Haftpflicht und Hausratversicherungen

Begonnen von fineline, 16. Februar 2022, 15:23:11

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fineline

Hallo,

ich habe letztens dem JC eine Mail geschrieben und darin die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt. Ich hatte im Netz gelesen, das die Arge die Kosten wohl übernimmt.

In dem Schreiben vom JC stand dann ich könne die Versicherungen von der Steuer absetzten, würde ein Einkommen haben. Also ne recht Merkwürdige Begründung.

Was kann ich tun?

Grüße
Fineline




kämpfer

Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen. Voraussetzung ist, dass diese Versicherung als angemessen anerkannt wird. Zu den privaten Versicherungen, die als angemessen anerkannt sind, gehören zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. Was als angemessen gilt, geht aus einem Urteil vom 24. August 2008 des Sozialgerichts Düsseldorf – Az. S29 SO 49/06-1/08 – hervor. Haftpflicht- und Hausratversicherung sind angemessen, weil sie in einem ähnlichen Maße wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen notwendig sind und weil sie von nahezu allen Bundesbürgern mit eigenem Einkommen und eigenem Haushalt abgeschlossen werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:23:11die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt.
Das wird nichts werden, weil reines Privatvergnügen.

In ganz seltenen Einzelfällen wurde mal die Haftpflicht vom JC Übernommen wenn ein VM das zur Bedingung gemacht hatte.
Bei Neuanmietung einer Wohnung und auch erst, nach einer Klage vor Gericht.

fineline

@kämpfer

danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung 👍

meine Privathaftpflicht Versicherung beträgt im Jahr in etwa 50€. Ich denke schon, dass das angemessen ist. Die Hausratversicherung beträgt 108€. Beide Versicherungen habe ich seit mehr als 10 Jahren.
Gut, dann werde ich beide nochmal beantragen und die Begründung mit angeben.
Ist das ok?

Gruß
Fineline

kämpfer

Die Beiträge die Du hier angegeben hast, sind auf jeden Fall angemessen nach meinen Erfahrungen.
Beantrage das ganze nochmal mit entsprechender Begründung. Gebe bitte Bescheid wie es ausgegangen ist. Ich bin hier sehr optimistisch.   :zwinker:

justine1992

Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19@kämpfer

danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung
Die andere, Dir nicht genehme Antwort, ignorierst Du also? Du könntest auch @kämpfer fragen, wie er auf die Idee kommt (bzw. auf welche Rechtsgrundlage sich diese seine Ansicht stützt).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 16:58:15Ich bin hier sehr optimistisch
Wie kommt man auf so etwas?

Hier gibt es auch nicht mal etwas für die Privathaftpflicht vom JC dazu.
Hausrat sowieso nicht und egal was als Begründung geliefert wird. (für beide)

Yavanna

Wenn Einkommen vorhanden ist,gibt es die 30,00 Versicherungspauschale, bei Erwerbseinkommen 100,00 +x.
Es werden bei Erwerbseinkommen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen zusätzlich berücksichtigt, wie KFZ Haftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht und Hausrat sind dein Privatvergnügen und müssen aus den 30,00 oder, wenn gar kein EK, aus dem Regelsatz bestritten werden.  Gibt nix extra oben drauf.

Flip

Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.

Ja. Als Absetzung vom Einkommen. Ohne Einkommen keine Pauschale.

Das solltest du vielleicht nicht verschweigen.

kämpfer

Zitat von: justine1992 am 16. Februar 2022, 16:59:23
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19@kämpfer

danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung
Die andere, Dir nicht genehme Antwort, ignorierst Du also? Du könntest auch @kämpfer fragen, wie er auf die Idee kommt (bzw. auf welche Rechtsgrundlage sich diese seine Ansicht stützt).

... so gehört sich das. Man bedankt sich für eine Antwort, oder wie siehst du das?
Justine man sollte dazu in der Lage Beiträge richtig zu interpretieren und Urteile verstehen.

CCR

Auch gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen werden nicht übernommen, z.b. Hundehaftpflicht.

Heinz-Otto

Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:23:11
Hallo,

ich habe letztens dem JC eine Mail geschrieben und darin die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt. Ich hatte im Netz gelesen, das die Arge die Kosten wohl übernimmt.

Nur, wenn diese Versicherungen im MV verlangt werden. Dazu gibt es ein recht neues Urteil.
Ansonsten nur Absetzung vom Einkommen im Rahmen des erhöhten Grundfreibetrages.

kämpfer

Zitat von: CCR am 16. Februar 2022, 19:59:06
Auch gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen werden nicht übernommen, z.b. Hundehaftpflicht.

Von eine Hundehaftpflicht hat hier keiner gesprochen, war auch nicht die Frage des TE.
Aber hier hast du eine Antwort darauf.
Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet werden.
https://www.hartziv.org/news/20150525-urteil-hundehaftpflicht-bei-hartz-iv-anrechenbar.html

Flip

Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 20:21:40Aber hier hast du eine Antwort darauf.
Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet werden.

Und wieder falsch. Auf die Idee, dass sich seit 2015 auch was ändert, kommst du nicht von alleine, oder?

https://lexetius.com/2017,1327

Zitat[13] 4. Zutreffend sind die Beklagte und das LSG hierbei davon ausgegangen, dass die Hundehaftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung iS von § 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 Halbsatz 1 Alt 1 SGB II darstellt und deshalb das Einkommen der Klägerin insoweit keiner weitergehenden Bereinigung unterliegt; 

kämpfer

Das Update vom 07.12.2020 in dem Zusammenhang stand in der Quelle was ich verlinkt habe mit drin.
Letztendlich hatte das nichts mit der Anfrage des TE zu tun, oder?