Haftpflicht und Hausratversicherungen

Begonnen von fineline, 16. Februar 2022, 15:23:11

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Flip

Dann mal her mit dem Bescheid/Berechnungsbogen, in dem es die Versicherungen zusätzlich zu Regelsatz und Miete gab. Das geht nämlich nicht.

Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17
Höre mit deiner arroganten Art hier auf, dass versteht man z.b. nicht unter einer gepflegten Forenkultur.


Es wäre besser, du würdest aufhören mit deinen Falschberatungen. Und zur Forenkultur: lern mal richtiges zitieren.

Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17Auch hat das wiederum nichts mit meiner Aussage im letzten Beitrag zu tun, ich verbitte mir deine absurde Beleidigung.

Deine gesamten Aussagen in diesem Thread kann man vergessen. Vollkommene Fehlinterpretationen der Rechtlage.

Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17Auch im SGBII habe ich in wenigen Fällen die Möglichkeit den Regelbedarf mit einen Mehrbedarf auf max. die höhe des Regelbedarfs zu erhöhen. 

Ein gesetzlich vorgeschriebener Mehrbedarf ist ein Mehrbedarf und keine Regelsatzerhöhung. Versuche dich doch nicht schon wieder mit fadenscheinigen Begründungen rauszuwinden. Das SGB II hat keine Rechtsnorm, die analog zu § 27a Absatz 4 SGB XII ist:

Zitat(4) Im Einzelfall wird der Regelsatz abweichend von der maßgebenden Regelbedarfsstufe festgesetzt (abweichende Regelsatzfestsetzung), 

Aber du darfst gern die entsprechende Norm im SGB II zitieren, wenn du sie findest.









kämpfer

Unbegründete Aussagen kommen von dir. Schaue auch mal über den Tellerrand was grundsätzlich möglich sein kann.
Für mich die die Konversation mir dir hier beendet. Kleine Tipp: Demenz ist eine tödlich verlaufende Erkrankung. Du bewegst dich auf verdammt dünnen Eis solche Behauptungen aufzustellen. Diese Erkrankung wünscht man keinen Menschen.


Flip

#47
Und wieder nur Geschwurbel, um davon abzulenken, dass deine Behauptung, daß Jobcenter zahlt eine Versicherungspauschale falsch ist. Es berücksichtigt eine Pauschale als Absetzung vom Einkommen oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie aufgrund Mietvertragsregelung zu den Kosten der Unterkunft gehören.

So und nicht anders.

Kleiner Tipp: Das Leben endet immer tödlich.

Aber lassen wir jetzt mal ein paar Richter begründen, was hinlänglich bekannt ist. Außer dem User kämpfer.

ZitatEs ist nicht als willkürlich anzusehen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Versicherungspauschalen an die Erzielung von Einkommen geknüpft hat. Welches Differenzierungskriterium der Gesetzgeber heranzieht, um Leistungsansprüche zu gewähren, ist entsprechend dem Gestaltungsspielraum zunächst seine Entscheidung. Ihm obliegt die Feststellung, welche Sachverhaltselemente so wesentlich sind, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Gerade im Sozialleistungsrecht dürfen zur Ordnung von Massenerscheinungen typisierende und pauschalierende Regelungen getroffen werden. Das gilt auch für Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Von den Gerichten nicht zu prüfen ist, ob der Gesetzgeber mit der von ihm getroffenen Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat. Ebenso wenig kommt es darauf an, was aus Sicht desjenigen, der Unterstützungsbedarf hat, wünschenswert oder unerlässlich erscheint.

ZitatDie von der Klägerin begehrte Anrechnung der Versicherungspauschale gem. § 3 Nr. 1 Alg II-V a. F. findet nach dem ausdrücklichen und nicht weiter auslegungsfähigen Wortlaut der Vorschrift sowie der dieser zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nur dann Anwendung, wenn Einkommen erzielt wird. 

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/L_6_AS_413.10.htm



Ottokar

Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19
meine Privathaftpflicht Versicherung beträgt im Jahr in etwa 50€. Ich denke schon, dass das angemessen ist. Die Hausratversicherung beträgt 108€. Beide Versicherungen habe ich seit mehr als 10 Jahren.
Ich zahle weniger als die Hälfte, du solltest mal dringend über einen Wechsel nachdenken.
Insbesondere 108€ für eine Hausratversicherung ist für einen normalen Hausrat exorbitant teuer.

Was die eigentliche Frage betrifft, gibt es für die Übernahme der Beiträge für Privathaftpflicht- und/oder Hausratversicherung i.S. eines Mehrbedarfes oder höheren Regelleistung keine rechtliche Grundlage, weder im SGB II noch im SGB XII.
Sollte bei dem Einen oder der Anderen ein JC tatsächlich mal Beiträge zu Versicherungen bedarfserhöhend anerkannt haben, dann entgegen den gesetzlichen Regelungen.
Fakt ist, dass Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen sowohl im SGB II als auch SGB XII ausschließlich in Form der Absetzung von Einkommen berücksichtigt werden (§ 11b ABs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB XII).
Sofern hier auf § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII verwiesen wurde, geht es darin um ungedeckte wiederkehrende Regelbedarfe, die höher sind als der Regelsatz, also deutlich erkennbar nicht um Beiträge zu Versicherungen, sondern Kosten zur existenziellen Lebenshaltung. Dies erlaubt z.B. dem Sozialleistungsträger in München, höhere Regelsätze in Anpassung an die dortigen höheren Kosten zur existenziellen Lebenshaltung festzulegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


fineline

Danke erstmal für die tollen Erklärungen 👍👍 Dann weiß ich jetzt Bescheid ☺️

@Ottocar: Wir wohnen zu zweit (WG), in einer größeren Wohnung. Deswegen ist die Hausratversicherung auch teurer. Die Versicherung wird aber etwas günstiger, weil ich diese schon gekündigt habe.

Viele Grüße
Fineline

hanskanns

Noch mal Frage hier was denn nun stimmt. Im Internet steht überall was anderes. Mal es wird NICHT bezahlt, mal es wird bezahlt:

Wird bezahlt:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-haftpflicht-und-hausratversicherung

Wird nicht bezahlt:
https://www.verivox.de/hausratversicherung/ratgeber/wer-zahlt-die-hausratversicherung-bei-hartz-iv-1119426/

Wie ich das verstehe sind Vesicherungen nich anrechnungsfähig auf Einkommen, aber wenn man gar kein Einkommen bezieht und nur den Hartz 4 Satz bekommt man nichts zusätzlich?

Aber der obige Link mit "geht" von gegen hartz 4 sagt dazu nichts und nur "Das heißt, dass die Sozialhilfeleistung um bis zu 6,67 EUR monatlich erhöht wird, wenn die betroffene Person über eine Hausratsversicherung verfügt. ".

Wolverine36

Die Arge hat eine pauschale von 30,00€ für die Versicherung.Ich zahle für meine bei Cosmos Direckt 31,13€ im Jahr für ein Singel.Und in der Haftpflicht ist keine Selbstbeteiligung drinne. :mail: Die Zahlen nicht die extra sondern wird pro Monat gerechnet so weit ich das noch weiss.Die werden nicht angerechnet.

hanskanns

Das beantwortet nichts, gar nichts. Gibt es nun eine Zuzahlung / Erstattung für Haft und Hausrat oder nicht. Man bezieht nur Hartz4/Grusi, kein Einkommen, bekommt man einen Zuschlag ja nein vielleicht, wenn nein wieso, wenn ja, wieso. Was heißt hier "angerechnet"!?

Yavanna

Gibt es nicht. Nur bei Einkommen, können Versicherungen abgesetzt werden. Diese beiden würden aber nur in die 30 Eiro Pauschale fallen.

Ottokar

Zitat von: hanskanns am 18. September 2022, 18:52:57Wird bezahlt:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-haftpflicht-und-hausratversicherung
Das steht da gerade nicht.
In dem Urteil geht es darum, dass die Versicherungsbeträge vom Einkommen abzusetzen sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yavanna

Dafür gibt es ja die Pauschale. Zusätzlich sind gesetzlich vorgeschriebene wie z.b. KFZ Haftpflicht.
Aber es gibt kein Extra-Geld für Hausrat oder Haftpflichtversicherung im SGB II

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 19. September 2022, 08:31:27bekommt man einen Zuschlag ja nein vielleicht
Nein und ganz selten Antwort 2

Die Pauschale von 30€ gilt für alles, auch wenn man gar keine dieser Versicherungen hat.
Die greift zudem nur, wenn man auch Einkommen hat, bei nur Hartz IV kann man auch nichts davon Absetzen.