Morgens krankgeschrieben, 3 Stunden später wurde mir gekündigt

Begonnen von TomH1985, 10. März 2022, 15:28:03

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TomH1985

Guten Tag!
Folgender Sachverhalt: Ich war gestern Morgen beim Arzt und ließ mich bis Ende nächster Woche krankschreiben. Ich schrieb meiner Chefin, ob ich ihr die Krankschreibung auch online schicken soll. Per Post wollte ich das ohnehin machen. Sie erwiderte: Ja, kannst auch per Mail zusätzlich zukommen lassen. 3 Stunden später folgte dann plötzlich die Kündigung per Mail.

Meine Frage: Braucht die Chefin jetzt trotzdem die Krankschreibung? Da sie mir ohnehin gekündigt hat, sehe ich da eig. kein Zweck dahinter? Bin aber Laie in diesem Kontext, daher meine Frage.

Weiter: ich bin jetzt bis zum 18 März krankgeschrieben. Ich muss mich ja trotzdem so schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Wie lange habe ich Zeit ( ich weiß, eigentlich hat man 3 Tage Zeit) - wie verhält sich das während man Krank ist?

Ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist (seit dem 9.03. also bis zum 23.03)
Im Kündigungsschreiben steht:
hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgereicht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung, also ab dem 9.03.2022. Von Ihrem Gehalt werden die freien Tage abgezogen, da kein Urlaubsanspruch bestand und sie den nicht mehr erwerben können.

Wie ist der letzte Satz zu deuten? Wie sieht es da mit dem Lohn aus, etc? Gibt es eine relevante Komponente im Zusammenhang mit der Krankschreibung?

Vielen Dank,

Gruß

Kopfbahnhof

#1
Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03Braucht die Chefin jetzt trotzdem die Krankschreibung? D
Natürlich braucht sie diese Krankschreibung.

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03Wie lange habe ich Zeit
Gar keine, Meldung möglichst schnell Erledigen geht erst mal auch per Mail.

Fettnäpfchen

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Wie ist der letzte Satz zu deuten?
Steht doch deutlich da.
Du hast freie Tage genommen und die werden mit deinem Verdienst verrechnet.
Weil kein Urlaubsanspruch besteht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Gibt es eine relevante Komponente im Zusammenhang mit der Krankschreibung?

Möglicherweise, denn in der Probezeit bzw. in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG, sondern man muss sich das selbst bei der Krankenkasse holen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AlterGaul

Aus meiner Sicht ist die Kündigung unwirksam. Eine Kündigung per Mail ist nicht zulässig. Man möge mich korrigieren. Demnach bist du weiterhin beschäftigt und reiche die AUB ein und biete danach deine Arbeitskraft an.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

MAC517

§ 623 Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Meph1977

Ja die Kündigung ist unwirksam. Wie lange geht denn die Probezeit noch.
1. läuft die Kündigungsfrist erst ab dem Zeitpunkt an dem sie dir Schriftlich also in Papierform zugegangen ist
2. wenn die Probezeit ausläuft bevor dir die schriftliche Kündigung zugeht muss sie die Kündigung begründen und wenn sie das mit der Krankschreibung begründet verliert sie den Prozess.

Edith sagt: Ach ja. Weise deine Chefin auf keinen Fall darauf hin das die Kündigung unwirksam ist. Einfach am Ende des Krankenscheins hingehen wenn nix schriftliches kommt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

CCR

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03Guten Tag!
Folgender Sachverhalt: Ich war gestern Morgen beim Arzt und ließ mich bis Ende nächster Woche krankschreiben.
:offtopic:
So eine Chefin wünscht man sich als AN bei uns sind auch immer wieder Leute krank aber unser Chef hat nie entlassen außer man Kündigt selber, weil immer wieder man die Arbeit der angeblich kranken mit machen muss.

Meph1977

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2022, 15:57:27
Möglicherweise, denn in der Probezeit bzw. in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG, sondern man muss sich das selbst bei der Krankenkasse holen.

Das ist falsch. In den ersten 4 Wochen hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: CCR am 10. März 2022, 23:29:31
So eine Chefin wünscht man sich als AN bei uns sind auch immer wieder Leute krank aber unser Chef hat nie entlassen außer man Kündigt selber, weil immer wieder man die Arbeit der angeblich kranken mit machen muss.
zumal
Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03Ich war gestern Morgen beim Arzt und ließ mich bis Ende nächster Woche krankschreiben.
Kranke "lassen" sich nicht AU schreiben, die sind AU und kriegen das bestätigt bzw. werden halt einfach krank geschrieben.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jordon

Wenn die Kündigung wirklich nur per Mail kam, dann ist das für den TE sehr gut.
In diesen Fall greift nämlich nicht § 4 KSchG.
Somit kann er weiterhin seinen K´Lohn einfordern, bis der Arbeitgeber seinen Irrtum bemerkt uns eine ordentliche schriftliche Kündigung zustellt.

Heinz-Otto

Ich schließe mich an.
Kündigung per E-Mail (=Textform) ist unwirksam. Zugang der schriftlichen Kündigung muss AG beweisen.

mousekiller

Um es mal zu definieren: Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Heißt übersetzt: der Kündiger muss nachweisen können, dass er a) eine ordentliche Kündigung erstellt hat. Hierzu bedarf es der Schriftform mit Signierung seiner Willenserklärung. b) er muss nachweisen können, dass der Vertragspartner die Kündigung erhalten hat. Das ist per Email zwar möglich, aber rechtsunwirksam, da hier der Nachweis in Deutschland schlicht nicht anerkennensfähig ist.

Wo das beispielsweise auch noch wichtig ist: bei zustellpflichtigen Schreiben, wie beispielsweise Klagen, Ladungen oder Urteilen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Lina

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt: Ich war gestern Morgen beim Arzt und ließ mich bis Ende nächster Woche krankschreiben. Ich schrieb meiner Chefin, ob ich ihr die Krankschreibung auch online schicken soll. Per Post wollte ich das ohnehin machen. Sie erwiderte: Ja, kannst auch per Mail zusätzlich zukommen lassen. 3 Stunden später folgte dann plötzlich die Kündigung per Mail.

Meine Frage: Braucht die Chefin jetzt trotzdem die Krankschreibung? Da sie mir ohnehin gekündigt hat, sehe ich da eig. kein Zweck dahinter? Bin aber Laie in diesem Kontext, daher meine Frage.

Weiter: ich bin jetzt bis zum 18 März krankgeschrieben. Ich muss mich ja trotzdem so schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Wie lange habe ich Zeit ( ich weiß, eigentlich hat man 3 Tage Zeit) - wie verhält sich das während man Krank ist?

Ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist (seit dem 9.03. also bis zum 23.03)
Im Kündigungsschreiben steht:
hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgereicht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung, also ab dem 9.03.2022. Von Ihrem Gehalt werden die freien Tage abgezogen, da kein Urlaubsanspruch bestand und sie den nicht mehr erwerben können.

Wie ist der letzte Satz zu deuten? Wie sieht es da mit dem Lohn aus, etc? Gibt es eine relevante Komponente im Zusammenhang mit der Krankschreibung?

Vielen Dank,

Gruß


Den Job bist Du los ohne selbst kündigen zu müssen, ein Grund zur Freude, da es keine Schwierigkeiten bei der  Antragstellung auf Arbeitslosengeld geben wird.