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Antrag zur Ausstellung eines hausärztlichen Attestes/Wegeunfähigkeitsbescheinung

Begonnen von Ravn, 16. März 2022, 07:15:48

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Ravn

Guten Morgen. Ich versuche erstmals mein Problem kurz dazuliegen.

Ich habe Epilepsie (Chronische Krank) und noch ein paar andere Krankheiten (Diabetes, Hyperaktives Blase und ein paar andere). Aber im Grunde genommen geht es um meine Epilepsie. Letzte Jahr Oktober bis Dezember habe ich eine Maßnahme (eine andere Job Sparte finden, Psychologische Betreuung, Ärztliche Untersuchung vom Hauseigene Arzt, Bewerbung auffrischen und Praktikum) begonnen, jedoch wurde ich Krank. Meine Auren kamen häufiger vor, fast täglich. Dann kamen Unterleibschmerzen dazu und Darm Probleme. Zu guter Letzt bekam ich im Dezember Corona. Also war ich die ganze Zeit Krankgeschrieben.
In Oktober hat sich mein Schlaf Rhythmus umgestellt (wichtig für ein Epileptiker). Was zu dieser Zeitpunkt nicht schlimm war. Ich ging zur Maßnahme trotz der Krankschreibung wenn es ging, aber es war immer nur für 1-2 Tage, weil dann bekam ich starke Schmerzen oder meine Auren wurden stärker, ich hatte 2 Anfälle aber nicht wegen das ich dahin gegangen bin. Und holte wieder ein neues AU, legte es natürlich das JC auch vor.
Als ich Corona bekam, hat sich mein Schlaf Rhythmus total verändert und ich habe immer noch mit einige Nachwirkungen zu kämpfen. Ich stehe um 3-4 Uhr auf und gegen 12-13 Uhr bin ich geschafft. Habe keine Energie mehr und muss mich hinlegen oder Schlafen um etwas Kraft zu tanken.

Ich bekam dieses Jahr ein Anruf von meine neue Job Vermittlerin ob alles wieder in Ordnung sei. Ich erklärte Ihr das mein Neurologe meinte das wenn ich eine neue Maßnahme beginnen soll, meine Job Vermittlerin will mich unbedingt wieder in ein neuen stecken - habe auch nichts dagegen, kann ich nur die Stunden leisten die ich auch kann. So gesehen 8-12 Uhr oder bis 13 Uhr. Ich habe auch in den Oktober Maßnahme von 8-12 Uhr mitgemacht.

Meine Job Vermittlerin hat gesagt da ich keine AU mehr bekomme und ich nur als Teilzeit mit machen kann, schickt sie mir ein Antrag zur Ausstellung eines hausärztlichen Attestes/Wegeunfähigkeitsbescheinung zu. Ich bin aber nicht Bettlägerig oder kann nicht zu eine Maßnahme/Job fahren. Es geht eben nur Teilzeit machen kann, höchstwahrscheinlich auf längere Zeit. Da ich zum ersten mal so einen Antrag bekommen habe, wollte ich Euch fragen was könnte meine Job Vermittlerin vorhaben? Kann das nur Bürokratie sein oder vollkommen was anderes? Da ich das nicht ganz verstehe.

Danke im voraus.


PS: Bitte entschuldige meine Rechtschreib- und Grammatik Fehler. Ich habe immer noch ein Problem mit Amerikanisch/Deutsch schreiben/denken/sprechen.

justine1992

Was hast Du schriftlich vorliegen?
Meint Dein Hausarzt, dass Du dauerhaft nur halbtags arbeiten können wirst?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ravn

Zitat von: justine1992 am 16. März 2022, 07:35:12
Was hast Du schriftlich vorliegen?
Meint Dein Hausarzt, dass Du dauerhaft nur halbtags arbeiten können wirst?

Es wurde markiert:
ZitatLiegt bei Herrn **** eine gesundheitliche Einschränkung hinsichtlich der Arbeitszeiten vor?

Das ist schon seit 2 Jahren bekannt. Da musste ich von 6 Stunden auf 5 Stunden in ein 1€ Job runter gehen. Wurde von Maßnahme Träger und vom JC genehmigt, sonst könnte man das nicht machen. Nach irgendein ärztliche Attest wurde damals nicht verlangt.
Mein Hausarzt hat zurzeit zuviel zu tun. Mein DMP (Diabetes) Termine und sogar mein Booster Termin wurde abgesagt. Und 2-3 Stunden in eine Schlange stehen wegen ein 5 Minuten Gespräch wo nichts dabei raus kommt mache ich nicht. Ein Arzt Wechsel ist zurzeit wegen Corona nicht möglich. Kein Hausarzt nimmt neue Patienten auf. versuche ich schon seit 2 Monaten. Wegen meine Epilepsie ist mein Neurologe zuständig.

Sheherazade

Zitat von: Ravn am 16. März 2022, 08:11:42
Wegen meine Epilepsie ist mein Neurologe zuständig.

Dann sieh zu, dass dein Neurologe die Wegeunfähigkeitsbescheinigung ausfüllt, die Epilepsie ist ja wohl auch der Hauptgrund derzeit.

Zitat von: Ravn am 16. März 2022, 07:15:48Da ich zum ersten mal so einen Antrag bekommen habe, wollte ich Euch fragen was könnte meine Job Vermittlerin vorhaben?
Sie braucht offenbar nur irgendeine Bescheinigung, um dich aus dem Maßnahmenkarussel rauszunehmen - sie will dir definitiv nichts böses.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ravn

Ich hab eh nächste Woche ein Termin bei mein Neurologe und wollte es vorlegen. Es ging mir darum das ich soviel Bürokratie um meine Epilepsie nie hatte.

Danke für Deine Antwort  :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: Ravn am 16. März 2022, 09:41:15
Es ging mir darum das ich soviel Bürokratie um meine Epilepsie nie hatte.

Einmal ist immer das erste Mal. Auch mit Epilepsie kann man früher oder später arbeitsfähig sein - wenn das bei dir nicht der Fall ist, braucht das Jobcenter eben einen Nachweis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ravn

Das ist auch klar! Davor habe ich keine Scheu. Leider kann ich das von die Arbeitgeber nicht behaupten.

Hary

Lasse dir von deinem Neurologen einfach ein einfaches Attest ausstellen welches deine Erkrankung kurz abhandelt und welche Einschränkungen sich aus seiner Sicht daraus ergeben.

Gehe auch da von aus dass dein SB dich noch einmal zum ärztlichen Dienst schicken wird.

Leider sind die Jobcenter teilweise sehr seltsam was solche Krankheiten und Maßnahmen betrifft. Ich war selbst einmal in einer Weiterbildung dür Lager und Logistik. Da ist Grundlage das arbeiten mit Flurförderfahrzeugen. Dort hatten wir auch jemanden mit starker Epilepsie. Ein netter junger Mann, aber absolut fehl am Platz. Er durfte weder Fahrzeuge führen und alles zwei Wochen mussten wir ihn an der Treppe davor abhalten bei einem Anfall sich schwer zu verletzten und nachdem der Krankenwagen ihn dann abgeholt hat war er erst einmal Krank für einige Wochen bis es wieder von vorne losging. Eine Zumutung für alle und absolut sinnfrei.

Ravn

Zitat von: Hary am 17. März 2022, 01:12:49
Lasse dir von deinem Neurologen einfach ein einfaches Attest ausstellen welches deine Erkrankung kurz abhandelt und welche Einschränkungen sich aus seiner Sicht daraus ergeben.

Das wird nächste Woche gemacht.

Zitat von: Hary am 17. März 2022, 01:12:49
Gehe auch da von aus dass dein SB dich noch einmal zum ärztlichen Dienst schicken wird.

Ja, schon wieder seit letztes Jahr. Und wieder nur per Akten Einsicht.

Zitat von: Hary am 17. März 2022, 01:12:49
Leider sind die Jobcenter teilweise sehr seltsam was solche Krankheiten und Maßnahmen betrifft. Ich war selbst einmal in einer Weiterbildung dür Lager und Logistik. Da ist Grundlage das arbeiten mit Flurförderfahrzeugen. Dort hatten wir auch jemanden mit starker Epilepsie. Ein netter junger Mann, aber absolut fehl am Platz. Er durfte weder Fahrzeuge führen und alles zwei Wochen mussten wir ihn an der Treppe davor abhalten bei einem Anfall sich schwer zu verletzten und nachdem der Krankenwagen ihn dann abgeholt hat war er erst einmal Krank für einige Wochen bis es wieder von vorne losging. Eine Zumutung für alle und absolut sinnfrei.

WTF?! Das war sehr gefährlich für den Mann! Und auch für die anderen bei der Weiterbildung!

Hary

Ja, da stellt sich die Frage ob so jemand überhaupt einsetzbar ist auf dem normalen Arbeitsmarkt. Wobei an der Stelle des Einsatzes ist es ja so, dass jemand in der Nähe ist und zumindest reagieren kann. Wenn so jemand oder du selber einen Anfall auf dem Arbeitsweg hast, dann ist die Situation noch einmal eine andere. Je nach Voraussetzungen wäre eine Begleitperson z.B etwas was von einem Arzt angeraten werden könnte.

Halte und gerne auf dem Laufenden.

Sheherazade

Zitat von: Hary am 17. März 2022, 14:51:23
Ja, da stellt sich die Frage ob so jemand überhaupt einsetzbar ist auf dem normalen Arbeitsmarkt.

So jemand ..... liest sich etwas stark abwertend.

Der Arbeitgeber oder zukünftige Arbeitgeber muss schon über die bestehende Epilepsie informiert werden.
ZitatMenschen mit medikamentös gut eingestellter Epilepsie sind laut Statistik nicht häufiger krankgeschrieben als der Arbeitnehmerdurchschnitt und auch ihre Leistungsfähigkeit ist kaum eingeschränkt. Bei der Berufswahl sollten sich junge Menschen mit Epilepsie frühzeitig beraten lassen. Tritt die Erkrankung erst im Erwachsenenalter auf oder verändert sich ihre Erscheinungsform, müssen evtl. ein Berufswechsel, ein Arbeitsplatzwechsel oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Erkrankung erwogen werden.

Zitat4. Gefährdungsrisiko

Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung hat die DGUV Information 250-001 - ,,Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall" herausgegeben (siehe Praxistipps). Darin wird davon ausgegangen, dass bei Menschen mit Epilepsie grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wenn sie als langfristig oder teilweise auch mittelfristig anfallsfrei gelten:

    Als langfristig anfallsfrei gilt, wer mindestens 5 Jahre ohne antiepileptische Therapie keine Anfälle hat.
    Als mittelfristig anfallsfrei gilt, wer
        nach operativer oder medikamentöser Behandlung mindestens 1 Jahr anfallsfrei ist (in besonderen Fällen erst nach 2 Jahren Anfallsfreiheit).
        mindestens 3 Jahre lang Anfälle ausschließlich aus dem Schlaf heraus hat.
        mindestens 1 Jahr ausschließlich Anfälle bei erhaltenem Bewusstsein, erhaltener Haltungskontrolle und Handlungsfähigkeit hat (kein Sturz, keine Bewusstseinsstörung, keine Störung der Willkürmotorik).

Nach Ablauf dieser Fristen wird das Gefährdungsrisiko im Beruf als so gering eingeschätzt, dass auch eine Vielzahl von Tätigkeiten wieder ausgeführt werden können, welche zuvor wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nicht möglich waren.
und
Zitat5. Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Eine Epilepsie und ihre Behandlung kann, z.B. wegen einer Operation oder dem Zeitraum der Medikamenteneinstellung, eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Um soziale Härten durch den Arbeitsausfall zu vermeiden, gibt es bei Arbeitsunfähigkeit - neben der Medizinischen Rehabilitation - einige finanzielle Leistungen, z.B. Entgeltfortzahlung durch den Beschäftigungsbetrieb sowie unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

Ist der Arbeitsmarkt nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit verschlossen oder sind alle therapeutischen, medizinischen, rehabilitativen und psychosozialen Möglichkeiten ausgeschöpft, dann kommen eine Erwerbsminderungsrente, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Regelaltersrente in Betracht.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary