen die Diplom-Psychologin des JC aber nunmal nichts an.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35aber doch nicht für oben geschriebenes dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und geht das JC/SB nichts an.

MfG FN
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goingtolegend

Soll ich es nochmal zusammenfassen?
Der SB hat von jemanden mit bekommen, das ich nicht mehr in Behandlung bin.
Daraufhin kam die Aufforderung ohne Paragraphen zur Unterlagenvervollständigung von 3 Schweigepflichtentbindungen. Für die  Jobcenter-Psychologin, Dritte  und BPS, meine Psychologin
Ich schicke eine modifizierte Schweigepflichtentbindung mit befreiung für BPS Arzt und meiner Psychologin> für den Ärztlichen Dienst.
Daraufhin kommt,  "Leider erfüllt sie nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde."
Mit wieder den Schweigepflichtentbindungen für die Jobcenter Psychologin für BPS und meiner Psychologin. Mit Aufforderung zu einem Datum, dies abzugeben.

Mehr war es nicht.
Ich will nur wissen, wenn ich das nicht unterschreibe, was die Konsequenzen sein könnten in jeglicher Weise und ob die Forderungen nun rechtswidrig sind oder nicht.

Ottokar

Ich frage zum letzten Mal nach: Handelt es sich um eine Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung und Frist, oder nur um eine "Bitte"?
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goingtolegend

um eine Bitte
da ist keine rechtsfolgenbelehrung,
mein schreiben sie jetzt aktuelle so aus:
muss kurz 11 min warten, neuen beitrag erstellen, bei ändern, kann ich nichts hochladen

goingtolegend

Würde mich über verbesserungsvorschläge sehr freuen, oder ob ich es überhaupt schicken soll

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: goingtolegend am 07. Februar 2022, 12:24:56
um eine Bitte
da ist keine rechtsfolgenbelehrung,
Dann würde ich das ignorieren.
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goingtolegend

Ich habe mich für das ignorieren der Forderung entschieden. Werde euch auf dem Laufenden halten, was als nächstes kommt.
Gehe mal von Ärztlicher Untersuchung der Diplom Psychologin aus oder Entzug der Leistungen oder AfA  untersuchung(das einzige was für mich in ordnung wäre) .

Schauen wir mal.
Vielen Dank Ottokar und Fettnäpfchen soweit für die Hilfe.

goingtolegend

Ich war jetzt gerade beim Termin. Anwesend war meine SB und die nicht EXTERNE > sie sagt interne psychologische Mitarbeiterin des Jobcenters, war mit anwesend.

Sie wollen von mir , das ich die Schweigepflichtentbindung für das Psychologische Gutachten der  Agentur für Arbeit vom 2018. Das der damalige Psychologe zur Leistungsfähigkeit erstellt hat, abgebe. (Blatt  hingelegt, Stift lag schon von Anfang an da)


Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde. Das Gutachten würde dann aber nicht von der AfA gemacht werden, sondern von der INTERNEN Psychologin die anwesend war bzw. jemand der verfügbar ist. Sie hat mir aber schon indirekt zu erkennen gegeben das es die Psychologin sein wird, die anwesend ist.

Sie haben mir die Standard Schweigepflichtsentbindung für die Afa hinterlegt, Wo im verschlossenen Umschlag die INTERNE Psychologin des Jobcenters(die anwesend war) das psychologische Gutachten von der Afa  erhalten würde

Nun die Fragen:
Sollte ich mich weigern, bin ich dann verpflichtet bei dieser INTERNEN Psychologin des Jobcenters meine Leistungsfähigkeit von 0 ,also neu einschätzen zu lassen, bzw. mitzuwirken?
Oder ist dafür immer noch die Agentur für Arbeit zuständig?
Weil ich es im Gedächnis habe, das die Agentur für Arbeit dafür zuständig ist.
Die meinten, das es nicht so wäre, das genau deswegen, diese Psychologin im Jobcenter angestellt wäre, um sowas zumachen.

Ich persönlich will nur zur AfA und nicht zu dieser internen Psychologin des Jobcenters.

Es war für mich das erste mal, so intensiv und die haben mir gewaltig den Kopf gewaschen.> 1 Stunde lang.
Unterschrieben habe ich nichts, weil ich der Überzeugung war, das ich das nicht unterschreiben muss.

Auch sagen sie, das in meiner Akte kein Arbeitsgutachten vorhanden wäre.
Wobei ich doch bei der Agentur für Arbeit . Sie hat also nicht womit sie mich vermitteln könnte, meinte sie.
Weil ich gesagt ehabe es wurde doch ein Psychologisches und ein Arbeitsgutachten erstellt. Sie haben doch das Arbeitsgutachtne, aber sie meinte Nein.
Ich war mir Beistand dort.


Ich hätte dazu jetzt 1 Monat Zeit das zu unterschrieben, oder sie müsste es der Leistungsabteilung geben. Wegen Mitwirkung?!?
Die waren sehr nett und freundlich, das ändert aber nichts daran, das ich ungerne meine persönl.Daten an irgendwen weitergebe.

Ich habe schonmal was hingeschickt wegen Mitwrkung, aber wegen der Form dürfen Sie das nicht akzeptieren. Lad ich mal Hoch


rioreisender

Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde.
Ist das Dein Problem?
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Ich war mir Beistand dort.
Gut.
Zum Gutachten: Auf der einen Seite trifft Dich eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht, die auch die Bereitschaft umfassen kann, hinsichtlich der weiteren Erwerbsmöglichkeiten ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Hierfür muss es allerdings tatsächliche und medizinische Gründe geben. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, an der Erstellung eines psychologischen Gutachtens mitzuwirken. Ein Grund kann sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich das Recht, die Anordnung solcher Maßnahmen überprüfen zu lassen und Dich mit entsprechenden Argumenten dagegen zur Wehr zu setzen. Eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht bedeutet nicht, dass man alles von Dir "zur Vervollständigung" Deiner Unterlagen, wie Du weiter oben selbst schreibst, verlangen darf.

Lass Dir zunächst einmal den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich geben.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

goingtolegend

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 11:37:24
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde.
Ist das Dein Problem?
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Ich war mir Beistand dort.
Gut.
Zum Gutachten: Auf der einen Seite trifft Dich eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht, die auch die Bereitschaft umfassen kann, hinsichtlich der weiteren Erwerbsmöglichkeiten ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Hierfür muss es allerdings tatsächliche und medizinische Gründe geben. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, an der Erstellung eines psychologischen Gutachtens mitzuwirken. Ein Grund kann sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich das Recht, die Anordnung solcher Maßnahmen überprüfen zu lassen und Dich mit entsprechenden Argumenten dagegen zur Wehr zu setzen. Eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht bedeutet nicht, dass man alles von Dir "zur Vervollständigung" Deiner Unterlagen, wie Du weiter oben selbst schreibst, verlangen darf.

Lass Dir zunächst einmal den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich geben.
Die Psychologin meinte sie will das Afa psychologische Gutachten haben, damit sie der SB sagen kann, was für die vermittlung wichtig ist.

Ich überlege gerade tatsächlich ihr die kopie des psycholog. gutachten zu schikcen, also dieser internen psychologin des jobcenters.

Das Vertrauen ist durch das Gespräch jetzt schon leicht erschüttert, wenn ich mir vorstelle ,ich müsste dann noch von ihr begutachtet werden und bin von ihrem urteilsvermögen abhängig.
dann würde ich mich zu meinen gunsten lieber auf das aktuelle gutachten von 2018 berufen.
Deswegen eben die Frage, wenn ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird , und sie die jenige sein soll, die interne Psychologin des Jobcenters. Ist das dann rechtlich einwandfrei oder macht das nur der Psychologe der AfA ?


Naja das Gutachten ist 4 Jahre her, da kann man genug Gründe finden, ein neues Gutachten zuerstellen oder nicht?


rioreisender

"Meinen" können die viel.

Hast Du den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich vorliegen?
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goingtolegend

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 12:26:22"Meinen" können die viel.

Hast Du den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich vorliegen?

Kannst du mir ein kurzes schreiben mit paragrphen sätze erstellen, auskunft, sachstandfrage? weiss nicht, wie ichs schreiben soll

dann schick ich ihr das noch per fax zu

die haben mich heute außeinander genommen, und mich voll aus der reserve gelockt, bin noch psychisch fertig von der 1 stunde,
und bin auch total verwirrt  , was ich muss und was nicht,
auf einstellung meiner leistungen habe ich auch kein bock,
in der praxis ist es nochmal schwerer, als mündl. zu wissen was man darf und was nicht, die sätze sind schnell gesagt   :wand:

rioreisender

Textvorschlag, ggf anzupassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verlangen von mir eine Schweigepflichtsentbindung bzw. die Erstellung eines psychologischen Gutachtens durch Ihre hausinterne Psychologin. Sie haben diese Forderung im Gespräch am 19.07.2022, das durch meinen Beistand begleitet wurde, lediglich mündlich wiederholt.

Im Gespräch vom 19.07.2022 kündigen Sie für den Fall, dass ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibe, zudem an, den Vorgang der Leistungsabteilung zu geben.

Im Nachgang zu unserem Gespräch vom 19.07.2022 teilen Sie mir daher bitte innerhalb von 10 Tagen Eingang hier nach Kenntnisnahme des vorliegenden Schreibens mit rechtsmittelfähigem Bescheid mit, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich hierfür berufen wollen. Im übrigen behalte ich mir vor, den Vorgang gerichtlich überprüfen zu lassen.
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