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Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses

Begonnen von fineline, 13. Februar 2022, 14:15:18

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fineline

Hallo,

unser Wohnhaus wurde energetisch saniert. Für den entstandenen Krach und die Einschränkungen während der Baumaßnahme, wurde mir eine einmalige Abfindung zugesprochen (125€). Diese habe ich mit der Mieterhöhung an das JC geschickt. Die Mieterhöhung wurde anerkannt, die einmalige Abfindung wurde komplett angerechnet. Darf das JC das so machen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß

Fineline

Flip

Wurde es als Einkommen oder als Abzug von der Miete (§ 22 Absatz 3 SGB II) angerechnet?

fineline

Danke für die sehr schnelle Antwort ☺️

die Abfindung wurde nicht als Einkommen angerechnet, was ich auch gedacht hatte. Wurde komplett mit meinem ALG2 Verrechnet. Oder besser Ausgedrückt, am März ändert erhöht sich die Miete. Die Abfindung wird verrechnet, so das ich weniger ALG 2 bekomme. Ab April erhalte ich dann wieder den normalen Betrag plus Mieterhöhung.

Gruß

Fineline

Flip

So würde ich das aufgrund § 22 Abs. 3 SGB II auch als korrekt ansehen. Danach sind ja nun alle Zahlungen, die in Verbindung mit den Kosten der Unterkunft stehen, auf diese anzurechnen. Nicht nur Betriebs- und Heizkostenguthaben.

fineline

Guten Abend


vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das schon befürchtet. Dann ist das eben so.

Viele Grüße
fineline

Inuvation

OT Kann man die Abfindung nicht als Schadenersatz sehen? Ähnlich wie bei einem Unfall das Schmerzensgeld? Das darf doch, soweit ich weiß, nicht angerechnet werden  :weisnich:

Kopfbahnhof

Das ist weder eine Abfindung noch Schadenersatz.

Sondern eine normale Mietminderung, aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.
Somit weniger Miete = volle Anrechnung durch JC bei den KdU.

fineline

Moin,

das Geld ist keine Mietminderung. Es ist neben der Miete eine zusätzlicher Betrag zur Entschädigung für den Krach und die Einschränkungen während der Sanierung. Nur steht in dem Schreiben vom Vermieter ,,Abfindung"

Gruß

Fineline

Kopfbahnhof

Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:11:25das Geld ist keine Mietminderung
Natürlich ist es das, egal wie der VM es auch nennen mag.

Die Anrechnung vom JC bei den KdU dürfte hier Korrekt sein.