Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung

Begonnen von goingtolegend, 03. Februar 2022, 10:16:03

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goingtolegend

Irgendwann Mitte Dezember bekam ich eine neue Sachbearbeiterin(dazwischen auch mind 3-4 neue ), die ist bisher auch zuverlässig und sehr freundlich. Engagiert mich aber vermitteln zu wollen.

2018 war ich bei der Agentur für Arbeit beim psychologischen Dienst, das Gutachten wurde geschrieben. Dann war bis jetzt Dezember 2021 Ruhe.
Psychologin hat die Behandlung irgendwann 2019 mit mir einvernehmlich beendet.
Sie wollen natürlich jetzt Schweigepflichtsentbindungen, auch verständlich, bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit

Die Sachbearbeiterin hat mir Mitte Dezember 3 Standardentbindungen zugeschickt auch an Dritte, an die Diplom Psychologin und BPS entbindung.

Ich habe daraufhin, im Anhang diese Entbindung zu geschickt.
Daraufhin habe ich den Agentur für Arbeit Psychologen entbunden udn meine Psychologin.

Nun kam die schriftl. Antwort, das die Diplom Psychologin(vom jobcenter) geprüft hat und nicht nehmen kann(hier im Anhang zu finden) , weil es nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde erfüllt-
Mit dem Schreiben des SB wieder im ,Anhang, zwei weiteren Schweigepflichtsentbdinugnen. Standard Einmal BPS wo noch da steht freiwillig und die zweite Entbindung an die Diplom Psychologin des Jobcenters von meiner ehemaligen Psychologin.
Halt die Standard Schrieben, Entbdinung von allen Unterlagen der Psychologin und Entbindung der BPS(freiwillig steht da)

Ich komme da aktuell nicht weiter .

Ich stelle mir jetzt die Frage, ist die Diplom Psychologin des Jobcenter der Ärztliche Dienst? Oder ist nicht der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit dafür zuständig???
Ich überlege jetzt, was davon muss ich unterschreiben , andererseits, will ich auch eine erneute Begutachtung aktuell eher vermeiden.
Ich überlege auch, das Schreiben im Anhang jeweils  2x zu separieren und den Widerspruch(2x) separat wie bei Ottokar vorgegeben einfach hinzusenden. Ich wüsste nicht, was an meiner  vorherigen Schweigepflichtsentbdinung falsch wäre?

Für Hilfe wäre ich echt gerade dankbar. Ich habe natürlich schon in Foren geschaut, das man wohl gar nichts unterschreiben müsste. Andererseits , bin ich mir da auch nicht sicher mehr.

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Fettnäpfchen

goingtolegend

Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:03Ich wüsste nicht, was an meiner  vorherigen Schweigepflichtsentbdinung falsch wäre?
Das die SPE nichts taugt stimmt denn es braucht für jeden Arzt/Institutionen eine eigene SPE inhaltlich ist sie auch grottenschlecht soweit man das entziffern kann.
So sollte es sein wenn es optimal ist > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:032018 war ich bei der Agentur für Arbeit beim psychologischen Dienst, das Gutachten wurde geschrieben. Dann war bis jetzt Dezember 2021 Ruhe.
Psychologin hat die Behandlung irgendwann 2019 mit mir einvernehmlich beendet.
Sie wollen natürlich jetzt Schweigepflichtsentbindungen, auch verständlich, bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit
aber doch nicht für oben geschriebenes dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und geht das JC/SB nichts an.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

goingtolegend

Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden?
Und der Anhang ist genau das verlinkte ,  was ich kopiert habe, das dann als grottenschlecht zu bezeichnen, tut schon bissel weh. Habe mir viel mühe gegeben :)

Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?

Fettnäpfchen

goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Und der Anhang ist genau das verlinkte ,  was ich kopiert habe, das dann als grottenschlecht zu bezeichnen, tut schon bissel weh. Habe mir viel mühe gegeben :)
Glaub ich dir aufs Wort... ist mir früher als Neuling auch öfters passiert auch das mit dem was man nicht so gerne liest.
Da war von mir gemeint
das keine zeitliche Begrenzung dabei war...
es darüber hinaus auch noch um zukünftige Unterlagen etc geht ......
Also dem JC Tür und TOR geöffnet wird um Daten abzugreifen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden
Was jetzt!? Jetzt ist es deine Psychologin die die Unterlagen vom JC will. Denke mal da hast du dich verschrieben!
Deswegen wieder mal unter Vorbehalt ausgehend von deinem Eingangsthema:
Wenn du keine Aufforderung bekommen hast in der diese SPE verlangt werden um dich einer Amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen dann wüsste ich nicht was dass das JC und deren eigenen Ärzte angeht.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?
Das kann das JC nur versuchen wenn es vorher einen VA dazu gab, also von mir erfragte
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Wie also kommst du darauf das deine Leistungen eingestellt werden?

MfG FN
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goingtolegend

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 17:20:18
goingtolegend



Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden
Was jetzt!? Jetzt ist es deine Psychologin die die Unterlagen vom JC will. Denke mal da hast du dich verschrieben!
Deswegen wieder mal unter Vorbehalt ausgehend von deinem Eingangsthema:
Wenn du keine Aufforderung bekommen hast in der diese SPE verlangt werden um dich einer Amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen dann wüsste ich nicht was dass das JC und deren eigenen Ärzte angeht.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?
Das kann das JC nur versuchen wenn es vorher einen VA dazu gab, also von mir erfragte
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Wie also kommst du darauf das deine Leistungen eingestellt werden?

MfG FN

Na, das völlig rechtswidrig einfach die Leistungen eingestellt werden, wenn ich das nicht unterschreibe. Kommt ja vor.
Ich tippe jetzt mal das schreiben ab, was ich nach dem Rübersenden meine Schweigepflichtsentbindung bekommen habe:

Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Schweigepflichtentbindung
Diese wurde von unserer angestellten Diplom-Psychologin gepüft. Leider erfüllt sie nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde.
Ich übersende Ihnen hiermit erneut Schweigepflichtentbindungen für die von Ihnen angegebene Instutiontionen Personen (BPS für Arbeit sowie (meine ehemalige Psychologin) . Diese erfüllen die Anforderung zur Abforderung .
Sie entbinden (Jobcenter Diplom Psychologin Name) , unsere angestellte Diplom-Psychologin. Sie ist von Berufs wegen an der Strafgesetzbuch Paragraph 203 gebunden. Somit laufen Sie keine Gefahr, dass Daten missbraucht und unberechtigerweise weitergegeben werden.

Bitte senden Sie mir beide SPE bis spätestens  ...  zurück. Im Anschluss erfolgt dann die Weiterleitung an unsere Psychologin.
Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mühe.


Zettel 2 :
Erklärung der Kundin/ Kunde
....
....

erkläre mich einverstanden, dass das letzte vom BPS der Agentur für Arbeit ... erstellte Gutachten dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters. ... zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Übermittlung hat per Post in einem verschlossenen Umschlag zu Erfolgen .
Adressat ist , Jobcenter Psychologischer Dienst
In diesem Zusammenhang befreie ich den BPS von der Schweigepflicht
Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit von mir widerrufen werden.


Brief 3 :
Entbindung von der Schweigepflicht für den behandelnden Psychotherapeuten/Psychiater
...
...
befreie hiermit den behandlnden ... ...
von der ärztlichen/psychologischen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befundunterlagen Untersuchungsergebnisse Krankenhausentlassungsberichte,Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Psychologin des Jobcenter zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.




Die Frage ist nun halt, muss ich das unterschreiben?
Nach deinen Äußerungen: Nein
Was passiert wenn ich es nicht unterschreibe?
Dann muss ich wahrscheinlich zu dieser Psychologin oder zur BPS zur medizinischen Untersuchung, obwohl 2018 schon eine Untersuchung stattgefunden hat?!?

Im Grunde, diese beiden Entbindungen die ich geben wollte(bzw gegeben habe9, aber nur für den ärztlichen Dienst. Sie will sie aber für ihre Psychologin und das gefällt mir nicht.

goingtolegend

Was ist denn der Unterschied zwischen Psychologischen Dienst des Jobcenters und Berufspsychologischen Dienst ?
Kann der SB bei der Hauseigenen Mitarbeiterin (Psychologischen Dienst)  ein psychologisches Gutachten beantragen und muss ich dann dort hin gehen ?
Ich verstehe nicht den rechtlichen Unterschied, von der Agentur für Arbeit berufspsychologischen Dienst und Psychologischen Dienst des Jobcenters.
ist die amtärztliche untersuchung immer bei der agentur für arbeit oder bei der angestellten vom jobcenter?
welchen stellenwert hat denn der psychologische dienst vom jobcenter für meine leistungen die ich erhalte?

Fettnäpfchen

goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Sie entbinden (Jobcenter Diplom Psychologin Name) , unsere angestellte Diplom-Psychologin. Sie ist von Berufs wegen an der Strafgesetzbuch Paragraph 203 gebunden. Somit laufen Sie keine Gefahr, dass Daten missbraucht und unberechtigerweise weitergegeben werden.
Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten *
Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.

*
Wenn dann frage doch mal beim JC nach wofür das sein soll und das schriftlich und verlange eine schriftliche Antwort. Das machst du sogar offiziel mit den Aufklärung.- Beratungs .- und Auskunftsparagrafen 13 - 15 SGB 1

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Zettel 2 :
wäre das was die Diplom-Psychologin des JC braucht.
und
Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Brief 3 :
auch
Was da fehlt wäre der Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X
Da es nicht dabei ist würde ich den bei beiden SPE anheften nicht nur dazulegen oder
mit dem Text des JC zwei neue erstellen und das unter die SPE setzen.
Oder gleich das schon verlinkte Muster nehmen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Die Frage ist nun halt, muss ich das unterschreiben?
1)Nach deinen Äußerungen: Nein
2)Was passiert wenn ich es nicht unterschreibe?
3)Dann muss ich wahrscheinlich zu dieser Psychologin oder zur BPS zur medizinischen Untersuchung, obwohl 2018 schon eine Untersuchung stattgefunden hat?!?
1)Wo habe ich denn behauptet das du das nicht unterschreiben musst?
Wenn dann nur wenn du nicht einverstanden bist weil der Widerspruch gegen die Weiterleitung nicht dabei ist.
2)Und dann kann dein JC wegen fehlender Mitwirkung die Leistung einstellen.
3) Das kann so nicht beantwortet werden.
Je nach dem wie das JC reagieren will stellt es die Leistung ein bis du zur Nachholung deiner Mitwirkungspflicht bereit bist
oder fordert es dich auf zu dieser Untersuchung zu erscheinen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Sie will sie aber für ihre Psychologin und das gefällt mir nicht.
Das ist ja genau der Punkt den ich auch nicht verstehe deswegen *siehe oben

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 06:49:56Was ist denn der Unterschied zwischen Psychologischen Dienst des Jobcenters und Berufspsychologischen Dienst ?
:weisnich: Kenne mich nur mit der normalen Ärztlichen Untersuchung ein bisserl aus.
habe da mal was in den Anhang gestellt.
Die ganzen Fragen kann ich dir deswegen nicht beantworten.
Dazu fehlt auch die Info ob du bei einer gE der Agentur für Arbeit oder bei einer Optionskommune bist!

Vllt. meldet sich jemand der da Ahnung davon hat.
Mal auffällig machen damit es stille Mitleser sehen und vllt. Antworten.

Ansonsten solltest du vllt. Ottokar fragen ob er da weiter helfen kann.

MfG FN

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goingtolegend

Sie hat zu mir am Telefon gesagt, sie sprach von vermitteln,
und auch hat sie mal gesagt, das sie diese entbindungen benötigt um die unterlagen zu vervolständigen über mich ,
was ja plausibel ist, habe über 3 jahre nichts mehr von dem jobcenter gehört
im grunde will sie wohl irgendwas wissen, ob ich arbeitsfähig oder erwerbsfähig oder sowas bin
damit sie mich wahrscheinlich in eine maßnahme stecken kann . nur meine vermutung


goingtolegend

schau mal , die vorlage ist zwar in kästchen form für das krankenhaus, aber was hälst du davon? wird das durchgehen?
für die kästchenform bin ich noch zublöde, dies im openoffice zu machen  :flag:
eine zeitliche begrenzung der schweigepflicht will ich nicht reinmachen,

schau mal bitte, ob ich da was falsch gemacht habe, für bps muss ich noch machen

ahja nen fehler gefunden ärzte, , auf ärztin ändern

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 14:48:57ahja nen fehler gefunden ärzte, , auf ärztin ändern
und bei dem Widerspruch zur Datenübermittlung machst du im ersten Satz aus "Ihm" am besten "Ihr".

Die Form ist nicht so wichtig. Wichtig ist das Schweigepflicht drüber steht und unten die Unterschrift. Natürlich mit vernünftigem Inhalt dazwischen.

Diesmal kann man es wenigstens lesen.
Frage:
warum hast du den Anhang nicht geöffnet schließlich geht es da um die richtige Vorgehensweise wie es vom Träger gemacht werden soll? Das könnte vllt. sogar deine Fragen aus dem vorvorletzten Beitrag beantworten.

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52Sie hat zu mir am Telefon gesagt, sie sprach von vermitteln,
und auch hat sie mal gesagt, das sie diese entbindungen benötigt um die unterlagen zu vervolständigen über mich ,
Wer?
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52was ja plausibel ist, habe über 3 jahre nichts mehr von dem jobcenter gehört
Nein ist nicht plausibel!
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52im grunde will sie wohl irgendwas wissen, ob ich arbeitsfähig oder erwerbsfähig oder sowas bin
Dafür kann sie in die Akte schauen und dafür
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52damit sie mich wahrscheinlich in eine maßnahme stecken kann
Muss sie in die Akte schauen.

Mach mir (und den anderen Usern ) mal einen gefallen. Lies dir die Netiquette durch und halte dich wenigstens an ein paar Punkte wie das Zuteilen von Zitaten
•  Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.
und dem ausführlichen Schreiben von Vorgängen.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
Die ewige Sucherei und Nachfragerei geht an die Nerven.
Danke!

MfG FN
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goingtolegend

danke Fettnäpfchen für deine Hilfe, ich habe das Ihm in Ihr umgeändert.
Ich habe jetzt die beiden Schreiben fertig, es könnte aber auch sein, das die psychiaterin im krankenhaus ist, das ich den wiederspruch der Datenübermittlung, seperat anheften sollte ?
was meinst du ?

mit den zitieren habe ich hier meine probleme, ich kann es bisher nicht,

kannst du auf beide fertige schrieben bitte nochmal drüber schauen, oder ob ich was ändern oder weglassen sollte ?
danke für deine hilfe


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27
Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden?
Das zählt nicht zu den Mitwirkungspflichten, vielmehr ist diese Forderung rechtswidrig, da es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten *
Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.
Diese Befunde gehen die Diplom-Psychologin des JC aber nunmal nichts an.

Wenn das JC Bedenken hat, dass die psychischen Probleme die Vermittlung und Eingliederung erschweren, muss es gemäß § 44a SGB II den äD der AfA einschalten, der hat auch eine psychologische Abteilung. Und nur gegenüber dem äD der AfA besteht dann gemäß § 62 SGB I eine Mitwirkungspflicht.
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goingtolegend

Ottokar was ist wenn die SB den Psychologischen Dienst ihres Jobcenters einschaltet(also die dipl.psych)  und  dieser dienst beauftragt wird, ein gutachten zuerstellen? muss ich dann dort auftauchen , wenn eine rechtsfolgenbelehrung dabei ist?
was ist wenn sie das nicht unterschreiben als verletzung der mitwirkungspflichten sieht und die leistungen komplett einstellt? 

Ottokar

§ 44a SGB II ist bindend, d.h. ausschließlich der äD der AfA darf "im Auftrag des JC" die Erwerbsfähigkeit feststellen.

Unabhängig davon ist über § 16a SGB II eine psychosoziale Betreuung möglich, hier handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung, zu der das JC niemanden verpflichten kann.

Auch die Eignungsfeststellung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 32 SGB III, welche durch den berufspsychologischen Service der BA oder auch externe Psychologen erfolgt, ist gemäß § 32 SGB III freiwillig, da diese Maßnahme ausdrücklich das Einverständnis des zu Untersuchenden voraussetzt.
Eine Mitwirkung kann hierbei mangels gesetzlicher Grundlage jedoch imho nicht gefordert werden, insbesondere kann diese nicht auf § 62 SGB I gestützt werden, da diese Regelung nur für Untersuchungen gilt, welche für die Entscheidung über eine beantragte Sozialleistung erforderlich sind.
Eine Eignungsfeststellung nach § 32 SGB III dient jedoch nicht der Entscheidung über eine beantragte Sozialleistung, sondern zur Verbesserung der Vermittlung, und setzt dazu einen bereits festgestellten Anspruch auf die Sozialleistung (SGB II/III) voraus.
Lediglich in Bezug auf die Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen kann § 62 SGB I i.V.m. § 32 SGB III in Betracht kommen.
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goingtolegend

ottokar,und was schlägst du vor, wie soll ich mich jetzt verhalten, soll ich ihr gar nicht antworten auf ihre forderung?