Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!

Begonnen von fidikus, 02. März 2022, 11:20:16

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Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 23. März 2022, 12:14:31JC möchte die PP Auszüge noch für den Dezember
Dann reiche sie doch einfach nach und liefere eine gute Begründung mit, wegen der 45€.

Aussitzen ist wohl eher nicht so gut, sonst denken sie evtl. du willst was Verheimlichen.

fidikus

Hallo, ich habe ein Problem mein Beratungsschein ist nicht Bewilligt wurden was eine Schande jetzt habe ich ein problem den die Anwältin wird mir alles in rechnung stellen..

Was mache ich den nun? :( die Anwältin hätte mir das auch mitteilen müssen das der Antrag eventuell nicht Bewilligt wird oder nicht?



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Ratlos

Grundsätzlich besteht keine Aufklärungspflicht von einem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten.
https://rechtsanwalt-schiller.com/2015/01/14/aufklaerungspflicht-fuer-anwaelte/ - da drin stehts.
Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.

Ungenau ist halt dass dennoch eine "moderate" Belehrung erfolgen muss. Was immer moderat hier sein soll.

fidikus

Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 17:18:32
Grundsätzlich besteht keine Aufklärungspflicht von einem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten.
https://rechtsanwalt-schiller.com/2015/01/14/aufklaerungspflicht-fuer-anwaelte/ - da drin stehts.
Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.

Ungenau ist halt dass dennoch eine "moderate" Belehrung erfolgen muss. Was immer moderat hier sein soll.


Und nun? Ich könnt heulen....

fidikus

Wie geht das jetzt weiter? Ich könnte beim Amtsgericht Montag nochmal anrufen und versuchen wird wohl nix bringen aber versuchen :( was für Kosten kommen auf mich zu? Ich könnt echt durchdrehen was für ne verarsche von der Anwältin sowas ist abzocke sie weiß doch genau die Rechtslage ich würde sowas nie machen...

Der Friese

Wer die Runde bestellt, der zahlt. Ist nicht nur in der Kneipe so. Oder kennst du einen Wirt, der Denjenigen der die Lokalrunde bestellt, vorher nochmal erklärt, dass er dafür auch gerade stehen muss?

Ratlos

Die Beratungshilfe wurde abgelehnt weil es "nur" um die 'Vorlage der Kontoauszüge geht.
Das ist von seiten des Gerichts korrekt.
Deine Rechtsanwältin wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.
Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.

Flip

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.

Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .

Ratlos

Zitat von: Flip am 26. März 2022, 14:42:35
Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .
Das bezieht sich auf Verfahren vor dem Gericht. Aber soweit ist er ja noch gar nicht gekommen. Es geht ja nur um einen Beratungsschein, also um eine Beratungsarbeit der Rechtsanwältin. Das ist aber eine vorgerichtliche Sache.
Zu den Personen nach dem § 183 SGG dürfte er nicht gehören, nehme ich an.

§ 3 RVG
In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren.

Flip

Natürlich ist er als LE eine Person nach § 183 SGG. Ansonsten hast du den Absatz 2 gelesen?

Zitat2) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Du kannst auch gerne beim BSG nachlesen:

ZitatDie Geschäftsgebühr ua für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information bemisst sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, nach Nr 2302 VV RVG. Betragsrahmengebühren entstehen nach § 3 Abs 1 Satz 1 RVG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist; dies gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 3 Abs 2 RVG). Vorliegend wären in einem gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstanden, denn die Klägerin wehrte sich als Leistungsempfängerin iS des § 183 Satz 1 SGG gegen einen sie betreffenden Aufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheid. Ein gerichtliches Verfahren wäre für sie kostenfrei gewesen.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_12_B_14_AS_48_18_R.html

Oder lieber Kommentarliteratur? Bitte:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/37-sozialrecht-i-kostenerstattung-im-widerspruchsverfahren_idesk_PI17574_HI14747989.html

Entschuldige bitte, aber das ist Teil meiner beruflichen Tätigkeit.


Ratlos

Du, ich freu mich für den TE wenn er wenig bis nichts zahlen muss und du das definitiv besstätigen kannst.
Aber alles was du schreibst bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren und ein solches hat es doch noch gar nicht gegeben.
Aus deinem Link:
2. Eine Verringerung der anwaltlichen Bestimmung einer Rahmengebühr gegenüber dem erstattungspflichtigen Dritten ist im gerichtlichen Verfahren zulässig, ohne dass dies zum Verlust der dem Anwalt zuzugestehenden Toleranzgrenze führt.

Aber ok, wenn das dein Beruf ist will ich nichts gesagt haben. Wir sind ja normalerweise nur Laien.

Flip

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Aber alles was du schreibst bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren

Was verstehst du an

Zitat von: Flip am 26. März 2022, 16:04:562) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

und der Entscheidung des BSG zu Kosten im Widerspruchsverfahren sowie der Haufe Kommentierung zu § 63 SGB X (Kosten Widerspruch) nicht?

Alles, was ich schreibe,  bezieht sich auf ein Widerspruchsverfahren.

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Du, ich freu mich für den TE wenn er wenig bis nichts zahlen muss und du das definitiv besstätigen kannst.

Er wird wahrscheinlich eher mehr zahlen müssen. Die Betragsrahmengebühren gibt es ja gerade deswegen, weil es im Sozialrecht selten um hohe Streitwerte geht und das Fachgebiet daher für Anwälte unattraktiv wäre. 359 Euro ist die Schwellengebühr, dazu 20 Euro Post-und Telekommunikationspauschale. Dann noch Umsatzsteuer, hier 72 Euro. Also 451 Euro wahrscheinlich.

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Aus deinem Link:
2. Eine Verringerung der anwaltlichen Bestimmung einer Rahmengebühr gegenüber dem erstattungspflichtigen Dritten ist im gerichtlichen Verfahren zulässig, ohne dass dies zum Verlust der dem Anwalt zuzugestehenden Toleranzgrenze führt.

Du hast das Urteil nicht verstanden. In der Klage ging es nur um Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Der Anwalt wollte erst Kosten in Höhe der Mittelgebühr. Im Klageverfahren hat er dann die Kosten, die er für den Widerspruch wollte, auf die Schwellengebühr gemindert. Das BSG sagt nur, dass er das darf. Das hat nichts mit gerichtlichen Kosten zu tun. Es geht einfach um die Höhe der angemessenen Kosten für das Widerspruchsverfahren.


Ratlos

Jetzt muss ich dich Fachmann schon mal was fragen:
In der Ablehnung schreibt das Gericht dass er keinen Beratungsschein bekommen kann, weil die Vorlage von Kontoauszügen und die schriftliche Mitteilung dass er keine Garage vermietet hat jeder Mensch selber vornehmen kann. Was also sollte ein RA da beraten?
Damit weiß der RA dass kein Beratungsschein ausgestellt wird. Das steht fest.

Dem RA ist die finanzielle Situation des TE ja bekannt, d.h. dass er ALG 2 bezieht und ein Beratungsschein nicht gegeben wird.
MUSS er da nicht einen Hinweis auf seine RA-Kosten geben als Art Entscheidungshilfe für den TE? Ist nur eine Frage auch wenn keine generelle Aufklärungspflicht besteht.

Immerhin sind 400 € für einen ALG 2 Empfänger eine Masse Geld.

Flip

Nein, muss er nicht. Der "Kunde" kommt und bestellt. Das Risiko, dass der Gutschein (Beratungshilfe) nicht greift, trägt er. Du hast es doch korrekt in deinem Beitrag dargestellt.

fidikus

Guten Morgen,

ich habe noch kein Geld drauf könnt ihr mir sagen was ich jetzt machen soll? Meine Anwältin ist erst ab 14 Uhr wieder zu erreichen :( die Zahlung ist aber laut dem Jobcenter freigegeben sein nur wieso ist noch kein Geld verbucht wir haben den 1.4

Beim JC konnt ich niemanden erreichen!





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