Morgens krankgeschrieben, 3 Stunden später wurde mir gekündigt

Begonnen von TomH1985, 10. März 2022, 15:28:03

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Ottokar

Danke, wissenschaftliche Studien finde ich da jedoch auch nicht.
Es wird stattdessen weiterhin standhaft behauptet, dass durch die Verdünnung der Wirkstoffe diese faktisch verschwinden würden. Allerdings hat die moderne Wissenschaft diese Annahme längst widerlegt und darüber hinaus sogar eine andere Behauptung der Homöopathie bewiesen (Stichwort: Übertragung von Eigenschaften durch Quantenverschränkung, Wirksamkeit unterhalb molekularer Ebenen bei mRNA Impfstoffen).
Aber genug OT hier.
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TomH1985

inkomplette Angaben werden korrigiert:
So, ich habe am 1.11. 2021 angefangen zu arbeiten - lief bis Ende Januar/Anfang Februar relativ gut.
Am 14. Februar habe ich dann Urlaub genommen, da mein Pkw den Geist aufgegeben hat. Ich hatte dann ab 14 Februar bis zum 18 Februar Urlaub bekommen - ich hatte dann um eine weitere Woche Urlaub gebeten, da ich noch mit dem Pkw-Kauf, und anderen Sachen beschäftigt war /Auto verkaufen/neues kaufen/anmelden/abmelden/etc. Also hatte ich vom 14 Februar bis zum 27 Februar Urlaub - standen mir nach drei Monaten Arbeit schon zwei Wochen Urlaub zu? - Also rein theoretisch nicht, hat die Ex-Chefin gesagt. Um bezahlten Urlaub zu erlangen, muss ich die Anspruch noch erfüllen sagte sie. - andererseits sagte sie aber auch: bis zum 1 März haben wir noch so wenig zu tun, dass wir ohne dich auskommen. - Anspruch auf Urlaub hat man erst nach der Probezeit, stimmts?

verbockt habe ich es, da ich am 21 und 22 März nicht zur Arbeit gegangen bin - auf der Lohnabrechnung steht auch Unterbrechung Anfang 21.03.2022  Unterbrechung Ende 22.03.2022 Grund der Unterbrechung: Unbezahlte Fehlzeit.
- aber andererseits war es mein persönliches Empfinden und ich stehe auch dazu, dass ich es keine weitere Sekunde mehr mit dieser Frau in einem Raum ausgehalten hätte - trotz der möglichen Konsequenzen.

per Email erhielt ich folgenden Text von Ihr: leider ist es abrechnungstechnisch schwierig die Tage , die du im Februar freigenommen hast ohne Anspruch auf Urlaub zu haben, abzurechnen.Ich lasse das erstmal so, damit dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gering wird, aber du muss damit rechnen, dass ich Rückforderungsanschpruch für die freien Tage im Februar habe.Ich überlege mir wie und ob ich noch zusätzliches Geld von dir fordern werde.

Ottokar

Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch dein Urlaubsanspruch ist.
Urlaubsanspruch besteht generell und ist im ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgelegt, die Aussage deiner Ex-Chefin dazu ist falsch.
Der Mindestanspruch beträgt 24 Tage bei 6 Werktagen, sofern du nur 5 Werktage arbeiten musst, beträgt er somit 20 Tage pro Jahr (1,67 Tage pro Monat). Sofern du einen GdB von mind 50 hast, kommen 5 Tage pro Jahr hinzu.

Ich gehe im Weiteren mal von der üblichen 5 Tage Arbeitswoche und einem Anspruch von 20 Urlaubstagen aus.

Für 11/2021 bis 12/2021 hattest du somit 3 Tage Urlaubsanspruch, dieser kann im Folgejahr bis Ende März abgegolten werden.
Von Januar 2022 bis einschl. März 2022 hattest du 5 Tage Urlaubsanspruch.
Da der Urlaub aus dem Jahr 2021 noch nicht abgegolten war, ergeben sich insgesamt 8 Tage Urlaubsanspruch. Da du im Februar 2022 jedoch 10 Tage freigestellt wurdest, hast du im Februar zwei Tage "entschuldigt" gefehlt (Freistellung durch AG), für die kein Lohnanspruch besteht.

Da du am 01.11.2021 den Job angetreten hast, bestand im März 2022 Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, d.h. für den Zeitraum der AU (09. - 18.03.2022 = 8 Werktage) besteht Lohnanspruch als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die schr. Kündigung hast du am 15.03.2022 erhalten, die 14tägige Kündigungsfrist läuft somit vom 16. - 29.03.2022, d.h. dir steht für den Zeitraum 01. - 29.03.2022 Lohn zu.
Da du jedoch nach dem 18.03.2022 nicht mehr zur Arbeit erschienen bist, besteht für den Zeitraum 21. - 29.03.2022 kein Lohnanspruch. Insofern spielt es keine Rolle, wann nach dem 18.03.2022 der Arbeitsvertrag tatsächlich endet, ob mit Ablauf des 20., wie die Dame hier irrtümlich behauptet, oder mit dem 29..

Zusammengefasst hast du somit im März 2022 Lohnanspruch für den Zeitraum 01. - 18.03.2022, somit für 14 Werktage, davon 8 als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Aufgrund der Freistellung im Februar und den dafür nun fehlenden 2 Tagen Urlaubsanspruch hat der AG einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch für diese zwei Tage, d.h von den 14 Werktagen im März 2022 muss der AG nur 12 bezahlen.
Das wars.
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Meph1977

Ottokar deine Antwort stimmt zwar im wesentlichen aber nicht für den Fall das jemand noch keine 6 Monate beschäftigt ist in diesem Fall hat er nur Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat folglich darf er nach 2 Monaten Beschäftigung auch nur 4 Tage nehmen bei einer 6 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche 3 Tage. Unterm Strich stimmt aber die Rechnung wieder weil die Chefin wenn sie sagt das er nur 4 Tage Urlaubsanspruch hatte der Rest sozusagen unbezahlter Urlaub war dann muss sie die Urlaubstage die er bis jetzt noch nicht genommen hat abgelten.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

TomH1985

20 Tage im Urlaub standen mir zu.
Von Montag bis Freitag hab ich gearbeitet.

Ottokar

@Meph1977
Vielleicht liest du noch mal, was ich über den Teilurlaubsanspruch schrieb.
Hätte ich nämlich die Regelung des BUrlG nicht berücksichtigt, wonach Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erst nach 6 Monaten besteht, wäre ich bei meiner Rechnung nicht auf zwei fehlende Urlaubstage gekommen.
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TomH1985

Ex-Chefin schrieb: "Ich schreibe nach meinem Urlaub eine Erklärung, dass du mir 5 Tage unbezahlten Urlaub schuldig bist.Ich werde noch Geld von dir zurückfordern"


TomH1985

Ex-Chefin schrieb: "Ich schreibe nach meinem Urlaub eine Erklärung, dass du mir 5 Tage unbezahlten Urlaub schuldig bist.Ich werde noch Geld von dir zurückfordern"

Per WhatsApp schrieb sie mir, dass ich auch die zweite Woche Urlaub kriege, obwohl kein Anspruch besteht  - Sie gab mir quasi mündlich die Erlaubnis, dass ich Urlaub machen kann. Jetzt verlangt sie plötzlich Geld für unbezahlten Urlaub bzw. Geld zurückfordern - Die Frau steht doch nicht über den Gesetz und kann sich wie eine Diktatorin quasi die Dinge zurecht biegen, wie sie es möchte - ich hab ja den mündlichen Beweis, dass mir der Urlaub für die zweite Woche von ihr erteilt wurde. Zählt wahrscheinlich nicht..
Sie schreibt auch: ich mache erst einmal Urlaub, dann kommt die Erklärung... Klar, Jobcenter hat ewig Zeit...
Ich verzweifle langsam - möchte diese Sache aber nicht auf mich sitzen lassen bzw. kann die Sache nicht stillschweigend an mir ergehen lassen.

Ratlos

Zitat von: TomH1985 am 06. April 2022, 20:47:37ich hab ja den mündlichen Beweis,
Dafür brauchst du einen unabhängigen Zeugen sonst steht Aussage gegen Aussage

Maunzi

Zitat von: TomH1985 am 06. April 2022, 20:47:37
Per WhatsApp schrieb sie mir, dass ich auch die zweite Woche Urlaub kriege, obwohl kein Anspruch besteht  - Sie gab mir quasi mündlich die Erlaubnis, dass ich Urlaub machen kann.
Was denn nun? Geschrieben oder Sprachnachricht oder wirklich telefonisch / persönlich mündlich? Alles was du nachweisen kannst (dazu gehört auch eine Sprachnachricht!) gilt auch so, ausser dein Vertrag sieht die Schriftform für sowas vor.

Schön sichern alles! Und besorg dir endlich einen Beratungshilfeschein und geh zum Anwalt bevor jede Frist vorbei ist... sonst macht sie was sie will und du guckst in die Röhre
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Zitat von: Maunzi am 07. April 2022, 14:10:40Geschrieben oder Sprachnachricht
Eine Sprachnachricht ist kein gesetzlich zugelassenes Beweismittel. Allenfalls ein Freibeweis an den das Gericht aber nicht gebunden ist.

Ottokar

Zitat von: Maunzi am 07. April 2022, 14:10:40Und besorg dir endlich einen Beratungshilfeschein und geh zum Anwalt bevor jede Frist vorbei ist... sonst macht sie was sie will und du guckst in die Röhre
Die 3wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage (16.03. bis 05.04.) ist bereits verstrichen. Das Ding ist durch.
Hier kann man nur noch gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung vorgehen - aber erst, wenn diese vorliegt.
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TomH1985

Die Lohnabrechnung liegt vor. 1947,03 Euro Brutto also 1331,06 Netto. Überwiesen hat sie mir 1000 Euro. Hab ich schon aufs Konto bekommen.
Als ich nachfrage, wann der Rest kommt, sagte sie: "Ich schreibe nach meinem Urlaub eine Erklärung, dass du mir 5 Tage unbezahlten Urlaub schuldig bist.Ich werde noch Geld von dir zurückfordern" - diese Erklärung möchte sie mir schicken bzw. Ich soll das dann dem Jobcenter geben.
Ich frage mich jetzt, was ich für Anlagen ans Jobcenter schicken soll..Die Lohnabrechnung steht ja in keinerlei Verbindung zum Kontoauszug - 1331,06 Netto, die eigentlich aufs Konto landen sollten, aber 1000 Euro sind dann faktisch aufs Konto gelandet. Ich habe noch bis zum 14. April Zeit, dem Jobcenter die Unterlagen zu übermitteln. Jobcenter wird sich doch sicherlich auch wundern, wie skrupellos sie doch eigentlich interagiert.

Per WhatsApp waren es übrigens normale Nachrichten (geschrieben)

Ottokar

Solange keine unbestrittene Rückforderung vorliegt, besteht weder ein Rechtsanspruch auf Zurückbehaltung noch auf Aufrechnung.
Wenn die Lohnabrechnung vorliegt, ist der Lohn auch geschuldet. Ich würde die Dame schr. mahnen, den seit 01.04.2022 fälligen Restbetrag bis zum 15.04.2022 zu überweisen, und für den Fall dass das nicht passiert, mit Anwalt und Klage drohen.

Auf die Aussage,
Zitat von: TomH1985 am 07. April 2022, 15:43:33"Ich schreibe nach meinem Urlaub eine Erklärung, dass du mir 5 Tage unbezahlten Urlaub schuldig bist.Ich werde noch Geld von dir zurückfordern"
würde ich gar nicht eingehen, diese Forderung würde ich so lange bestreiten, bis die Dame sie beweist, denn sie ist in der Beweispflicht und für diese reicht eine solche Erklärung nicht mal ansatzweise aus. Das kann so ja jeder behaupten.

Dem JC wüde ich Lohnabrechung und Kontoauszug jeweils in Kopie zusenden und ergänzend erklären, dass die Dame sich weigert, den Restbetrag i.H.v. 331,06 Euro auszuzahlen, du diesen angemahnt hast und gegebenenfalls mittels Anwalt einklagen wirst.
Und das du dem JC unaufgefordert mitteilst, sobald du den Restbetrag erhalten hast.
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TomH1985

Ich antizipiere die Situation: so wie ich sie kennengelernt habe, hat sie sich jede Minute, die ich zu spät gekommen bin, aufgeschrieben (irgendein ein Schreiben, welches mich belastet) dazu bestimmt meinen Urlaub vermerkt, und genau dann, wenn ich mich wehre, (Klage und Anwalt) würgt sie mir mit Paragraphen, Gesetzen, etc einen rein. Sie ist hinterlistig und falsch - also falls ich ihr mit Anwalt/Klage drohe, droht sie mir dann auch mit Anwalt - darauf wartet sie doch nur. Um mich aus der Reserve zu locken, schreibt sie mir, und kommt dann mit Rückforderung des Geldes. - dann hat sie Verifizierungsdokumente, die laut Paragraphen und den Gesetzen, mich dazu verpflichteten, den Betrag zurück zu zahlen. Plus dann noch Anwalt, Klage, Stress, und noch weitere Probleme - das sind alles Vermutungen, die auf Erfahrungen basieren. Sie ist launisch und wechselt ihre Meinung wie andere ihre Socken.
Ich bedanke mich für die ganzen Informationen, bin trotz zwiegespalten bezüglich der aktuellen schwierigen Situation.

Sollte ich dann ein Anwalt konsultieren, gehe ich als erstes zum Arbeitsgericht...oder suche ich mir direkt einen Anwalt?
Bei Hartz IV, und in meiner Situation, reicht da ein Schreiben, welches ich vorlegen muss, damit ich finanziell nicht an exorbitante Summen hängen bleibe. Ist die Konsultierung eines Anwaltes, also beim ersten Gespräch, umsonst bzw. eine Gebühr (10 Euro? Oder mehr?), sofern man Hartz IV beantragt hat? Bzw. Dokumente vorlegen kann?