JC möchte einen Nachweis, wann das Guthaben der HK an mich ausgezahlt wurde

Begonnen von Ducky, 10. Februar 2022, 20:14:54

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Ducky

Zitat von: vanessa am 12. Februar 2022, 18:01:01

Hast du dazu was vom JC bekommen?
Also die eine Hälfte bei dir die andere bei deiner Mutter.

Da es ein Guthaben gibt wüsste ich jetzt nicht, wozu das JC die Einzelabrechnung der HK haben will.
Kontoauszüge braucht es dazu auch keine, da ja der VM mit der laufenden Mietzahlung verrechnet hat.
Es wurde ja an niemanden etwas Ausbezahlt.

Die Anhörung zur Überzahlung habe ich noch nicht bekommen.

Nur die Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung vom 24.11.2021
Lediglich bei meiner Mutter gab es ja schon wie gesagt eine Anhörung zur Überzahlung.

Vielleicht wollen die auch die Kontoauszüge, wegen der noch offenen abschließenden Festsetzung.
Obwohl die diese bereits haben müssten, durch den WBA.


Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:12:10

Das verstehe ich nicht. Die Abhebung deiner Mutter hat mit deinem Anteil nichts zu tun.
Wichtig ist, dem JC klar zu machen, dass deiner Mutter seitens des VM auch dein Anteil des NK-GH mit der Miete verrechnet wurde. Dass dadurch natürlich auch keine Auszahlung an dich erfolgte.




Es zeigt nur an das ich Ihr zu viel überwiesen habe und das ein großteil Bar zurückgegeben wurde. Würde halt nur zur Erklärung dienen. Aber davon rätst du mir ja lieber ab.
Von mir hat das Jobcenter in diesen Zeitraum aber Kontoauszüge aufgrund des WBAs erhalten. Auf den Sendebericht kann man aber nicht viel erkennen.

Das JC wusste, das auch mein Anteil mit verrechnet wurde. Am besten ich lade das Schreiben von Ihr und von mir mal hoch. Das Gelb Markierte bestätigt es doch oder nicht? Da wird deutlich das ich das Guthaben auch nicht erhalten habe.

Habe ich dich richtig verstanden? Bei der nächsten Auszahlung vom Jobcenter an mich, werden die das Guthaben von ungefähr 245,35€ von den 300€, die ich jeden Monat erhalte abziehen?
Wie im Schreiben erwähnt, werden die mir doch wohl eher die Geldleistung entziehen.


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Heinz-Otto

Zitat von: Ducky am 12. Februar 2022, 21:44:41
Das JC wusste, das auch mein Anteil mit verrechnet wurde. Am besten ich lade das Schreiben von Ihr und von mir mal hoch. Das Gelb Markierte bestätigt es doch oder nicht? Da wird deutlich das ich das Guthaben auch nicht erhalten habe.
Das sehe ich auch so. Der SB scheint es wohl nicht klar zu sein. Du bist ja deine eigene BG, wenn ich das richtig verstanden habe. Von euch erhält jeder einen eigenen Bescheid?
Das könnte der Grund sein, dass die SB da die Verbindung zwischen euch nicht herstellt?
Sonst ergibt die Nachfrage keinen Sinn, wenn ihr beide zusammen nur einen Bescheid bekommt.

Es müsste reichen dass du ihr schreibst, dass du das GH erhalten hast und sie es nä Monat mit den Leistungen verrechnen kann.

ZitatHabe ich dich richtig verstanden? Bei der nächsten Auszahlung vom Jobcenter an mich, werden die das Guthaben von ungefähr 245,35€ von den 300€, die ich jeden Monat erhalte abziehen?

Ja, so würde das laufen. Ihr habt dieses Geld ja schon vom VM durch Verrechnung mit der Miete bekommen. Das JC holt sich das jetzt von euch zurück. Es hat ja die NK für euch bezahlt. Dann steht ihm auch das GH zu.

Aber ich kenne deinen Bescheid nicht und wie lange du schon Aufstocker bist. Dir wird die Hälfte der KdU bewilligt? Aber da du aufstockst, zahlst du einen Teil selbst.
Deine Miete ist 307,35 € und ausbezahlt bekommst nur nur 300? Das wären dann 7 € die du selbst bezahlst.
Darum steht dem JC von deiner Hälfte des NK-GH eigentlich nicht alles zu. Es zahlt ja nicht komplett.

Wobei es bei diesen Beträgen von 7 € Gesamt-KdUH x 12 Monate, nur um max. 84 € geht.

Das ist so ein Betrag, wo ich persönlich eher auf ein paar € verzichten würde, bevor ich mir den Stress mit der Rumrechnerei und Schreiberei machen würde. Das liegt auch daran, dass ich nicht genau weiß, wie das berechnet wird, wie viel du behalten könntest. Auch vermute ich, dass mache SB auch nicht genau wissen, wie das dann abläuft.
Aber das ist nur meine Meinung.
Das musst du entscheiden, was dir wichtiger ist.

Wenn du willst, dass das JC das ausrechnet, musst du natürlich schreiben, dass du nicht einverstanden bist, dass das JC diese 245 € einbehält, weil dir ein Teil des GH ( max. 84 €?) zusteht. Dann wird sich das ganze bestimmt noch einige Zeit hinziehen.

ZitatWie im Schreiben erwähnt, werden die mir doch wohl eher die Geldleistung entziehen.
Das bezieht sich nur auf die Mitwirkung, wenn du nicht die geforderten Infos lieferst.

Deiner Mutter wurde es schon abgezogen. Du musst jetzt nur bestätigen, dass du deine Hälfte des GH auch schon bekommen hast. Dann wird dir das nä Monat von den Leistungen abgezogen.

Wie du das mit deiner Mutter intern verrechnest, ist eure Sache. Deinen Mietanteil hast du ja ganz offiziell an deine Mutter oder den VM überwiesen. Das war zwar zu viel, aber das kann dem JC egal sein. So lange das JC nicht zu viel bezahlt hat.
Das JC will seine 2. Hälfte des GH und dann ist alles erledigt.

Huch ist das kompliziert. Ich hoffe ich habe dich nicht verwirrt.


Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 01:17:58Deine Miete ist 307,35 € und ausbezahlt bekommst nur nur 300? Das wären dann 7 € die du selbst bezahlst.
Darum steht dem JC von deiner Hälfte des NK-GH eigentlich nicht alles zu. Es zahlt ja nicht komplett.


Nur, wenn das Jobcenter die Miete nicht vollständig als Bedarf berücksichtigt, sondern nur einen als angemessen betrachteten Betrag, mithin der LE aus seinem Regelsatz zuzahlen muss, würde das stimmen. Ob jemand Aufstocker ist und daher nicht voll ALG2 bezieht, ist für die Berücksichtigung des Guthabens völlig unrelevant.

ZitatNebenkostenerstattungen, die nicht die Kosten für Haushaltsenergie betreffen, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nur dann nicht, wenn und soweit sie auf Zahlungen des Leistungsempfängers beruhen, die dieser während des Leistungsbezugs aus eigenen Mitteln erbracht hat, weil der Leistungsträger statt der tatsächlichen nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt hat.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_06_24_B_04_AS_07_20_R.html

Ducky

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 01:17:58

Das sehe ich auch so. Der SB scheint es wohl nicht klar zu sein. Du bist ja deine eigene BG, wenn ich das richtig verstanden habe. Von euch erhält jeder einen eigenen Bescheid?
Das könnte der Grund sein, dass die SB da die Verbindung zwischen euch nicht herstellt?
Sonst ergibt die Nachfrage keinen Sinn, wenn ihr beide zusammen nur einen Bescheid bekommt.

Es müsste reichen dass du ihr schreibst, dass du das GH erhalten hast und sie es nä Monat mit den Leistungen verrechnen kann.

Aber ich kenne deinen Bescheid nicht und wie lange du schon Aufstocker bist. Dir wird die Hälfte der KdU bewilligt?

Das bezieht sich nur auf die Mitwirkung, wenn du nicht die geforderten Infos lieferst.

Deiner Mutter wurde es schon abgezogen. Du musst jetzt nur bestätigen, dass du deine Hälfte des GH auch schon bekommen hast. Dann wird dir das nä Monat von den Leistungen abgezogen.

Wie du das mit deiner Mutter intern verrechnest, ist eure Sache. Deinen Mietanteil hast du ja ganz offiziell an deine Mutter oder den VM überwiesen. Das war zwar zu viel, aber das kann dem JC egal sein. So lange das JC nicht zu viel bezahlt hat.
Das JC will seine 2. Hälfte des GH und dann ist alles erledigt.


Genau jeder von uns erhält sein eigenen Bescheid, da wir 2BGs sind.

Ich stocke schon seit August 2020 auf, da meine Ausbildung zu dieser Zeit begonnen hat. Mir wird auch die Hälfte der KDU bewilligt, muss nichts dazu zahlen.
Die 300€ waren die ungefähren Geldleistungen die ich erhalten habe, allerdings nicht der genau Wert.

Mein genauer Mietanteil liegt jetzt bei 314,95€ und ausgezahlt bekomme ich 323,40€. Der Mietanteil war immer etwas niedriger als die Leistungen die mir jeden Monat zur Verfügung standen.
Sorry das ich jetzt nicht den genauen Zahlen benutzt habe. Das Jobcenter zahlt aber die komplette Miete.

Von mir aus kann das Jobcenter mein Guthabenanteil von 245€ von den 323,40€ für den nächsten Monat abziehen.

Morgen schreibe ich dem Jobcenter dann einfach, das ich das Guthaben von 245,35€ erhalten habe und das Sie das mit der nächsten Auszahlung direkt verrechnen können.
Sollten das JC allerdings trotzdem einen Nachweis benötigen, kann ich einfach sagen, das ich für den Monat zu viel an meine Mutter überwiesen habe und Sie mein Guthaben von 245,35€ in Bar zurückgegeben hat.
Soweit habe ich das jetzt verstanden.

Danke für deine bisherige Unterstützung.