Morgens krankgeschrieben, 3 Stunden später wurde mir gekündigt

Begonnen von TomH1985, 10. März 2022, 15:28:03

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Maunzi

Zitat von: Lina am 11. März 2022, 20:39:13Den Job bist Du los ohne selbst kündigen zu müssen, ein Grund zur Freude, da es keine Schwierigkeiten bei der  Antragstellung auf Arbeitslosengeld geben wird.

Bis auf die Kleinigkeit, dass das Arbeitsverhältnis offensichtlich weiterhin besteht ...

https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html

Da mal unter der Nummer für Arbeitsrecht beraten lassen ist auch immer gut, ist bei uns immer der erste Tipp aus der Arbeitsagentur wenn man dort wegen Kündigung etc vorspricht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Maik Grüning

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt: Ich war gestern Morgen beim Arzt und ließ mich bis Ende nächster Woche krankschreiben. Ich schrieb meiner Chefin, ob ich ihr die Krankschreibung auch online schicken soll. Per Post wollte ich das ohnehin machen. Sie erwiderte: Ja, kannst auch per Mail zusätzlich zukommen lassen. 3 Stunden später folgte dann plötzlich die Kündigung per Mail.

Meine Frage: Braucht die Chefin jetzt trotzdem die Krankschreibung? Da sie mir ohnehin gekündigt hat, sehe ich da eig. kein Zweck dahinter? Bin aber Laie in diesem Kontext, daher meine Frage.

Weiter: ich bin jetzt bis zum 18 März krankgeschrieben. Ich muss mich ja trotzdem so schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Wie lange habe ich Zeit ( ich weiß, eigentlich hat man 3 Tage Zeit) - wie verhält sich das während man Krank ist?

Ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist (seit dem 9.03. also bis zum 23.03)
Im Kündigungsschreiben steht:
hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgereicht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung, also ab dem 9.03.2022. Von Ihrem Gehalt werden die freien Tage abgezogen, da kein Urlaubsanspruch bestand und sie den nicht mehr erwerben können.

Wie ist der letzte Satz zu deuten? Wie sieht es da mit dem Lohn aus, etc? Gibt es eine relevante Komponente im Zusammenhang mit der Krankschreibung?

Vielen Dank,

Gruß

superMeier

Sag einfach, du willst die Kündigung noch schriftlich haben. Die Kündigung nicht akzeptieren macht nur Sinn, wenn du dort auch weiter arbeiten möchtest.

Ottokar

Ich würde dem AG auf die Email wie folgt antworten:

Lieber AG,

hiermit weise ich dich darauf hin, dass eine Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen muss, Schlussmachen per E-Mail geht also nicht, ebensowenig per SMS oder Whatsapp. Es muss ein Schriftstück mit deiner Originalunterschrift darauf sein.
Außerdem solltest du bedenken, dann die Kündigungsfrist erst mit dem nachweislichen Eingang einer rechtswirksamen Kündigung bei mir beginnt.

Dein AN.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 15. März 2022, 13:05:01
Ich würde dem AG auf die Email wie folgt antworten:

Lieber AG,

hiermit weise ich dich darauf hin, dass eine Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen muss, Schlussmachen per E-Mail geht also nicht, ebensowenig per SMS oder Whatsapp. Es muss ein Schriftstück mit deiner Originalunterschrift darauf sein.
Außerdem solltest du bedenken, dann die Kündigungsfrist erst mit dem nachweislichen Eingang einer rechtswirksamen Kündigung bei mir beginnt.

Dein AN.

Das würde ich nicht tun. Das muss der AG selbst wissen, ich bin nicht verpflichtet, ihn über das Gesetz aufzuklären.
Zudem hätte dies den Nachteil, dass der AG die Kü dann schriftlich absendet und so die Kündigungsfrist, kürzer ist, als wenn der AG die Kündigung nicht per Post schickt. Denn aktuell erfolgte noch gar keine rechtmäßige Kündigung. Das AV besteht noch!

Also denkbar unklug! Ohne schriftliche Kü besteht das AV so lange fort, bis die rechtmäßige Kü eintrifft.

Wichtig!! Am 18 endet die Krankschreibung. Das AV ist noch nicht beendet. Also am Montag wieder zur Arbeit gehen.
Wird man weg geschickt, sich das möglichst bestätigen lassen. Ansonsten nachträglich per Mail nochmals Arbeitskraft zur Verfügung stellen, auch wenn man das nicht zwingend muss.

Zitat von: TomH1985 am 10. März 2022, 15:28:03
Von Ihrem Gehalt werden die freien Tage abgezogen, da kein Urlaubsanspruch bestand und sie den nicht mehr erwerben können.

Das ist unklar ausgedrückt. Vom Lohn darf gar nichts abgezogen werden. Es ist Lohn zu zahlen, bis zum Ende des AV.
Entweder unter Anrechnung des Urlaubsanspruches (sofern einer erworben wurde), oder man muss diese 2 Wochen während der Kündigungsfrist noch arbeiten und der Urlaubsanspruch muss dann ausbezahlt werden.

Üblich ist, dass der Urlaubsanspruch gewährt wird und die Arbeitspflicht bis zum Ende des AV entsprechend verkürzt.

Fazit: Geht man am Montag zur Arbeit und wird weg geschickt, kann man getrost auf die schriftliche Kündigung warten und hat so lange noch Lohnanspruch!

Ottokar

Ich gehe davon aus, dass der AG sich nicht umstimmen lässt, bzw. das Vertrags- und Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
D.h. dass es in jedem Fall zur Beendigung des AV kommt. Dieses Ende durch Stillschweigen hinauszuzögern, möglicherweise mit dem Ergebnis, dass der Fall noch vorm Arbeitsgericht geklärt werden muss und dem TE von der AfA eine Sperrzeit und dem JC eine Sanktion droht, sollte man wirklich überlegen, was hier sinnvoll ist:
a) sich gegenüber dem erklärten Willen des AG taub stellen und abwarten, bis bzw. ob der irgendwann seinen Irrtum bemerkt, einsieht und danach handelt, sich möglicherweise monatelang mit dem AG herumstreiten und das Problem mittels Kündigungsschutzklage lösen, sowie erhebliche Probleme mit dem JC/AfA bekommen, weil Status und Ansprüche unklar sind, oder
b) offen und ehrlich den AG auf seinen Irrtum hinweisen und so klare Verhältnisse schaffen, ohne Arbeitsgericht und ohne Probleme mit JC/AfA.
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superMeier

Sehe ich auch so. Man fordert die Kündigung schriftlich und da der Arbeitgeber gekündigt hat, bekommt man keine Sperre.

Die Ratschläge, die Kündigung nicht zu akzeptieren könnten sogar ziemlich kontraproduktiv sein. Was ist, wenn der AG dann (erstmal) doch nicht (schriftlich) kündigt und versucht, einem das Leben schwer zu machen? Dann muss man eventuell selbst kündigen. Also solche "Spielchen" werden hier wenig sinnvoll sein, vor allem, da die Situation von seinem unliebsamen Job gekündigt zu werden doch noch der beste Ausgang ist für den Ersteller.

Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 16. März 2022, 10:31:29
Ich gehe davon aus, dass der AG sich nicht umstimmen lässt, bzw. das Vertrags- und Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
D.h. dass es in jedem Fall zur Beendigung des AV kommt.

Richtig, aber halt später und somit 2 Wochen länger Lohn ;)

ZitatDieses Ende durch Stillschweigen hinauszuzögern, möglicherweise mit dem Ergebnis, dass der Fall noch vorm Arbeitsgericht geklärt werden muss und dem TE von der AfA eine Sperrzeit und dem JC eine Sanktion droht, sollte man wirklich überlegen, was hier sinnvoll ist:
Warum denn Sperrzeit? Mit welcher Begründung?
Die Sache ist klar. Kü per Mail unwirksam, die wirksame Kü wird dann akzeptiert und fertig.
Zahlt der AG den Lohn nicht, muss man Lohnklage oder Mahbescheid erheben. Na und?
Dann bekommt man den Lohn eben nachbezahlt.
Zitat
a) sich gegenüber dem erklärten Willen des AG taub stellen und abwarten, bis bzw. ob der irgendwann seinen Irrtum bemerkt, einsieht und danach handelt, sich möglicherweise monatelang mit dem AG herumstreiten und das Problem mittels Kündigungsschutzklage lösen,

Blödsinn. Warum denn streiten, wenn man die Kü akzeptiert???? Wieso Kündigungsschutzklage bei Kü in der Probezeit? Ist eh recht aussichtlos.

Zitatsowie erhebliche Probleme mit dem JC/AfA bekommen, weil Status und Ansprüche unklar sind, oder
Blödsinn. Die Ansprüche sind klar.
Ob sie in der Höhe des tatsächlichen Anspruchs auch bezahlt werden ist eine andere Sache. Was zählt ist, ob eine rechtmäßige Kündigung erging.

Im Gegenteil! Das JC könnte argumentieren, dass die Kü nicht wirksam war und er genau deshalb Kündigungsschutzklage einreichen soll, weil das die Leistungen mindert ;) ;)

Zitatb) offen und ehrlich den AG auf seinen Irrtum hinweisen und so klare Verhältnisse schaffen, ohne Arbeitsgericht und ohne Probleme mit JC/AfA.

Welche Probleme mit dem JC?? Bei Kü in der Probezeit oder je nach dem, wie fies der AG ist, kann man immer Probleme bekommen. Nämlich dann, wenn der AG behauptet es wäre eine personenbedingte Kündigung. Dann aber muss er eine vorherige Abmahnung nachweisen.
Ansonsten gibt es keinerlei Handhabe für eine Sperre.



Hary

Den Arbeitgeber auf die Kündigungs E-Mail zu antworten halte ich für keine gute Idee. So schafft man im Zweifel ja selbst den Nachweis die Kündigung tatsächlich erhalten zu haben.

Vielleicht wäre es viel besser einfach nicht beachten und nach deiner Krankschreibung wie gehabt am Arbeitsplatz zu erscheinen. Du weißt nichts von einer wirksamen Kündigung, dann müsste der Arbeitgeber den Zugang beweisen oder dich nachweislich zu diesem Zeitpunkt mit Frist erneut kündigen.

Meph1977

Der Nachweis spielt gar keine Rolle weil es alleine auf den Zugang der schriftlichen Kündigung auf Papier ankommt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Ottokar

Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Richtig, aber halt später und somit 2 Wochen länger Lohn ;)
Ein Anspruch, den man dann warscheinlich langwierig vorm Arbeitsgericht einklagen muss und der mit dem ALG I und II Anspruch verrechnet wird. Wie gewonnen, so zerronnen.

Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Warum denn Sperrzeit? Mit welcher Begründung?
Echt jetzt? Genau den Fall haben wir aktuell im Forum, wo der AG behauptet, die Kündigung wäre rechtswirksam, und der AN behauptet, sie wäre es nicht. Genau deshalb gehen dort AfA und JC erst mal von einem selbst verschuldeten Verlust des Jobs aus, mit der Folge von Sperrzeit und Sanktion. Ein Thema, in dem du übrigends selbst auch aktiv bist: https://hartz.info/index.php?topic=127978.0

Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Blödsinn. Warum denn streiten, wenn man die Kü akzeptiert?
Eine rechtswidrige Kündigung kann man nicht akzeptieren, das ist Blödsinn.

Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Was zählt ist, ob eine rechtmäßige Kündigung erging.
Was hier nicht der Fall ist, genau deshalb sollte man imho auf eine Klärung hinarbeiten.

Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Im Gegenteil! Das JC könnte argumentieren, dass die Kü nicht wirksam war und er genau deshalb Kündigungsschutzklage einreichen soll, weil das die Leistungen mindert ;) ;)
Wovon soll das das Gegenteil sein? Von deiner Aussage, dass eine Kündigungsschutzklage Blödsinn wäre? Gerade um eine solche Reaktion des JC zu verhindern, sollte man imho klare Verhältnisse schaffen.
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Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 17. März 2022, 08:17:15
Zitat von: Heinz-Otto am 16. März 2022, 12:53:48
Blödsinn. Warum denn streiten, wenn man die Kü akzeptiert?
Eine rechtswidrige Kündigung kann man nicht akzeptieren, das ist Blödsinn.
Verdrehe doch nicht schon wieder den Kontext. Was soll das? Meinst du das fällt den aufmerksamen Lesern nicht auf? So doof bist du ja sicher nicht, dass du nicht verstehst was geschrieben steht.
Du weißt genau was gemeint ist und das steht auch deutlich da!
Zitat von: Heinz-Ottodie wirksame Kü wird akzeptiert!

Mit akzeptieren meinte ich natürlich, dass man nicht dagegen vorgeht. Dass eine Kündigung ein einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die grundsätzlich nicht davon anhängt ob man sie akzeptiert, sollte klar sein ;)
Aber man kann rechtlich dagegen vorgehen.

ZitatEcht jetzt? Genau den Fall haben wir aktuell im Forum, wo der AG behauptet, die Kündigung wäre rechtswirksam, und der AN behauptet, sie wäre es nicht. Genau deshalb gehen dort AfA und JC erst mal von einem selbst verschuldeten Verlust des Jobs aus, mit der Folge von Sperrzeit und Sanktion. Ein Thema, in dem du übrigends selbst auch aktiv bist: https://hartz.info/index.php?topic=127978.0

Der Fall ist nicht vergleichbar. Keine Ahnung, warum du derlei Nebelkerzen wirfst. Ich gehe davon aus, dass du durchaus weißt, dass das 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte sind. Falls nicht, wäre das echt traurig.
Denn
1.  ist im hießigen Fall eindeutig, dass eine Kü per Mail nichtig ist und
2. dort eine fristlose Kündigung vorliegt, hier aber nicht!
Da gibt es nichts zu deuteln ;) Da ist der AG chancenlos.






CCR

ich glaube da gibt es nicht mehr viel zu schreiben er wird die Kündigung schon akzeptiert haben aber, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu bekommen braucht er die eigenhändige Unterschrift des AG nützt alles nix

Ottokar

#28
Zitat von: Heinz-Otto am 17. März 2022, 09:57:25Verdrehe doch nicht schon wieder den Kontext.
Ich verdrehe gar nichts, jedoch frage ich mich, was dich dazu berechtigt, mich derart anzupöbeln!
Wenn du etwas anders meinst als du schreibst, dann solltest du dich eines besseren Ausdruckes befleißigen, anstatt hier den Mund aufzureißen.

Zitat von: Heinz-Otto am 17. März 2022, 09:57:25Der Fall ist nicht vergleichbar. Keine Ahnung, warum du derlei Nebelkerzen wirfst.
Der Fall nicht, der Grund für Sperrzeit und Sanktion jedoch schon, das erkennt jeder mit gesundem Menschenverstand.
Das hat auch nichts mit Nebelkerzen zu tun, das ist die gebotene Aufklärung des TE über mögliche Folgen von Handlungen.

Deine Herabwürdigungen sind jedenfalls zum :kotz:
Wenn du nicht in der Lage oder gewillt bist, sachlich zu bleiben, dann suche dir eine andere Plattform für deinen Egotrip.
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Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 17. März 2022, 19:09:53
Wenn du nicht in der Lage oder gewillt bist, sachlich zu bleiben, dann suche dir eine andere Plattform für deinen Egotrip.
Pack dich mal an deiner eigenen Nase. Es gibt genug Beiträge von dir, die einem Admin nicht würdig sind und sehr herablassend.
Gegenwind verträgst du nicht und wirst schnell persönlich angreifend. Ich spiegle nur deine eigene Ausdrucksweise. So what?