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Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...

Begonnen von Zazu72, 24. Februar 2022, 15:42:24

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Zazu72

Hallo ihr lieben,
heute hatte ich Post vom Jobcenter.
Ich muss ein Formblatt ausfüllen über ev. Unterhaltszahlungen meines Ex Mannes an mich.Auch wollen die seine Daten haben.
Ich frage mich wozu,da die Scheidung bereits 12 Jahre zurück liegt.
Ich habe nie Unterhalt von meinem Ex Mann bekommen,ausser damals für die Kinder,die inzwischen bei ihm leben.
Warum will das Jobcenter das jetzt haben?Im Hauptantrag steht doch welche Einnahmen ich habe.


Kopfbahnhof

Zitat von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24über ev. Unterhaltszahlungen meines Ex Mannes an mich
Schreib rein es gibt keine
Zitat von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24Auch wollen die seine Daten haben.
Geht die auf keinen Fall etwas an

Teile denen mit, dass die Scheidung schon vor 12 Jahren war und es keine Beziehung mehr zum EX gibt.
Weder Post, Adresse, Geld, Kontakt, es gibt nichts mehr davon.

mousekiller

Du kannst auch gern den Scheidungsbeschluss vorliegen, wo die relevanten Scheidungsvereinbarungen drin stehen. Schwärze nur vorher die Adresse Deines Mannes.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Zazu72

Das Jobcenter weiß das die Scheidung 2010 war.Wollen aber trotzdem die Angaben haben.Ich habe dies ja im Hauptantrag angegeben.
Leider habe ich die Scheidungsurkunde nicht mehr,ist bei einem meiner Umzüge verloren gegangen.

Kopfbahnhof

Nach so langer Zeit braucht es die auch nicht mehr beim JC.

Dann ist sie eben Verloren gegangen.
Alles was für Hartz benötigt wird steht ganz Aktuell im Antrag.
Die Vergangenheit kann egal sein, seit 12 Jahren Geschieden, sollte reichen.

Zazu72

Also muss ich das Formblatt nicht ausfüllen und schicke eine Stellungnahme?

Kopfbahnhof

Würde ich erst mal so machen.

Geschieden wann wissen sie ja, aber muss wohl noch mal klar gemacht werden.
Dazu gibt keinen Unterhalt und keinerlei Kontakt mehr zum EX, dein Privatleben geht das JC nichts an.

Du hast den Antrag für dich allein gestellt, weil du jetzt Bedürftig bist.

Zazu72

#7
Okay dann mache ich das so.
Danke!
Gibt es da irgend einen Paragraphen?

Kopfbahnhof

Kenne ich jetzt keinen, aber irgendwas zur Scheidung und was das JC dazu wie lange fordern darf, gibt es.


Zazu72

Ich finde leider dazu nichts im Internet.Wäre toll wenn es jemand hier rein setzten könnte.
Wo anders wurde mir gesagt ich müsse darüber Auskunft geben.

Meph1977

Im Zweifelsfall den Spieß einfach umdrehen und schriftlich die Rechtsgrundlage für die Forderung verlangen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Zazu72

Ich schreibe einfach überall rein "nicht bekannt" z.B. bei der Adresse oder dem Verdienst (was ja zum Teil aich richtig ist).Woher soll ich wissen was mein Ex Mann verdient?

Zazu72

Angeblich ist die Verjährungsfrist 30 Jahre?

Fettnäpfchen

Zazu72

Vllt. hilft ja der Ratgeber Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? weiter:
Zitat
Im Klartext: Ob ihr Anspruch auf ALG II habt oder nicht (Feststellung) bzw. in welcher Höhe (Berechnung), kann/soll NICHT von der Vorlage bzw. Einreichung der u. g. Unterlagen abhängig gemacht werden!
...
...
Scheidungsurteil
Ausnahme: Lediglich eine darin getroffene Unterhaltsvereinbarung /-pflicht wäre leistungsrelevant. In dem Fall kann der Rest des Urteils (Begründung etc.) geschwärzt werden, da nur Daten zum Unterhalt erhoben werden dürfen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Zazu72

Ich habe das Scheidungsdokument nicht mehr.