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Umzug in andere Stadt

Begonnen von verena, 14. März 2022, 15:22:24

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0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

verena

Ich wohne im Moment bei meinen Eltern ( Mietvertrag ist vorhanden).
Eine Kündigungsfrist für die alte Wohnung besteht aber nicht.
Bin aber gerade auf Wohnungssuche in der nächstgelegenen Stadt ( anderes Bundesland).
Mein jetziges Jobcenter würde mir auch einen Auszug genehmigen.
Wie gehe ich am besten vor?
Wie erkläre ich meine Situation einem potentiellen Vermieter?
Wie stelle ich einen Antrag beim neuen Jobcenter ? Geht das mit der alten Adresse?
Kann der Umzug verweigert werden ( vom neuen Jobcenter)?
Kann es passieren, dass nicht die volle Miete übernommen wird?
Falls ich zu diesem Thema schon mal etwas geschrieben habe, bitte ich darum die alten Beiträge zu ignorieren.

Fettnäpfchen

verena

Lies dir mal den Ratgeber Umzug durch.
Wenn du dann noch Fragen hast frage nochmal nach.

Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Wie erkläre ich meine Situation einem potentiellen Vermieter?
? Kommt darauf an ob er überhaupt nachfragt ich wüsste nicht wieso und ansonsten musst du das doch am besten wissen.

Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Wie stelle ich einen Antrag beim neuen Jobcenter ?
Zuerst muss das neue JC die Angemessenheit bestätigen dann stellst du beim alten JC formlos einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug.....s. Ratgeber
Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Kann der Umzug verweigert werden ( vom neuen Jobcenter)?
In deinem Fall eher nicht da du noch bei den Eltern wohnst. Wenn die Whg. aber zu teuer wäre dann schon.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24jetziges Jobcenter würde mir auch einen Auszug genehmigen.
Wenn Ü 25 kann es gar nicht anders.
Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Wie gehe ich am besten vor?
Wohnung suchen, besser trotzdem auf die Angemessenheit achten.
Auch wenn es zur Zeit fast egal ist, wie hoch die Miete ist.
Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Wie stelle ich einen Antrag
Neuantrag beim neuen JC gültig ab Einzug bzw. auch Ummeldung am neuen Wohnort.
Der Antrag kann auch per Post, zum neuen JC gesendet werden.
Wenn es auch schon einen MV dazu gibt.
Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24Kann der Umzug verweigert werden
Nein und es muss auch nicht um Genehmigung gefragt werden.
Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:22:24dass nicht die volle Miete übernommen wird?
Aktuell nicht, außer die ist extrem Überteuert.
Falls nicht Angemessen, muss man Abwarten wie es da weiter geht.

verena

Danke für die Antwort.
Leider wollen Vermieter fast immer Gehaltsnachweise sehen und sicher gehen, dass man sich die Wohnung leisten kann.

Kopfbahnhof

Meistens ist das so, hat mit dem JC aber erst mal nichts zu tun.

Ohne MV wird das neue JC den Antrag aber erst mal nicht Bearbeiten.
Macht ja auch wenig Sinn, solange man dort noch nicht wohnt.

verena

Und da beginnt schon wieder das Problem.
Ohne Übernahme Bescheinigung vom Amt ( weiß nicht ob das offiziell so heißt) kein Mietvertrag.
Und ohne Mietvertrag keine Leistung vom Amt.
Oder übersehe ich etwas?

Fettnäpfchen

verena

Zitat von: verena am 15. März 2022, 00:05:46Ohne Übernahme Bescheinigung vom Amt ( weiß nicht ob das offiziell so heißt) kein Mietvertrag.
Du brauchst für das JC entweder einen noch nicht unterschriebenen MV oder eine Mieterbescheinigung in der die Kostenposten aufgelistet sind.

Das nennt sich Zusicherung der Angemessenheit und wird beim neuen JC gemacht.

MfG FN
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CCR

Zitat von: verena am 14. März 2022, 15:46:49
Danke für die Antwort.
Leider wollen Vermieter fast immer Gehaltsnachweise sehen und sicher gehen, dass man sich die Wohnung leisten kann.
ein Schufa-Auszug ist doch auch ok und den kann man kostenlos beantragen.

verena

Reicht leider nicht.
Die wenigen Vermieter, die überhaupt an ALG 2 Empfänger vermieten wollen eine Kostenübernahme Bestätigung.

CCR

Wird leider zur Zeit schwieriger angemessenen Wohnraum zu bekommen, wo auch immer mehr Flüchtlinge ins Land einreisen.

Kopfbahnhof

Zitat von: verena am 15. März 2022, 00:05:46Ohne Übernahme Bescheinigung vom Amt kein Mietvertrag.
Nicht alle VM bestehen darauf, wenn einer dann ist es schon schwierig eine schnelle Entscheidung aus der Ferne zu bekommen.
Die ist ja meistens Notwendig, wenn VM nicht lange Warten wollen.

Man kann es dann erst mal nur per Mail beim JC Versuchen und hoffen, die Antworten auch schnell.