Falscher Mietvertrag

Begonnen von Ich1973, 17. März 2022, 21:11:54

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Ratlos

#15
Bleibt dir ja keine Wahlmöglichkeit weil dein neuer Vermieter auf Korrektur beim JC besteht.
Dein jetziger Vermieter hat Angst dass er in dem Schlamassel reingezogen wird.
Rate dir den ganzen Mist von einem Anwalt mit dem JC klären zu lassen.
Geht ja auch darum wie du von 166 € ein ganzes Monat lang alles bezahlt hast.

OLD-MAN

Wieso ...

Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 12:32:16wie du von 166 € ein ganzes Monat lang alles bezahlt hast.

Jahr 2022 = Regelsatz 449,- € (Single)
./. 250,- € Eigenanteil an KDU
= 199,- € frei zur Verfügung

Ratlos

Tschuldigung Old Man weiß gar nicht wie ich auf Regelsatz 4r16 € gekommen bin.
War wohl kurzer Aussetzer.

asus1402

Meiner Meinung nach ist es Sozialbetrug.
Interessant wird es auch noch dadurch, dass der alte Vermieter mit in Haftung genommen werden kann, weil er wissentlich an diesem Betrug mitgewirkt hat.

Hary

Du solltest dir auch so schnell wie möglich eine angemessene Wohnung suchen und ohne viel Aufsehen den Umzug alleine über die Bühne bringen.

Ich sehe da nur eine Möglichkeit in der ein Jurist unentbehrlich ist.  mit Juristen klaren Tisch machen, Schaden für den Steuerzahler zurückerstatten und darauf hoffen ohne Haftstrafe heraus zu kommen. Eine Anzeige und Strafverfahren wird vermutlich definitiv auf dich zukommen. Die Behörde muss in so einem Fall die Leistung einstellen und Anzeige gegen dich erstatten.

Du hattest genug Mut die Behörde und den Steuerzahler zu betrügen, jetzt zeige dass du auch den Mut hast dafür die Verantwortung zu übernehmen. Je länger du wartest, desto schlimmer wird es. Du wirst definitiv jeden Cent zurückzahlen müssen welcher die nicht zugestanden hat.

Die Frage ist nun ob du e ein schlechtes Gewissen hat oder einfach nur Angst... Nun ja wie auch immer, wer ehrlich durch sein Leben geht, dem bleibt so was erspart.

Ratlos

Zitat von: Hary am 18. März 2022, 15:32:34Du solltest dir auch so schnell wie möglich eine angemessene Wohnung suchen und ohne viel Aufsehen den Umzug alleine über die Bühne bringen.
Auf Dauer kommt er mit 199 € im Monat eh nicht aus.
Eine Selbstanzeige wirkt immer strafmildernd, das ist doch bekannt. Würde ich zusammen mit einem Anwalt tun

Kopfbahnhof

Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 08:30:44Es gibt den Mietvertrag
Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 08:30:44und den Richtigen,den das Amt nicht kennt
Klar doch der VM hat hier 2 Mietverträge gemacht ??
Wer soll diesen Blödsinn glauben??

Zumal dieser Betrug
Zitat von: Ich1973 am 17. März 2022, 21:11:54Wenn man vor einigen Jahren
hätte schon lange Auffliegen müssen, über die BK Abrechnung, oder gibt es da auch 2 Versionen davon?

Zumindest dem JC dürfte hier kein Schaden entstanden sein, da der Rest selbst Bezahlt wird.
Wenn diese Geschichte hier, so stimmen sollte.

Ich1973

Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 16:30:12Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.
Die Mietverträge oder?

Vor wie vielen Jahren ist hier völlig Egal.

Ratlos

Der hat mit seinem ersten Vermieter einen Scheinvertrag gemacht damit das JC die Wohnung als angemessen betrachten muss.
Gleichzeitig wollte der Vermieter Sicherheit haben und hat einen zweiten richtigen Vertrag ausgestellt für den Fall der Fälle.
Denke mir dass das dem JC gar nichts angeht weil du ja den Rest aus deinem Geld drauf bezahlt hast.

Das Problem sind aber deine Nebenkosten, wenn das JC Abschläge/Nachzahlungen geleistet hat für 20 qm die es nicht zahlen müsste.
Da drin liegt bestimmt der Betrug. Rechen doch mal aus wie viel € das sind?


justine1992

Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 16:30:12
Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht.
mal so aus Neugierde (wirst Du vor Gericht auch gefragt werden): Wie hast Du das finanziert? Denn das verschwiegene Einkommen (Schwarzarbeit? Geldgeschenke von Verwandten? Geliebte?) ist auch Sozialbetrug.
Wird dabei wohl rauskommen, dass Du nie bedürftig warst?
Nee, spätestens durch die ELF eben wird das ganze echt unglaubwürdig. Elf Jahre ohne Mieterhöhung? Ohne Nebenkostenanpassung? Wer soll das glauben?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 17:05:59Der hat mit seinem ersten Vermieter einen Scheinvertrag gemacht
Welcher VM fertigt 2 versch. Mietverträge aus?
Wenn dann einer, wo man die m² evtl. "Angepasst" hat, was dem JC aber Egal sein kann, solange die gleichen m² auch in der BK Abrechnung stehen. (dann hätte höchstens der VM den Schaden)
Es gibt solche Mietverträge schon, allerdings recht selten.

Zitat von: Ratlos am 18. März 2022, 17:05:59Das Problem sind aber deine Nebenkosten
Nur wenn in der Abrechnung auf einmal mehr m² stehen, als im MV den das JC hat.

Hary

Egal wie man es dreht und wendet, es wird wohl sehr schwer einem Gericht glaubhaft zu machen, dass man 11 Jahre von 199 € Restbetrag seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Wenn da noch Strom, Telefon, Versicherungen abgehen, dann wäre die betreffende Person ein Künstler so überleben zu können und sogar noch Kleidung am Körper zu haben...

Also muss man davon ausgehen, dass erhebliche Beträge von einer oder mehreren weiteren Stellen gekommen sind.

Rhön_Fan

Bei einem, langsam, ausschöpfenden Schonvermögen durchaus machbar. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden. Ist allerdings, zugegeben, sehr abwegig.
Off Topic; Martin, bist du so dämlich gewesen?

Hary

Zitat von: Rhön_Fan am 19. März 2022, 00:46:42
Bei einem, langsam, ausschöpfenden Schonvermögen durchaus machbar. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden.

Ich wäre mir da nicht so sicher ob dieser Nachweis nicht geführt werden muss. Gerade in einem Verfahren wegen Sozialbetrugs sind erst einmal alle Angaben die jemals gemacht wurden potentiell falsch gewesen und Papier ist geduldig. Zumindest die letzten 10 Jahre kann man detailliert noch rekonstruieren.

Eigentlich hätte man ja bei einer Urkundenfälschung/Betrug eine Verjährung nach 5 Jahren. Ob das insoweit auch hier zutrifft ist eine spannende Frage. Der Mietvertrag wurde zwar vor 11 Jahren eingereicht, bildet aber bis heute den Anspruch für einen Teil der Leistungen. Daher könnte es durchaus sein, dass da noch keine Verjährung eingetreten ist. Aber das kann nur ein Jurist beurteilen. Sollte bereits Verjährung eingetreten sein, dann wäre es fast schon von selbst gelöst. Zumindest der Punkt mit dem Mietvertrag, bleibt dann aber noch der Verdacht von verschwiegenen Einkommen.